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Auszug - Resolution zur Finanzkrise (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.03.2010, eingegangen am 29.03.2010)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 22.06.2010    
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3623/10 Resolution zur Finanzkrise (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.03.2010, eingegangen am 29.03.2010)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK kritisiert massiv, dass ohne Skrupel massive Spekulationen ohne jede Rücksichtnahme auf wirtschaftliche, volkswirtschaftliche und soziale Zusammenhänge vorgenommen würden, allein um Geld zu verdienen. Politik müsste auf diese Herausforderung reagieren, daher habe die Grüne Fraktion diesen Appell an die Bundesregierung gerichtet. Die Gruppe SPD/CDU im Rat der Hansestadt Lüneburg habe vom Inhalt einen gleichlautenden Änderungsantrag vorgelegt.

 

Ratsherr SRUGIS betont, dass aufgrund der unzureichenden Regulierung des Bankensektors und der anstehenden dritten Welle der Finanzkrise nun die Notwendigkeit bestehe, etwas zu tun.

Aus drei Gründen lehne er die Einführung einer allgemeinen Bankenabgabe ab, Erstens haben sich die Volksbanken und die Sparkassen nicht an riskanten Spekulationen beteiligt, zweitens hätten sie eine eigenständige Institutssicherung, so dass eine Bankenpleite nicht möglich sei und drittens seien diese Unternehmen wichtig für die Kreditversorgung vor Ort. Er kritisiert stark, dass Versicherungen und Hedge Fonds nicht in diese allgemeine Bankenabgabe eingeschlossen seien. Sollte diese Bankenabgabe auch die Volksbanken und Sparkassen treffen, führe dies zu heftigen Problemen in Kommungen, da u.a. eine Gewerbesteuerminderung eintreten werde und sich voraussichtlich auch die Kommunalkredite verteuern würden.

Anzumerken sei ebenfalls, dass durch die Einführung einer allgemeinen Bankenabgabe gerade einmal 1 Milliarde Euro Einnahmen erzielt würden, die Bankkrise selbst jedoch 100 Milliarden Euro gekostet hätte. Zudem verhindere eine solche Abgabe auch keine Spekulationen. Alternativ dazu wäre die Einführung einer Transaktionssteuer auf risikoreiche Produkte zu begrüßen. Ich bitte Sie darum dem Änderungsantrag der Gruppe zuzustimmen.

 

Ratsherr RIECHEY erinnert, dass die Verabschiedung der heutigen Resolution fast schon veraltet sei, da nach dem Rettungsschirm für Banken, für Griechenland und zur Rettung des Euros immense Milliarden zugesagt wurden.

Er bedauert, dass der Bundesregierung die finanzielle Ausstattung der Kommunen nicht wenigstens genauso wichtig sei.

Er fordere insbesondere eine Bankenabgabe nach dem Verursacherprinzip, so wie die vernünftige Eindämmung der Spekulationen, als auch die Einführung einer Transaktionssteuer. Betrachte man die Einführung der Bankenabgabe in den Vereinigten Staaten, so würde dort von Präsident Obama gefordert jeden Cent, den die Finanzkrise gekostet hätte, von den Banken wieder einzutreiben, so dass die Deutsche Bank dort jährlich ca. 500 Millionen zusätzlich an den Staat überweisen müsste.

Die geplante Bankenabgabe in Deutschland bringe dagegen jedoch nur sehr geringe Einnahmen, benachteilige zudem Volksbanken und Sparkassen, die an spekulativen Geschäften nie beteiligt waren. Daher verlangt er, die Einführung einer richtigen Bankenabgabe nach amerikanischem Vorbild, eine Transaktionssteuer, so wie die Überführung der Großbanken in öffentliche Hand.

 

Ratsherr KUHN verdeutlicht, das seit einigen Jahren beim Bundesverband Deutscher Banken ein Einlagensicherungsfond zum Schutz der Kundengelder bestehe, der nach Risikoaktiva und Bonität der Banken gespeist werde.

Der nun angedachte Stabilisierungsfond mit der Einführung der Bankenabgabe sei, wenn man die Risiken betrachtet, nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Des Weiteren sei die steuerliche Absetzbarkeit dieser Abgabe zu prüfen, bevor diese eventuell eingeführt werde.

Darüber hinaus müssten die Verjährungsfristen für die Anmeldung von Ersatzansprüchen an Banken und deren Vorstandsmitglieder auf 10 Jahre verlängert werden, um auch fehlerhaftes Verhalten und risikoreiche Verlustgeschäfte später noch ahnden zu können.

 

Beigeordnete SCHELLMANN betont, dass die möglichen Konsequenzen nach Einführung einer Bankenabgabe volkswirtschaftlich derzeit überhaupt nicht absehbar seien. Man müsse dem vorhandenen und sich noch entwickelnden Sachverstand in Berlin vertrauen. Sie erinnert außerdem daran, dass auch verschiedenste Landesbanken an spekulativen Geschäften durchaus beteiligt waren.

 

Beigeordneter BLANCK hingegen ist der Meinung, dass die Bundesregierung in Berlin gerade die Meinungen und das Feedback aus den Kommunen benötige, um eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Anders als bei normalen Banken und kurzfristig angelegten Entscheidungsträgern sei man hier vor Ort über den Verwaltungsrat der Sparkasse lange Jahre in der Verantwortung und habe diese auch vertrauensvoll und zukunftsweisend wahrgenommen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg verabschiedet mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen aus den Reihen der FDP-Fraktion und 1 Enthaltung des Ratsherrn Soldan folgende Resolution:

 

„Der Rat der Hansestadt Lüneburg ist der Auffassung, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht für die Spekulationsgeschäfte vieler Privatbanken durch eine allgemeine Bankenabgabe mitverantwortlich gemacht werden sollen.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, keine allgemeine Bankenabgabe für Sparkassen und Volksbanken einzuführen.“

 

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