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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
1. Dem Auslegungsentwurf des Flächennutzungsplans in der 67. Änderung wird zugestimmt. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
(6, 61, VI) |
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