Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Koch umreißt
einführend die Entstehungsgeschichte und bisherige Entwicklung, und stellt
verschiedene Aussagen eines hierzu heute erschienenen LZ-Artikels richtig. Insbesondere
geht er auf die Kalkulation der Übernachtungszahlen ein, deren nicht
vorhersehbarer deutlicher Anstieg eine Anpassung notwendig machen. Dabei sei
die Gesamtzahl der Personen in Wohnungsnot nicht gravierend verändert, wohl
aber deren durchschnittliche Verweildauer. Frau
Güntner begrüßt
Herrn Buchholz und Herrn Sasse vom Herbergsverein und bittet sie, den Inhalt
der in der Anlage beigefügten Tischvorlage darzustellen. Herr
Sasse gibt anhand
der ebenfalls in Anlage beigefügten Präsentation einen Überblick über die
Unterbringung obdachloser Personen durch den Herbergsverein. Frau
Güntner fragt nach
den Gründen für die längere Verweildauer von Frauen. Herr
Elsner erläutert
hierzu, weist aber darauf hin, dass diese generell sehr vielfältig sein können.
Insbesondere jedoch seien 50 % der zu einem Stichtag gezählten Personen aufgrund
ihrer persönlichen Situation nur sehr schwer in Wohnraum vermittelbar. Herr
Bast fragt, ob es
eine maximale Verweildauer gibt. Herr
Koch erläutert die
Verpflichtung der Kommune hinsichtlich obdachloser oder von Obdachlosigkeit
bedrohter Personen. Solange es keine andere Möglichkeit der Unterbringung gebe,
können die Personen ohne zeitliche Begrenzung in der Einrichtung verbleiben;
niemand dürfe "auf die Straße gesetzt werden". Herr
Buchholz berichtet,
wie der Herbergsverein den besonderen Problemen der Bewohner begegnet. Frau
Lütjohann geht
ebenfalls auf die Gründe für den Anstieg der Verweildauer ein. Die anfangs
kalkulierten Zahlen hätten sich als zu gering erwiesen, daher würde eine
Anpassung nötig. Herr
Koch weist
abschließend nochmals darauf hin, dass es sich um die Erfüllung einer
Pflichtaufgabe handelt, die in Lüneburg vom beauftragten Träger außerordentlich
engagiert und kostengünstig erledigt werde, bedankt sich für die Arbeit des
Herbergsvereines und empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlages. Beschluss: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu
beschließen: Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. einen
Vertrag mit einer Laufzeit von 3 ½ Jahren bis zum 31.12.2013 entsprechend der
vorstehenden Bedingungen über die Unterbringung obdachloser und von
Obdachlosigkeit bedrohter Männer und Frauen zu schließen. Abstimmungsergebnis: Der
Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
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