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Auszug - Vertrag über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Hansestadt Lüneburg - Aktualisierung und Verlängerung über den 30.06.10 hinaus  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.05.2010    
Zeit: 15:30 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: job.plattform
Ort: Fährsteg 5 a, 21337 Lüneburg
VO/3647/10 Vertrag über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. und der Hansestadt Lüneburg - Aktualisierung und Verlängerung über den 30.06.2010 hinaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch umreißt einführend die Entstehungsgeschichte und bisherige Entwicklung, und stellt verschiedene Aussagen eines hierzu heute erschienenen LZ-Artikels richtig.

Insbesondere geht er auf die Kalkulation der Übernachtungszahlen ein, deren nicht vorhersehbarer deutlicher Anstieg eine Anpassung notwendig machen. Dabei sei die Gesamtzahl der Personen in Wohnungsnot nicht gravierend verändert, wohl aber deren durchschnittliche Verweildauer.

 

Frau Güntner begrüßt Herrn Buchholz und Herrn Sasse vom Herbergsverein und bittet sie, den Inhalt der in der Anlage beigefügten Tischvorlage darzustellen.

 

Herr Sasse gibt anhand der ebenfalls in Anlage beigefügten Präsentation einen Überblick über die Unterbringung obdachloser Personen durch den Herbergsverein.

 

Frau Güntner fragt nach den Gründen für die längere Verweildauer von Frauen.

 

Herr Elsner erläutert hierzu, weist aber darauf hin, dass diese generell sehr vielfältig sein können. Insbesondere jedoch seien 50 % der zu einem Stichtag gezählten Personen aufgrund ihrer persönlichen Situation nur sehr schwer in Wohnraum vermittelbar.

 

Herr Bast fragt, ob es eine maximale Verweildauer gibt.

 

Herr Koch erläutert die Verpflichtung der Kommune hinsichtlich obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen. Solange es keine andere Möglichkeit der Unterbringung gebe, können die Personen ohne zeitliche Begrenzung in der Einrichtung verbleiben; niemand dürfe "auf die Straße gesetzt werden".

 

Herr Buchholz berichtet, wie der Herbergsverein den besonderen Problemen der Bewohner begegnet.

 

Frau Lütjohann geht ebenfalls auf die Gründe für den Anstieg der Verweildauer ein. Die anfangs kalkulierten Zahlen hätten sich als zu gering erwiesen, daher würde eine Anpassung nötig.

 

Herr Koch weist abschließend nochmals darauf hin, dass es sich um die Erfüllung einer Pflichtaufgabe handelt, die in Lüneburg vom beauftragten Träger außerordentlich engagiert und kostengünstig erledigt werde, bedankt sich für die Arbeit des Herbergsvereines und empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlages.

Herr Koch umreißt einführend die Entstehungsgeschichte und bisherige Entwicklung, und stellt verschiedene Aussagen eines hierzu heute erschienenen LZ - Artikels richtig

 

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 ½ Jahren bis zum 31.12.2013 entsprechend der vorstehenden Bedingungen über die Unterbringung obdachloser und von Obdachlosigkeit bedrohter Männer und Frauen zu schließen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gefa-bericht-2010 (159 KB)      
Anlage 2 2 Herbergsverein_Unterbringung obdachloser Einzelpersonen_Sozialausschuss 18.05.10 (193 KB)