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Vorlage - VO/3647/10  

 
 
Betreff: Vertrag über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. und der Hansestadt Lüneburg - Aktualisierung und Verlängerung über den 30.06.2010 hinaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
18.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2001 besteht ein Vertrag zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. und der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr. Eine Kündigung des Vertrages ist beiderseits gem. § 10 Abs. 2 jeweils 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Der bestehende Vertrag (zuletzt aktualisiert 2007; Anlage 1) ist ungekündigt.

 

Unabhängig hiervon ist in § 7 Abs. 7 des Vertrages vereinbart, dass nach Ablauf von 3 Jahren neu über die Pauschalen zu verhandeln ist. Der laufende 3-Jahreszeitraum endet am 30.06.2010, so dass nunmehr die Pauschalen ab 01.07.2010 festzulegen sind.

 

Bis 2001 verfügte die Hansestadt Lüneburg in verschiedenen Häusern über Wohnraum für obdachlose Menschen, u.a. im ehemaligen Dasselkamp, das sich in baulich schlechtem Zustand befand. Die Beheizung erfolgte dort noch über Kohleöfen, sanitäre Einrichtungen und Kochgelegenheiten waren nur geschossweise nutzbar. Viele Obdachlose verzichteten auf eine dortige Unterbringung und zogen Übernachtungen im Freien vor. Die Wohnungen in der Dahlenburger Landstraße 63 und am Ziegelkamp waren ähnlich ausgestattet, abgewohnt und sanierungsbedürftig. 1997 wurde das Gebäude Ziegelkamp geschlossen, an die LüWoBau verkauft und später abgerissen. Das Haus in der Dahlenburger Landstraße 63 wurde umfangreich saniert und eignet sich für Alleinerziehende und Familien. Im Erdgeschoss befindet sich  die Kindertagesstätte Dahlenburger Landstraße.

 

Die Hansestadt Lüneburg unterhält seit 1994 die Fachstelle zur Hilfe bei Wohnungsnot, die mit Übertragung der Unterbringung von Einzelpersonen auf den Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. 2001 auch einen Teil der Aufgaben im Umfang ½ Stelle abgeben konnte.

 

Durch das Engagement der Sieb & Meyer Stiftung konnte der Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. seinen Wohnungsbestand erweitern und nach Abriss der früheren Obdachlosenunterkunft Dasselkamp die heutige Wohnanlage Im Tiefen Tal herrichten und somit geeigneten zeitgemäßen Wohnraum vorhalten. Durch den Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. sind jederzeit Ansprechpersonen in der Einrichtung, die insbesondere zu späten Tages- und Nachtzeiten und an den Wochenenden Wohnungslosen schnelle Hilfe bieten können. Grundlagen für die ursprünglichen Vertragsabsprachen waren Auswertungen der durchschnittlichen jährlichen Unterbringungszahlen.

 

Bei der derzeitigen Vereinbarung richtet sich das Augenmerk auf kalkulierte Übernachtungszahlen. Darin ist eine sog. Bonus/Malus-Regelung enthalten, die einen Anreiz für den Träger darstellen soll, die Verweildauer der Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr so bald als möglich zu beenden und sie z. B. in eigenen Wohnraum zu vermitteln oder sie geeigneten Hilfeformen zuzuführen. Erstattet werden 17,00 € pro Übernachtung, allerdings mit der Besonderheit, dass bei Abweichungen von den kalkulierten "Normal"-Übernachtungszahlen nach oben oder unten jeweils nur 50 % dieses Satzes in Anrechnung bzw. Gutschrift gebracht werden.

 

Dem bis zum 30.06.2010 gültigen Vertrag gingen in 2007 Auswertungen über die Belegungszahlen, die Belegungsdauer, die Kosten der Übernachtungen, Problemlagen des Klientels, Geschlechterverteilung und des Aufwands der Kosten für das in § 5 festgelegte Clearing voraus. Für die Fortführung des Vertrages ist erneut eine Auswertung erfolgt, die im Ausschuss detailliert vorgestellt wird.

 

Schon bei Vertragsverlängerung 2007 war sowohl eine wahrnehmbare Veränderung des Klientels in Bezug auf die Problemlagen zu beobachten, die neue Herausforderungen an den Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. stellt, als auch eine zunehmend schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt erkennbar. Beispielsweise war der Anteil der Frauen in der Unterkunft mit 19 % zwar deutlich geringer als der der Männer, die Frauen erforderten aber 45 % der Gesamtübernachtungszeiten.

 

Der Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. hat in mehrfachen Gesprächen, zuletzt im März 2010, deutlich gemacht, dass im Bereich der Hansestadt Lüneburg kaum ausreichend geeigneter Wohnraum für das Klientel vorhanden ist bzw. dass viele der über Gefahrenabwehr untergebrachte Personen nur mit Mühe in eigenen Wohnraum vermittelbar sind trotz der intensiven Bemühungen des Herbergsvereins. Aus der Zusammenarbeit der Wohnungsnotfachstelle können die Angaben des Herbergsvereins bestätigt werden.

 

 

Geschäftsjahr

"Normal"-Ü-Zahl/gem. Kalkulation

Kosten/ Kalkulation inkl.

Clearing

Tatsächliche Ü-Zahlen

Differenz ggü.

 Kalkulation

Tatsächliche Ü-Kosten

IV.    01.07.04 - 30.06.05

5.100

87.350 €

6.082

7.856 €

95.206 €

V.    01.07.05 - 30.06.06

3.825

66.950 €

5.771

15.568 €

82.518 €

VI.    01.07.06 - 30.06.07

3.825

66.950 €

4.625

6.400 €

67.600 €

VII.   01.07.07 - 30.06.08

4.300

73.100 €

4.738

3.723 €

76.823 €

VIII.  01.07.08 - 30.06.09

4.200

71.400 €

4.907

6.010 €

77.410 €

IX.    01.07.09 - 30.06.10

4.100/ geändert auf 6.700

69.700 €

Geschätzt: 6.800

50.800 €

120.500 €

 X.   01.07.10 - 31.12.10

3.350

63.175 €

 

 

 

XI.    01.01.11 - 31.12.11

6.700

126.350 €

 

 

 

XII.   01.01.12 - 31.12.12

6.700

126.350 €

 

 

 

XIII.  01.01.13 - 31.12.13

6.700

126.350 €

 

 

 

 

 

 

Mit den anhaltend steigenden Übernachtungen ist schon im laufenden Geschäftsjahr (2010) eine Steigerung um ca. 66 % zu erwarten. Im 1. Halbjahr erfolgten bereits 3.518 Übernachtungen, d. s. bereits 86 % des für das ganze Jahr kalkulierten Wertes.

 

Nach Hinweis auf die "Risikoklausel" des Vertrages (§ 8) seitens des Herbergsvereins wurden daher Nachverhandlungen erforderlich, die zu einer Korrektur der zugrunde zu legenden Übernachtungszahl von 4.100 auf 6.700 führten.

 

Während der aktuellen Laufzeit erhält der Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. das Leistungsangebot der Unterbringung der Einzelpersonen inklusive der Heiz- und Betriebskosten, sowie der sozialen Wohnraumhilfe für einen Kostensatz von 17,00 €/ Übernachtung. Dieser Betrag ist (trotz inzwischen deutlich gestiegener Personal- und Betriebskosten) seit 2007 unverändert. Beginnend mit dem neuen Geschäftsjahr wird eine Anpassung auf 18,00 €/Übernachtung (eine Anhebung um rd. 6 %) vorgeschlagen.

 

Unangetastet bleibt bei dem neuen Vertragsentwurf das in § 5 festgelegte "Clearing" in enger Zeitnähe zur Unterbringung gemäß Nds. SOG zur Feststellung des Hilfebedarfs und von Ziel- und Maßnahmevereinbarungen. Dieses in enger Kooperation zwischen den Vertragspartnern durchgeführte Verfahren der eingehenden Besprechung jedes neuen Hilfefalls hat sich sehr bewährt und zu zeitnaher Klärung und Kostenbegrenzung beigetragen. Der Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. erhält hierfür gem. § 7 Abs. 5 eine jährliche Pauschale in Höhe von 5.750 €, die auch in die nächsten 3 Geschäftsjahren unverändert bleiben wird.

 

Mehrkosten aus dem laufenden Geschäftsjahr werden voraussichtlich aus Mehreinnahmen in 2010 gedeckt werden können. In den folgenden Geschäftsjahren 2011 - 2013 wird eine Anhebung des Haushaltsansatzes von derzeit 78.800 € auf 126.350 € erforderlich. Für 2011 kommt hinzu, dass das 2. Halbjahr 2010 auf höherem Kostenniveau genau abzurechnen ist. Vorsorglich sollte hierfür (einmalig) eine Summe von 10.000 € zugefügt werden. In welcher Höhe Ausgaben letztlich genau anfallen ist schwer vorhersagbar.

 

Zur vertraglichen Absicherung der Kooperation sollte der Anschlussvertrag mit dem Herbergsverein:

-          über 3 ½ Jahre angelegt werden, wobei das 1. Halbjahr zur Angleichung der künftigen Abrechnung an das städtische Haushaltsjahr (01.01. - 31.12.) dient

-          für den Zeitraum 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 3.350 Übernachtungen zugrunde legen

-          vorsehen, dass hierfür in 2010 zunächst eine angemessene Abschlagszahlung erfolgt und Anfang 2011 eine Spitzabrechnung stattfindet

-          für die Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 jeweils 6.700 Übernachtungen (als "Normalfall") zugrunde legen (es erfolgt weiterhin eine jahresbezogene Endabrechnung mit Berücksichtigung der Bonus-Malus-Klausel)

-          eine Überprüfung der Festlegung auf 6.700 Übernachtungen/Jahr zum Ablauf des Jahres 2011 ggf. eine Nachjustierung für 2012 und 2013 vorsehen

-          den Kostensatz/Übernachtung ab 01.07.2010 auf 18,00 € anheben und diesen Satz für den gesamten Zeitraum festschreiben

-          die Kosten für das Clearing mit 2.875,00 €/Kalenderhalbjahr bzw. 5.750,00 €/ Kalenderjahr beibehalten.

 

Insgesamt gestaltet sich die Zusammenarbeit der Hansestadt Lüneburg mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. äußerst kooperativ. Die Übertragung der Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Rahmen der Gefahrenabwehr auf den Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. erfüllt die Verpflichtung seitens der Hansestadt Lüneburg zur Unterbringung der betroffenen Personen im Rahmen der Gefahrenabwehr zu sehr wirtschaftlichen Konditionen. Gleichzeitig wird sie dem Anspruch der Hansestadt Lüneburg gerecht, die soziale Situation der betroffenen Personen und ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nachhaltig zu verbessern und sie baldmöglichst in eignen Wohnraum zu vermitteln.

 

Den Aufwendungen für die Unterbringung stehen (der Höhe nach schwer vorhersagbare) Einnahmen gegenüber: nach Maßgabe der "Satzung der … Obdachlosenunterkünfte" vom 28.06.2007 haben die untergebrachten Personen - sofern sie dazu in der Lage sind - Benutzungsgebühren zu entrichten. Mit Anhebung der Übernachtungszahlen wird sich auch der Betrag der Gesamteinnahmen erhöhen. Dieser entsprechende (Einnahme-)Haushaltsansatz wird ab 2011 von derzeit 57.200 € auf 75.000 € heraufgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja          

                         

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                      Kostenstelle:           52010

            Sachkonto:     445800 Erstattungen an Zeckverbände und dgl. (hier: Herbergsverein)       

            Produkt / Kostenträger:        Soziale Einrichtungen für Wohnungslose /        31540102

            Haushaltsjahr/ Hh.-Ansatz:                                                      2009                 78.000,- €

                                                                                                             2010                 78.800,- €

                                                                                                                   

            Erforderliche Hh.-Ansätze  für Haushaltsjahre:                       2011               136.350,- €

                                                                                                             2012               126.350,- €

                                                                                                             2013               126.350,- €

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                      Kostenstelle:           52010

            Benutzungsgebühren u. ähnl. Entgelte                                   Sachkonto:     3321120         

            Produkt / Kostenträger:                                                            Kostenträger:    31540102

 

            Haushaltsjahre:                                                                        2010                 57.200,- €

                                                                                                             2011                 75.000,- €

                                                                                                             2012                 75.000,- €

                                                                                                             2013                 75.000,- €

 

Anlagen:

Anlagen:      1)    Vertrag zwischen der Stadt Lüneburg und dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. über die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Einzelpersonen

 

                     2)    Satzung der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HerbergsvereinVertragAb2007 (56 KB) PDF-Dokument (22 KB)    
Anlage 2 2 SatzungUnterbringungObdachlose (180 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen: die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 ½ Jahren bis zum 31.12.2013 entsprechend der vorstehenden Bedingungen über die Unterbringung obdachloser und von Obdachlosigkeit betroffener Männer und Frauen  zu schließen.