Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit
dem Jahr 2001 besteht ein Vertrag zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben
e. V. und der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von obdachlosen oder
von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr.
Eine Kündigung des Vertrages ist beiderseits gem. § 10 Abs. 2 jeweils 6 Monate
zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Der bestehende Vertrag (zuletzt
aktualisiert 2007; Anlage 1) ist ungekündigt. Unabhängig
hiervon ist in § 7 Abs. 7 des Vertrages vereinbart, dass nach Ablauf von 3
Jahren neu über die Pauschalen zu verhandeln ist. Der laufende 3-Jahreszeitraum
endet am 30.06.2010, so dass nunmehr die Pauschalen ab 01.07.2010 festzulegen
sind. Bis
2001 verfügte die Hansestadt Lüneburg in verschiedenen Häusern über Wohnraum
für obdachlose Menschen, u.a. im ehemaligen Dasselkamp, das sich in baulich
schlechtem Zustand befand. Die Beheizung erfolgte dort noch über Kohleöfen,
sanitäre Einrichtungen und Kochgelegenheiten waren nur geschossweise nutzbar.
Viele Obdachlose verzichteten auf eine dortige Unterbringung und zogen
Übernachtungen im Freien vor. Die Wohnungen in der Dahlenburger Landstraße 63
und am Ziegelkamp waren ähnlich ausgestattet, abgewohnt und
sanierungsbedürftig. 1997 wurde das Gebäude Ziegelkamp geschlossen, an die
LüWoBau verkauft und später abgerissen. Das Haus in der Dahlenburger Landstraße
63 wurde umfangreich saniert und eignet sich für Alleinerziehende und Familien.
Im Erdgeschoss befindet sich die
Kindertagesstätte Dahlenburger Landstraße. Die
Hansestadt Lüneburg unterhält seit 1994 die Fachstelle zur Hilfe bei
Wohnungsnot, die mit Übertragung der Unterbringung von Einzelpersonen auf den
Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. 2001 auch einen Teil der Aufgaben im
Umfang ½ Stelle abgeben konnte. Durch
das Engagement der Sieb & Meyer Stiftung konnte der Herbergsverein Wohnen
und Leben e. V. seinen Wohnungsbestand erweitern und nach Abriss der früheren
Obdachlosenunterkunft Dasselkamp die heutige Wohnanlage Im Tiefen Tal
herrichten und somit geeigneten zeitgemäßen Wohnraum vorhalten. Durch den
Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. sind jederzeit Ansprechpersonen in der
Einrichtung, die insbesondere zu späten Tages- und Nachtzeiten und an den
Wochenenden Wohnungslosen schnelle Hilfe bieten können. Grundlagen für die ursprünglichen
Vertragsabsprachen waren Auswertungen der durchschnittlichen jährlichen Unterbringungszahlen. Bei der
derzeitigen Vereinbarung richtet sich das Augenmerk auf kalkulierte
Übernachtungszahlen. Darin ist eine sog. Bonus/Malus-Regelung enthalten, die
einen Anreiz für den Träger darstellen soll, die Verweildauer der Menschen im
Rahmen der Gefahrenabwehr so bald als möglich zu beenden und sie z. B. in
eigenen Wohnraum zu vermitteln oder sie geeigneten Hilfeformen zuzuführen. Erstattet
werden 17,00 € pro Übernachtung, allerdings mit der Besonderheit, dass
bei Abweichungen von den kalkulierten "Normal"-Übernachtungszahlen nach
oben oder unten jeweils nur 50 % dieses Satzes in Anrechnung bzw. Gutschrift
gebracht werden. Dem
bis zum 30.06.2010 gültigen Vertrag gingen in 2007 Auswertungen über die
Belegungszahlen, die Belegungsdauer, die Kosten der Übernachtungen,
Problemlagen des Klientels, Geschlechterverteilung und des Aufwands der Kosten
für das in § 5 festgelegte Clearing voraus. Für die Fortführung des Vertrages
ist erneut eine Auswertung erfolgt, die im Ausschuss detailliert vorgestellt
wird. Schon
bei Vertragsverlängerung 2007 war sowohl eine wahrnehmbare Veränderung des
Klientels in Bezug auf die Problemlagen zu beobachten, die neue
Herausforderungen an den Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. stellt, als auch
eine zunehmend schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt erkennbar. Beispielsweise
war der Anteil der Frauen in der Unterkunft mit 19 % zwar deutlich geringer als
der der Männer, die Frauen erforderten aber 45 % der Gesamtübernachtungszeiten. Der
Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. hat in mehrfachen Gesprächen, zuletzt im
März 2010, deutlich gemacht, dass im Bereich der Hansestadt Lüneburg kaum
ausreichend geeigneter Wohnraum für das Klientel vorhanden ist bzw. dass viele
der über Gefahrenabwehr untergebrachte Personen nur mit Mühe in eigenen
Wohnraum vermittelbar sind trotz der intensiven Bemühungen des Herbergsvereins.
Aus der Zusammenarbeit der Wohnungsnotfachstelle können die Angaben des
Herbergsvereins bestätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle: 52010 Sachkonto: 445800 Erstattungen an Zeckverbände und
dgl. (hier: Herbergsverein) Produkt / Kostenträger: Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
/ 31540102 Haushaltsjahr/ Hh.-Ansatz: 2009 78.000,- € 2010 78.800,- € Erforderliche Hh.-Ansätze
für Haushaltsjahre: 2011 136.350,- € 2012 126.350,- € 2013 126.350,- € e) mögliche Einnahmen: Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle: 52010 Benutzungsgebühren u. ähnl. Entgelte Sachkonto: 3321120
Produkt / Kostenträger: Kostenträger: 31540102 Haushaltsjahre: 2010 57.200,- € 2011 75.000,- € 2012 75.000,-
€ 2013 75.000,- € Anlagen: 1) Vertrag zwischen der Stadt Lüneburg und dem
Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. über die Unterbringung von Obdachlosen
oder von Obdachlosigkeit bedrohten Einzelpersonen 2) Satzung der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen
und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
Beschlussvorschlag: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V.
einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 ½ Jahren bis zum 31.12.2013 entsprechend
der vorstehenden Bedingungen über die Unterbringung obdachloser und von
Obdachlosigkeit betroffener Männer und Frauen
zu schließen. |
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