Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
LÖB erinnert, dass
diese Thematik schon einmal Gegenstand einer Verkehrsausschusssitzung zum Ende
des letzten Jahres war, wo festgestellt wurde, dass keine Ratszuständigkeit
besteht, sondern dieses allein im Entscheidungsraum des Oberbürgermeisters angesiedelt
sei. Da
jedem die Möglichkeit gegeben werden müsse, zu dieser Thematik Stellung zu
nehmen, wurde dieses Thema in Form eines Antrages zur Verabschiedung einer Resolution
aufgegriffen. In Form dieser Resolution an den Oberbürgermeister könne der Rat
seine Wünsche artikulieren, im Interesse der Bürger das Tempo auf der
Ortsumgehung auf 80 km/h zu reduzieren. Ratsherr
POLS weist darauf
hin, dass zunächst ein Planfeststellungsverfahren laufe, welches abzuwarten
wäre, um dann neu diskutieren zu können. Ohne Zweifel hätten die Anwohner ein
Recht auf Lärmschutz, jedoch seien die entsprechenden Maßnahmen noch
abzustimmen. Experten bezweifeln allerdings, ob allein mit der Maßnahme der
Temporeduzierung für PKW auf 80 km/h ein entsprechender Lärmschutz erreicht
werden könne. Im Zuge der Verwirklichung des ersten Bauabschnittes der A 39
würde auch ein optimaler Lärmschutz für die Anwohner geschaffen. Somit sei der
heutige Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Ratsherr
SOLDAN tut seine
Verwunderung über den heute vorliegenden Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN kund,
da bereits im Verkehrsausschuss mit den anwesenden Experten über Möglichkeiten
von Lärmschutzmaßnahmen umfassend diskutiert wurde. Als Beschluss wurde
formuliert, dass der Oberbürgermeister in Gesprächen mit der Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr sowie der Polizeidirektion Lüneburg noch mal die
Situation verdeutlichen werde. Daraufhin habe der Oberbürgermeister sein Wort
in öffentlicher Sitzung gegeben, so dass dieser Antrag dahingehend zu
interpretieren sei, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Wort des
Oberbürgermeisters nicht traue. Ratsherr
RIECHEY unterstützt
das Anliegen, mehr Lärmschutz an der Ortsumgehung zu schaffen. Er schlägt vor,
den Oberbürgermeister aufzufordern, dass alle Möglichkeiten geprüft würden und
dem Rat vorzustellen seien, so dass dieser sich für die effektivste Maßnahme
entscheiden könne. Die Bundesstraße B 4 habe vor allem ihre verkehrlichen
Schwerpunkte im überregionalen Schwerlastverkehr, im Maut-Ausweichverkehr sowie
bei den Zuckerrübentransporten in die Zuckerraffinerie nach Uelzen. Da aufgrund
der Maut auf der A 7 die B 4 als Alternative genutzt würde, würde mit einer Ausweisung
einer Mautpflicht auf der B 4 eine Rückverlagerung des Verkehrs auf die A 7
stattfinden, was auch Lüneburg entlasten würde. Des Weiteren müsse die Deutsche
Bahn aufgefordert werden, ihre Kapazitäten zu erhöhen, damit mehr Verkehr von
der Straße auf die Schiene verlagert würde. Beigeordneter
MEIßNER erklärt,
dass eine Resolution an den Oberbürgermeister ein Novum in der Ratsgeschichte
darstelle und völlig überflüssig sei, da über diese Thematik bereits im
Verkehrsausschuss intensiv diskutiert wurde und verschiedenste Forderungen
aufgestellt seien, die der Bürgermeister abarbeite. Die Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr sowie die Polizeidirektion Lüneburg raten aus
verschiedenen Gründen von Tempo 80 auf der Ortsumgehung als Mittel für Lärmreduzierung
ab. U. a. würden die Immissionswerte größtenteils eingehalten und nur an
einigen Häusern in den Obergeschossen überschritten. Des Weiteren würde eine
Reduzierung des PKW-Verkehrs von 100 km/h auf 80 km/h neue Lärmreduzierungen
von 1,1 Dezibel schaffen, wobei vom menschlichen Ohr erst 3 Dezibel Unterschied
wahrnehmbar seien. Zwischenzeitlich
laufe ein Planfeststellungsverfahren des Landkreises, welches im
Planfeststellungsbeschluss ende, zu dem dann die Hansestadt Lüneburg wiederholt
Stellung nehmen könne. Eine andere Betrachtungsweise ergebe sich nach der
neueren Äußerung des Bundesverkehrsministers Ramsauer, dass er in Wohngebieten
57 Dezibel für angebracht halte. Beigeordneten
BLANCK weist darauf
hin, dass die Zuckerraffinerie in Uelzen bereits vor 8 – 10 Jahren keine
Kippanlage für den Güterschienenverkehr mehr vorhalte und somit auch keine
Rüben mehr per Bahn angeliefert werden könnten. Ratsherr
MEIHSIES erklärt,
dass die damalige Diskussion im Verkehrsausschuss für die Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN unbefriedigend war, da dem Oberbürgermeister keine konkreten
Aufträge gegeben wurden. Die SPD-Fraktion verstecke sich hinter dem noch
ausstehenden Planfeststellungsbeschluss und die CDU-Fraktion habe bekundet,
diesen Antrag heute nicht mitzutragen. Somit sei es richtig, dass heute als
Novum und als Konsequenz aus der unbefriedigenden Diskussion im
Verkehrsausschuss an den Oberbürgermeister appelliert werden soll, deutlich
Stellung zu nehmen und für Tempo 80 auf der Ortsumgehung einzutreten. Es sei an
der Zeit, für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die Geschwindigkeit zu
reduzieren und den notwendigen Gesundheitsschutz einzufordern. Oberbürgermeister
MÄDGE wirft
Ratsherrn Meihsies in dieser Angelegenheit reinen Populismus und Täuschung der
Bürger vor. Es
sei unumstritten, dass die Hansestadt Lüneburg den optimalen Lärmschutz an der
Ostumgehung anstrebe und nach einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil eine
Lärmreduzierung auf 55/56 Dezibel. Eine Reduzierung des Tempos auf 80 km/h als
einzige Maßnahme würde lediglich eine Lärmreduzierung um 1,5 DbA nach sich
ziehen. Man habe mit dem Landkreis erreicht, dass der Landkreis ein
Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Abfahrt Adendorf bis Abfahrt
Schlieffen-Park vornehme. Durch verschiedenste Möglichkeiten können die
vorgeschriebenen Werte erreicht werden (Flüsterasphalt, passiver Lärmschutz,
Verglasung usw.). Ausgenommen vom Planfeststellungsverfahren sei der Bereich
von der Fußgängerbrücke bis Deutsch-Evern, da diese keinen Anspruch aus dem
entsprechenden Urteil heraus hätten. Neben
dem Fuchsweg müsste auch der Bereich Klosterkamp betrachtet werden, wo nach dem
Bau der A 39 ein Wall geprüft werden wird. Darüber
hinaus erinnert er an ein Gutachten der Hansestadt Lüneburg, damit die A 39-Trasse
nicht am Kloster Lüne vorbeiführe, wodurch erreicht wurde, dass überhaupt aktiv
über Lärmschutz nachgedacht werde. Er
betont ausdrücklich, dass der Lärmschutz aus dem angesprochenen Urteil
unabhängig vom geplanten Lärmschutz für die A 39 sei, da ein Schutz der Bürger
in diesem Bereich heute erfolgen müsse. Er bittet darum, die rechtsstaatlichen
Verfahren abzuschließen und danach Gespräche zu führen und Maßnahmen
abzuarbeiten. Beigeordneter
DÖRBAUM stellt klar, dass erste Priorität sei, einen
größtmöglichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu erreichen.
Durch das angesprochene Urteil hätten die Anwohner einen Rechtsanspruch auf
Lärmschutz. Die Sorgen der Anwohner würden ernst genommen und ihnen im Rahmen
des Rechts geholfen. Zunächst müsse jedoch das Ergebnis des
Planfeststellungsbeschlusses abgewartet werden, in dem der Landkreis
verschiedenste Maßnahmen vorstellen wird. Danach werde die Hansestadt Lüneburg
auf eine schnellstmögliche Umsetzung zum Schutz der Bürger einsetzen. Beigeordnete
BAUMGARTEN betont,
dass die CDU-Fraktion das Ansinnen ihres Bürgermeisters Dr. Scharf voll und
ganz mittrage, für Lärmschutz im Bereich Moorfeld einzutreten. Seitens der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde der Eindruck erweckt, dass allein mit einer
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h die gewünschten Lärmwerte erreicht
würden. Dieses sei jedoch nicht der Fall. Tempo 80 könne eine von vielen
Möglichkeiten sein, dieses zu erreichen. Abschließend beurteilen könne man
dieses jedoch erst nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens. Beigeordneter
LÖB bemängelt, dass
mit dieser Hinhaltetaktik der Verwaltung man dem Recht des Bürgers auf
Lärmschutz nicht gerecht werden könne. Neben einer Reduzierung des Lärmes durch
eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h für PKW würde auch die
Feinstaubbelastung sinken und eine Entzerrung des Verkehrs auf der Ostumgehung erreicht.
Dieses wäre eine klare und schnelle Lösung, die bereits schon in diesem Sommer
greifen könnte. Mit dieser Resolution solle der Oberbürgermeister unterstützt
werden und der Wunsch des Rates in Richtung Verwaltung geäußert. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1
Gegenstimme des Ratsherrn Kunath und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen und des Ratsherrn Riechey folgenden Beschluss zu fassen: Bevor
das Anhörungsverfahren nach StVO erneut aufgegriffen wird, ist zunächst das
Planfeststellungsverfahren abzuschließen. (32) |
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