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Auszug - Zuschüsse für kulturelle Vorhaben im Jahr 2010  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.04.2010    
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3604/10 Zuschüsse für kulturelle Vorhaben im Jahr 2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert, die Haushaltslage habe es leider erforderlich gemacht, auch die frei zu vergebenden Kulturfördermittel zu kürzen. Eine Besonderheit bei den Zuschüssen aus öffentlichen Kassen sei, dass diese in der Regel auch für nicht direkt einem Projekt zuzuordnende Betriebskosten verwendet werden dürften. Die meisten Stiftungen förderten hingegen nur eindeutig projektbezogene Kosten. Daher werde vorgeschlagen, einen großen Teil der Fördermittel für das Kulturforum und die Halle für Kunst vorzusehen, die auf Betriebskostenförderung dringend angewiesen seien, um so zur Erlangung weiterer notwendiger (Landes-) Zuschüsse zu gelangen.

Für die Rentenzahlung an den Lutherischen Kirchenfonds, die in diesem Zusammenhang noch immer mit auftauche, war der Kirche von Seiten der Stadt eine einmalige Ablösezahlung angeboten worden; zu einer Einigung habe man bisher jedoch nicht finden können. Auf Nachfrage von Ratsherrn VÖLKER erklärt Erster Stadtrat KOCH die von der Verwaltung vorgeschlagene Aufteilung der Fördermittel. In diesem Zusammenhang geht er auch auf die Bitte der JazzIG ein, ihr die Mietkosten für die Konzerte im Heine- und Glockenhaus zu erlassen. Eine gleich lautende Bitte habe im Übrigen auch das Fortbildungszentrum für Neue Musik geäußert, dem in diesem Jahr ebenfalls die Mittel um 30% gekürzt worden seien. Die Verwaltung wolle beiden Bitten in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Mittelkürzungen entsprechen, um den Einrichtungen Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Hansestadt Lüneburg sei jedoch auch auf die Einnahmen aus den Vermietungen angewiesen und könne nicht regelmäßig in den kommenden Jahren darauf verzichten.

 

Beigeordneter DÖRBAUM gibt zu bedenken, dass es sich bei den frei zu vergebenden Kulturfördermitteln zwar um eine relativ kleine Summe handele, die Hansestadt Lüneburg die Kultur jedoch insgesamt weiterhin mit recht großen Beträgen für das Theater, die Bücherei, die Musikschule, usw. unterstütze. Es sei bedauerlich, nicht mehr zur freien Verfügung zu haben, er könne sich dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung jedoch anschließen.

 

Der Ausschuss diskutiert die Problematik der Mittelkürzungen für die kulturellen Einrichtungen. Oberbürgermeister MÄDGE weist in dem Zusammenhang jedoch auch darauf hin, dass er die regelmäßige institutionelle Förderung z.B. des Kulturforums aus den Kulturfördermitteln auf Dauer kritisch sehe. Eigentlich sollten sich solche Einrichtungen selbst tragen. Hätte man die 9.000 € für projektbezogene Förderungen zur Verfügung, wäre schon viel gewonnen. Gerechter wäre hier eine Art Rotationsprinzip, damit auch andere Antragsteller eine Chance hätten.

 

Ratsherr RIECHEY kritisiert, dass die Entscheidungsrechte der Gremien durch Auslagerungen finanzieller Mittel in Tochtergesellschaften, wie jetzt z.B. auch in die geplante Museumsstiftung, oder durch feste Verträge mit einzelnen Einrichtungen immer weiter eingeschränkt würden und der Kultur- und Partnerschaftsausschuss jetzt über gerade mal 15.000 € frei entscheiden könne. Diese Entwicklung müsse umgekehrt werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, alle entsprechenden Verträge würden vom Rat beschlossen und seien entsprechend demokratisch legitimiert. Der Rat habe sich für die Förderung kulturell herausragender Institutionen mit z.T. überregionaler Bedeutung entschieden und fördere dementsprechend große Einrichtungen wie das Theater, die Museen, die Musikschule usw. mit hohen Beträgen. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn mehr Geld zum Verteilen da wäre. Leider sei das Budget jedoch begrenzt und man könne nicht mehr ausgeben, als da sei.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt einstimmig, den in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführten Antragstellern, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen, Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2010 gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung zu gewähren.