Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Auch
in diesem Jahr hat der Kultur- und Partnerschaftsausschuss über die Verteilung
von städtischen Zuschüssen an Lüneburger Kulturinstitutionen zu beschließen. Auf
Grund der Reduzierung aller freiwilligen Ausgaben auf 70% des Vorjahresansatzes
steht dafür in diesem Jahr lediglich ein Betrag von 15.200 € zur
Verfügung. Aus diesem Betrag ist jedoch auch eine jährlich fällige
Rentenzahlung an den Lutherischen Kirchenfonds in Höhe von 184,07 €
auszuzahlen, so dass für die Vergabe durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss
nur noch ein Betrag in Höhe von 15.015,93 € zur Verfügung steht. Die
der Verwaltung vorliegenden Anträge sind in der als Anlage beigefügten Liste
ohne wertende Rangfolge nach ihrem Eingangsdatum sortiert. Die Gesamtsumme der
Anträge beträgt 24.910 €. Die Anträge sind der Vorlage auf Grund ihres
Umfangs nicht beigefügt, können aber in der Sitzung oder nach Voranmeldung zu
den üblichen Geschäftszeiten im Fachbereich Kultur eingesehen werden. Nach
Prüfung der Anträge schlägt die Verwaltung vor, den Antragstellern eine
Bezuschussung nach Maßgabe der beigefügten Übersicht in Aussicht zu stellen.
Eine Begründung für den Verwaltungsvorschlag wird bei Bedarf mündlich erfolgen.
Mit
der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch das Land wird erst im zweiten
Quartal gerechnet, die Beschlüsse erfolgen daher vorbehaltlich der
Haushaltsgenehmigung. Die
Antragsteller sind zur Sitzung eingeladen worden und können ggf. zu ihren
Anträgen Stellung nehmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 10
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 15.000
€ c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Antragsübersicht Beschlussvorschlag: Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt,
den in der Anlage aufgeführten Antragstellern vorbehaltlich der
Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle
Aktivitäten im Jahr 2010 □ gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung (beiliegende Liste)
□ mit folgenden Änderungen (geänderte Liste wird dem Protokoll beigefügt) zu
gewähren. |
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