Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Schulz trägt vor, dass im Frühjahr 2008
die Abfallsatzung der Hansestadt Lüneburg geändert wurde. Das Herausstellen
von Sperrmüll, Altpapier und gelben Säcken am Vorabend der Abfuhr wurde
verboten. Wer sich nicht daran hält, muss ein Bußgeld zahlen. Nach
zwei schweren Bränden im April 2009 in der Innenstadt wurde intensiv
kontrolliert. Verstöße gegen diese Vorschrift wurden mit Bußgeldern geahndet. Im Oktober
2009 widersprach ein Bürger, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, dem
Bußgeldbescheid mit der Begründung, die Bußgeldvorschrift sei nicht
verhältnismäßig und ungeeignet, einer Brandgefahr durch Brandstiftung
vorzubeugen. Es sei nach Satzung nicht erlaubt,
Abfälle am Vorabend der Abfuhr bereitzustellen. Das bedeute aber gleichzeitig,
dass das Herausstellen ab 0.01 Uhr, dem Beginn des Abfuhrtages, erlaubt sei. Das
Rechtsamt hat diese Auslegung dem Grunde nach bestätigt. Nach rechtlicher
Prüfung kommt es zu dem Ergebnis, dass
die Abfallbeseitigungssatzung dahingehend zu ändern ist, dass für den
Innenstadt- und Altstadtbereich ein fester Zeitrahmen für die Bereitstellung
der Abfälle vorgegeben werden muss. Anhand
einer statistischen Auswertung zeigt Herr Schulz auf, dass die meisten Brände
in der Innenstadt in der Zeit von 18.00 bis 2.00 Uhr aufgetreten sind. Es wurde
auch deutlich, dass seit dem Beginn der Kontrollen keine Brände zu verzeichnen
sind. Um
weiterhin Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen zu können, sollte der
Text der Abfallsatzung angepasst werden. Ratsherr
Soldan gibt zu bedenken, ob nicht auch in § 25 Abs. 1 Ziffer 11, dem
Bußgeldtatbestand, der Zeitrahmen 5.00 Uhr bis 8.00 Uhr genannt werden müsste.
Oberbürgermeister Mädge sagt eine Prüfung durch das Rechtsamt bis vor der
Ratssitzung zu. Da
keine weiteren Fragen vorliegen, erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Hansestadt
Lüneburg, die in der Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung zur
Abfallbeseitigungssatzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:
6 Nein-Stimmen:
- Enthaltungen: - |
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