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Auszug - Änderung der Abfallbeseitigungssatzung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.02.2010    
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Archiv
Ort: Wallstraße 4, 1. Etage
VO/3551/10 Änderung der Abfallbeseitigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz trägt vor, dass im Frühjahr 2008  die Abfallsatzung der Hansestadt Lüneburg geändert wurde. Das Herausstellen von Sperrmüll, Altpapier und gelben Säcken am Vorabend der Abfuhr wurde verboten. Wer sich nicht daran hält, muss ein Bußgeld zahlen.

 

Nach zwei schweren Bränden im April 2009 in der Innenstadt wurde intensiv kontrolliert. Verstöße gegen diese Vorschrift wurden mit Bußgeldern geahndet.

 

Im Oktober 2009 widersprach ein Bürger, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, dem Bußgeldbescheid mit der Begründung, die Bußgeldvorschrift sei nicht verhältnismäßig und ungeeignet, einer Brandgefahr durch Brandstiftung vorzubeugen.  Es sei nach Satzung nicht erlaubt, Abfälle am Vorabend der Abfuhr bereitzustellen. Das bedeute aber gleichzeitig, dass das Herausstellen ab 0.01 Uhr, dem Beginn des Abfuhrtages, erlaubt sei.

 

Das Rechtsamt hat diese Auslegung dem Grunde nach bestätigt. Nach rechtlicher Prüfung kommt es zu dem Ergebnis, dass  die Abfallbeseitigungssatzung dahingehend zu ändern ist, dass für den Innenstadt- und Altstadtbereich ein fester Zeitrahmen für die Bereitstellung der Abfälle vorgegeben werden muss. 

 

Anhand einer statistischen Auswertung zeigt Herr Schulz auf, dass die meisten Brände in der Innenstadt in der Zeit von 18.00 bis 2.00 Uhr aufgetreten sind. Es wurde auch deutlich, dass seit dem Beginn der Kontrollen keine Brände zu verzeichnen sind.

 

Um weiterhin Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen zu können, sollte der Text der Abfallsatzung angepasst werden.

 

Ratsherr Soldan gibt zu bedenken, ob nicht auch in § 25 Abs. 1 Ziffer 11, dem Bußgeldtatbestand, der Zeitrahmen 5.00 Uhr bis 8.00 Uhr genannt werden müsste. Oberbürgermeister Mädge sagt eine Prüfung durch das Rechtsamt bis vor der Ratssitzung zu.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, erfolgt die Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, die in der Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung zur Abfallbeseitigungssatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            6

Nein-Stimmen: -         

  Enthaltungen: -