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Auszug - Vorstellung PPP - Modell - Bildungszentrum Saline  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 08.01.2010    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3542/09 Vorstellung PPP - Modell - Bildungszentrum Saline
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung des TOP Herrn Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin (Unternehmungsberatung) - und Herrn Kempa – Keenco³ - Lüneburg (Energieberatung) - .

Erinnert wird einleitend daran, dass sich mit der Thematik der ABS und Schulausschuss in einer Sitzung am 09.07.2009 bereits befasst habe und eine entsprechende Beschlussfassung im VA erfolgte.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Konzeption zur Schaffung eines Bildungs- und Kulturzentrums Saline wie von Beigeordneten Dörbaum ausgeführt, bereits im August vorletzten Jahres in den entsprechenden politischen Gremien vorgestellt wurde, verbunden mit dem Auftrag, das Verfahren bis zum Ende durchzuführen.

Da insgesamt ein Auftragsvolumen von gut 17 Mio. € umzusetzen sein wird, hält es die Verwaltung aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmendaten für angezeigt, dass nach Ablauf von 1 ½ Jahren das anstehende Verfahren noch einmal dahingehend im Ausschuss vorgestellt wird, dass es bei der geplanten Konzeption auch bleiben soll, zumal die zu tätigenden Investitionen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Lüneburg für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre haben wird.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Überlegungen in den letzten 1 ½ Jahren dazu geführt haben, dass sich die anstehenden Maßnahmen sowohl in baulicher als auch in schulischer Hinsicht rechnen, dies auch unter Einbeziehung energetischer Gesichtspunkte. Die Maßnahmen rechnen sich sowohl unter betriebswirtschaftlicher als auch unter schulischer Betrachtung. Verdeutlicht wird, dass, wenn man das Thema Bildung ernst nimmt, die anstehenden Maßnahmen notwendig sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Schülerzahlen unverändert steigend sind.

Er weist darauf hin, dass, wenn man die Investitionen nur auf die finanziellen Rahmenbedingungen abstellen würde, man erst in den erst in 5 Jahren finanziell wieder auf den stand von 2008 sein würde.

Er erinnert daran, das Grundlage dieser Entscheidung auch 2 Ratsbeschlüsse seien, wovon einer vor ca. 5 Jahren zum Thema Stadtteilschule und aktueller im Jahre 2008 ein einstimmiger Beschluss des Rates ergangen ist, dass wenn eine Schule sich zur Ganztagsschule entwickeln will, dies seitens der Stadt unterstützt und gefördert werden soll. An diesem Punkt sei man mit dieser heute zur Beratung gestellten Investition.

Auch der Neubau der Musikschule ist bereits seit mehr als 10 Jahren im Gespräch. Darüber, dass ein Neubau an anderer Stelle sinnvoller ist als eine Sanierung der bestehenden Schule, wurde bereits in den Gremien ausgeführt.

Dass ein Neubau auch für die Schule in der Wallstraße dringend notwendig ist, wurde bereits anlässlich eines eingetreten Brandschadens Im Jahre 1964 berichtet. Schon damals kam man zu der Erkenntnis, dass jede Mark, die in eine Sanierung des verbauten Schulkomplexes gesteckt würde, eine verlorene Mark sein würde. Insofern ist auch hier Handlungsbedarf angezeigt. Diese Diskussion wurde auch im Jahr 2005 getätigt als es darum ging, ergänzend einen Anbau zu erstellen. Anders als bisher angedacht wird jetzt eine sinnvolle Nachnutzung des Schulkomplexes mit Erhalt des Anbaus angestrebt.

Im Zusammenhang mit den anstehenden Investitionen soll im Vorfeld noch einmal auf die bereits bekannte voraussichtliche Entwicklung der Einschulungen in den Grundschulen eingegangen werden.

Sowohl die Entwicklung der Schülerzahlen als auch das bildungs- und Kulturzentrum Saline werden anhand einer Power-Point-Päsentation (Anlage I) erläutert.

 

 

Entwicklung der Einschulungen in den Grundschulen (Schaubilder 3 – 5 )

 

Bereichsleiter Wiebe geht anhand der Power-Point-Präsentation auf die Entwicklung der Einschulungen in den Grundschulen bis in die Jahre 2021/22 ein. Hieraus ableitbar ist, dass für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre bis zum Jahr 2021 sich die Zahlen der Einschulungen auf relativ hohem stabilen Niveau von 650 bis 700 Kindern bewegen wird. Erst danach zeichnet sich ein langsam abknickender Verlauf dergestalt ab, dass die Zahl der Einschulungen leicht auf unter 600 Einschulungen zurückgehen wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Zahl dann durch Zuzüge weiterhin auf konstant diesem Niveau bleiben wird.

 

 

Avacon-Gelände (Schaubild 6)

 

Oberbürgermeister Mädge weist daraufhin, dass sich die Avacon aus wirtschaftlichen Gründen heraus von der Hälfte ihres Betriebsgeländes trennen wird. Anhand des für die Umsetzung des PPP-Verfahrens erforderlichen Grundstücksbedarfs zeigt er anhand eines Lageplans eine mögliche Anordnung der geplanten Neubauten der St. Ursula-Schule, der 3-Feld-Sporthalle sowie der Musikschule auf.

 

 

Standortprüfung St. Ursula-Schule (Schaubilder 7 – 15)

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass der Ausbau der Schule zu einer Ganztagsschule am jetzigen Standort unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich sei. Dies liegt u. a. darin begründet, dass sowohl die erforderlichen zusätzlichen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen und andererseits auch die Freiflächen nicht ausreichend vorhanden sind. Anhand von Aufnahmen wird der derzeit schlechte sowohl bauliche als energetische Zustand aufgezeigt. Anhand einer Kostenbetrachtung wird verdeutlicht, dass sich, gegenüber den zu erwartenden Sanierungskosten im Bestand mit erforderlichem Anbau, ein Neubau an anderer Stelle durchaus wirtschaftlich rechnen würde.

Die vorhandenen Baukörper der St. Ursula Schule entsprechend energetisch nicht mehr dem heutigen Stand. Auch fehlten an vielen Stellen entsprechende Flucht- und Rettungswege. Ebenso ist kein barrierefreier Zugang möglich. Aus heutiger Sicht sind die Klassenräume und die Fachunterrichtsräume zu klein und es fehlt an Betreuungsräumen die für den Betrieb einer Ganztagsschule unablässig wären.

Aus einer vorgenommenen Kostenbetrachtung kann entnommen werden, dass sich im Vergleich zu einer Sanierung im Bestand mit erforderlichem Anbau, ein Neubau an anderer Stelle durchaus rechnen würde, so dass ein Neubau sich nicht nur aus schulischer Sicht, sondern auch unter wirtschaftlicher Betrachtung durchaus rechnen würde.

Durch einen Neubau würden sich zusätzliche Einsparungen durch Verbesserungen der energetischen Situation ergeben.

Der Neubau an der Schule würde unter Zugrundelegung der auch für andere Schulneubauten berücksichtigten Standards erfolgen. Weitergehende Wünsche, wie bzw. die Schaffung eines Raumes der Stille, wären durch Dritte zu finanzieren.

 

 

 

Neubau einer 3-Feld-Sporthalle (Schaubilder 16 – 19, 27)

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass nach dem Ausfall der Nordlandhalle im innerstädtischen Bereich ein dringender Bedarf an Hallenflächen für den Schulsport besteht.

Aus der Kostenbetrachtung ist abzulesen, dass immense Kosten allein für Transferkosten aufgewendet werden müssen. Nicht eingerechnet ist der Zeitverlust für Lehrkörper und Schüler. Bei entsprechender Standortnähe der Sporthalle zu den einzelnen Schulen wird sich der Sportunterricht auch in einer ganz anderen Qualität darstellen lassen.

Auf 20 Jahre errechnet wird man in der Betrachtung bei Neubau einer 3-Feld-Sporthalle auch aufgrund der Standortnähe zu  den Schulen (Schaubild 27) zu einem Kostenvorteil von ca. 1,575 Mio. € gegenüber einer Sanierung im Bestand gelangen.

Auch hier gilt, dass eine neue Sporthalle eine ganz andere Qualität in der Unterrichtsgestaltung ermöglichen würde.

 

 

Neubau einer Musikschule (Schaubilder 20 – 33)

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass die Musikschule in der heutigen Form für den Musikschulunterricht nicht mehr funktionsgerecht und zweckmäßig ist. Die Unterrichtsräume sind unzureichend. Dies gilt insbesondere auch für die Akustik. Schwerwiegend hierbei ist, dass die Musikschule nicht barrierefrei ist. Auch energetisch betrachtet stellt der Gebäudekomplex ein großes Problem dar.

Um die Musikschule anderen Ortes unterzubringen, wurden im Vorfeld Gespräche mit den Eltern geführt. Hierbei wurde sehr schnell deutlich, dass ein neuer Standort außerhalb des Innenstadtbereiches aus vielerlei Gründen heraus nicht in Betracht kommen würde. Ein neuer Standort außerhalb des Innenstadtbereiches würde nicht angenommen werden.

Durch die Anordnung der Musikschule auf dem Avacon-Gelände können mehrere Synergien genutzt werden. Beispielsweise können Räumlichkeiten der Sporthalle auch für Belange der Musikschule mitgenutzt werden. Wissen muss man in diesem Zusammenhang auch, dass 50 % des Lehrkörpers der Musikschule auch im Orchesterbereich des Theaters beschäftigt ist. Durch die unmittelbare Nähe zum Theater aber auch zur Grundschule wird für alle Beteiligten eine Situation geschaffen, von der alle profitieren werden.

Dieses zusammen betrachtet wird zu einem Fortschritt in der Bildungs- und Kulturlandschaft der Stadt beitragen.

Auch für die Musikschule wurde eine Kostenbetrachtung in der Gegenüberstellung  „Sanierung im Bestand im Vergleich zum Neubau an einem anderen Standort“ vorgenommen.

Da ein Großteil des Grundstückes der Stiftung Zum Großen Heiligen Geist gehört, wird ein Verkaufserlös für die Stadt nur mit ca. 0,98 Mio. € zu Buche schlagen. Aber auch die Kostenbetrachtung in der Gegenüberstellung zeigt auf, dass ein Neubau an einem anderen Standort sich rechnen wird. Aus den vorgestellten Ansichten lässt sich deutlich ablesen, dass es durch einen Neubau zu einem erheblichen Qualitätssprung kommen wird.

Der Standard, der beim Bau der Musikschule zugrunde gelegt wird, entspricht einem normalen Standard. Dieser ist mit der Musikschulleitung abgestimmt.

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass ein Neubau die bessere Alternative gegenüber einer erforderlichen Grundsanierung im Bestand bietet.

 

 

Neubaukosten Hort (Schaubild 24)

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass im Bereich des ev. Kindergartens derzeit eine Hortgruppe untergebracht sei. Diese soll an dieser Stelle ausziehen, um dort eine Krippenstelle einrichten zu können. Mit den zurzeit bestehenden 2 Hortgruppen in der St. Ursula-Schule und einer weiteren bedarfsorientiert zu bildenden 3. Hortgruppe sowie der angesprochenen Verlagerung der Hortgruppe beim ev. Kindergarten soll eine Zusammenfassung auf dem Avacon-Gelände in einen Neubau auf dem Avacon-Gelände erfolgen. In dem zu erstellenden Neubau werden demzufolge 4 Hortgruppen untergebracht.

Aus der dargestellten Kostenbetrachtung ist zu entnehmen, dass eine Zusammenfassung der einzelnen Horte an einen Standort zu einem nicht nur betriebswirtschaftlich betrachteten positiven Ergebnis führen wird.

 

 

 

Kostenbetrachtung Zwischenfazit des laufenden Betriebes (Schaubilder 25 – 27 )

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt anhand der Kostenbetrachtung auf, dass als Fazit festgestellt werden kann, dass die Konzentration und Zusammenlegung mit allen dargelegten Synergieeffekten und energetischen Verbesserungen der Standortvorteil des Bildungs- und Kulturzentrums Saline sich mit einem positiven Wert von ca. 2,8 Mio. € bemessen lässt. Auch wenn dieser Prognosewert über die Jahre nicht im vollen Umfang eintreten sollte, sorgt allein schon die deutliche Qualitätsverbesserung durch die neue Infrastruktur unterm Strich dafür, dass ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung auf den Gebieten Bildung und Kultur getan werde.

Anhand eines Übersichtsplans wird aufgezeigt, welche in der Nähe gelegenen schulischen Einrichtungen in welchem Umfang von einem zentral gelegenen Bildungs- und Kulturzentrum Saline partizipieren würden. Durch Mitnutzung der neu geschaffenen Räumlichkeiten im Kultur- und Bildungszentrum Saline werden für die umliegenden Schulen auch dahingehend Verbesserungen eintreten, als dass dadurch Räumlichkeiten an den jeweiligen Schulen, die u. a. für Schulsportzwecke vorgehalten werden mussten, dann anderweitig genutzt werden können und damit zu einer Verbesserung der ‚Raumsituation an den einzelnen Schulen beitragen. Für das Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule bedeutet dies auch, dass die bestehende Außenstelle in der Hauptschule Haagestraße aufgelöst werden kann. Die sich für die umliegenden Schulen räumliche ergebenden schulischen Verbesserungen werden im Einzelnen dargestellt.

 

 

 

Prüfung des Realisierungsmodells PPP als alternative Projektfinanzierung (Schaubild 29 – 35)

 

Werksleiter Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass die Durchführung eines PPP-Verfahrens eine Alternative zu der herkömmlichen Projektfinanzierung darstellt. Im PPP-Verfahren werden die Verfahrensschritte Planen – Bauen - Finanzieren als Gesamtvorhaben im Paket vergeben.

Im Vorfeld werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt. Ein solcher Abgleich der Wirtschaftlichkeit gegenüber der herkömmlichen Verfahrensweise beruht auch auf eine Forderung der Kommunalaufsicht des Nds. Innenministeriums. Geprüft werden soll hierbei ob man durch die Durchführung eines PPP-Verfahrens zu einer Effizienz gegenüber der herkömmlichen Projektabwicklung und –finanzierung gelangt. Seitens der Stadt wurde hierzu die VBD – Berlin – beauftragt, die Stadt bei den Überlegungen zu unterstützen. Die VBD verfügt über einen gewissen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet. Bereits die von der Stadt durchgeführten PPP-Verfahren in Häcklingen und auf dem Kreideberg wurden von der VBD begleitet.

Der ermittelte Realisierungsvorteil wurde mit 9,3 % ermittelt, was bei dem geschätzten Auftragswert zu einer Ersparnis im Barwert von 1.784.799 € führt.

Anhand einer Gegenüberstellung wird verdeutlicht, dass ein PPP-Vefahren einhergeht mit sehr hohem Aufwand in der Vorbereitung und einem komplizierten und langwierigen Vergabeverfahren. Auch zu berücksichtigen ist, dass jegliche Veränderung in der Bauzeit, die durch die Stadt veranlasst wird, sich in der Regel sehr kostenintensiv niederschlägt.

Gleichwohl rechnet sich die Durchführung allein schon wegen zu erzielender Einsparpotentiale. Neben kurzen und verlässlichen Bauzeiten besteht auch eine hohe Kostensicherheit. Die Stadt wird von Anfang an Eigentümer und kann bei der Planung unter mehreren Alternativen hinsichtlich der Entwurfsplanung als auch bei den Angebotspreisen auswählen.

Bei den bisher von der Stadt durchgeführten PPP-Verfahren hat es sich gegenüber öffentlicher Ausschreibungen und im Vergleich zur Gesamtstatistik der vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft durchgeführten Auftragserteilungen gezeigt, dass eine große Anzahl örtlicher und regionaler Handwerksbetriebe in den bisherigen PPP-Verfahren beauftragt wurden. Die Einbeziehung örtlicher und regionaler Handwerksbetriebe liegt nicht nur im Interesse der Stadt, sondern aus Gewährleistungsgründen und damit verbundener kurzen Wege auch im Interesse des Auftragebers. Aus der Natur der Sache heraus ist eine überregionale Beauftragung jedoch nicht zu verhindern, weil es beispielsweise im Sporthallenbau vor Ort keinen Anbieter für Sporthallenschwingböden oder Sportgeräteausstattung gibt.

 

 

 

Stand des Verfahrens (Schaubild 26)

 

Werksleiter Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – zeigt den derzeitigen Stand im PPP-Verfahren auf. Wenn seitens der Ausschussmitglieder ein positives Votum abgegeben wird, ist vorgesehen, in die 2. Verfahrensstufe einzutreten.

Seitens der Kommunalaufsicht wurde ein positives Votum in Aussicht gestellt, welches zwischenzeitlich auch schriftlich vorliegt. Bestätigt wird inhaltlich fachlich auch, dass, wenn mit der Ausschreibung in etwa die prognostizierten Angebotsummen erzielt werden, dass damit die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens auch nachgewiesen sei.

 

Oberbürgermeister Mädge weist ergänzend darauf hin, dass seitens der Landesschulbehörde hierzu ein positives Testat abgegeben wurde. Nach Auswahl des zu beauftragenden Konsortiums sind die Unterlagen zur endgültigen Genehmigung der Kommunalaufsicht vorzulegen.

Zu den durchgeführten PPP-Verfahren wird angemerkt, dass der Landkreis Lüneburg bei Durchführung eines PPP-Verfahrens für den Schulbereich in Bleckede zu ähnlichen Erkenntnissen wie die Stadt gelangt sei, was die Quote der bei Auftragsverfahren berücksichtigten örtlichen und regionalen Betriebe betrifft.

 

Beigeordnete Schellmann  hat den Ausführungen entnommen, dass der bei einer Auftragsvergabe im PPP-Verfahren berücksichtigte Anteil regionaler Betriebe in etwa um 5 % über dem Durchschnitt herkömmlicher Ausschreibungen liegt.

 

Oberbürgermeister Mädge bestätigt dies anhand der gemachten Erfahrungen der bisher durchgeführten PPP-Verfahren. Er weist jedoch darauf hin, dass es je nach Art und Größe des Objektes unterschiedlich sein kann. Bei aufwändigen oder relativ großen Objekten tun sich die regionalen Anbieter oftmals schwer. Bedauerlich ist, dass trotz Aufforderung das örtliche Handwerk nicht in der Lage oder bereit ist, für gewisse Auftragskontingente Arbeitsgemeinschaften zu bilden.

Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, dass 1/3 der Aufträge in der Region verbleibt.

 

Ratsherr Meihsies möchte dargelegt haben, welchen Arbeitsauftrag die beiden Büros erhalten haben, damit seitens des Ausschusses sich ein Bild darüber gemacht werden kann, wie die Aufträge abgearbeitet wurden.

 

Herr Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin – geht auf den Gegenstand des Arbeitsauftrages ein. Untersucht werden sollte, ob ein PPP-Verfahren wirtschaftliche Vorteile erwarten lässt. Auf der Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Kostenschätzung wurden die Investitionskosten untersucht. Vergleichend mit aktuellen Ausschreibungsergebnissen wurde analysiert, wie heute Gebäude für eine Nutzung als Schule, als 3-Feld-Turnhalle oder auch als Musikschule gebaut werden. Seine Gesellschaft hat in den letzten Jahren bereits 220 PPP-Verfahren begleitet. Die erzielten Ergebnisse stimmen bisher in der Regel immer mit den prognostizierten Zahlen überein. Abweichungen ergaben sich immer nur im positiven Sinne. Anhand von Finanzierungsmodellen wurde gegenübergestellt, welche Abweichungen zwischen kommunaler und privatwirtschaftlicher Finanzierung zu erwarten sind.

Hingewiesen wird darauf, dass es auch schon Fälle gab, bei denen seitens seiner Gesellschaft von einem PPP-Verfahren abgeraten wurde, weil es sich nicht rechnete oder kein Markt dafür vorhanden war oder die Aufgabenstellung sich zu kompliziert gestaltete.

Die Entscheidung, hier neu zu bauen anstelle im Bestand zu sanieren, ist nach seiner Ansicht richtig. Die Erfahrung lehrte, dass Sanierung immer mit Kompromissen verbunden seien. Bei dem Kostenvergleich Sanierung zu Neubau blieb unberücksichtigt, dass allein durch die bei einem Neubau effektiver umsetzbaren energetischen Maßnahmen es auf jeden Fall zu weiteren laufenden Energieeinsparungen kommen wird, die den städtischen Haushalt entlasten werden.

Die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung beanspruchte einen Zeitraum von 6 – 8 Wochen.

Neben den bereits angeführten PPP-Projekten der Stadt und des Landkreises Lüneburg ist seine Gesellschaft auch in fast allen aktuellen PPP-Projekten des Landkreises Harburg eingebunden.

 

Herr Kempa – Keenco³ - Lüneburg – (Energieberatung ) – führt aus, dass sein Büro damit beauftragt worden sei, die 3 benannten Standorte unter energetischen Gesichtspunkten zu betrachten. Der vorhandene Bestand mit den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre diente hierbei als Grundlage. Der erforderliche Erweiterungsbau für die zu erarbeitende Kostengegenüberstellung.

Gegenübergestellt wurde das geplante Vorhaben mit einem innovativen Neubaustandard auf der Grundlage der Energieeinsparungsverordnung (Fassung 2009-EnEV-). Innovativ heißt in diesem Zusammenhang, dass die Neubauten nicht nur die EnEV-Vorgaben einhalten, sondern dass zusätzlich auch die Vorgaben eines Passivhausstandards erreicht werden sollen.

Im Vergleich bedeutet dies, dass an den 3 jetzigen Standorten mit dem fiktiven Anbau, der jedoch nach den heutigen vorgestellten energetischen Anforderungen ausgestattet berechnet ist, folgendes:

 

Vergleichswerte basierend auf Ölheizung, auch wenn im Einzelfall andere Heizungsart im Bestand.

 

- jetzige 3 vorhandene Standorte                                          14 – 23 l/m²   Verbrauch

- Neubauten auf Standard Passivhaus                                       1,5 l/m²   Verbrauch

 

Ableitend daraus sind die bei Neubauten zu erwartenden Einspareffekte erheblich.

 

Sehr schwierig würde es sich aufgrund baulicher Vorgaben und teilweise bestehendem Denkmalschutz gestalten, mit Sanierungen im Bestand eine Energieeffizienz, wie sie bei Neubauten üblich sind, zu erreichen. Ein innovativer Zustand wie bei einem Neubau lässt sich durch Sanierung im Bestand nicht erreichen.

Hingewiesen wird darauf, dass sich die großen Differenzen schon ergeben, wenn, sehr konservativ ausgelegt, nur von einer jährlichen Energiepreissteigerung von 2 % ausgegangen wird. Ganz anders würde der Zahlungsvergleich aussehen, wenn man ein realistisch zu erwartende Energiepreissteigerung von jährlich 4 – 6 % als Grundlage der Berechnungen nehmen würde. Zum Vergleich wird angeführt, dass die Preissteigerungen im Schritt der letzten Jahre bei durchschnittlich 7 % gelegen haben.

 

Beigeordneter Körner merkt an, dass die anfängliche Skepsis in der Handwerkerschaft gegenüber PPP-Verfahren zwischenzeitlich auch der Einsicht weicht, dass die Befürchtungen, dass das regionale Handwerk bei PPP-Verfahren bei Auftragsvergaben ausgegrenzt wird, so nicht zutreffend seien.

Auch er sieht ein, dass ohne das Finanzierungsmodell PPP viele Projekte nicht mehr realisierbar wären, weil man die für die Umsetzung erforderlichen Kredite haushaltsmäßig nicht mehr genehmigt bekommen würde.

Er regt an, dass für eine bessere Einbindung der regionalen Handwerkerschaft es Firmen aus der Region einfacher  gemacht werden sollte, an Ausschreibungsunterlagen zu gelangen.

Gründe dafür, dass mittelständische Handwerksbetriebe ungern Arbeitsgemeinschaften (AG) eingehen sieht er darin, dass damit zu viele negative Erfahrungen innerhalb der AG gemacht wurden. Tatsächlich verhält es sich so, dass, wenn eine Firma der Arbeitsgemeinschaft in Insolvenz gerät, die anderen Mitglieder der AG dafür einstehen und die Haftung zu übernehmen hätten.

Bewusst ist ihm, dass, wenn die Bereitschaft AG zu bilden, vor Ort nicht vorhanden ist und die Aufträge für einzelne Bieter aus der Region zu groß sind, weil diese sich aber aus verschiedenerlei Gründen nicht splitten lassen, dann kann auch seitens der Stadt keine weitergehende Hilfestellung zur Erlangung von Aufträgen angeboten werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist bezüglich der Information anstehender Ausschreibungen auf die turnusmäßig jedes Jahr auf Einladung der Kreishandwerkerschaft stehenden Gesprächsrunde hin. Die diesjährige Veranstaltung ist bereits für den 16. Februar terminiert. Sie als auch Vertreter des Landkreises sind zu dieser Veranstaltung bereits eingeladen. Auf dieser Veranstaltung wird seitens der Stadt als auch des Landkreises über den Umfang der im Jahre 2009 getätigten Vergaben als auch über die für 2010 vorgesehenen Maßnahmen informiert. Eingegangen wird hierbei auch auf die Erfahrungen aus den aus dem Wertgrenzenerlass eingeräumten Möglichkeiten, verstärkt Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben vorzunehmen.

Weitergehenden Informationen für das anstehende PPP-Verfahren können jedoch erst dann der Kreishandwerkerschaft gegeben werden, wenn eine Entscheidung über das zu beauftragende Konsortium feststeht. Erst dann kann über weitergehende einzelne Belange gesprochen werden. Dies wird jedoch nicht vor Februar dieses Jahres der Fall sein.

 

Beigeordnete Schellmann  hat der Vorstellung des Vorhabens entnommen, dass die Stadt gleich Eigentümer sein wird und insofern keine Miete zu entrichten haben wird. Sie interessiert in diesem Zusammenhang, wie die von der Stadt zu erbringenden finanziellen Leistungen sich im Haushalt niederschlagen werden.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, dass die Tilgung aus dem Finanzhaushalt erfolgen wird, währenddessen die Zinsen im Ergebnishaushalt ihren Niederschlag finden werden und dass für einen Zeitraum von 20 Jahren gerechnet.

Der Vorteil besteht darin, dass bei den Zinsleistungen quasi der ersparte Aufwand für Energie gegengerechnet werden kann. Bei der Tilgung sieht die Rechnung so aus, dass die zu erwartende Ersparnis bei den geringeren Baukosten in Höhe von 9,3 % gegengerechnet werden können. Auch das bezogen auf eine Laufzeit von 20 Jahren.

Der Vorteil, auf die neu errichteten Gebäude Abschreibungen vornehmen zu können, liegt bei der Stadt, weil diese sofort Eigentümer der entstehenden Baulichkeiten sein wird. Bei aller Darstellung der Einsparpotentiale muss sich trotzdem vor Augen gehalten werden, dass der Aufwand höher und es kein Nullsummenspiel sein wird.

Mit genauen Zahlen wird man es jedoch erst dann hinterlegen können, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen und das zu beauftragende Konsortium feststeht. Das Zahlenwerk, welches wie bereits ausgeführt ohnehin für eine endgültige Bescheidung der Kommunalaufsicht zugeleitet werden muss, wird ergänzend auch im ABS vorgestellt.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, warum bei dem zu erwartenden Verkaufserlös für den St. Ursula-Komplex nur von einem relativ niedrigen Verkaufserlös ausgegangen wird.

 

1. Stadtrat Koch stellt dar, dass der als relativ niedrig angesetzte Verkaufserlös daraus resultiert, dass sich die Eigentumsverhältnisse für den Komplex relativ schwierig darstellen. Eigentumsanteile halten neben der Stadt auch das Bistum Hildesheim als auch die örtliche Kirchengemeinde. Die Grundstücksgrenze läuft weitgehend mit eigentümlich anmutenden Vorsprüngen um das Gebäude herum und zwar unmittelbar an der Gebäudekante. Sinnvoll erscheint es deshalb, dass die Teileigentümer vorab das Benehmen darüber herstellen, dass gesamte Areal gemeinsam zu veräußern. Die Stadt hat diesbezüglich bereits Verhandlungen mit dem Bischöflichen Stuhl aufgenommen. Der Bischöfliche Stuhl zeigt hieran auch Interesse, weil von dort letztendlich angestrebt wird, für den Bereich der neugebauten Schule wieder Eigentum zu erwerben. Angedacht ist insofern ein Kompensationsgeschäft dergestalt, dass man eine Teilfläche dem Bischöflichen Stuhl im Eigentum überträgt und im Gegenzug stadtseitig das Eigentum am Grundstück an der Wallstraße vollständig übernimmt, um es besser vermarkten zu können. Derzeit stehen von dem Areal der St. Ursula-Schule ca. 40 % im Eigentum der Stadt. Der als möglicher Erlös eines Verkaufs eingestellte Betrag bezieht sich insofern nur auf die Teilfläche, die im Eigentum der Stadt steht. Bewusst ist man sich darüber, dass eine sinnvolle Vermarktung nur dann auch zu einem annehmbaren Verkaufserlös führen wird, wenn das Areal in seiner Gesamtheit zum Verkauf angeboten wird.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass man bei der Abschätzung eines möglichen Kauferlöses sehr konservativ herangegangen sei. Für den Ankauf der benötigten Flächen des Avacon-Geländes hat man sich im Vorfeld mit der Avacon bereits darauf verständigt, dass kein höherer Kaufpreis als der, den die Theater Lüneburg GmbH für die Erweiterungsflächen gezahlt hat, festgesetzt wird.

 

Beigeordnete Schellmann  erinnert an die bestehende Beschlusslage, wonach nach und nach die Ganztagsschule eingeführt werden soll. Für sie unverständlich in diesem Zusammenhang ist, dass man nach wie vor plant, Horte einzurichten, obwohl wir im Ergebnis anstreben, nur noch Ganztagsschulen vorzuhalten.

 

Bereichsleiter Wiebe führt aus, dass es nach wie vor so ist, dass eine Nachmittagsbetreuung an die Grundschulen benötigt wird. Derzeitige Situation ist die, dass fasst an allen Grundschulen eine entsprechende Einrichtung vorgehalten wird. Verdeutlicht wird, dass bei Ganztagsschule in Niedersachsen es nicht bedeutet, dass von montags bis freitags eine Nachmittagsbetreuung stattfindet. Die Ganztagsschule ist ein freiwilliges Angebot. Die Nachmittagsbetreuung kann sich durchaus auf 2, 3 oder 4 Tage der Woche beschränken. Keinesfalls ist sie als verbindliche Schule für alle konzipiert. In der Regel werden für dienstags und donnerstags Nachmittagsbetreuung angeboten. Aber auch für die dadurch nicht abgedeckten Wochentage ist zumindest für einen Teil der Schulkinder eine kontinuierliche Betreuung erforderlich. Oftmals ist es aber auch so, dass die Eltern eine durchgängige Ganztagsschulenbetreuung nicht wollen. Die ist bekanntlich ja auch nur freiwillig. Gleichwohl wollen die Eltern aber eine durchgängige nachmittägliche Betreuung. Insofern ist es erforderlich, unterschiedliche Betreuungssysteme parallel laufen zu lassen.

 

Beigeordnete Schellmann  geht davon aus, dass dadurch für die Stadt teilweise doppelte Kosten anfallen.

 

Bereichsleiter Wiebe sieht dies nicht so. Es handelt sich hier um Kosten, die die Stadt als Schulzträger in diese Einrichtungen hinein gibt. Aus anderen Bundesländern ist bekannt. Dass es sich dem Grunde nach um Aufwendungen handelt, die das land aufzuwenden hätte.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal den Ansatz, dass vom Grundsatz her alle Ganztagsschulen verpflichtend sein müssten oder aber das Land müsste zumindest an 4 Nachmittagen die Woche Pädagogen in den Schulen vorhalten. Dies ist in Niedersachsen leider nicht so. Die Stadt wendet trotz aller Finanzprobleme in diesem Jahr fast 300.000 € auf, weil erkennbar ist, dass der Bedarf vorhanden ist. Sichergestellt soll damit eine Verlässlichkeit bis 16.00 Uhr am Nachmittag sein. Deshalb ist es erforderlich, mit dem Neubau auf dem Avacon-Gelände auch 4 hortähnliche Gruppen einzurichten.

Wenn das gegenüberliegende Salino nicht bestehen würde, könnte man Überlegungen dahingehend anstellen, dieses mit einem Neubau auf dem Areal einzubinden. Der vorhandene Standort soll aber zunächst erhalten bleiben.

 

Beigeordnete Schellmann verdeutlicht noch einmal ihre Position, wonach man das geplante Projekt aus finanziellen Gesichtpunkten heraus zumindest um einige Jahre hinausschieben sollte. Sie zitiert aus dem ihr vorliegenden Bertelsmann-Gutachten, wonach davon auszugehen ist, dass man ab dem Jahre 2025 2 Mio. Schüler weniger haben wird. Auch wenn dies auf Lüneburg betrachtet nur abgeschwächt eintreten wird, so ist doch als Trend ein Rückgang der Schulerzahlen zu erwarten. Für sie stellt sich die Frage, wenn man weiß, dass es mit den Schülerzahlen ab 2025 rapide abwärts gehen wird, ob es denn jetzt oder auch in 5 Jahren überhaupt noch angezeigt erscheint, eine neue Schule zu bauen. Aus ihrem Verständnis heraus werden Schulen nicht für einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren gebaut. Schulen sollten nur gebaut werden, wenn ein tatsächlicher Bedarf über einen über 10 – 15 Jahre hinaus gehenden Zeitraum prognostiziert werden kann. Ihre Befürchtung ist, dass hier am Bedarf vorbei gebaut wird.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass die geäußerten Befürchtung eines rapiden Schülerrückganges in der einen oder anderen Gemeinde des Landkreises sicherlich zutreffend sei. Da findet man dann aber auch eine andere Situation vor.

Die Situation für die Stadt stellt sich hingegen  anders dar. Innerhalb der Stadt bestehen 11 Grundschulen. Aus dem zitierten Bertelsmann-Gutachten ist aber auch zu entnehmen, dass für Lüneburg ein Ansteigen von 8 % der Bevölkerung prognostiziert werde. Selbst wenn davon nur 4 % tatsächlich eintreten werden, wird sich die Situation für die Stadt zumindest für die nächsten 20 - 25 Jahre so darstellen, dass zumindest 8 der 11 Grundschulen weiterhin benötigt werden. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass derzeit die Geburtenrate wieder ansteigend sei.

Die Chance, an dieser Stelle eine letztendlich durch die Innenstadtnähe für alle erreichbare Schulen zu bauen, sollte man nicht vertun. Selbst wenn die eine oder andere Schule schließen müsste, wäre es letztendlich in der Regel immer so, dass zentral zur Innenstadt ausgerichtete Schulen die letzten sein würden, wo eine Schließung anstehen würde.

Zurzeit werden an den 11 Grundschulen 2.500 Schulkinder unterrichtet. Selbst wenn, entgegen den Prognosen die Schülerzahl um 200 Schulkinder zurückgehen würde, würde dadurch noch nicht eine solche Situation eintreten, dass man Schulschließungen in Erwägung ziehen müsste.

 

1. Stadtrat Koch weist ergänzend darauf hin, dass jede Grundschule zwingend nach dem Schulgesetz einen räumlich festgelegten Einzugsbereich nach Schulbezirken hat. Nicht jedoch die St. Ursula-Schule als Bekenntnisschule. Diese stellt insofern eine Besonderheit im Schulsystem dar. Bereits seit altersher hat die St. Ursula-Schule einen Einzugsbereich, der über die Stadtgrenzen hinaus reicht. Wenn man eine Prognose anstellen würde, wie sich die Zahl der Schüler mit katholischem Bekenntnis entwickeln, so muss neidlos festgestellt werden, dass dieser Anteil prognostiziert auch über einen längeren Zeitraum wächst.

Auch er sieht hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen, bezogen auf das Einzugsgebiet Stadt und näheres Umfeld des Landkreises, keinen Anlass, von einem dramatischen Rückgang der Schülerzahlen auszugehen. Dies gilt schon gar nicht für die Entwicklung der Schülerzahlen der Bekenntnisschule.

 

Herr von Mansberg pflichtet Beigeordnete Schellmann  nur insofern bei, dass es ohne Frage auf den ersten Blick günstiger wäre, dies nicht zu machen. Die Frage ist dabei nur, was man durch ein Nichtmachen verliert.

Er erinnert daran, dass die politischen Gremien sich auf die Fahnen geschrieben haben, Ganztagsschulen zu entwickeln und Lüneburg in Richtung Bildung, hierzu gehört untrennbar auch die Kultur, weiter zu entwickeln.

Wenn man sich dieser selbst gesetzten Priorität in Erinnerung ruft, dann wird auch deutlich, dass alle vorgenommenen Abwägungen ihren Sinn haben. Wir alle wollen ein vernünftiges, zukunftssicheres Bildungsangebot für die Stadt haben. Der Neubau eines Schul- und Bildungszentrums ist unter dieser Vorgabe für ihn der günstigste und vernünftigste Weg, dieses Ziel zu erreichen.

Er weist darauf hin, dass mit dem Anbau des Kinder- und Jugendtheaters bereits der Schritt auf dem gemeinsamen Weg beschritten worden sei.

Das Ganze stellt für ihn ein Ziel dar, für dass es sich zu kämpfen lohnt.

Eingehend zur derzeitigen räumlichen und finanziellen Situation der Musikschule kann man nur den Hut davor ziehen, was dort auf die Beine gestellt und geleistet wird. Probleme bestehen darin, dass es zunehmend schwerer wird, zusätzliche Schüler aufzunehmen und das Angebot bedarfsorientiert auszuweiten.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür, Ernst zu machen und der Musikschule eine vernünftige Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Er hält es deshalb für einen ganz wichtigen Schritt, der auch gemacht werden sollte.

Dass auf Dauer der Sporthallentourismus nicht hinnehmbar ist, dürfte auch jeden einleuchten.

Nicht hoch genug einzuschätzen ist, dass dies alles stadtnah realisiert werden kann. Stadtzentrumsnähe war auch eines der Hauptanliegen der Eltern der Musikschule bei der Suche nach einem neuen Musikschulstandort.

Die geschilderten Umstände mit den mit dem Neubau verbundenen Erwartungen würden inhaltlich allein ausreichen, um ein solches Projekt umzusetzen. Dankbar ist er darüber, dass alle positiven Erkenntnisse nicht den Blick dafür verstellt haben, das Machbare finanziell ganz genau zu prüfen. Die Frage, können wir uns das leisten und ist das sinnvoll, wurde heute hinreichend mit ja beantwortet. Das Projekt ist seriös und vernünftig.

Er ist froh, dass die Entscheidung, es auch umzusetzen, letztendlich schon getroffen wurde.

Für gut hält er, das dies heute noch einmal bestätigt werden kann, dass die getroffene Entscheidung richtig war.

 

Ratsherr Kroll interessiert, für welchen Zeitraum die ausführende Firma die Gewährleistung übernimmt. Auch von Interesse ist, wer nach Ablauf der Gewährleistung die mit 2 – 3 % der Baukosten zu beziffernden jährlichen Wartungskosten übernimmt. Insofern solle nach seinem Dafürhalten die in die engere Wahl genommenen Firmen möglichst einen räumlichen Bezug aufweisen können.

 

Herr Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin – führt aus, dass es auch im Interesse der beauftragten Firma liegen wird, dass sie die örtlichen Gegebenheiten kennen und vor Ort präsent sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die angesprochenen Wartungsarbeiten zusätzlich mit ausgeschrieben werden.

Vorgesehen ist, die Wartungsarbeiten zumindest für die ersten fünf Jahre während der Mängelhaftungszeit mit zu vergeben. Es ist vorgesehen, diese Arbeiten mit zu übertragen. In der Regel ist davon auszugehen, dass zu dem Bieterkreis regionale Mittelständler gehören werden.

 

Werksleiter Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – macht deutlich, dass zwischen der Gewährleistung und dem Gewährleistungszeitraum in einem PPP-Verfahren gegenüber herkömmlichen Ausschreibungsverfahren keinerlei Unterschied besteht. Die Gewährleistungspflicht beträgt 4 Jahre.

 

Ratsherr Kroll äußert die Vermutung, dass der dargestellte Preisvorteil sich möglicherweise doch in der Qualität der ausgeführten Arbeiten niederschlagen könnte.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass sich solcherlei Vermutungen hinsichtlich Qualitätseinbußen nicht bestätigen lassen. Anhand der gerade fertig gestellten 3-Feld-Turnhalle auf dem Kreideberg ist für jedermann augenscheinlich feststellbar, mit welchem Qualitätsanspruch dieses Bauobjekt umgesetzt wurde.

Einsparungen ergeben sich vielmehr durch genutzte Synergieeffekte, die in Zeit- als auch in Kostenersparnissen ihren Niederschlag finden.

 

Herr Reimers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – ergänzt, dass er seitens der Stadt der das Projekt begleitende Architekt sei.

Er macht deutlich, dass die Baumaßnahme auch wenn sie im PPP-Verfahren durchgeführt wird, nicht gänzlich aus der Hand gegeben wird. Abgefordert wird zwar das schlüsselfertige Objekt, dies jedoch nach Standards, nach denen auch die Stadt ihre anderen Baumaßnahmen durchführt. Für die Ausschreibungen werden Leistungsverzeichnisse (LV) erstellt. In diesen LV werden für alle geforderten Qualitäten Standards festgelegt. Dies muss von den beauftragten Firmen auch so erbracht werden, weil ansonsten die Stadt die notwendige Abnahme verweigern würde.

 

Ratsherr Bruns hat den Ausführungen entnommen, dass allein schon aus Kostenersparnisgründen und den möglichen Synergieeffekten es überzeugend dargelegt wurde, dass ein Neubau des Bildungszentrums sich auf jeden Fall rechnen würde. Unter Umweltgesichtspunkten wird durch die deutliche Reduzierung der durch den Schülertransport erforderlichen Busverkehre eine Verbesserung für die Umwelt erreicht.

Auch aus städtebaulicher Sicht wird das Vorhaben zu einer Verbesserung des Stadtbildes beitragen.

Von Interesse ist für ihn, auf welcher zeitlichen Schiene man sich eine Umsetzung der Baumaßnahme vorzustellen hat. Er weist darauf hin, dass im Umfeld eine sehr kompakt stehende Bebauung vorhanden ist. Auch stoßen die abzuwickelnden Verkehre im Umfeld des Areals zeitweise an ihre Kapazitätsgrenzen. Insofern gibt er zu bedenken, dass bei der Umsetzung der Baumaßnahmen diesen Umständen Rechnung getragen wird, insbesondere wenn angedacht ist, das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten zu realisieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht anhand eines Bauzeitenplans (Anlage II) detailliert auf die zeitlichen Abläufe des Bauvorhabens ein.

Im weiteren Ablauf des Verfahrens ist vorgesehen, dass bis Anfang Februar 2010 die Leistungsverzeichnisse komplettiert werden.

Diese werden dann an die 10 ausgewählten Konsortien versandt, denen bis zur 2. Mai-Woche Zeit eingeräumt wird, ihre Angebote zu erstellen. Für die Ausarbeitung der Angebote wird ein Zeitraum von 3 Monaten eingeräumt, was wegen der Komplexität auch zwingend erforderlich sein wird. Bedenken muss man, dass in diesen Zeitrahmen nicht nur die Planung und Kostenberechnung für eine Schule, eine Musikschule und eine 3-Feld-Turnhalle bis ins Detail durchgeführt werden muss. Ferner muss von Seiten der Bieter die Kosten hierzu berechnet und die Finanzierung abgesichert werden.

Im Anschluss wird ein dreimonatiger Zeitraum für die Prüfung der Angebote veranschlagt. Dieser Zeitraum wird wegen der Komplexität der Prüfung und Bewertung der Angebote auch erforderlich sein.

Bewertet werden die Gebäude einzeln nach im Vorfeld in einer Matrix festgelegten Kriterien.

Als Schwerpunkte der Bewertungskriterien werden benannt:

 

-          Architektonische Qualität

-          Städtebauliche Qualität

-          Funktionalität

-          Wartung, Unterhaltung, Betriebskosten

 

Detailliert eingegangen wird hierbei auf die einzelnen Kriterien.

Hingewiesen wird darauf, dass jedes Gebäude hierbei einzeln betrachtet wird.

Durch Abarbeitung der Bewertungskriterien ergibt sich eine Bepunktung. Eine solche Prüfung wird auch hinsichtlich der zu prüfenden Finanzierung vorgenommen.

Die sich letztendlich daraus ergebenden Rang- und Reihenfolge wird unter Einbeziehung der zukünftigen Nutzer, der VBD und seitens der Verwaltung beurteilt. Bewusst ist man sich bereits im Vorfeld darüber, dass die Schwerpunkte je nach vorherrschender Interessen- und Betrachtungslage unterschiedlich gesetzt werden.

Das zugrunde gelegte Bewertungssystem wird mit den nach den einzeln zu bewertenden Kriterien und der zu vergebenden Punkten zu einer gerechten Beurteilung führen.

Wenn auf der Grundlage des dargestellten Bewertungsverfahrens ein Konsortium für die Auftragsvergabe ausgewählt wurde, soll die Vergabe innerhalb eines vorgesehenen Zeitraums von 4 Wochen erfolgen. Auf das Prozedere des Auswahlverfahrens sowie des daraus resultierenden Vergabevorschlags wird dann im ABS detailliert vorgetragen. Beachtet werden muss hierbei, dass die getroffene Entscheidung gerichtlich überprüfbar und nachvollziehbar sein muss.

Vorgesehen ist, den Vergabevorschlag im September des Jahres in den Ausschuss zu bringen. Im Anschluss wird dem beauftragten Konsortium 3 Monate Zeit für die Planung und Bauantragsstellung eingeräumt. Unter der Voraussetzung, dass winterliche Belange dem nicht entgegenstehen, ist ein Baubeginn für Dezember d. J. realistisch.

Unter Berücksichtigung und dem Vorbehalt witterungsbedingter Verzögerungen ist eine mögliche Fertigstellung der einzelnen Objekte wie folgt vorgesehen:

 

-          St. Ursula-Schule

       · Frühestens nach den Sommerferien 2011

-          3-Feld-Turnhalle

       · Jahresende 2011

-          Musikschule

       · Sommer 2012

 

Zu gegebener Zeit wird bei Beauftragung mit dem ausgewählten Konsortium für alle Maßnahmen ein konkreter Bauzeitenplan erstellt und abgestimmt. Erst dann werden auch konkrete Aussagen zu den Fertigstellungsterminen möglich sein.

Selbstverständlich ist, dass man sich um ein gutes Verhältnis mit der Nachbarschaft und sich um Lösungen bemühen wird, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Verdeutlicht wird, dass neben diesem komplexen PPP-Verfahren auch noch diverse andere Bauvorhaben in diesem Jahr umzusetzen sein werden. Um alle vorgesehenen Maßnahmen architekten- und ingenieurmäßig begleitend im zeitlichen Rahmen abzuarbeiten, darf nicht mehr viel Unvorhergesehenes an Arbeiten hinzukommen.

 

Ratsherr Meihsies geht davon aus, dass es erst politisch zum Schwur kommen wird, wenn die 2. Verfahrensstufe ausgelöst wird. Er ist heute skeptisch in die Sitzung gekommen, weil er gespannt darauf war, wie die Verwaltung argumentativ die Umsetzung des Vorhabens begründen würde. Aufgenommen hat er, dass das Verfahren sehr arbeitsintensiv sei. Durch die vorgetragene Darstellung und geäußerten Argumente sieht er, dass man sich auch nach dem 2. Verfahrensschritt auf der sicheren Seite wird fühlen können. Er wird deshalb seiner Fraktion empfehlen, dass Verfahren weiterhin positiv zu begleiten. Der geführten kritischen Auseinandersetzung gewinnt er positive Seiten dahingehend ab, dass sich im Ergebnis gezeigt habe, dass die Durchführung des PPP-Verfahrens die richtige Entscheidung war. Von Vorteil ist, dass das Verfahren zur Transparenz zwingt.

 

Oberbürgermeister Mädge hält es einerseits für richtig aber auch wichtig, dass man sich mit dem Verfahren kritisch auseinandersetzt, gleichwohl ist es aber auch begrüßenswert, dass man mit der Absicht, das Verfahren weiterhin positiv begleiten zu wollen, die Verwaltung darin bestärkt, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

 

Herr Tretow-Zimmermann – Lehrervertretung – begrüßt es außerordentlich, dass Kultur und Bildung auf diese Weise zusammen gebracht wird. Den Ausführungen des Nutzungskonzeptes der 3-Feld-Turnhalle hat er entnommen, dass 6 innenstadtnahe Schulen von der Turnhalle profitieren werden. Er geht jedoch davon aus, dass nach Inbetriebnahme der Halle immer noch nicht genügend Hallenkapazitäten für die Schulsport für die angesprochenen 6 Schulen zur Verfügung stehen wird. Er regt deshalb an, dass mittel- bis langfristig ein Konzept erarbeitet werden sollte, welches sich dieser Problematik annimmt. Des Weiteren geht er davon aus, dass sich dadurch Schülerpendelverkehre gänzlich beseitigen lassen.

 

Bereichsleiter Wiebe verdeutlicht, dass man den Schülertransport zu einzelnen Sporthallen nicht in Gänze wird abstellen können. Diese neue 3-Feld-Halle wird neben der neuen 3-Feld-Halle auf dem Kreideberg jedoch zu einer erheblichen Entlastung beitragen. Zumindest die Spitzen werden damit aufgefangen werden, zumal eigene kleine Hallen an den Schulen auch weiterhin nutzbar bleiben werden. Sichergestellt werden soll, dass zumindest der Schulsport der HS Stadtmitte als auch der der St. Ursula-Schule in Gänze in der neuen 3-Feld-Halle abgehalten werden kann. Ca. die Hälfte der jährlichen Transportkosten können eingespart werden. Dieses Einsparpotential beträgt ca. 40.000 €/jährlich.

 

Herr Tretow-Zimmermann – Lehrervertretung – merkt an, dass die vorgestellte Planung schon weiter gedacht ist, als er vermutet hat. Er regt an, dass in der Schulkonferenz einmal eine solche Planung vorgestellt werden sollte, weil dies zu einer Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit führen würde, die den Schulen in ihrer Planung gut tun würde.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass man, um dem Bedarf Rechnung zu tragen, auf dem Kreideberg anstelle einer 2-Feld- bewusst eine 3-Feld-Halle gebaut habe. Auch wenn es durch die anstehenden Sanierungen der bestehenden Sporthallen in den nächsten Jahren zu Engpässen kommen sollte, so tragen doch diese beiden 3-Feld-Sporthallen zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation bei. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Sporthallen nach 16.00 Uhr und an Wochenenden auch vom Vereinssport genutzt werden.

 

Ratsherrn Kunath interessiert, wie sich die Situation darstellt, wenn nach Abschluss der Bauphase versteckte Mängel auftreten würden und die bauausführende Firma in Insolvenz gehen sollte.

 

Werksleiter Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – macht nochmals deutlich, dass es hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche keine Unterschiede zwischen herkömmlichen Vergabeverfahren und PPP-Verfahren gäbe.

 

Herr Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin – ergänzt, dass man auch bei einer Insolvenz nicht mit leeren Händen dastehen würde. Als Sicherung nach Fertigstellung wird eine 5%ige Mängelhaftungsbürgschaft gefordert. Bei Insolvenzen während der Bauzeit hat in der Regel die refinanzierende Bank das Problem, weil der Anbieter ggf. entstehende Mehrkosten über seine refinanzierende Bank abfangen muss.

Angemerkt wird, dass nach der VOB in der Regel keine und wenn überhaupt 3 % an Bürgschaft eingefordert wird. Im PPP-Verfahren sind 5 % jedoch üblich.

 

Beigeordnete Lotze geht ein auf die von Beigeordneter Schellmann zitierte Bertelsmann-Studie, wonach angeblich die Schülerzahlen als rückläufig prognostiziert werden. Sie hat einer Bertelsmann-Studie hingegen entnommen, dass es nichts Wichtigeres gibt, als in Bildung zu investieren. Wenn man dies unterlässt, beschwört man einen ungeheuren volkswirtschaftlichen Schaden herauf.

Auf die durch den Standort und die Neubauten entstehenden Vorteile ist hier bereits mehrfach hingewiesen worden. Ein Aspekt hält sie in diesem Zusammenhang jedoch für besonders erwähnenswert, nämlich, dass durch die Neubauten sowohl für die Musikschule als auch für die St. Ursula-Schule eine Barrierefreiheit erreicht wird. Dies ist nicht nur wichtig für Schulkinder, sondern auch für die Mitnutzung der Einrichtungen durch ältere Mitbürger. Die Neubauten stellen insofern einen Quantensprung dar, da eine Barrierefreiheit für diese bestehenden Einrichtungen erst in Jahren umgesetzt werden könnte, vorausgesetzt, dass die Bausubstanz dies überhaupt zulassen würde.

Erfreulich ist, dass durch die verbesserte Infrastruktur hier für das gesamte pädagogische Konzept man einen unheimlichen Fortschritt erreichen wird.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob es denkbar wäre, dass PPP-Verfahren in Losen auszuschreiben. Er geht davon aus, dass dadurch vielleicht Vorteile erlangt werden könnten, weil es auf dem Markt mit Sicherheit Firmen gibt, die sich auf Sporthallenbau spezialisiert haben. Diese wären sonst gezwungen, Angebote für das Gesamtpaket abzugeben, was sie dann evtl. nicht tun werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass man sich zu Beginn der Überlegungen entschlossen habe, keine losweise Ausschreibung, sondern die Ausschreibung als Ganzes vorzunehmen. Durch das dadurch bedingt höhere Investitionsvolumen ist von größeren Synergieeffekten auszugehen. Diese Entscheidung ist nicht mehr zu treffen, weil darüber bereits zu Beginn des Verfahrens befunden wurde.

 

Herr Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin – ergänzt, dass man sich seinerzeit dafür entschieden habe, weil mit der Planung das ganze zur Verfügung stehende Grundstück überplant wurde.

 

Beigeordnete Schellmann erklärt, dass ihr sehr wohl bewusst sei, dass Synergieeffekte und Energieeinsparungen sich durch einen Neubau zweifelsohne besser darstellen lassen als durch eine Sanierung im Bestand. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Sie zitiert nochmals aus dem ihr vorliegenden Bertelsmann-Gutachten, welches sich nur auf Zahlen bezog, wonach sich in der Prognose nach 2020 ab 2025 die Schülerzahlen stark rückläufig darstellen.

 

1. Stadtrat Koch  erinnert, dass bereits vor fünf Jahren im Zusammenhang mit der Jugendhilfeplanung diese Untersuchungen vorgenommen wurden. Die prognostizierten Schülerzahlen dienen auch als Grundlage für die Jugendhilfeplanung. Diese Untersuchungen werden begleitend unterstützt durch externe Gutachten.

Das Problem des Heranziehens solcher Studien besteht darin, dass es keine statisch kleinräumige Daten gibt, weil die Zahlen nicht weiter heruntergebrochen werden als bis auf Landkreisebene oder die Ebene einer kreisfreien Stadt.

Dies trifft auch auf die Region Lüneburg zu. Die erwähnten Zahlen und Daten beziehen sich auf den Landkreis Lüneburg einschließlich des Stadtgebietes von Lüneburg. Wie unschwer vorzustellen, gibt es bereits auf Landkreisebene sehr unterschiedliche demografische Entwicklungen.

Festzustellen ist, dass die Zahlen bezogen auf das Stadtgebiet sich über einen Zeitraum von 20 Jahren sehr stabil darstellen und die Stadt Lüneburg auch weiterhin Zuzugsregion sei.

Zuzugsregion insbesondere auch was junge Familien mit dem zu erwartenden Nachwuchs betrifft. Die ist eine gänzlich anders zu beurteilende Situation gegenüber einem ländlich strukturiertem Umfeld.

 

Beigeordnete Schellmann  bringt in Erinnerung, dass über den Neubau von Einrichtungen auch schon einmal anders argumentiert wurde. So gab es zur Gesamtschule die Aussage, dass keine neue Schule gebaut werde, sondern dass man damit in eine bestehende Schule hineingehen werde. Bei Kindergärten wurde argumentiert, dass ein Neubau nur so gebaut werde, dass eine sinnvolle Nachnutzung auch dann möglich wäre, wenn keine ausreichenden Kinderzahl mehr da wäre. Das ist eine Betrachtungsweise, die sich nachvollziehen könne.

Bezogen auf das PPP-Verfahren macht sie noch einmal deutlich, dass der einzige Grund, warum sie sich dagegen ausspricht, der ist, dass wir und hier etwas leisten wollen, was nach ihrer Ansicht dazu führen würde, dass wir über unsere Verhältnisse leben würden.

 

Oberbürgermeister Mädge macht nochmals deutlich, dass es bei den prognostizierten Schülerentwicklungszahlen nicht davon auszugehen ist, dass in 20 Jahren die Hälfte aller Schulen in der Stadt geschlossen sein werden. Die Geburtenziffer spricht hier eine eindeutige Sprache.

Wenn alle über Bildung reden und dieser Anspruch für alle gelten soll, dann ist die Maßnahme erforderlich. Das hat auch etwas mit Integration zu tun. Auch andere Schulen werden baulich „angefasst“ werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Schulen Hasenburger Berg, Rotes Feld und Hermann-Löns.

Wenn der politisch gefasste Beschluss, gleiche Bildungsvoraussetzungen für alle, weiterhin Bestand haben soll, dann stellt dieses Vorhaben keinen Luxus dar, sondern ist vielmehr notwendig.

Wenn das jetzt alles nicht mehr gewollt sei, dann muss man auch konsequent sein. Dann wird man z. B. auch auf eine Mensa im Johanneum verzichten können. Gleiches gilt für neue Schulräume an anderen Schulen.

Wer es ernst meint, dass auf die veränderten Lebensbedingungen für Kinder eingegangen werden muss, dann ist dieses Vorhaben notwendig. Viele Kinder sind aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen.

Alles dies ist unter den gegebenen Bedingungen an der St. Ursula-Schule nicht möglich. Wer dies alles nicht mehr will, muss sich hinstellen und den betroffenen Kindern und Eltern deutlich machen, dass sie nicht die gleichen Bildungschancen bekommen sollen, bzw. noch 5 – 10 Jahre warten müssen.

Vorausschauend müssen Investitionen deshalb jetzt und nicht erst in 5 Jahren getätigt werden.

Alle wissen doch, dass im Wettbewerb der Städte diejenigen die Verlierer sind, die nicht in das investieren, was die Grundlagen der Städte ausmacht.

Die Einwohnerzahl ist in den letzten Jahrzehnten in Lüneburg von 60.000 auf 72.000 angestiegen. Immer wenn es darauf ankam, die Grundlagen für Wachstum und Entwicklung der Stadt zu schaffen, waren sich die Fraktionen darüber einig, dies zu machen. Dies galt insbesondere für den Bildungsbereich.

Er macht deutlich, dass es nicht zu verantworten ist, das Vorhaben zurückzustellen.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert an den im Dezember 2009 gefassten Haushaltsbeschluss in dieser Sache. An dieser Beschlusslage wird mit Sicherheit mehrheitlich festgehalten werden. Auch Veränderungen an dem getroffenen Beschluss sind für ihn nicht vorstellbar.

 

Herr Petersen – Leiter Musikschule – begrüßt es ausdrücklich, dass eine neue Musikschule in einem Bildungszentrum geschaffen wird. Auf die bestehenden Probleme wurde in der Beratung bereits hinreichend eingegangen. Insofern wird es außerordentlich begrüßt, dass es durch den Neubau zu einer deutlichen Verbesserung der jetzigen Situation kommen wird.

 

Herr Schnüttgen – Leiter St. Ursula-Schule – geht auch noch einmal auf die derzeitig unzulängliche räumliche Situation ein. Seit Jahrzehnten wird in der Schule quasi in einem Provisorium gearbeitet. Der zwischenzeitlich vorgenommene Anbau hat auch nur wenig zur Verbesserung der Situation beigetragen. Die Schule ist heute bei weitem nicht auf dem Stand, auf dem die Schule sein müsste. Auch durch engagierte Arbeiten sind die bestehenden Unzulänglichkeiten, die in der Beratung noch einmal deutlich aufgezeigt wurden, nicht zu kompensieren.

Wenn man Schule als Lebens- und auch als Lernraum definiert, in dem Schüler eigenverantwortlich und selbständig lernen können, dann ist ein Neubau unumgänglich. Eine zeitgemäße Schulform, wie eine Ganztagsschule diese heute nun einmal darstellt, ist räumlich am jetzigen Standort nicht möglich. 52 % der Schüler an der Schule haben eine Migrationshintergrund. Alle damit bestehenden Probleme von Benachteiligungen könnten mit der angestrebten Form einer Ganztagsschule aufgefangen werden.

Er dankt den politischen Gremien und auch der Verwaltung für das bisher gezeigte Engagement und würde es außerordentlich begrüßen, wenn die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden würde.

 

Ratsherr Kunath interessiert, ob an dieser Stelle Aussagen zur Höhe des an die VBD zu zahlenden Honorars getätigt werden können.

 

Herr Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin – erklärt, dass die Höhe des Honorars sich nach der anzuwendenden Gebührenordnung richtet. Genauere Zahlen sollten nicht Gegenstand einer Beratung im öffentlichen Teil sein.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass heute nochmals das PPP-Projekt sehr ausführlich und transparent erläutert wurde. Aufgezeigt wurde noch einmal, was und wie auf der Fläche entwickelt werden soll. Aus der Beratung wurde noch einmal deutlich, dass die getroffene Entscheidung für die Entwicklung der Stadt die richtige ist und dass bei den finanziellen Gesichtspunkten die Balance zwischen Sparen und Investieren gefunden wurde.

Vorgeschlagen wird, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend abzustimmen, dass durch eine Beschlussfassung nicht nur die Ausführungen zur Kenntnis genommen werden, sondern auch noch einmal dokumentiert wird, dass die Ausschüsse mit breiter Mehrheit auch weiterhin dem Beschluss, dieses PPP-Verfahren durchzuführen, stehen.

 

Vorgeschlagen wird, dass ABS und SchulA gemeinsam abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als auch der Schulausschuss fassen mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss.