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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung des TOP Herrn Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin
(Unternehmungsberatung) - und Herrn Kempa – Keenco³ - Lüneburg (Energieberatung)
- . Erinnert
wird einleitend daran, dass sich mit der Thematik der ABS und Schulausschuss in
einer Sitzung am 09.07.2009 bereits befasst habe und eine entsprechende
Beschlussfassung im VA erfolgte. Oberbürgermeister
Mädge führt aus,
dass die Konzeption zur Schaffung eines Bildungs- und Kulturzentrums Saline wie
von Beigeordneten Dörbaum ausgeführt, bereits im August vorletzten Jahres in
den entsprechenden politischen Gremien vorgestellt wurde, verbunden mit dem
Auftrag, das Verfahren bis zum Ende durchzuführen. Da
insgesamt ein Auftragsvolumen von gut 17 Mio. € umzusetzen sein wird,
hält es die Verwaltung aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmendaten für
angezeigt, dass nach Ablauf von 1 ½ Jahren das anstehende Verfahren noch einmal
dahingehend im Ausschuss vorgestellt wird, dass es bei der geplanten Konzeption
auch bleiben soll, zumal die zu tätigenden Investitionen Auswirkungen auf den
Haushalt der Stadt Lüneburg für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre haben wird. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass die Überlegungen in den letzten 1 ½ Jahren
dazu geführt haben, dass sich die anstehenden Maßnahmen sowohl in baulicher als
auch in schulischer Hinsicht rechnen, dies auch unter Einbeziehung
energetischer Gesichtspunkte. Die Maßnahmen rechnen sich sowohl unter betriebswirtschaftlicher
als auch unter schulischer Betrachtung. Verdeutlicht wird, dass, wenn man das
Thema Bildung ernst nimmt, die anstehenden Maßnahmen notwendig sind. Dies auch
vor dem Hintergrund, dass die Schülerzahlen unverändert steigend sind. Er
weist darauf hin, dass, wenn man die Investitionen nur auf die finanziellen
Rahmenbedingungen abstellen würde, man erst in den erst in 5 Jahren finanziell
wieder auf den stand von 2008 sein würde. Er
erinnert daran, das Grundlage dieser Entscheidung auch 2 Ratsbeschlüsse seien,
wovon einer vor ca. 5 Jahren zum Thema Stadtteilschule und aktueller im Jahre
2008 ein einstimmiger Beschluss des Rates ergangen ist, dass wenn eine Schule
sich zur Ganztagsschule entwickeln will, dies seitens der Stadt unterstützt und
gefördert werden soll. An diesem Punkt sei man mit dieser heute zur Beratung
gestellten Investition. Auch
der Neubau der Musikschule ist bereits seit mehr als 10 Jahren im Gespräch. Darüber,
dass ein Neubau an anderer Stelle sinnvoller ist als eine Sanierung der
bestehenden Schule, wurde bereits in den Gremien ausgeführt. Dass
ein Neubau auch für die Schule in der Wallstraße dringend notwendig ist, wurde
bereits anlässlich eines eingetreten Brandschadens Im Jahre 1964 berichtet.
Schon damals kam man zu der Erkenntnis, dass jede Mark, die in eine Sanierung
des verbauten Schulkomplexes gesteckt würde, eine verlorene Mark sein würde.
Insofern ist auch hier Handlungsbedarf angezeigt. Diese Diskussion wurde auch
im Jahr 2005 getätigt als es darum ging, ergänzend einen Anbau zu erstellen.
Anders als bisher angedacht wird jetzt eine sinnvolle Nachnutzung des
Schulkomplexes mit Erhalt des Anbaus angestrebt. Im
Zusammenhang mit den anstehenden Investitionen soll im Vorfeld noch einmal auf
die bereits bekannte voraussichtliche Entwicklung der Einschulungen in den
Grundschulen eingegangen werden. Sowohl
die Entwicklung der Schülerzahlen als auch das bildungs- und Kulturzentrum
Saline werden anhand einer Power-Point-Päsentation (Anlage I) erläutert.
Entwicklung
der Einschulungen in den Grundschulen (Schaubilder 3 – 5 ) Bereichsleiter
Wiebe geht anhand
der Power-Point-Präsentation auf die Entwicklung der Einschulungen in den
Grundschulen bis in die Jahre 2021/22 ein. Hieraus ableitbar ist, dass für den
Zeitraum der nächsten 10 Jahre bis zum Jahr 2021 sich die Zahlen der Einschulungen
auf relativ hohem stabilen Niveau von 650 bis 700 Kindern bewegen wird. Erst
danach zeichnet sich ein langsam abknickender Verlauf dergestalt ab, dass die
Zahl der Einschulungen leicht auf unter 600 Einschulungen zurückgehen wird. Es
ist jedoch davon auszugehen, dass diese Zahl dann durch Zuzüge weiterhin auf
konstant diesem Niveau bleiben wird. Avacon-Gelände
(Schaubild 6) Oberbürgermeister
Mädge weist
daraufhin, dass sich die Avacon aus wirtschaftlichen Gründen heraus von der
Hälfte ihres Betriebsgeländes trennen wird. Anhand des für die Umsetzung des
PPP-Verfahrens erforderlichen Grundstücksbedarfs zeigt er anhand eines
Lageplans eine mögliche Anordnung der geplanten Neubauten der St.
Ursula-Schule, der 3-Feld-Sporthalle sowie der Musikschule auf. Standortprüfung
St. Ursula-Schule (Schaubilder 7 – 15) Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass der Ausbau der Schule zu einer Ganztagsschule am jetzigen Standort unter
den gegebenen Bedingungen nicht möglich sei. Dies liegt u. a. darin begründet,
dass sowohl die erforderlichen zusätzlichen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung
stehen und andererseits auch die Freiflächen nicht ausreichend vorhanden sind. Anhand
von Aufnahmen wird der derzeit schlechte sowohl bauliche als energetische
Zustand aufgezeigt. Anhand einer Kostenbetrachtung wird verdeutlicht, dass sich,
gegenüber den zu erwartenden Sanierungskosten im Bestand mit erforderlichem
Anbau, ein Neubau an anderer Stelle durchaus wirtschaftlich rechnen würde. Die
vorhandenen Baukörper der St. Ursula Schule entsprechend energetisch nicht mehr
dem heutigen Stand. Auch fehlten an vielen Stellen entsprechende Flucht- und
Rettungswege. Ebenso ist kein barrierefreier Zugang möglich. Aus heutiger Sicht
sind die Klassenräume und die Fachunterrichtsräume zu klein und es fehlt an
Betreuungsräumen die für den Betrieb einer Ganztagsschule unablässig wären. Aus
einer vorgenommenen Kostenbetrachtung kann entnommen werden, dass sich im
Vergleich zu einer Sanierung im Bestand mit erforderlichem Anbau, ein Neubau an
anderer Stelle durchaus rechnen würde, so dass ein Neubau sich nicht nur aus
schulischer Sicht, sondern auch unter wirtschaftlicher Betrachtung durchaus
rechnen würde. Durch
einen Neubau würden sich zusätzliche Einsparungen durch Verbesserungen der
energetischen Situation ergeben. Der
Neubau an der Schule würde unter Zugrundelegung der auch für andere
Schulneubauten berücksichtigten Standards erfolgen. Weitergehende Wünsche, wie
bzw. die Schaffung eines Raumes der Stille, wären durch Dritte zu finanzieren. Neubau
einer 3-Feld-Sporthalle (Schaubilder 16 – 19, 27) Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass nach dem Ausfall der Nordlandhalle im innerstädtischen Bereich ein
dringender Bedarf an Hallenflächen für den Schulsport besteht. Aus
der Kostenbetrachtung ist abzulesen, dass immense Kosten allein für
Transferkosten aufgewendet werden müssen. Nicht eingerechnet ist der
Zeitverlust für Lehrkörper und Schüler. Bei entsprechender Standortnähe der Sporthalle
zu den einzelnen Schulen wird sich der Sportunterricht auch in einer ganz
anderen Qualität darstellen lassen. Auf
20 Jahre errechnet wird man in der Betrachtung bei Neubau einer
3-Feld-Sporthalle auch aufgrund der Standortnähe zu den Schulen (Schaubild 27) zu einem
Kostenvorteil von ca. 1,575 Mio. € gegenüber einer Sanierung im Bestand
gelangen. Auch
hier gilt, dass eine neue Sporthalle eine ganz andere Qualität in der
Unterrichtsgestaltung ermöglichen würde. Neubau
einer Musikschule (Schaubilder 20 – 33) Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass die Musikschule in der heutigen Form für den Musikschulunterricht nicht
mehr funktionsgerecht und zweckmäßig ist. Die Unterrichtsräume sind unzureichend.
Dies gilt insbesondere auch für die Akustik. Schwerwiegend hierbei ist, dass
die Musikschule nicht barrierefrei ist. Auch energetisch betrachtet stellt der
Gebäudekomplex ein großes Problem dar. Um
die Musikschule anderen Ortes unterzubringen, wurden im Vorfeld Gespräche mit
den Eltern geführt. Hierbei wurde sehr schnell deutlich, dass ein neuer
Standort außerhalb des Innenstadtbereiches aus vielerlei Gründen heraus nicht
in Betracht kommen würde. Ein neuer Standort außerhalb des Innenstadtbereiches
würde nicht angenommen werden. Durch
die Anordnung der Musikschule auf dem Avacon-Gelände können mehrere Synergien
genutzt werden. Beispielsweise können Räumlichkeiten der Sporthalle auch für
Belange der Musikschule mitgenutzt werden. Wissen muss man in diesem
Zusammenhang auch, dass 50 % des Lehrkörpers der Musikschule auch im
Orchesterbereich des Theaters beschäftigt ist. Durch die unmittelbare Nähe zum
Theater aber auch zur Grundschule wird für alle Beteiligten eine Situation
geschaffen, von der alle profitieren werden. Dieses
zusammen betrachtet wird zu einem Fortschritt in der Bildungs- und
Kulturlandschaft der Stadt beitragen. Auch
für die Musikschule wurde eine Kostenbetrachtung in der Gegenüberstellung „Sanierung im Bestand im Vergleich zum
Neubau an einem anderen Standort“ vorgenommen. Da
ein Großteil des Grundstückes der Stiftung Zum Großen Heiligen Geist gehört,
wird ein Verkaufserlös für die Stadt nur mit ca. 0,98 Mio. € zu Buche
schlagen. Aber auch die Kostenbetrachtung in der Gegenüberstellung zeigt auf,
dass ein Neubau an einem anderen Standort sich rechnen wird. Aus den vorgestellten
Ansichten lässt sich deutlich ablesen, dass es durch einen Neubau zu einem
erheblichen Qualitätssprung kommen wird. Der
Standard, der beim Bau der Musikschule zugrunde gelegt wird, entspricht einem
normalen Standard. Dieser ist mit der Musikschulleitung abgestimmt. Im
Ergebnis kann festgestellt werden, dass ein Neubau die bessere Alternative
gegenüber einer erforderlichen Grundsanierung im Bestand bietet. Neubaukosten
Hort (Schaubild 24) Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass im Bereich des ev. Kindergartens derzeit eine Hortgruppe
untergebracht sei. Diese soll an dieser Stelle ausziehen, um dort eine Krippenstelle
einrichten zu können. Mit den zurzeit bestehenden 2 Hortgruppen in der St.
Ursula-Schule und einer weiteren bedarfsorientiert zu bildenden 3. Hortgruppe
sowie der angesprochenen Verlagerung der Hortgruppe beim ev. Kindergarten soll
eine Zusammenfassung auf dem Avacon-Gelände in einen Neubau auf dem
Avacon-Gelände erfolgen. In dem zu erstellenden Neubau werden demzufolge 4
Hortgruppen untergebracht. Aus
der dargestellten Kostenbetrachtung ist zu entnehmen, dass eine Zusammenfassung
der einzelnen Horte an einen Standort zu einem nicht nur betriebswirtschaftlich
betrachteten positiven Ergebnis führen wird. Kostenbetrachtung
Zwischenfazit des laufenden Betriebes (Schaubilder 25 – 27 ) Oberbürgermeister
Mädge zeigt anhand
der Kostenbetrachtung auf, dass als Fazit festgestellt werden kann, dass die
Konzentration und Zusammenlegung mit allen dargelegten Synergieeffekten und
energetischen Verbesserungen der Standortvorteil des Bildungs- und
Kulturzentrums Saline sich mit einem positiven Wert von ca. 2,8 Mio. €
bemessen lässt. Auch wenn dieser Prognosewert über die Jahre nicht im vollen
Umfang eintreten sollte, sorgt allein schon die deutliche Qualitätsverbesserung
durch die neue Infrastruktur unterm Strich dafür, dass ein wesentlicher Schritt
zur Verbesserung auf den Gebieten Bildung und Kultur getan werde. Anhand
eines Übersichtsplans wird aufgezeigt, welche in der Nähe gelegenen schulischen
Einrichtungen in welchem Umfang von einem zentral gelegenen Bildungs- und
Kulturzentrum Saline partizipieren würden. Durch Mitnutzung der neu geschaffenen
Räumlichkeiten im Kultur- und Bildungszentrum Saline werden für die umliegenden
Schulen auch dahingehend Verbesserungen eintreten, als dass dadurch
Räumlichkeiten an den jeweiligen Schulen, die u. a. für Schulsportzwecke
vorgehalten werden mussten, dann anderweitig genutzt werden können und damit zu
einer Verbesserung der ‚Raumsituation an den einzelnen Schulen beitragen.
Für das Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule bedeutet dies auch, dass die bestehende
Außenstelle in der Hauptschule Haagestraße aufgelöst werden kann. Die sich für
die umliegenden Schulen räumliche ergebenden schulischen Verbesserungen werden
im Einzelnen dargestellt. Prüfung
des Realisierungsmodells PPP als alternative Projektfinanzierung (Schaubild 29
– 35) Werksleiter
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass die Durchführung
eines PPP-Verfahrens eine Alternative zu der herkömmlichen Projektfinanzierung darstellt.
Im PPP-Verfahren werden die Verfahrensschritte Planen – Bauen -
Finanzieren als Gesamtvorhaben im Paket vergeben. Im
Vorfeld werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt. Ein solcher
Abgleich der Wirtschaftlichkeit gegenüber der herkömmlichen Verfahrensweise
beruht auch auf eine Forderung der Kommunalaufsicht des Nds. Innenministeriums.
Geprüft werden soll hierbei ob man durch die Durchführung eines PPP-Verfahrens
zu einer Effizienz gegenüber der herkömmlichen Projektabwicklung und
–finanzierung gelangt. Seitens der Stadt wurde hierzu die VBD –
Berlin – beauftragt, die Stadt bei den Überlegungen zu unterstützen. Die
VBD verfügt über einen gewissen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet. Bereits die
von der Stadt durchgeführten PPP-Verfahren in Häcklingen und auf dem Kreideberg
wurden von der VBD begleitet. Der
ermittelte Realisierungsvorteil wurde mit 9,3 % ermittelt, was bei dem geschätzten
Auftragswert zu einer Ersparnis im Barwert von 1.784.799 € führt. Anhand
einer Gegenüberstellung wird verdeutlicht, dass ein PPP-Vefahren einhergeht mit
sehr hohem Aufwand in der Vorbereitung und einem komplizierten und langwierigen
Vergabeverfahren. Auch zu berücksichtigen ist, dass jegliche Veränderung in der
Bauzeit, die durch die Stadt veranlasst wird, sich in der Regel sehr
kostenintensiv niederschlägt. Gleichwohl
rechnet sich die Durchführung allein schon wegen zu erzielender Einsparpotentiale.
Neben kurzen und verlässlichen Bauzeiten besteht auch eine hohe Kostensicherheit.
Die Stadt wird von Anfang an Eigentümer und kann bei der Planung unter mehreren
Alternativen hinsichtlich der Entwurfsplanung als auch bei den Angebotspreisen
auswählen. Bei
den bisher von der Stadt durchgeführten PPP-Verfahren hat es sich gegenüber
öffentlicher Ausschreibungen und im Vergleich zur Gesamtstatistik der vom
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft durchgeführten Auftragserteilungen gezeigt, dass
eine große Anzahl örtlicher und regionaler Handwerksbetriebe in den bisherigen
PPP-Verfahren beauftragt wurden. Die Einbeziehung örtlicher und regionaler
Handwerksbetriebe liegt nicht nur im Interesse der Stadt, sondern aus
Gewährleistungsgründen und damit verbundener kurzen Wege auch im Interesse des
Auftragebers. Aus der Natur der Sache heraus ist eine überregionale Beauftragung
jedoch nicht zu verhindern, weil es beispielsweise im Sporthallenbau vor Ort
keinen Anbieter für Sporthallenschwingböden oder Sportgeräteausstattung gibt. Stand
des Verfahrens (Schaubild 26) Werksleiter
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – zeigt den derzeitigen Stand im
PPP-Verfahren auf. Wenn seitens der Ausschussmitglieder ein positives Votum
abgegeben wird, ist vorgesehen, in die 2. Verfahrensstufe einzutreten. Seitens
der Kommunalaufsicht wurde ein positives Votum in Aussicht gestellt, welches
zwischenzeitlich auch schriftlich vorliegt. Bestätigt wird inhaltlich fachlich
auch, dass, wenn mit der Ausschreibung in etwa die prognostizierten
Angebotsummen erzielt werden, dass damit die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens
auch nachgewiesen sei. Oberbürgermeister
Mädge weist
ergänzend darauf hin, dass seitens der Landesschulbehörde hierzu ein positives
Testat abgegeben wurde. Nach Auswahl des zu beauftragenden Konsortiums sind die
Unterlagen zur endgültigen Genehmigung der Kommunalaufsicht vorzulegen. Zu
den durchgeführten PPP-Verfahren wird angemerkt, dass der Landkreis Lüneburg
bei Durchführung eines PPP-Verfahrens für den Schulbereich in Bleckede zu
ähnlichen Erkenntnissen wie die Stadt gelangt sei, was die Quote der bei
Auftragsverfahren berücksichtigten örtlichen und regionalen Betriebe betrifft. Beigeordnete
Schellmann hat den Ausführungen entnommen, dass der bei
einer Auftragsvergabe im PPP-Verfahren berücksichtigte Anteil regionaler
Betriebe in etwa um 5 % über dem Durchschnitt herkömmlicher Ausschreibungen
liegt. Oberbürgermeister
Mädge bestätigt dies
anhand der gemachten Erfahrungen der bisher durchgeführten PPP-Verfahren. Er
weist jedoch darauf hin, dass es je nach Art und Größe des Objektes
unterschiedlich sein kann. Bei aufwändigen oder relativ großen Objekten tun
sich die regionalen Anbieter oftmals schwer. Bedauerlich ist, dass trotz Aufforderung
das örtliche Handwerk nicht in der Lage oder bereit ist, für gewisse
Auftragskontingente Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Grundsätzlich
kann die Aussage getroffen werden, dass 1/3 der Aufträge in der Region
verbleibt. Ratsherr
Meihsies möchte dargelegt
haben, welchen Arbeitsauftrag die beiden Büros erhalten haben, damit seitens
des Ausschusses sich ein Bild darüber gemacht werden kann, wie die Aufträge
abgearbeitet wurden. Herr
Fischer – VBD Beratungsgesellschaft Berlin – geht auf den Gegenstand des
Arbeitsauftrages ein. Untersucht werden sollte, ob ein PPP-Verfahren wirtschaftliche
Vorteile erwarten lässt. Auf der Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten
Kostenschätzung wurden die Investitionskosten untersucht. Vergleichend mit
aktuellen Ausschreibungsergebnissen wurde analysiert, wie heute Gebäude für
eine Nutzung als Schule, als 3-Feld-Turnhalle oder auch als Musikschule gebaut
werden. Seine Gesellschaft hat in den letzten Jahren bereits 220 PPP-Verfahren
begleitet. Die erzielten Ergebnisse stimmen bisher in der Regel immer mit den
prognostizierten Zahlen überein. Abweichungen ergaben sich immer nur im
positiven Sinne. Anhand von Finanzierungsmodellen wurde gegenübergestellt,
welche Abweichungen zwischen kommunaler und privatwirtschaftlicher Finanzierung
zu erwarten sind. Hingewiesen
wird darauf, dass es auch schon Fälle gab, bei denen seitens seiner
Gesellschaft von einem PPP-Verfahren abgeraten wurde, weil es sich nicht
rechnete oder kein Markt dafür vorhanden war oder die Aufgabenstellung sich zu
kompliziert gestaltete. Die Entscheidung,
hier neu zu bauen anstelle im Bestand zu sanieren, ist nach seiner Ansicht
richtig. Die Erfahrung lehrte, dass Sanierung immer mit Kompromissen verbunden
seien. Bei dem Kostenvergleich Sanierung zu Neubau blieb unberücksichtigt, dass
allein durch die bei einem Neubau effektiver umsetzbaren energetischen
Maßnahmen es auf jeden Fall zu weiteren laufenden Energieeinsparungen kommen
wird, die den städtischen Haushalt entlasten werden. Die Erstellung
der Wirtschaftlichkeitsberechnung beanspruchte einen Zeitraum von 6 – 8 Wochen.
Neben
den bereits angeführten PPP-Projekten der Stadt und des Landkreises Lüneburg
ist seine Gesellschaft auch in fast allen aktuellen PPP-Projekten des
Landkreises Harburg eingebunden. Herr
Kempa – Keenco³ - Lüneburg – (Energieberatung ) – führt aus, dass sein Büro damit
beauftragt worden sei, die 3 benannten Standorte unter energetischen
Gesichtspunkten zu betrachten. Der vorhandene Bestand mit den Verbrauchsdaten
der letzten 3 Jahre diente hierbei als Grundlage. Der erforderliche
Erweiterungsbau für die zu erarbeitende Kostengegenüberstellung. Gegenübergestellt
wurde das geplante Vorhaben mit einem innovativen Neubaustandard auf der
Grundlage der Energieeinsparungsverordnung (Fassung 2009-EnEV-). Innovativ
heißt in diesem Zusammenhang, dass die Neubauten nicht nur die EnEV-Vorgaben
einhalten, sondern dass zusätzlich auch die Vorgaben eines Passivhausstandards
erreicht werden sollen. Im
Vergleich bedeutet dies, dass an den 3 jetzigen Standorten mit dem fiktiven
Anbau, der jedoch nach den heutigen vorgestellten energetischen Anforderungen
ausgestattet berechnet ist, folgendes: Vergleichswerte
basierend auf Ölheizung, auch wenn im Einzelfall andere Heizungsart im Bestand.
- jetzige 3 vorhandene Standorte 14
– 23 l/m² Verbrauch - Neubauten auf Standard Passivhaus 1,5 l/m²
Verbrauch Ableitend daraus sind die bei Neubauten zu
erwartenden Einspareffekte erheblich. Sehr schwierig würde es sich aufgrund baulicher
Vorgaben und teilweise bestehendem Denkmalschutz gestalten, mit Sanierungen im
Bestand eine Energieeffizienz, wie sie bei Neubauten üblich sind, zu erreichen.
Ein innovativer Zustand wie bei einem Neubau lässt sich durch Sanierung im
Bestand nicht erreichen. Hingewiesen wird darauf, dass sich die großen
Differenzen schon ergeben, wenn, sehr konservativ ausgelegt, nur von einer jährlichen
Energiepreissteigerung von 2 % ausgegangen wird. Ganz anders würde der
Zahlungsvergleich aussehen, wenn man ein realistisch zu erwartende
Energiepreissteigerung von jährlich 4 – 6 % als Grundlage der
Berechnungen nehmen würde. Zum Vergleich wird angeführt, dass die Preissteigerungen
im Schritt der letzten Jahre bei durchschnittlich 7 % gelegen haben. Beigeordneter Körner merkt an, dass die anfängliche
Skepsis in der Handwerkerschaft gegenüber PPP-Verfahren zwischenzeitlich auch
der Einsicht weicht, dass die Befürchtungen, dass das regionale Handwerk bei
PPP-Verfahren bei Auftragsvergaben ausgegrenzt wird, so nicht zutreffend seien.
Auch er sieht ein, dass ohne das Finanzierungsmodell
PPP viele Projekte nicht mehr realisierbar wären, weil man die für die
Umsetzung erforderlichen Kredite haushaltsmäßig nicht mehr genehmigt bekommen
würde. Er regt an, dass für eine bessere Einbindung der regionalen
Handwerkerschaft es Firmen aus der Region einfacher gemacht werden sollte, an
Ausschreibungsunterlagen zu gelangen. Gründe dafür, dass mittelständische Handwerksbetriebe
ungern Arbeitsgemeinschaften (AG) eingehen sieht er darin, dass damit zu viele
negative Erfahrungen innerhalb der AG gemacht wurden. Tatsächlich verhält es
sich so, dass, wenn eine Firma der Arbeitsgemeinschaft in Insolvenz gerät, die
anderen Mitglieder der AG dafür einstehen und die Haftung zu übernehmen hätten.
Bewusst ist ihm, dass, wenn die Bereitschaft AG zu
bilden, vor Ort nicht vorhanden ist und die Aufträge für einzelne Bieter aus
der Region zu groß sind, weil diese sich aber aus verschiedenerlei Gründen
nicht splitten lassen, dann kann auch seitens der Stadt keine weitergehende
Hilfestellung zur Erlangung von Aufträgen angeboten werden. Stadtbaurätin Gundermann weist bezüglich der Information
anstehender Ausschreibungen auf die turnusmäßig jedes Jahr auf Einladung der
Kreishandwerkerschaft stehenden Gesprächsrunde hin. Die diesjährige
Veranstaltung ist bereits für den 16. Februar terminiert. Sie als auch
Vertreter des Landkreises sind zu dieser Veranstaltung bereits eingeladen. Auf
dieser Veranstaltung wird seitens der Stadt als auch des Landkreises über den
Umfang der im Jahre 2009 getätigten Vergaben als auch über die für 2010
vorgesehenen Maßnahmen informiert. Eingegangen wird hierbei auch auf die
Erfahrungen aus den aus dem Wertgrenzenerlass eingeräumten Möglichkeiten,
verstärkt Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben vorzunehmen. Weitergehenden Informationen für das anstehende
PPP-Verfahren können jedoch erst dann der Kreishandwerkerschaft gegeben werden,
wenn eine Entscheidung über das zu beauftragende Konsortium feststeht. Erst
dann kann über weitergehende einzelne Belange gesprochen werden. Dies wird
jedoch nicht vor Februar dieses Jahres der Fall sein. Beigeordnete Schellmann hat der Vorstellung des Vorhabens entnommen,
dass die Stadt gleich Eigentümer sein wird und insofern keine Miete zu
entrichten haben wird. Sie interessiert in diesem Zusammenhang, wie die von der
Stadt zu erbringenden finanziellen Leistungen sich im Haushalt niederschlagen
werden. Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, dass die Tilgung aus dem
Finanzhaushalt erfolgen wird, währenddessen die Zinsen im Ergebnishaushalt
ihren Niederschlag finden werden und dass für einen Zeitraum von 20 Jahren
gerechnet. Der Vorteil besteht darin, dass bei den
Zinsleistungen quasi der ersparte Aufwand für Energie gegengerechnet werden
kann. Bei der Tilgung sieht die Rechnung so aus, dass die zu erwartende
Ersparnis bei den geringeren Baukosten in Höhe von 9,3 % gegengerechnet werden
können. Auch das bezogen auf eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Vorteil, auf die neu errichteten Gebäude
Abschreibungen vornehmen zu können, liegt bei der Stadt, weil diese sofort Eigentümer
der entstehenden Baulichkeiten sein wird. Bei aller Darstellung der
Einsparpotentiale muss sich trotzdem vor Augen gehalten werden, dass der
Aufwand höher und es kein Nullsummenspiel sein wird. Mit genauen Zahlen wird man es jedoch erst dann
hinterlegen können, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen und das zu
beauftragende Konsortium feststeht. Das Zahlenwerk, welches wie bereits
ausgeführt ohnehin für eine endgültige Bescheidung der Kommunalaufsicht
zugeleitet werden muss, wird ergänzend auch im ABS vorgestellt. Beigeordnete Schellmann interessiert, warum bei dem zu erwartenden
Verkaufserlös für den St. Ursula-Komplex nur von einem relativ niedrigen
Verkaufserlös ausgegangen wird. 1. Stadtrat Koch stellt dar, dass der als relativ
niedrig angesetzte Verkaufserlös daraus resultiert, dass sich die Eigentumsverhältnisse
für den Komplex relativ schwierig darstellen. Eigentumsanteile halten neben der
Stadt auch das Bistum Hildesheim als auch die örtliche Kirchengemeinde. Die
Grundstücksgrenze läuft weitgehend mit eigentümlich anmutenden Vorsprüngen um
das Gebäude herum und zwar unmittelbar an der Gebäudekante. Sinnvoll erscheint
es deshalb, dass die Teileigentümer vorab das Benehmen darüber herstellen, dass
gesamte Areal gemeinsam zu veräußern. Die Stadt hat diesbezüglich bereits Verhandlungen
mit dem Bischöflichen Stuhl aufgenommen. Der Bischöfliche Stuhl zeigt hieran
auch Interesse, weil von dort letztendlich angestrebt wird, für den Bereich der
neugebauten Schule wieder Eigentum zu erwerben. Angedacht ist insofern ein
Kompensationsgeschäft dergestalt, dass man eine Teilfläche dem Bischöflichen
Stuhl im Eigentum überträgt und im Gegenzug stadtseitig das Eigentum am
Grundstück an der Wallstraße vollständig übernimmt, um es besser vermarkten zu
können. Derzeit stehen von dem Areal der St. Ursula-Schule ca. 40 % im Eigentum
der Stadt. Der als möglicher Erlös eines Verkaufs eingestellte Betrag bezieht
sich insofern nur auf die Teilfläche, die im Eigentum der Stadt steht. Bewusst
ist man sich darüber, dass eine sinnvolle Vermarktung nur dann auch zu einem
annehmbaren Verkaufserlös führen wird, wenn das Areal in seiner Gesamtheit zum
Verkauf angeboten wird. Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass man bei der
Abschätzung eines möglichen Kauferlöses sehr konservativ herangegangen sei. Für
den Ankauf der benötigten Flächen des Avacon-Geländes hat man sich im Vorfeld
mit der Avacon bereits darauf verständigt, dass kein höherer Kaufpreis als der,
den die Theater Lüneburg GmbH für die Erweiterungsflächen gezahlt hat,
festgesetzt wird. Beigeordnete Schellmann erinnert an die bestehende Beschlusslage,
wonach nach und nach die Ganztagsschule eingeführt werden soll. Für sie
unverständlich in diesem Zusammenhang ist, dass man nach wie vor plant, Horte
einzurichten, obwohl wir im Ergebnis anstreben, nur noch Ganztagsschulen
vorzuhalten. Bereichsleiter Wiebe führt aus, dass es nach wie vor so
ist, dass eine Nachmittagsbetreuung an die Grundschulen benötigt wird.
Derzeitige Situation ist die, dass fasst an allen Grundschulen eine
entsprechende Einrichtung vorgehalten wird. Verdeutlicht wird, dass bei
Ganztagsschule in Niedersachsen es nicht bedeutet, dass von montags bis
freitags eine Nachmittagsbetreuung stattfindet. Die Ganztagsschule ist ein
freiwilliges Angebot. Die Nachmittagsbetreuung kann sich durchaus auf 2, 3 oder
4 Tage der Woche beschränken. Keinesfalls ist sie als verbindliche Schule für
alle konzipiert. In der Regel werden für dienstags und donnerstags
Nachmittagsbetreuung angeboten. Aber auch für die dadurch nicht abgedeckten
Wochentage ist zumindest für einen Teil der Schulkinder eine kontinuierliche
Betreuung erforderlich. Oftmals ist es aber auch so, dass die Eltern eine durchgängige
Ganztagsschulenbetreuung nicht wollen. Die ist bekanntlich ja auch nur
freiwillig. Gleichwohl wollen die Eltern aber eine durchgängige nachmittägliche
Betreuung. Insofern ist es erforderlich, unterschiedliche Betreuungssysteme
parallel laufen zu lassen. Beigeordnete Schellmann geht davon aus, dass dadurch für die Stadt
teilweise doppelte Kosten anfallen. Bereichsleiter Wiebe sieht dies nicht so. Es handelt
sich hier um Kosten, die die Stadt als Schulzträger in diese Einrichtungen
hinein gibt. Aus anderen Bundesländern ist bekannt. Dass es sich dem Grunde
nach um Aufwendungen handelt, die das land aufzuwenden hätte. Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal den
Ansatz, dass vom Grundsatz her alle Ganztagsschulen verpflichtend sein müssten
oder aber das Land müsste zumindest an 4 Nachmittagen die Woche Pädagogen in den
Schulen vorhalten. Dies ist in Niedersachsen leider nicht so. Die Stadt wendet
trotz aller Finanzprobleme in diesem Jahr fast 300.000 € auf, weil erkennbar
ist, dass der Bedarf vorhanden ist. Sichergestellt soll damit eine
Verlässlichkeit bis 16.00 Uhr am Nachmittag sein. Deshalb ist es erforderlich,
mit dem Neubau auf dem Avacon-Gelände auch 4 hortähnliche Gruppen einzurichten.
Wenn das gegenüberliegende Salino nicht bestehen
würde, könnte man Überlegungen dahingehend anstellen, dieses mit einem Neubau
auf dem Areal einzubinden. Der vorhandene Standort soll aber zunächst erhalten
bleiben. Beigeordnete Schellmann verdeutlicht noch einmal ihre
Position, wonach man das geplante Projekt aus finanziellen Gesichtpunkten
heraus zumindest um einige Jahre hinausschieben sollte. Sie zitiert aus dem ihr
vorliegenden Bertelsmann-Gutachten, wonach davon auszugehen ist, dass man ab
dem Jahre 2025 2 Mio. Schüler weniger haben wird. Auch wenn dies auf Lüneburg
betrachtet nur abgeschwächt eintreten wird, so ist doch als Trend ein Rückgang
der Schulerzahlen zu erwarten. Für sie stellt sich die Frage, wenn man weiß,
dass es mit den Schülerzahlen ab 2025 rapide abwärts gehen wird, ob es denn
jetzt oder auch in 5 Jahren überhaupt noch angezeigt erscheint, eine neue
Schule zu bauen. Aus ihrem Verständnis heraus werden Schulen nicht für einen Zeitraum
von 10 – 15 Jahren gebaut. Schulen sollten nur gebaut werden, wenn ein
tatsächlicher Bedarf über einen über 10 – 15 Jahre hinaus gehenden
Zeitraum prognostiziert werden kann. Ihre Befürchtung ist, dass hier am Bedarf
vorbei gebaut wird. Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass die geäußerten
Befürchtung eines rapiden Schülerrückganges in der einen oder anderen Gemeinde
des Landkreises sicherlich zutreffend sei. Da findet man dann aber auch eine
andere Situation vor. Die Situation für die Stadt stellt sich hingegen anders dar. Innerhalb der Stadt bestehen 11
Grundschulen. Aus dem zitierten Bertelsmann-Gutachten ist aber auch zu
entnehmen, dass für Lüneburg ein Ansteigen von 8 % der Bevölkerung
prognostiziert werde. Selbst wenn davon nur 4 % tatsächlich eintreten werden,
wird sich die Situation für die Stadt zumindest für die nächsten 20 - 25 Jahre
so darstellen, dass zumindest 8 der 11 Grundschulen weiterhin benötigt werden.
Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass derzeit die Geburtenrate wieder
ansteigend sei. Die Chance, an dieser Stelle eine letztendlich durch
die Innenstadtnähe für alle erreichbare Schulen zu bauen, sollte man nicht
vertun. Selbst wenn die eine oder andere Schule schließen müsste, wäre es
letztendlich in der Regel immer so, dass zentral zur Innenstadt ausgerichtete Schulen
die letzten sein würden, wo eine Schließung anstehen würde. Zurzeit werden an den 11 Grundschulen 2.500
Schulkinder unterrichtet. Selbst wenn, entgegen den Prognosen die Schülerzahl
um 200 Schulkinder zurückgehen würde, würde dadurch noch nicht eine solche
Situation eintreten, dass man Schulschließungen in Erwägung ziehen müsste. 1. Stadtrat Koch weist ergänzend darauf hin, dass
jede Grundschule zwingend nach dem Schulgesetz einen räumlich festgelegten Einzugsbereich
nach Schulbezirken hat. Nicht jedoch die St. Ursula-Schule als
Bekenntnisschule. Diese stellt insofern eine Besonderheit im Schulsystem dar.
Bereits seit altersher hat die St. Ursula-Schule einen Einzugsbereich, der über
die Stadtgrenzen hinaus reicht. Wenn man eine Prognose anstellen würde, wie
sich die Zahl der Schüler mit katholischem Bekenntnis entwickeln, so muss
neidlos festgestellt werden, dass dieser Anteil prognostiziert auch über einen
längeren Zeitraum wächst. Auch er sieht hinsichtlich der Entwicklung der
Schülerzahlen, bezogen auf das Einzugsgebiet Stadt und näheres Umfeld des
Landkreises, keinen Anlass, von einem dramatischen Rückgang der Schülerzahlen
auszugehen. Dies gilt schon gar nicht für die Entwicklung der Schülerzahlen der
Bekenntnisschule. Herr von Mansberg pflichtet Beigeordnete Schellmann nur insofern bei, dass es ohne Frage auf den
ersten Blick günstiger wäre, dies nicht zu machen. Die Frage ist dabei nur, was
man durch ein Nichtmachen verliert. Er erinnert daran, dass die politischen Gremien sich
auf die Fahnen geschrieben haben, Ganztagsschulen zu entwickeln und Lüneburg in
Richtung Bildung, hierzu gehört untrennbar auch die Kultur, weiter zu entwickeln.
Wenn man sich dieser selbst gesetzten Priorität in Erinnerung
ruft, dann wird auch deutlich, dass alle vorgenommenen Abwägungen ihren Sinn haben.
Wir alle wollen ein vernünftiges, zukunftssicheres Bildungsangebot für die
Stadt haben. Der Neubau eines Schul- und Bildungszentrums ist unter dieser
Vorgabe für ihn der günstigste und vernünftigste Weg, dieses Ziel zu erreichen.
Er weist darauf hin, dass mit dem Anbau des Kinder-
und Jugendtheaters bereits der Schritt auf dem gemeinsamen Weg beschritten
worden sei. Das Ganze stellt für ihn ein Ziel dar, für dass es
sich zu kämpfen lohnt. Eingehend zur derzeitigen räumlichen und finanziellen
Situation der Musikschule kann man nur den Hut davor ziehen, was dort auf die
Beine gestellt und geleistet wird. Probleme bestehen darin, dass es zunehmend schwerer
wird, zusätzliche Schüler aufzunehmen und das Angebot bedarfsorientiert auszuweiten.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür, Ernst zu
machen und der Musikschule eine vernünftige Ausstattung zur Verfügung zu
stellen. Er hält es deshalb für einen ganz wichtigen Schritt, der auch gemacht
werden sollte. Dass auf Dauer der Sporthallentourismus nicht
hinnehmbar ist, dürfte auch jeden einleuchten. Nicht hoch genug einzuschätzen ist, dass dies alles
stadtnah realisiert werden kann. Stadtzentrumsnähe war auch eines der
Hauptanliegen der Eltern der Musikschule bei der Suche nach einem neuen Musikschulstandort. Die geschilderten Umstände mit den mit dem Neubau
verbundenen Erwartungen würden inhaltlich allein ausreichen, um ein solches
Projekt umzusetzen. Dankbar ist er darüber, dass alle positiven Erkenntnisse
nicht den Blick dafür verstellt haben, das Machbare finanziell ganz genau zu
prüfen. Die Frage, können wir uns das leisten und ist das sinnvoll, wurde heute
hinreichend mit ja beantwortet. Das Projekt ist seriös und vernünftig. Er ist froh, dass die Entscheidung, es auch
umzusetzen, letztendlich schon getroffen wurde. Für gut hält er, das dies heute noch einmal bestätigt
werden kann, dass die getroffene Entscheidung richtig war. Ratsherr Kroll interessiert, für welchen Zeitraum
die ausführende Firma die Gewährleistung übernimmt. Auch von Interesse ist, wer
nach Ablauf der Gewährleistung die mit 2 – 3 % der Baukosten zu
beziffernden jährlichen Wartungskosten übernimmt. Insofern solle nach seinem
Dafürhalten die in die engere Wahl genommenen Firmen möglichst einen räumlichen
Bezug aufweisen können. Herr Fischer – VBD
Beratungsgesellschaft Berlin – führt aus, dass es auch im Interesse der beauftragten Firma
liegen wird, dass sie die örtlichen Gegebenheiten kennen und vor Ort präsent
sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die angesprochenen Wartungsarbeiten
zusätzlich mit ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist, die Wartungsarbeiten zumindest für
die ersten fünf Jahre während der Mängelhaftungszeit mit zu vergeben. Es ist
vorgesehen, diese Arbeiten mit zu übertragen. In der Regel ist davon
auszugehen, dass zu dem Bieterkreis regionale Mittelständler gehören werden. Werksleiter Koplin –
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – macht deutlich, dass zwischen der Gewährleistung und dem
Gewährleistungszeitraum in einem PPP-Verfahren gegenüber herkömmlichen
Ausschreibungsverfahren keinerlei Unterschied besteht. Die Gewährleistungspflicht
beträgt 4 Jahre. Ratsherr Kroll äußert die Vermutung, dass der
dargestellte Preisvorteil sich möglicherweise doch in der Qualität der
ausgeführten Arbeiten niederschlagen könnte. Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass sich solcherlei
Vermutungen hinsichtlich Qualitätseinbußen nicht bestätigen lassen. Anhand der
gerade fertig gestellten 3-Feld-Turnhalle auf dem Kreideberg ist für jedermann
augenscheinlich feststellbar, mit welchem Qualitätsanspruch dieses Bauobjekt
umgesetzt wurde. Einsparungen ergeben sich vielmehr durch genutzte
Synergieeffekte, die in Zeit- als auch in Kostenersparnissen ihren Niederschlag
finden. Herr Reimers – Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft – ergänzt, dass er seitens der Stadt der das Projekt begleitende Architekt
sei. Er macht deutlich, dass die Baumaßnahme auch wenn sie
im PPP-Verfahren durchgeführt wird, nicht gänzlich aus der Hand gegeben wird.
Abgefordert wird zwar das schlüsselfertige Objekt, dies jedoch nach Standards,
nach denen auch die Stadt ihre anderen Baumaßnahmen durchführt. Für die
Ausschreibungen werden Leistungsverzeichnisse (LV) erstellt. In diesen LV
werden für alle geforderten Qualitäten Standards festgelegt. Dies muss von den
beauftragten Firmen auch so erbracht werden, weil ansonsten die Stadt die
notwendige Abnahme verweigern würde. Ratsherr Bruns hat den Ausführungen entnommen,
dass allein schon aus Kostenersparnisgründen und den möglichen Synergieeffekten
es überzeugend dargelegt wurde, dass ein Neubau des Bildungszentrums sich auf
jeden Fall rechnen würde. Unter Umweltgesichtspunkten wird durch die deutliche
Reduzierung der durch den Schülertransport erforderlichen Busverkehre eine
Verbesserung für die Umwelt erreicht. Auch aus städtebaulicher Sicht wird das Vorhaben zu
einer Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Von Interesse ist für ihn, auf welcher zeitlichen
Schiene man sich eine Umsetzung der Baumaßnahme vorzustellen hat. Er weist
darauf hin, dass im Umfeld eine sehr kompakt stehende Bebauung vorhanden ist. Auch
stoßen die abzuwickelnden Verkehre im Umfeld des Areals zeitweise an ihre
Kapazitätsgrenzen. Insofern gibt er zu bedenken, dass bei der Umsetzung der
Baumaßnahmen diesen Umständen Rechnung getragen wird, insbesondere wenn
angedacht ist, das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten zu realisieren. Stadtbaurätin Gundermann geht anhand eines Bauzeitenplans (Anlage
II) detailliert auf die zeitlichen Abläufe des Bauvorhabens ein. Im weiteren Ablauf des Verfahrens ist vorgesehen,
dass bis Anfang Februar 2010 die Leistungsverzeichnisse komplettiert werden. Diese werden dann an die 10 ausgewählten Konsortien
versandt, denen bis zur 2. Mai-Woche Zeit eingeräumt wird, ihre Angebote zu
erstellen. Für die Ausarbeitung der Angebote wird ein Zeitraum von 3 Monaten
eingeräumt, was wegen der Komplexität auch zwingend erforderlich sein wird. Bedenken
muss man, dass in diesen Zeitrahmen nicht nur die Planung und Kostenberechnung
für eine Schule, eine Musikschule und eine 3-Feld-Turnhalle bis ins Detail
durchgeführt werden muss. Ferner muss von Seiten der Bieter die Kosten hierzu
berechnet und die Finanzierung abgesichert werden. Im Anschluss wird ein dreimonatiger Zeitraum für die
Prüfung der Angebote veranschlagt. Dieser Zeitraum wird wegen der Komplexität
der Prüfung und Bewertung der Angebote auch erforderlich sein. Bewertet werden die Gebäude einzeln nach im Vorfeld
in einer Matrix festgelegten Kriterien. Als Schwerpunkte der Bewertungskriterien werden
benannt: -
Architektonische
Qualität -
Städtebauliche
Qualität -
Funktionalität -
Wartung,
Unterhaltung, Betriebskosten Detailliert eingegangen wird hierbei auf die
einzelnen Kriterien. Hingewiesen wird darauf, dass jedes Gebäude hierbei
einzeln betrachtet wird. Durch Abarbeitung der Bewertungskriterien ergibt sich
eine Bepunktung. Eine solche Prüfung wird auch hinsichtlich der zu prüfenden Finanzierung
vorgenommen. Die sich letztendlich daraus ergebenden Rang- und
Reihenfolge wird unter Einbeziehung der zukünftigen Nutzer, der VBD und seitens
der Verwaltung beurteilt. Bewusst ist man sich bereits im Vorfeld darüber, dass
die Schwerpunkte je nach vorherrschender Interessen- und Betrachtungslage
unterschiedlich gesetzt werden. Das zugrunde gelegte Bewertungssystem wird mit den
nach den einzeln zu bewertenden Kriterien und der zu vergebenden Punkten zu
einer gerechten Beurteilung führen. Wenn auf der Grundlage des dargestellten Bewertungsverfahrens
ein Konsortium für die Auftragsvergabe ausgewählt wurde, soll die Vergabe
innerhalb eines vorgesehenen Zeitraums von 4 Wochen erfolgen. Auf das Prozedere
des Auswahlverfahrens sowie des daraus resultierenden Vergabevorschlags wird dann
im ABS detailliert vorgetragen. Beachtet werden muss hierbei, dass die
getroffene Entscheidung gerichtlich überprüfbar und nachvollziehbar sein muss. Vorgesehen ist, den Vergabevorschlag im September des
Jahres in den Ausschuss zu bringen. Im Anschluss wird dem beauftragten
Konsortium 3 Monate Zeit für die Planung und Bauantragsstellung eingeräumt.
Unter der Voraussetzung, dass winterliche Belange dem nicht entgegenstehen, ist
ein Baubeginn für Dezember d. J. realistisch. Unter Berücksichtigung und dem Vorbehalt
witterungsbedingter Verzögerungen ist eine mögliche Fertigstellung der
einzelnen Objekte wie folgt vorgesehen: -
St.
Ursula-Schule · Frühestens nach den Sommerferien
2011 -
3-Feld-Turnhalle · Jahresende 2011 -
Musikschule · Sommer 2012 Zu gegebener Zeit wird bei Beauftragung mit dem
ausgewählten Konsortium für alle Maßnahmen ein konkreter Bauzeitenplan erstellt
und abgestimmt. Erst dann werden auch konkrete Aussagen zu den Fertigstellungsterminen
möglich sein. Selbstverständlich ist, dass man sich um ein gutes Verhältnis
mit der Nachbarschaft und sich um Lösungen bemühen wird, wenn es zu
Unstimmigkeiten kommen sollte. Verdeutlicht wird, dass neben diesem komplexen
PPP-Verfahren auch noch diverse andere Bauvorhaben in diesem Jahr umzusetzen
sein werden. Um alle vorgesehenen Maßnahmen architekten- und ingenieurmäßig
begleitend im zeitlichen Rahmen abzuarbeiten, darf nicht mehr viel Unvorhergesehenes
an Arbeiten hinzukommen. Ratsherr Meihsies geht davon aus, dass es erst
politisch zum Schwur kommen wird, wenn die 2. Verfahrensstufe ausgelöst wird. Er
ist heute skeptisch in die Sitzung gekommen, weil er gespannt darauf war, wie
die Verwaltung argumentativ die Umsetzung des Vorhabens begründen würde.
Aufgenommen hat er, dass das Verfahren sehr arbeitsintensiv sei. Durch die
vorgetragene Darstellung und geäußerten Argumente sieht er, dass man sich auch
nach dem 2. Verfahrensschritt auf der sicheren Seite wird fühlen können. Er
wird deshalb seiner Fraktion empfehlen, dass Verfahren weiterhin positiv zu
begleiten. Der geführten kritischen Auseinandersetzung gewinnt er positive
Seiten dahingehend ab, dass sich im Ergebnis gezeigt habe, dass die Durchführung
des PPP-Verfahrens die richtige Entscheidung war. Von Vorteil ist, dass das
Verfahren zur Transparenz zwingt. Oberbürgermeister Mädge hält es einerseits für richtig aber
auch wichtig, dass man sich mit dem Verfahren kritisch auseinandersetzt, gleichwohl
ist es aber auch begrüßenswert, dass man mit der Absicht, das Verfahren
weiterhin positiv begleiten zu wollen, die Verwaltung darin bestärkt, den
eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Herr Tretow-Zimmermann –
Lehrervertretung – begrüßt es außerordentlich, dass Kultur und Bildung auf diese Weise
zusammen gebracht wird. Den Ausführungen des Nutzungskonzeptes der
3-Feld-Turnhalle hat er entnommen, dass 6 innenstadtnahe Schulen von der
Turnhalle profitieren werden. Er geht jedoch davon aus, dass nach Inbetriebnahme
der Halle immer noch nicht genügend Hallenkapazitäten für die Schulsport für
die angesprochenen 6 Schulen zur Verfügung stehen wird. Er regt deshalb an,
dass mittel- bis langfristig ein Konzept erarbeitet werden sollte, welches sich
dieser Problematik annimmt. Des Weiteren geht er davon aus, dass sich dadurch
Schülerpendelverkehre gänzlich beseitigen lassen. Bereichsleiter Wiebe verdeutlicht, dass man den
Schülertransport zu einzelnen Sporthallen nicht in Gänze wird abstellen können.
Diese neue 3-Feld-Halle wird neben der neuen 3-Feld-Halle auf dem Kreideberg
jedoch zu einer erheblichen Entlastung beitragen. Zumindest die Spitzen werden
damit aufgefangen werden, zumal eigene kleine Hallen an den Schulen auch
weiterhin nutzbar bleiben werden. Sichergestellt werden soll, dass zumindest
der Schulsport der HS Stadtmitte als auch der der St. Ursula-Schule in Gänze in
der neuen 3-Feld-Halle abgehalten werden kann. Ca. die Hälfte der jährlichen
Transportkosten können eingespart werden. Dieses Einsparpotential beträgt ca.
40.000 €/jährlich. Herr Tretow-Zimmermann –
Lehrervertretung – merkt an, dass die vorgestellte Planung schon weiter gedacht ist, als
er vermutet hat. Er regt an, dass in der Schulkonferenz einmal eine solche
Planung vorgestellt werden sollte, weil dies zu einer Berechenbarkeit und
Zuverlässigkeit führen würde, die den Schulen in ihrer Planung gut tun würde. Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass man, um dem Bedarf
Rechnung zu tragen, auf dem Kreideberg anstelle einer 2-Feld- bewusst eine
3-Feld-Halle gebaut habe. Auch wenn es durch die anstehenden Sanierungen der
bestehenden Sporthallen in den nächsten Jahren zu Engpässen kommen sollte, so
tragen doch diese beiden 3-Feld-Sporthallen zu einer Verbesserung der
derzeitigen Situation bei. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Sporthallen
nach 16.00 Uhr und an Wochenenden auch vom Vereinssport genutzt werden. Ratsherrn Kunath interessiert, wie sich die
Situation darstellt, wenn nach Abschluss der Bauphase versteckte Mängel
auftreten würden und die bauausführende Firma in Insolvenz gehen sollte. Werksleiter Koplin –
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – macht nochmals deutlich, dass es hinsichtlich der
Gewährleistungsansprüche keine Unterschiede zwischen herkömmlichen
Vergabeverfahren und PPP-Verfahren gäbe. Herr Fischer – VBD
Beratungsgesellschaft Berlin – ergänzt, dass man auch bei einer Insolvenz nicht mit leeren
Händen dastehen würde. Als Sicherung nach Fertigstellung wird eine 5%ige Mängelhaftungsbürgschaft
gefordert. Bei Insolvenzen während der Bauzeit hat in der Regel die
refinanzierende Bank das Problem, weil der Anbieter ggf. entstehende Mehrkosten
über seine refinanzierende Bank abfangen muss. Angemerkt wird, dass nach der VOB in der Regel keine
und wenn überhaupt 3 % an Bürgschaft eingefordert wird. Im PPP-Verfahren sind 5
% jedoch üblich. Beigeordnete Lotze geht ein auf die von Beigeordneter
Schellmann zitierte Bertelsmann-Studie, wonach angeblich die Schülerzahlen als rückläufig
prognostiziert werden. Sie hat einer Bertelsmann-Studie hingegen entnommen,
dass es nichts Wichtigeres gibt, als in Bildung zu investieren. Wenn man dies unterlässt,
beschwört man einen ungeheuren volkswirtschaftlichen Schaden herauf. Auf die durch den Standort und die Neubauten
entstehenden Vorteile ist hier bereits mehrfach hingewiesen worden. Ein Aspekt
hält sie in diesem Zusammenhang jedoch für besonders erwähnenswert, nämlich,
dass durch die Neubauten sowohl für die Musikschule als auch für die St.
Ursula-Schule eine Barrierefreiheit erreicht wird. Dies ist nicht nur wichtig
für Schulkinder, sondern auch für die Mitnutzung der Einrichtungen durch ältere
Mitbürger. Die Neubauten stellen insofern einen Quantensprung dar, da eine Barrierefreiheit
für diese bestehenden Einrichtungen erst in Jahren umgesetzt werden könnte,
vorausgesetzt, dass die Bausubstanz dies überhaupt zulassen würde. Erfreulich ist, dass durch die verbesserte
Infrastruktur hier für das gesamte pädagogische Konzept man einen unheimlichen Fortschritt
erreichen wird. Ratsherrn Kroll interessiert, ob es denkbar wäre,
dass PPP-Verfahren in Losen auszuschreiben. Er geht davon aus, dass dadurch
vielleicht Vorteile erlangt werden könnten, weil es auf dem Markt mit
Sicherheit Firmen gibt, die sich auf Sporthallenbau spezialisiert haben. Diese
wären sonst gezwungen, Angebote für das Gesamtpaket abzugeben, was sie dann
evtl. nicht tun werden. Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass man sich zu
Beginn der Überlegungen entschlossen habe, keine losweise Ausschreibung,
sondern die Ausschreibung als Ganzes vorzunehmen. Durch das dadurch bedingt
höhere Investitionsvolumen ist von größeren Synergieeffekten auszugehen. Diese Entscheidung
ist nicht mehr zu treffen, weil darüber bereits zu Beginn des Verfahrens
befunden wurde. Herr Fischer – VBD
Beratungsgesellschaft Berlin – ergänzt, dass man sich seinerzeit dafür entschieden habe,
weil mit der Planung das ganze zur Verfügung stehende Grundstück überplant
wurde. Beigeordnete Schellmann erklärt, dass ihr sehr wohl bewusst
sei, dass Synergieeffekte und Energieeinsparungen sich durch einen Neubau
zweifelsohne besser darstellen lassen als durch eine Sanierung im Bestand.
Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Sie zitiert nochmals aus dem ihr
vorliegenden Bertelsmann-Gutachten, welches sich nur auf Zahlen bezog, wonach sich
in der Prognose nach 2020 ab 2025 die Schülerzahlen stark rückläufig
darstellen. 1. Stadtrat Koch erinnert, dass bereits vor fünf Jahren im Zusammenhang mit
der Jugendhilfeplanung diese Untersuchungen vorgenommen wurden. Die
prognostizierten Schülerzahlen dienen auch als Grundlage für die
Jugendhilfeplanung. Diese Untersuchungen werden begleitend unterstützt durch
externe Gutachten. Das Problem des Heranziehens solcher Studien besteht
darin, dass es keine statisch kleinräumige Daten gibt, weil die Zahlen nicht
weiter heruntergebrochen werden als bis auf Landkreisebene oder die Ebene einer
kreisfreien Stadt. Dies trifft auch auf die Region Lüneburg zu. Die
erwähnten Zahlen und Daten beziehen sich auf den Landkreis Lüneburg
einschließlich des Stadtgebietes von Lüneburg. Wie unschwer vorzustellen, gibt
es bereits auf Landkreisebene sehr unterschiedliche demografische
Entwicklungen. Festzustellen ist, dass die Zahlen bezogen auf das Stadtgebiet
sich über einen Zeitraum von 20 Jahren sehr stabil darstellen und die Stadt
Lüneburg auch weiterhin Zuzugsregion sei. Zuzugsregion insbesondere auch was junge Familien mit
dem zu erwartenden Nachwuchs betrifft. Die ist eine gänzlich anders zu
beurteilende Situation gegenüber einem ländlich strukturiertem Umfeld. Beigeordnete Schellmann bringt in Erinnerung, dass über den Neubau von
Einrichtungen auch schon einmal anders argumentiert wurde. So gab es zur
Gesamtschule die Aussage, dass keine neue Schule gebaut werde, sondern dass man
damit in eine bestehende Schule hineingehen werde. Bei Kindergärten wurde
argumentiert, dass ein Neubau nur so gebaut werde, dass eine sinnvolle
Nachnutzung auch dann möglich wäre, wenn keine ausreichenden Kinderzahl mehr da
wäre. Das ist eine Betrachtungsweise, die sich nachvollziehen könne. Bezogen auf das PPP-Verfahren macht sie noch einmal
deutlich, dass der einzige Grund, warum sie sich dagegen ausspricht, der ist, dass
wir und hier etwas leisten wollen, was nach ihrer Ansicht dazu führen würde,
dass wir über unsere Verhältnisse leben würden. Oberbürgermeister Mädge macht nochmals deutlich, dass es
bei den prognostizierten Schülerentwicklungszahlen nicht davon auszugehen ist,
dass in 20 Jahren die Hälfte aller Schulen in der Stadt geschlossen sein
werden. Die Geburtenziffer spricht hier eine eindeutige Sprache. Wenn alle über Bildung reden und dieser Anspruch für
alle gelten soll, dann ist die Maßnahme erforderlich. Das hat auch etwas mit
Integration zu tun. Auch andere Schulen werden baulich „angefasst“
werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Schulen Hasenburger Berg, Rotes
Feld und Hermann-Löns. Wenn der politisch gefasste Beschluss, gleiche Bildungsvoraussetzungen
für alle, weiterhin Bestand haben soll, dann stellt dieses Vorhaben keinen
Luxus dar, sondern ist vielmehr notwendig. Wenn das jetzt alles nicht mehr gewollt sei, dann
muss man auch konsequent sein. Dann wird man z. B. auch auf eine Mensa im
Johanneum verzichten können. Gleiches gilt für neue Schulräume an anderen
Schulen. Wer es ernst meint, dass auf die veränderten
Lebensbedingungen für Kinder eingegangen werden muss, dann ist dieses Vorhaben
notwendig. Viele Kinder sind aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände auf
eine Ganztagsbetreuung angewiesen. Alles dies ist unter den gegebenen Bedingungen an der
St. Ursula-Schule nicht möglich. Wer dies alles nicht mehr will, muss sich
hinstellen und den betroffenen Kindern und Eltern deutlich machen, dass sie
nicht die gleichen Bildungschancen bekommen sollen, bzw. noch 5 – 10
Jahre warten müssen. Vorausschauend müssen Investitionen deshalb jetzt und
nicht erst in 5 Jahren getätigt werden. Alle wissen doch, dass im Wettbewerb der Städte
diejenigen die Verlierer sind, die nicht in das investieren, was die Grundlagen
der Städte ausmacht. Die Einwohnerzahl ist in den letzten Jahrzehnten in
Lüneburg von 60.000 auf 72.000 angestiegen. Immer wenn es darauf ankam, die
Grundlagen für Wachstum und Entwicklung der Stadt zu schaffen, waren sich die Fraktionen
darüber einig, dies zu machen. Dies galt insbesondere für den Bildungsbereich. Er macht deutlich, dass es nicht zu verantworten ist,
das Vorhaben zurückzustellen. Beigeordneter Dörbaum erinnert an den im Dezember 2009
gefassten Haushaltsbeschluss in dieser Sache. An dieser Beschlusslage wird mit Sicherheit
mehrheitlich festgehalten werden. Auch Veränderungen an dem getroffenen
Beschluss sind für ihn nicht vorstellbar. Herr Petersen – Leiter
Musikschule –
begrüßt es ausdrücklich, dass eine neue Musikschule in einem Bildungszentrum
geschaffen wird. Auf die bestehenden Probleme wurde in der Beratung bereits
hinreichend eingegangen. Insofern wird es außerordentlich begrüßt, dass es
durch den Neubau zu einer deutlichen Verbesserung der jetzigen Situation kommen
wird. Herr Schnüttgen – Leiter St.
Ursula-Schule –
geht auch noch einmal auf die derzeitig unzulängliche räumliche Situation ein.
Seit Jahrzehnten wird in der Schule quasi in einem Provisorium gearbeitet. Der zwischenzeitlich
vorgenommene Anbau hat auch nur wenig zur Verbesserung der Situation
beigetragen. Die Schule ist heute bei weitem nicht auf dem Stand, auf dem die
Schule sein müsste. Auch durch engagierte Arbeiten sind die bestehenden
Unzulänglichkeiten, die in der Beratung noch einmal deutlich aufgezeigt wurden,
nicht zu kompensieren. Wenn man Schule als Lebens- und auch als Lernraum
definiert, in dem Schüler eigenverantwortlich und selbständig lernen können,
dann ist ein Neubau unumgänglich. Eine zeitgemäße Schulform, wie eine
Ganztagsschule diese heute nun einmal darstellt, ist räumlich am jetzigen
Standort nicht möglich. 52 % der Schüler an der Schule haben eine
Migrationshintergrund. Alle damit bestehenden Probleme von Benachteiligungen
könnten mit der angestrebten Form einer Ganztagsschule aufgefangen werden. Er dankt den politischen Gremien und auch der
Verwaltung für das bisher gezeigte Engagement und würde es außerordentlich
begrüßen, wenn die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden würde. Ratsherr Kunath interessiert, ob an dieser Stelle
Aussagen zur Höhe des an die VBD zu zahlenden Honorars getätigt werden können. Herr Fischer – VBD
Beratungsgesellschaft Berlin – erklärt, dass die Höhe des Honorars sich nach der anzuwendenden
Gebührenordnung richtet. Genauere Zahlen sollten nicht Gegenstand einer
Beratung im öffentlichen Teil sein. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis
zusammen, dass heute nochmals das PPP-Projekt sehr ausführlich und transparent
erläutert wurde. Aufgezeigt wurde noch einmal, was und wie auf der Fläche
entwickelt werden soll. Aus der Beratung wurde noch einmal deutlich, dass die
getroffene Entscheidung für die Entwicklung der Stadt die richtige ist und dass
bei den finanziellen Gesichtspunkten die Balance zwischen Sparen und
Investieren gefunden wurde. Vorgeschlagen wird, über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung dahingehend abzustimmen, dass durch eine Beschlussfassung nicht nur
die Ausführungen zur Kenntnis genommen werden, sondern auch noch einmal
dokumentiert wird, dass die Ausschüsse mit breiter Mehrheit auch weiterhin dem
Beschluss, dieses PPP-Verfahren durchzuführen, stehen. Vorgeschlagen wird, dass ABS und SchulA gemeinsam
abstimmen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als auch der Schulausschuss fassen
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann) einen der
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss. |
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