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Auszug - 2. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 sowie Änderung des Investitionsprogramms der Hansestadt Lüneburg 2009  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2009    
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3450/09 2. Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 sowie Änderung des Investitionsprogramms der Hansestadt Lüneburg 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulze, Detlef
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY erinnert, dass die Fraktion DIE LINKE den Haushaltsplan 2009 aus bekannten Gründen nicht mitgetragen habe. Bei dem heute zur Abstimmung vorliegenden zweiten Nachtragshaushaltsplan seien beide dort enthaltenen Punkte notwendig und sinnvoll empfunden, daher werde die Fraktion DIE LINKE diesen mittragen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN teilt Ratsherr MEIHSIES mit, dass auch diese den 2. Nachtragshaushalt mittragen werde. Er sei gespannt über die Einsparvorschläge der CDU-Fraktion für die Haushaltsberatungen 2010. Dort müsse sie dem Rat und den Bürgerinnen und Bürgern darlegen, wo gespart werden müsse.

 

Beigeordneter SRUGIS stellt heraus, dass die angedachten Maßnahmen unabweisbar sind und somit dem 2. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 zuzustimmen sei. Derzeit sehen die Kommunen sehr deutlich, wie die Auswirkungen der Finanzkrise sich auch in den Haushalten der Körperschaften niederschlagen. Er fordere die Landes- sowie Bundesregierung auf, ihrer Pflicht nachzukommen und einen Rettungsschwimmschirm – ähnlich wie für die Banken – aufzuspannen, um die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sicherzustellen, da diese nicht weniger systemrelevant seien wie Banken.

 

Des Weiteren müsse das Land Niedersachsen dem Auftrag des Staatsgerichtshofs nachkommen, die kommunalen Kassenkredite der Kommunen zurückzuführen und somit die Finanzzuweisungen an diese zu erhöhen. Derzeit sei zu sehen, dass Liquiditätskredite, die eigentlich zur Abdeckung kurzfristiger Verbindlichkeiten aufgenommen würden, nun zur Deckung langfristiger Ausgaben benutzt würden.

 

Ratsherr SOLDAN bedauert, dass die Höhe der Liquiditätskredite heraufgesetzt werden muss. Er betont, dass selbst, wenn alle freiwilligen Leistungen der Hansestadt Lüneburg radikal gestrichen würden, kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden könne. Somit seien das Land und der Bund gefragt, Kommunen besser finanziell auszustatten.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN betont die Leistungen, die dieser Rat seit 2006 bewerkstelligt habe. Als Beispiele führt sie den Kauf des Landeskrankenhauses/Psychiatrisches Klinikum sowie die Erhöhung der Anzahl der Krippenplätze, den Ausbau der Schulen und Kitas und die Verbesserung der Infrastruktur an. Für den heutigen 2. Nachtragshaushaltsplan werde die CDU-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg ihre Zustimmung erteilen.

 

Ratsherr von MANSBERG verteidigt das Projekt der Erneuerung der Museumslandschaft, da es sich hierbei um ein zukunftsweisendes Vorhaben und kulturelle Bildung in dieser Stadt handele und um ein Projekt, welches alle Beteiligten unterstützen würden. Ihm sei es wichtig, dass klar gemacht würde, was für diese Hansestadt wichtig sei. Er weist darauf hin, dass bei abstrakten Diskussionen und Streichlisten immer Menschen in dieser Stadt betroffen seien.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt die Frage, wie diese Stadt zukunftsfähig zu entwickeln sei. Derzeit herrsche eine Finanzkrise mit erheblichen Auswirkungen, die bis nach Lüneburg zu spüren seien. Was sich u. a. beim Wegbruch der Gewerbesteuer und bei den Einbrüchen bei den Finanzzuweisungen zeige. Er betone, dass sich Sparen und Investieren gegenseitig nicht ausschließe und erinnere auch an die Verantwortung dieser Stadt für die gesamte Region. Er bietet den Fraktionsvorsitzenden an, Gespräche zu führen, um die Grundzüge einer zukunftsweisenden nachhaltigen Entwicklung dieser Hansestadt zu vereinbaren.

 

Auf Anfrage begründet Stadtkämmerin LUKOSCHEK die Anpassung der Kassenkreditlinie auf 140 Mio. EUR. Ein wesentlicher Grund dafür sei eine Nachberechnung in Absprache mit dem Finanzministerium, welches betont habe, dass Lüneburg nicht mehr als Modellkommune behandelt werde und somit die Genehmigung des Haushalts 2010 auch erst im Mai oder Juni vorliegen könne. Bis dahin gelte die alte Kassenkreditrichtlinie, die somit angepasst wurde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt heraus, dass dieser Rat kein Parlament sei und wehrt sich dagegen, wie in einem Parlament miteinander umzugehen. Vielmehr lebe diese Ratsarbeit von Personen und Projekten zum Wohle der Hansestadt und deren Einwohner. Er verteidigt die damaligen Pläne zum Ausbau des Städtischen Klinikums, welches seit 3 Jahren schwarze Zahlen schreibe. Außerdem frage er, welche Stadt ein Hallen- und Freibad betreibe ohne einen städtischen Zuschuss leisten zu müssen. Er erinnere an die Prognose eines Defizits im Ergebnishaushalt von 26 Mio. EUR, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass aufgrund des doppischen Haushalts ca. 7 – 8 Mio. EUR allein aus buchhalterischen Gründen dort zu finden seien. Des Weiteren seien Maßnahmen in 6-stelliger Höhe aus dem Investitionshaushalt in den Ergebnishaushalt verschoben worden, da sie dort nach den neuen Zuordnungsvorschriften nicht mehr abzubilden seien, so dass viele Zahlen mit den Vorjahren schwer vergleichbar seien.

 

Weiterhin sei prognostiziert, dass das Einnahmevolumen des Jahres 2008 nicht vor dem Jahr 2015 zu erreichen sei. Im Hinblick auf die Diskussionen zum Haushaltsplan 2010 ruft er alle Vertreter in diesem Rat dazu auf, gemeinsam verantwortungsbewusst und zukunftsorientierte Entscheidungen für diese Hansestadt Lüneburg zu treffen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig den Erlass der beigefügten 2. Nachtragshaushaltssatzung mit der Änderung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite auf 140 Mio. € sowie die Festsetzung der Änderung des Investitionsprogramms der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009.

 

(II, 14)