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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge weist einleitend darauf hin, dass durch die Neufassung des Landesraumordnungsgesetzes mehr Freiheiten in die Kommunen gegeben wurde. Aufgelockert wurde dadurch die bisher vom Land vorgegebene Regelungsdichte. Das bestehende Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahre 2003 wird derzeit überarbeitet. Der Landkreis Lüneburg hat hierzu die Mitgliedsgemeinden und Städte des Landkreises zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Stellungnahme seitens der Stadt Lüneburg wurde zwischenzeitlich erarbeitet und soll heute im Ausschuss mit der Empfehlung für den VA beraten werden. Eingegangen wird auf die Inhalte der von der Verwaltung erarbeiteten Stellungnahme, die im Wesentlichen redaktionelle aber auch 4 inhaltliche Abweichungen beinhaltet. Als wesentliche inhaltliche Änderungen zum vom Landkreis vorgelegten Entwurf des RROP werden hierzu aufgeführt:
- Die Verwaltung schlägt in der vorgelegten Stellungnahme für den angesprochenen Bereich Tiergartenkamp, dessen äußere Grenzen anhand eines Planes noch einmal aufgezeigt werden, vor, es bei den bereits in den Festsetzungen des RROP 2003 zu belassen. Hier wird keine Veränderung im RROP-Verfahren angestrebt.
Parallel wird in der anstehenden Grünflächen- und Forstausschusssitzung (GFA) am 05.11.2009 seitens der Verwaltung der Vorschlag in die Sitzung eingebracht, die Flächen bis zum Deutsch Evern Weg heran unter Landschaftsschutz stellen zu lassen. Über diesen Verwaltungsvorschlag und die bestehenden Änderungsanträge wird dann der GFA zu entscheiden haben. Wichtig ist zunächst, dass diese Fläche im laufenden RROP-Verfahren zunächst wie bisher gesichert bleibt. Mit der neuerlichen Festsetzung müsste bei Vorliegen des politischen Willens eines Rates für eine Veränderung zunächst ein Zielabweichungsverfahren beantragt werden. Bis dann über das dann bestehende RROP wieder beraten wird, wird aus der Erfahrung heraus ein Zeitraum von 1 ½ Jahren vergehen.
- Zweiter wichtiger Punkt ist, dass die Stadt Lüneburg auch weiterhin sich für die Erhaltung der Bahnlinie Lüneburg-Soltau und weitergehend ausspricht. Diese Aussage steht jedoch für den Erhalt des regionalen Verkehrs und nicht für eine Ertüchtigung der Strecke zur Aufnahme überregionalen Hinterlandverkehrs. Er erinnert in diesem Zusammenhang über die geführte Diskussion über die Abwicklung des aus Hamburg abfließenden Hafen-Hinterlandverkehrs. Da war die Rede vom 4. Gleis und der Nutzung der OHE-Trasse im Bereich Harburg. Der Arbeitskreis der CDU/FDP-Landtagsfraktion hat hierzu eine klare Position bezogen, dass solche Bahngüterverkehre durch den Landkreis Harburg nicht gewollt seien. Als weitere Möglichkeit wurde in Erwägung gezogen, die überregionalen aus dem Hamburger Hafenbereich kommenden Güterverkehre über Lüneburg auf der Trasse Richtung Soltau abzuwickeln. Dies wird seitens der Stadt Lüneburg abgelehnt. Für uns nur vorstellbar ist der regionale Wirtschaftsverkehr auf der Schiene nach Embsen und Amelinghausen. Hintergrund dieser vagen Überlegungen und auf der Ebene der Landräte geführten Diskussionen war eine angedachte Verbindungsspange zwischen dem Hamburger Hafen und dem Tiefwasserhafen Wilhelmshaven.
Neben den aufgeführten Punkten und einigen redaktionellen Änderungswünschen beinhaltet die Stellungnahme weitere Aussagen zu denen Bereichsleiter Eberhard ergänzend vortragen wird. Er bittet die Ausschussmitglieder, soweit kein ergänzender Beratungsbedarf nach der Sitzung besteht, heute zu einer Beschlussfassung zu gelangen, damit über die Stellungnahme in der VA-Sitzung im November befunden werden kann. Sollte heute keine abschließende Meinungsbildung des Ausschusses möglich sein, besteht zeitlich noch genügend Spielraum bis zu einer Beschlussfassung in der VA-Sitzung.
Bereichsleiter Eberhard geht im Anschluss detailliert auf den bereits als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Stadt Lüneburg ein. Im synoptischen Vergleich erläutert er hierbei die vom Landkreis Lüneburg im Entwurf des Regionalen RROP vorgelegten Text, sowie die dazu abgefasste Stellungnahme der Stadt Lüneburg. Hierbei geht er auf die planungsrechtlichen Inhalte ein. Aufgezeigt wird, auf welche Veränderungen der Landkreis Lüneburg bereits schon eingegangen ist und für welche Flächenbereiche im Stadtgebiet von Lüneburg seitens der Stadt noch Änderungsbedarf besteht. Hierzu führt er exemplarisch - die Unterstützung der Gewerbegebietsplanung „An der Landwehr“, - die Entwicklung des Gebietes „Wittenberger Bahn“, und - die Veränderung der Darstellung „Bilmer Berg II“ auf. Der Bereich der Universität ist als Vorrangaufgabe Wissenschaft und Forschung erstmals enthalten. Für den Bereich Kreidebergsee wird es seitens der Stadt Lüneburg für erforderlich gehalten, dass diese Flächen ergänzend in der Darstellung als Vorbehaltsgebiet für Erholung dargestellt wird. Zum Bereich Umfeld um die Stadt Lüneburg merkt er an, dass die Grundzentren Adendorf und Bardowick zukünftig als Grundzentren mit mittelzentraler Funktion dargestellt werden sollen. Diese Darstellung werden auch Auswirkungen auf die Stadt Lüneburg haben. Die bisher als FFH-Flächen dargestellten Bereiche „Südliches Ilmenautal“ und „Hasenburger Bach“ werden jetzt entsprechend von europäischen Schutzprogrammen als "Natura 2000“-Flächen dargestellt. Zu den außerhalb des Stadtgebietes liegenden Flächen merkt er an, dass für den Bereich Volkstorf ein Schwerpunkt auf die Sicherung von Arbeitsstätten gelegt wird sowie für Embsen und Melbeck die Entwicklung von Fremdenverkehr.
Ratsherr Riechey möchte wissen, welche Auswirkungen die erläuterte Stellungnahme bezüglich des Universitätsgeländes haben wird und welche Veränderungen damit für den Universitätsbetrieb einhergehen werden. Ferner interessiert ihn, warum für den Bereich Tiergartenkamp nicht der derzeitige Diskussionsstand, nämlich die Ausweisung dieser Flächen als ökologischen Erholungsraum, vorgesehen sei.
Oberbürgermeister Mädge erklärt zur Frage der Darstellung des Tiergartenkamps, dass die Darstellung und Ausweisung als Grundlage das bestehende RROP - Stand 2003 - habe. Dieser ausgewiesene Zustand soll nach Ansicht der Stadt Lüneburg nicht verändert werden. Die Stadt Lüneburg ist insofern daran interessiert, den derzeitigen Zustand zu erhalten. Dies hat er im Vorfeld der abzugebenden Stellungnahme bereits dem Landrat mündlich gegenüber erklärt.
Ratsherr Meihsies merkt hierzu an, dass in letzter Konsequenz über die abzugebende Stellungnahme in dieser Angelegenheit die Politik das letzte Wort habe.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, Beschlussvorlagen für die politischen Gremien vorzubereiten. Er würde es ausdrücklich begrüßen, wenn in diesem Falle die Politik dem Verwaltungsvorschlag folgen würde. Er zeigt erläutern noch einmal auf, wie sich B-Pläne entwickeln. Bauleitverfahren fußen auf den Festsetzungen des Landesraum- und des RROP, ergänzt durch den Flächennutzungsplan. All diese Pläne geben jedoch nur einen groben Rahmen vor, die letztendlich für die Entwicklung eines konkreten B-Planes nicht abschließend verbindlich sind. Konkrete Regelungen werden im B-Planverfahren festgelegt. Bezogen auf den B-Plan für das Universitätsgelände bedeutet dies, dass die Festsetzungen eine universitäre Nutzung und ausnahmsweise auch eine gewerbliche Nutzung zulassen werden. Als Beispiel für die gewerbliche Nutzung sei hier die Druckerei und Campus angeführt.
Beigeordnete Schellmann interessiert, in welcher Weise es zu Veränderungen westlich der Wichernstraße im Umfeld der Universität kommen würde.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass dort nur die bisherigen Nutzungsarten aufgenommen werden. Es besteht keinerlei Absicht eine Bauleitplanung auf die angrenzenden Waldflächen auszuweiten.
Beigeordnete Schellmann merkt an, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen innerhalb des Stadtgebiete bereits jetzt stark eingeschränkt sei. Sie interessiert, ob es auch zukünftig möglich sein wird, die im Stadtgebiet liegenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin ordnungsgemäß bewirtschaften zu können. Ihr fällt auf, dass insbesondere im OT Rettmer die dort noch befindlichen landwirtschaftlichen Flächen keine gesonderte Erwähnung erfahren haben.
Bereichsleiter Eberhard erläutert hierzu, dass die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Stadtgebietes auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden können.
Beigeordnete Schellmann merkt zu den Festsetzungen an, dass die bestehenden Flächenversiegelungen zurückgefahren werden sollen und dass es offensichtlich so ist, dass Konversionsflächen hiervon nicht erfasst werden.
Oberbürgermeister Mädge weist daraufhin, dass sowohl mit den Bürgermeistern des Landkreises als auch mit der Landkreisverwaltung selbst Einigkeit darüber getroffen wurde, dass Flächen entsiegelt werden sollen, jedoch dass das nicht in dem Umfang realisierbar sein wird, wie es in dem Entwurf des RROP vorgesehen sei. Er merkt hierzu ergänzend an, dass die Stadt Lüneburg diese Vorgaben im Hinblick auf die bereits vorgenommenen Entsiegelungen von Konversionsflächen bereits umgesetzt habe. Vom Grundsatz her unterstützt die Stadt Lüneburg das angestrebte Ziel Flächen zu entsiegeln. Ebenso macht er jedoch deutlich, dass das in der Umsetzung auch praktikabel sein muss.
Beigeordnete Schellmann bringt noch mal zum Ausdruck, dass man auch weiterhin gemeinsam das Ziel verfolgen wird, Ortsränder zu erhalten und insofern einer Zersiedelung entgegenzutreten.
Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass diese Ziele auch weiterhin verfolgt werden.
Ratsherr Bruns weist darauf hin, dass es sich seine Fraktion nicht einfach gemacht habe, dass es vor dem Hintergrund einer ergebnisoffen geführten Diskussion letztendlich dazu kommt, dass der Tiergartenkamp mit seinen Festsetzungen gegenüber den Festsetzungen des RROP aus dem Jahre 2003 nicht verändert werden soll. Jetzt ist für diese Fläche der Punkt erreicht, dass nunmehr klare Verhältnisse geschaffen werden können und insofern eine eindeutige Aussage vorgenommen werden kann.
Herr Burgdorff – ALA – merkt zu D 2.5 „Schutz der Erdatmosphäre und Klima“ an, dass ihm diese Stellungnahme zu formalistisch abgearbeitet sei. Er macht deutlich, dass es sich hier nicht um formulierte Leitziele, sondern vielmehr um Grundsätze handeln würde, wobei er darauf hinweist, dass Leitziele nach seinem Dafürhalten einen höheren Status beinhalten. Grundsätze haben für ihn nur einen Status, der als Vorschlag zu werten ist. Er merkt in diesem Zusammenhang an, dass in dem Bauleitverfahren der Stadt Lüneburg in den B-Plänen sehr oft deklaratorische Aussagen zu finden sind, die insofern entbehrlich erscheinen, weil sie ohnehin als selbstverständlich anzusehen sind. Wenn weiter in der hier beschriebenen Form mit den Vorgaben und Empfehlungen aus den RROP umgegangen wird, wird man eines Tages auf ein Regionales Raumordnungsprogramm gänzlich verzichten können. Auch hält er die juristische Auslegung des Charakters eines RROP für nicht zutreffend, weil nach seiner Ansicht die Inhalte des § 1 Abs. 4 BauGB durchaus verbindlichen Charakter haben. Zusammenfassend stellt er fest, dass die zitierten Regelungen des BauGB sehr wohl zunächst einer Bauleitplanung vorstehen und insofern auch Anwendung finden müssen.
Oberbürgermeister Mädge entgegnet hierzu, dass er eingehend auf seine vorangegangenen Ausführungen nur deutlich gemacht habe, dass ein Regionales Raumordnungsprogramm nur grobe Vorangaben machen kann. Die Stadt Lüneburg achtet sehr wohl darauf, dass die Inhalte des BauGB umgesetzt werden. Die Frage für ihn ist, ob man ein RROP quasi als Briefmarkenregelung für einen einzelnen Landkreis überhaupt braucht. Er vertritt die Ansicht, dass eine Raumordnung eigentlich in einem größeren Rahmen, wie bzw. die Region Hamburg, vorgenommen werden sollte. Dem entgegen steht jedoch, dass der Bund dies im BauGB festgeschrieben habe und das Land dies in der Umsetzung im Detail einfordert. Insofern wird es dabei bleiben, dass die Festlegungen im RROP auch weiterhin die Vorgabe für die Entwicklung von B-Plänen darstellen wird. Anhand von angeführten Beispielen wird verdeutlicht, dass die Umsetzung von solchen Festlegungen sehr wohl differenziert zu betrachten wären und sie nicht gleichlautend geltend können für eine Stadt wie Lüneburg im Vergleich zu einer Gemeinde im Landkreis.
Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass es nicht darum gehe, die Festlegungen Naturschutz und Klimaschutz aufzugeben, sondern die Formulierungen sollen nur der Rechtslage angepasst werden. Letztendlich ist damit also keine Aufgabe der Festsetzungen, sondern vielmehr eine Präzisierung zu verstehen.
Beigeordneter Körner fragt zum Verständnis nach, ob es weiterhin dabei bleibt, dass die angesprochenen Flächen des Tiergartenkamps in ihren Festlegungen unverändert bleiben sollen.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass es bei den Festlegungen für den Bereich Tiergartenkamp einschließlich der strittigen Fläche bei den Festsetzungen aus dem RROP 2003 verbleiben soll. Auch für die strittige Fläche die für eine Baulandausweisung untersucht wurde zwischen der Baumallee und der Bebauung Klosterkamp bleibt in ihrer Festsetzung Fläche für den Vorrang Erholung.
Beigeordneten Körner interessiert ergänzend, ob damit auch eine Bebauung in der weiteren Zukunft ausgeschlossen werden würde.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass, wenn es bei den Festlegungen für das Gebiet bleiben sollte, später für eine Veränderung ein aufwändiges Abweichungsverfahren zum RROP erforderlich wäre. Ob so ein Verfahren in der Zukunft in Erwägung gezogen werden soll, bleibt letztendlich eine Entscheidung des Rates. Er verdeutlicht nochmals, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, es bei den bestehenden Festsetzungen aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm aus dem Jahre 2003 zu belassen.
Beigeordneter Körner verweist auf eine getroffene Gruppenvereinbarung. Ihn interessiert in diesem Zusammenhang, ob durch die jetzt dargestellte Vorgehensweise diese Vereinbarung in Teilen hinfällig wird. Sichergestellt haben möchte er, dass der betroffene Landwirt durch die jetzt angestrebte Vorgehensweise nicht isoliert wird.
Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass es sich einerseits um eine Gruppenvereinbarung handelt aber andererseits durch die Verwaltung ein Beschlussvorschlag, der zur Beratung gestellt wird, erarbeitet wurde. Der von der Verwaltung erarbeitete Beschlussvorschlag wird zur Beratung gestellt. Es bleibt dem Rat jedoch unbenommen, zu einer abweichenden Beschlussfassung zu gelangen.
Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass die Aussage von Beigeordneten Körner insoweit zutreffend sei, dass diese Flächen im Antrag im März mit enthalten gewesen seien. Dieses aber aus den genannten Gründen in der Bauleitplanung nicht weiter verfolgt werden soll. Untersuchungen haben gezeigt, dass die ökologischen Gesichtspunkte so hoch einzuschätzen sind, dass für einen derzeit nicht überschaubaren Zeitraum eine weitergehende Planung nicht verfolgt werden soll. Der Schutz, den die Regionale Raumordnung dort zurzeit bietet, soll wie bisher aufrechterhalten werden. Dies entspricht dem Stand des Jahres 2003. Änderungen hierzu müssten, wie bereits ausgeführt, durch einen Ratsbeschluss eingeleitet werden. Das notwendige Verfahren einer Zielabweichung von den Festlegungen eines RROP wurde bereits dargelegt. Er macht nochmals deutlich, dass der Umweltbericht zur Problematik Tiergartenkamp Aussagen beinhaltet, die dahingehend zu werten sind, dass die Fläche so einzuschätzen ist, dass von dieser landschaftsprägenden Fläche für Flora und Fauna, für Klima und Wasser und aus vielerlei anderen Belangen heraus eine solche Bedeutung ausgeht, dass nach den derzeitigen Gesichtpunkten eine jegliche Veränderung kritisch zu betrachten wäre. Zurückkommend auf die damalige Aussage, dass die Untersuchung über die Fläche ergebnisoffen durchgeführt werden sollte, kann aus heutiger Sicht gesagt werden, dass von einer Veränderung des Status Abstand genommen werden sollte.
Beigeordneter Körner hinterfragt nochmals, ob der vorgenannten Aussage damit entnommen werden kann, dass eine zukünftige Bebauung damit für alle Zeiten vom Tisch sei.
Beigeordneter Dörbaum stellt nochmals klar, dass Übereinkommen zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Gruppe dahingehend besteht, dass es der derzeit bestehende Status für die Fläche weiterhin Bestand haben soll. Uneinigkeit besteht jedoch darin, inwieweit eine weitergehende Unterschutzstellung mit dem Charakter Landschaftsschutzgebiet sinnvoll und erforderlich erscheint. Für die SPD-Fraktion sprechend macht er deutlich, dass für diese Fläche die ökologische Beurteilung in den Vordergrund zu stellen sei. Insofern haben die Aussagen des Umweltberichtes auch zu einem Umdenken innerhalb der SPD-Fraktion gegenüber den bisherigen Überlegungen geführt. Klar festgestellt wird hiermit, dass die bisher geäußerten Planungsabsichten aufgrund der Bedeutung der Fläche, die sich aus dem Umweltbericht ergibt, nicht weiter verfolgt wird. Letztendlich haben die Aussagen des Umweltberichtes und die politische Diskussion der vergangenen Zeit zu diesem Umdenken geführt.
Ratsherr Meihsies stimmt den Aussagen von Oberbürgermeister Mädge zu, dass bezüglich der Zulässigkeit von 2.500 m² Verkaufsfläche für die prosperierenden Randgemeinden Bardowick und Adendorf zu hoch angesetzt seien. Dadurch würden sich in diesen Randgemeinden Nebenzentren entwickeln, die den Interessen der Stadt Lüneburg als Oberzentrum zuwiderlaufen. Er verweist auf den vorgelegten Änderungsantrag seiner Fraktion (Anlage I) und schlägt vor, die Inhalte dieses Antrages in die Stellungnahme der Stadt Lüneburg zum RROP einzuarbeiten. Mit dieser Formulierung könnte ein Signal gesetzt werden und letztendlich hätten alle damit gewonnen. Es könnte ein großer Konsens in der Abstimmung erzielt werden und insgesamt würde es auch zur Glaubwürdigkeit beitragen.
Ratsherr Riechey weist darauf hin, dass seine Fraktion große Teile des RROP so mittragen kann. Insbesondere auch die Forderung der Stadt Lüneburg, dass für die angrenzenden Gemeinden 2.500 m² Verkaufsfläche als zu groß bemessen seien und entsprechend noch eine Reduzierung erfahren müssten. Im Bereich Tiergartenkamp merkt er an, dass, wenn man den Aussagen des Beigeordneten Dörbaum folgen würde, in der logischen Konsequenz eigentlich nur die berechtigte Forderung, die angesprochene Fläche unter Landschaftsschutz zu stellen, gefolgt werden kann. Folgerichtig sollte das Ziel verfolgt werden, eine solche Unterschutzstellung der Flächen anzustreben. Entsprechend der dargelegten hohen ökologischen Bedeutung der Flächen spricht er sich deshalb dafür aus, den Schutzcharakter der angesprochenen Flächen zu erhöhen. Letztendlich würde man durch eine Unterschutzstellung dieser Flächen auch den Schutzcharakter für diese Flächen erhöhen. Aus den vorgenannten Gründen spricht er sich deshalb dafür aus, die Stellungnahme um den vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu erweitern. Bezüglich des angestrebten Versiegelungsgrades würde er es begrüßen, wenn die abzugebende Stellungnahme diesbezüglich progressiver ausfallen würde. Er würde es begrüßen, wenn an dieser Stelle noch einmal nachgesteuert werden würde.
Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Ausweisung der Flächen des Tiergartenkamps als Schutzgebiet nicht Gegenstand der Beratung zum RROP sei. Der ABS hat die Beratung zu diesem Antrag in den Grünflächen- und Forstausschuss, der sich mit dieser Thematik in seiner Sitzung am 05.11.2009 befassen wird, verwiesen. Dieser Antrag ist losgelöst von der Beratung die heute zur Stellungnahme des RROP gemacht wird, zu sehen. Die Verwaltung wird den Beschlüssen, die in dem Grünflächen- und Forstausschuss getroffen werden, folgen. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der ABS diesen Antrag an den Grünflächen- und Forstausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen hat. Hierbei soll es auch bleiben. Zur Beziehung zu den Randgemeinden Adendorf und Bardowick merkt er an, dass man diese nicht mit Lüneburg zusammen ein Cluster bilden lassen kann. Das ist unser Ansatz, um dort zu Veränderungen zu gelangen. Auch vertritt er die Ansicht, dass Flächen in der Entwicklung, die beispielsweise aus der Konversion herauskommen, anders zu bewerten seien als Flächen im Gemeindegebiet Scharnebeck, wo es scheinbar niemanden zu stören scheint, dass Baugebiete in unmittelbarer Waldrandlage ausgewiesen werden. Inwieweit dort auf ökologische und ökonomische Belange Rücksicht genommen wird, erscheint ihm fraglich. Um gegenüber den Gemeinden zu Veränderungen in den Festsetzungen zu gelangen, wird es Verhandlungen geben müssen. Ziel muss es sein, dass die Ergebnisse praktikabel handhabbar sein müssen. Nicht vorgesehen sei, dass die Stadt Lüneburg zukünftig B-Pläne dem Landkreis zur Genehmigung vorlegen wird. Zusammenfassend verdeutlicht er noch einmal, dass das Ziel zwar in Ordnung und auch erreichbar sei. Die Stadt ist auch der Auffassung, dass dies mit den Konversionsflächen erreicht werden kann. Nach wie vor geht er jedoch davon aus, dass man nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus anderen Gründen in dieser Angelegenheit nicht ein Cluster mit den Randgemeinden bilden kann. Grundsätzlich wird das Ziel jedoch bejaht. Ein entsprechendes Vorgespräch hat diesbezüglich mit dem Landrat stattgefunden.
Beigeordnete Schellmann sieht hinsichtlich der Aussagen für die Anbindung für Geothermie Probleme, soweit sich diese Nutzung im Altstadtbereich abspielen soll.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Anwendung von Geothermie auch wirtschaftlich sein muss. Insofern wird nicht davon auszugehen sein, dass so etwas im Kernbereich der Altstadt vorgesehen ist. Ergänzend weist er daraufhin, dass diese Aussagen nicht zwingend verbindlich seien. Die Stadt Lüneburg würde bei einer entsprechenden Beantragung im Altstadtbereich sicherlich eine Genehmigung aus den bekannten Gründen versagen. Wenn für den Bereich Altstadt ein B-Plan aufgestellt werden würde, würde mit Sicherheit eine Nutzung von Geothermie im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Beigeordnete Schellmann interessiert zum Verständnis der Unterschied zwischen den Grundzentren mit mittelzentraler Teilfunktion in Abgrenzung zu Grundzentren mit mittelzentraler Teilfunktion, jedoch hier abgegrenzt auf einige Teilbereiche.
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass sich die Differenzierung aus den Regelungen des Raumordnungsgesetzes ergeben. Bezüglich der Nachfrage von Beigeordneter Schellmann führt er hierzu die nachgefragten Unterschiede aus.
Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass durch diese Festlegungen die Grundzentren quasi zu Mittelzentren aufgewertet werden.
Oberbürgermeister Mädge hält eine solche Entwicklung auf der Grundlage der demografischen Entwicklung auch für sinnvoll, jedoch nicht, wenn das einhergeht mit der hier vorgesehenen Verkaufsflächengröße für den Einzelhandel.
Ratsherr Bruns merkt an, dass die Stadt Lüneburg bei den Anmerkungen zum RROP an den richtigen Stellen einen Pflock eingeschlagen habe. Für ihn ist von Interesse, ob bekannt sei, warum der Landkreis bei seinen Überlegungen für bestimmte Bereiche zu Veränderungen gegenüber den bisherigen Festsetzungen gekommen sei. Als Beispiel benennt er hierzu den Bereich Bilmer Berg, der jetzt als eigener Bereich abgegrenzt dargestellt wird. Gründe hierfür erschließen sich ihm nicht. Auch ist es unverständlich, zumal der Bilmer Berg auch zu den Flächen des Stadtgebietes gehört.
Oberbürgermeister Mädge zeigt hierzu auf, dass es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Grenzen der Entwicklung der Stadt gibt. Der Landkreis vertritt dort eine andere Auffassung als die Stadt. Nach seiner Ansicht sollte eine kommunale Selbstverwaltung selbst darüber entscheiden, wo auf ihrem Gebiet die Grenzen einer Stadtentwicklung liegen. Für den Bereich Bilmer Berg macht er deutlich, dass aus Sicht der Stadt Lüneburg die Stadtentwicklung erst am Elbeseitenkanal seine Grenzen findet. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass man sich über diese Flächen mit dem Landkreises bezüglich der Entwicklung des Hafens, Erweiterung des Gewerbegebietes und Trassierung der A 39 im Gespräch befindet. Logische Folge daraus kann nur sein, dass diese Fläche auch im RROP als Gewerbefläche der Stadt ihren Niederschlag findet.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass der Ausschuss der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgt mit der Ergänzung, dass bezüglich der Flächen Tiergartenkamp keine Veränderung gegenüber den Festlegungen des RROP aus dem Jahre 2003 erfolgen soll. Die weitergehende Beschlussfassung würde dann in der übernächsten Sitzung des VA erfolgen. Wie bereits ausgeführt, soll über den anstehenden Antrag Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahre 2008 die weitergehende Beratung und Beschlussfassung im Grünflächen- und Forstausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2009 erfolgen.
Beigeordnete Schellmann merkt hierzu an, dass sie sich bei der dargestellten Beratungs- und Beschlussabfolge in der heutigen Beschlussfassung des ABS enthalten würde und ihre endgültige Stimmabgabe erst in der anstehenden VA-Sitzung abgeben würde.
Beigeordneter Dörbaum würde es für gut befinden, wenn der ABS aufgrund des breiten Konsens über die Inhalte der Stellungnahmen der Stadt heute zu einer Beschlussfassung über die Stellungnahme kommen würde, weil damit auch ein Signal gesetzt werden könnte.
Ratsherr Meihsies wiederholt seinen Vorschlag, dass der vorliegende Änderungsantrag ergänzend in die Stellungnahme der Stadt Lüneburg eingearbeitet werden sollte.
Oberbürgermeister Mädge weist nochmals darauf hin, dass über den Antrag Bündnis 90/Die Grünen über die Unterschutzstellung des Tiergartenkampbereiches aus dem Jahre 2008 der vorgesehene Verfahrensweg über den Grünflächen- und Forstausschuss eingehalten werden sollte. Die Verwaltung wird in der GFA-Sitzung selbst einen eigenen Vorschlag unterbreiten, der zusätzlich zu dem angesprochenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auf der Tagesordnung stehen wird. Er geht noch einmal ein auf die Verwaltungsvorlage für die GFA-Sitzung, in dem als Beschlussvorschlag enthalten sein wird, dass an dieser Stelle des Tiergartenkamps keine Veränderungen vorgesehen seien. Diese Vorlage wird zusammen mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung gestellt. Er geht für die heutige Sitzung davon aus, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der zur Beschlussfassung anstehenden Vorlage ihre Zustimmung erteilen können. Er verdeutlicht noch einmal seinen Vorschlag, dass über die vorliegende Beschlussvorlage dahingehend abgestimmt werden sollte, dass der Ausschuss der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgt und dieses unterstützt wird von dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet letztendlich keine andere Aussage als die, die durch die Beschlussempfehlung der Verwaltung bereits zum Ausdruck gebracht wurde, nämlich dass für den Bereich Tiergartenkamp das Vorsorgegebiet für Naherholung mit der ausgewiesenen Nutzungsfunktion entsprechend der Ausweisung im RROP aus dem Jahre 2003 unverändert bleiben soll.
Über das anstehende Abstimmungsverfahren findet eine kurze Diskussion statt.
Oberbürgermeister Mädge schlägt anschließend vor, das über nachstehend aufgeführten Inhalt eine Abstimmung erfolgen sollte:
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Gebiet im Bereich Tiergartenkamp in seiner gesamten Fläche wie im RROP 2003 festgelegt (bis Klosterkamp im Norden /bis Waldfriedhof im Nordwesten /bis Ostumgehung im Osten) bleibt in seinen Festsetzungen gegenüber dem RROP 2003 unverändert.
Des Weiteren liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der inhaltlich die gleiche Zielsetzung verfolgt.
Ratsherr Meihsies formuliert zur Verdeutlichung noch einmal die ebenfalls zur Abstimmung zu stellende Beschlussfassung:
Die ‚Stellungnahme der Stadt Lüneburg wird ergänzt um den Zusatz/die Aufforderung an den Landkreis Lüneburg: Das unter der Flurbezeichnung Lange Bergen/Tiergartenkamp zeichnerisch dargestellte Vorsorgegebiet Naherholung im RROP 2003 bleibt mit dieser Nutzungsfunktion erhalten. Die Veränderung wird gestrichen.
Beigeordneter Dörbaum greift den Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge und Ratsherrn Meihsies auf und lässt im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern über beide Vorschläge abstimmen.
In Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern soll die nachstehende Beschlussempfehlung weiter verfolgt werden.
Beschluss Variante 2 (Beschlussempfehlung der Verwaltung plus Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1)): Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg nimmt die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Stadt Lüneburg wird ergänzt um den Zusatz: Die Aufforderung an den Landkreis Lüneburg, das unter der Flurbezeichnung „Lange Berge/Tiergartenkamp“ zeichnerisch dargestellte Vorsorgegebiet Naherholung im RROP 2003 bleibt mit dieser Nutzungsfunktion erhalten. Die Veränderung wird gestrichen.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der vorstehenden Formulierung entsprechenden mehrheitlichen Beschluss mit 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (Beigeordnete Schellmann, Beigeordneter Körner, Ratsherr Kroll)
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