Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Landkreis Lüneburg betreibt derzeit die Fortschreibung des Regionalen
Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg 2003 (RROP 2003) im Wege einer
Änderung. Mit Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten, die im Amtsblatt
des Landkreises Lüneburg am 06.05.2008 veröffentlicht wurden, ist das Verfahren
eingeleitet worden. Die
Änderung / Fortschreibung umfasst zum einen die Anpassung an Ziele des Landesraumordnungsprogramms
2008, insbesondere die Festlegung des europaweiten Netzes NATURA (Kapitel D
2.1), die Übernahme und Konkretisierung von Festlegungen auf dem Verkehrssektor
(Kapitel 3.6) Festlegungen für den Hochwasserschutz (Kapitel D 3.9.3) sowie die
Konkretisierung von Logistikstandorten. Weiterhin
werden Planungsziele zeichnerisch und textlich neu formuliert, geändert oder
ergänzt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Kapitel: -
D
1.2 Entwicklung der Region -
D
1.5 Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schutz siedlungsbezogener Freiräume -
D
1.6 Zentrale Orte, zentralörtliche Funktionen, Standorte mit besonderen
Funktionen -
D
2.5 Schutz der Erdatmosphäre, Klima -
D
3.1 Gewerbliche Wirtschaft und Fremdenverkehr -
D
3.5 Energie -
D
3.6 Verkehr und Kommunikation sowie -
D
3.8 Erholung, Freizeit, Sport. Der
Landkreis Lüneburg hat das Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Abs. 4 Nds. Gesetz
über Raumordnung und Landesplanung (NROG) eingeleitet und die Hansestadt
Lüneburg mit Schreiben vom 06.08.2009 um Stellungnahme bis zum 19.9.2009
gebeten. Stellungnahmen können dabei nur zu den Teilen abgegeben werden, die
einer Änderung unterliegen. Die
Hansestadt Lüneburg hat beim Landkreis eine Fristverlängerung erwirkt, um die
notwendigen Beteiligungsschritte der Ausschüsse durchführen zu können. Die
Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Entwurf als Antwort im
Beteiligungsverfahren an den Landkreis zu übermitteln. Zusätzlich
ist der Vorlage die überarbeitete Fassung der textlichen Festsetzungen des RROP
beigefügt, auf die sich die Stellungnahme bezieht. Die textlichen Teile, die
einer Änderung unterliegen, sind im Text markiert (grau hinterlegt). Der
geänderte Plan zum Regionalen Raumordnungsprogramm, die Begründung sowie der
Umweltbericht liegen im Sitzungssaal aus und können vorab im Bereich
Stadtplanung eingesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Überarbeitete
Fassung der textlichen Festsetzungen des RROP Stellungnahme
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg nimmt die Stellungnahme zustimmend
zur Kenntnis. Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vom 26.10.2009: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss mit
4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (Beigeordnete Schellmann, Beigeordneter Körner,
Ratsherr Kroll) folgenden Beschluss zu fassen: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg nimmt die Stellungnahme zustimmend zur
Kenntnis. Die
Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg wird ergänzt um den Zusatz: Die
Aufforderung an den Landkreis Lüneburg, das unter der Flurbezeichnung
„Lange Berge/Tiergartenkamp“ zeichnerisch dargestellte
Vorsorgegebiet Naherholung im RROP 2003 bleibt mit dieser Nutzungsfunktion
erhalten. Die Veränderung wird gestrichen. |
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