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Beratungsinhalt: Ratsfrau
MAHLKE-VOß weist
darauf hin, dass Deutschland mit 6,75 Mio. Ausländern Einwanderungsland bleibe
und eine Wahl ein wesentliches Instrument sei, um Interessen geltend zu machen.
Bei Bundestags- sowie Wahlen auf Landesebene ist eine deutsche
Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Bei Kommunalwahlen dürfen zusätzlich ca. 2,3
Mio. EU-Staatler mitwählen. Die so genannten Angehörigen von Drittstaaten,
immerhin 4,5 Mio., ca. 5 % der Bevölkerung, sind jedoch vom demokratischen
Recht einer Wahl und somit der gleichberechtigten Teilnahme einer politischen
Willensbildung ausgeschlossen. Außerdem sehe sie Legitimationsprobleme der
Regierung, wenn große Teile der Bevölkerung nicht wahlberechtigt seien. Zum
31.08.2009 lebten in Lüneburg 3.700 Ausländer, davon 2.700 ohne deutschen Pass.
Auch im Hinblick auf den Integrationsbeirat reichen die derzeitigen
Beteiligungsmöglichkeiten dieser Gruppe bei Weitem nicht aus. Sie verweist
auf eine Vielzahl von Kommunen, die eine solche Resolution für ein „kommunales
Wahlrecht für Alle“ bereits beschlossen haben. Gerade auf kommunaler
Ebene sei der Selbstverwaltungsgedanke von erheblichem Wert und ein Wahlrecht
für Ausländer würde u. a. auch die Integration dieser verbessern. Der Abschluss
einer solchen Resolution durch den Rat der Hansestadt Lüneburg wäre ein
deutliches Signal an die ausländischen Mitbürger dieser Stadt. Erster
Stadtrat KOCH legt
Wert darauf, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme keine einseitige
Position bezogen, sondern unter sorgfältiger Abwägung von Pro und Kontra die
Gesamtthematik lediglich beleuchtet habe. Außerdem seien unter den angesprochenen
rd. 3.000 Ausländern 1.000 so genannte EU-Ausländer, die bei Kommunalwahlen
wahlberechtigt seien. Ratsherr
RIECHEY tut kund,
dass er den Ansatz der Resolution unterstütze, die sich aus der Initiative
„Demokratie braucht ihre Stimme – Wahlrecht für Alle“ ergeben
habe. Außerdem sehe er keine weitere Rechtfertigung für die Unterscheidung
zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern. Die Einführung eines Wahlrechts für Alle
sei der erste Schritt einer Gleichstellung aller dauerhaft hier lebenden
Menschen und ein wesentliches Element gesellschaftlicher Integration, welches
in mehr als der Hälfte der OECD-Länder Standard sei. Außerdem weist er auf eine
Bundestagsinitiative der Fraktion DIE LINKE hin, die jedoch von der ehemaligen
großen Koalition abgelehnt wurde, obwohl bereits das Bundesverfassungsgericht
den Begriff „Volk“ erweitert auslege. Er erinnert an ein
Alternativkonzept zur Schaffung eines Integrationsbeirats. Dort ging es um die
Stärkung des Elements einer Wahl, welches dann mehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Fraktion DIE LINKE trete dafür ein, ein Wahlrecht für Alle auch auf
Landesebene einzuführen und perspektivisch ebenfalls auf alle anderen Wahlen
auszudehnen. Ratsherr
LUTHS betont, dass
es sich bei dieser Thematik um kein originäres Thema in der Zuständigkeit des
Stadtrates handele. Außerdem sei nach Artikel 20 des Grundgesetzes „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus“ aus gutem Grund auf die deutschen
Staatsbürger beschränkt. Das Ziel einer gelungenen Integration sollte aber die
Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sein und dann damit das Wahlrecht.
Er spricht sich dafür aus, diese Thematik detailliert im Integrationsbeirat zu
beraten, jedoch stets mit dem Wissen, dass dieses Thema beim Bundesgesetzgeber
angesiedelt sei. Beigeordneter
SRUGIS erläutert
anhand von 2 Restaurantbetreibern in Lüneburg die Ungleichbehandlung, die sich
im Wahlrecht niederschlage. So könne ein Restaurantbetreiber aus Vietnam an
keiner Kommunalwahl teilnehmen, sein Kollege aus Italien jedoch schon. Wer
seinen Lebensmittelpunkt in einer deutschen Gemeinde habe, müsse das aktive
sowie das passive Wahlrecht bekommen. Alle Parteien sehen die Integration als
eine der wichtigsten sozialen und gesellschaftlichen Aufgabe an. Zu dieser
Integration zählt insbesondere Teilnahme, ganz besonders auch die Teilnahme an
Wahlen. Gerade auf kommunaler Ebene gehe es vorwiegend um Sachthemen wie z. B.
KiTas, Schulen, Straßen und Plätze, was alle Einwohner unabhängig von der
Staatsangehörigkeit betreffe. Er verweist auf ähnliche Regelungen in anderen
Ländern Europas, wo nicht EU-Ausländern die Teilnahme an Wahlen eingeräumt
werde und diese nicht vor elementaren Dingen der Gemeinde ausgeschlossen
werden. Er schlägt vor, zunächst den parlamentarischen Arbeitsbeginn des
Bundestages abzuwarten, bevor eine Resolution der Hansestadt Lüneburg nach
Berlin gegeben werde. Außerdem spricht er sich für eine Verweisung in den
Integrationsbeirat, in dem breiter und intensiver diskutiert werden könne, aus.
Zu dieser Thematik solle außerdem die Landesintegrationsbeauftragte eingeladen
werden. Ratsherr
SOLDAN erinnert,
dass das Vorhaben eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer bereits
1998 im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart war, jedoch nicht umgesetzt
wurde. Mit großer Mehrheit habe dann im Mai dieses Jahres der Bundestag eine
solche Initiative abgelehnt. Es stellen sich zu dieser Thematik folgende Fragen:
„Ist das Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar? Soll das Wahlrecht
Voraussetzung oder Ergebnis einer bürgerlichen Integration sein? Soll es ohne
Einschränkung oder Bedingungen wirken?“ Er
zitiert aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1990, in der dieses
das Volk als Staatsvolk definiere und Artikel 20 des Grundgesetzes durch
Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz nicht veränderbar sei. Somit sei die Änderung
dieser Vorschriften mit einem sehr hohen verfassungsrechtlichen Risiko behaftet.
Außerdem geschehe durch die vorherrschenden Regelungen zum Wahlrecht keine
Diskriminierung von EU-Ausländern, da es für diese Ungleichbehandlung einen
verfassungsmäßig legitimierten Grund gäbe. Weiterhin
führt er aus, dass es durch so genannte Gegenseitigkeitserklärungen der
EU-Staaten eine Art Sonderstellung für EU-Bürger gebe, so dass diese im
jeweiligen EU-Land wählen könnten. Diese Vereinbarungen bestehen mit
Nicht-EU-Staaten nicht. Außerdem müsse das Wahlrecht als Folge einer
erfolgreichen Integration stehen und nicht schon bereits am Beginn einer
Integration. Außerdem haben Zahlen aus den Nachbarländern gezeigt, dass ein Wahlrecht
von Nicht-EU-Staatlern nicht zwingend zu einer höheren Wahlbeteiligung führe.
Schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen könne einer solchen Resolution
nicht zugestimmt werden. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg verweist diesen Antrag mehrheitlich
bei 1 Enthaltung des Ratsherrn Soldan in den Integrationsbeirat für Hansestadt
und Landkreis Lüneburg. (V, 05, 01) |
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