Der Rat
der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 1 Gegenstimme des Ratsherrn
Völker folgenden Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem
Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.