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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 27.05.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ beschlossen. Der Kreideberg stellt ein einheitlich gestaltetes Wohnbaugebiet der 60er und frühen 70er Jahre dar. Da der Modernisierungs- und Ausbaubedarf zunimmt, entsteht ein erhöhter Veränderungsdruck. Um bei anstehenden Baumaßnahmen den Gestaltungscharakter des Gebietes ausreichend sichern zu können, soll der Bebauungsplan durch die fehlende örtliche Bauvorschrift und damit durch einen Gestaltungsrahmen ergänzt werden. In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im
Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im
Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 03.06.2008 bis einschließlich 03.07.2008
und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
03.06.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe wurden im
Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 19.06.2008 bis einschließlich 03.07.2008
ausgehängt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 16.06.2008 bis einschließlich
03.07.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Am
16.12.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer
der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 22.12.2008 bis
einschließlich 04.02.2009 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt
der Hansestadt Lüneburg und am 20.12.2008 in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde
darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 05.01.2009 bis
einschließlich 04.02.2009 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können
und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden würden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan hat mit
Begründung für die Dauer von 1 Monat öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig
sind die Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen gem. der §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft worden. Die
eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in
der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren
Behandlung ist zu beschließen. Der
Bebauungsplan nebst Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung Beschlussvorschlag:
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