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Beratungsinhalt: Beigeordnete
Baumgarten sieht durch die bestehende Lehrervertretung im Schulausschuss eine
ausreichende Vertretung gegeben, auch wenn es nicht unbedingt ein Rektor sei. Die
Anhörung einzelner Rektoren im Ausschuss sei zudem möglich und werde
wahrgenommen. Der Ausschuss sollte nicht zu groß sein, um arbeitsfähig zu
bleiben. Umfassende
Beratung aus unterschiedlichen Positionen könne nützlich sein, daher habe
Beigeordnete Schellmann grundsätzlich nichts gegen den Vorschlag. Der
Schulausschuss werde dadurch ihrer Ansicht nach nicht zu groß. Es sei jedoch
sinnvoller zu bestimmten Vorlagen den betroffenen Rektor bzw. die Rektorin zu
hören, die meist im Publikum zugegen sind und Rederecht erhalten können. Der
Elternvertreter, Herr Henze spricht sich gegen den Vorschlag aus, da er die
bisherige Regelung mit Rederecht für Rektoren im Publikum für ausreichend hält. Herr
Tretow-Zimmermann sieht zwar die Lehrerschaft vertreten, zu der Rektoren auch
gehören, nicht jedoch die besonderen Standpunkte aus Rektorensicht. Beigeordnete
Lotze hat mit Herrn Wegener, der als Vorsitzender der Rektorenkonferenz den
Antrag gestellt hat und heute leider nicht an der Schulausschusssitzung
teilnehmen konnte, bereits über die formalen Voraussetzungen gesprochen. Es
handelt sich hier nicht um eine Entscheidung des Schulausschusses, sondern
frühestens zur Bildung des nächsten Rates könnte eine Umsetzung erfolgen. Zu
diesem Zeitpunkt sollte das Thema ggf. neu diskutiert werden. Sie
sei ebenfalls der Auffassung, dass durch die relativ offene Handhabung des
Rederechts die Interessen bedacht werden. In
der Aussprache wurde mehrheitlich gegen den Vorschlag gestimmt. |
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