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Auszug - Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg"; Beschluss über eingeganene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2009    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3287/09 Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 7 und 8 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand der in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhalte auf die bisherigen Verfahrensabläufe ein. Eingegangen wird hierbei auf die aufgrund der erneuten Auslegungen eingegangenen Anregungen, die sich jedoch auf Bereiche außerhalb des Geltungsbereiches beziehen und insofern für das Verfahren nicht relevant sind. Auf 3 kleine in den Planzeichnungen vorgenommenen Änderungen wird eingegangen. Die Begründungen für diese Veränderungen werden dargelegt.

Die Entwidmung der Bahngleise wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die AGL hat darauf hingewiesen, dass formal bei der Entwässerung noch eine Nachbesserung erforderlich sei. Wie bereits ausgeführt, wurde die Entwidmung der Bahngleise zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht. Insofern ist es heute ergänzend möglich, für den F-Plan den Feststellungsbeschluss und für den B-Plan den Satzungsbeschluss zu fassen. Die ‚Beschlussempfehlungen der Verwaltung wurden für die anstehende VA- und Rats-Sitzung bereits ergänzt.

Auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses wird es ermöglich, dass auch formal Baugenehmigungen erteilt werden können.

Bei Bedarf werden ergänzende Ausführungen zum Stand der Grundstücksverhandlungen sowohl im Ankauf als auch im Verkauf im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgetragen.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange die Deutsche Bahn AG darauf hingewiesen habe, dass erforderliche Nachbesserungen bezüglich des Lärmschutzes nicht zu Lasten der Bahn, sondern diese zu Lasten der Stadt gehen würde. Sie bringt in Erinnerung, dass die Bahn in diversen Verhandlungen ständig neue Zahlen präsentierte. Beispielsweise wäre beim Bau einer Y-Trasse zu befürchten, dass auf der vorhandenen Bahnlinie Lüneburg-Hannover verstärkt Güterverkehr stattfinden würde. Sie möchte wissen, ob, wenn dies eintreten sollte, die Bahn dann erneut gefordert wäre.

 

Fachbereichsleiterin Böhme weist darauf hin, dass der Lärmgutachter entsprechende Steigerungen in seinen Prognosen bereits eingerechnet habe. Auch sei das Schreiben der Bahn nur als Hinweis zu verstehen. Weitergehende Regelungen müssten dann, wenn sie denn eintreten würden, juristisch abgeklärt werden.

 

Beigeordnete Schellmann geht im Zusammenhang mit der Anregung der OHE auf die Aussage, dass Maßnahmen gegen Erschütterung, Lärm und Luftverunreinigung im Rahmen der Planumsetzung zu ergreifen sind, ein. Sie möchte wissen, was dies in der Umsetzung bedeuten würde.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt hierzu, dass dies letztendlich bedeutet, dass die zukünftigen Bauherren im Baugenehmigungsverfahren auf den bestehenden Bahnverkehr hinzuweisen und entsprechend notwendige Maßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) zu treffen sind.

 

Beigeordneter Körner hält den eingeschlagenen Weg für richtig. Er spricht sich dafür aus, das Ziel weiter zu verfolgen damit das Bauleitplanverfahren zum Abschluss gebracht werden kann.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der nachstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Der Beschluss wird hierbei um den Absatz 2 ergänzt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 BauGB i. V. m. § 4a BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

Der Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.