Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ mit dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Mischgebiet (MI) und Gewerbegebiet (GE), um die Realisierung von Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zu ermöglichen. In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.2008 bis
einschließlich 26.06.2008 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide am 30.05.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im
Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 12.06.2008 bis einschließlich 26.06.2008
durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.05.2008 bis
einschließlich 26.06.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und
Stellung zu nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
am 24.02.2009 der Auslegungsentwurf
nebst Begründung sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
ist vom 26.02.2009 bis einschließlich 14.04.2009 an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 26.02.2009 in
der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt
gemacht worden mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist vom 12.03.2009
bis einschließlich 14.04.2009 von jedermann Anregungen vorgebracht werden
können. Betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden
mit Schreiben vom 03.03.2009 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung
unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der
förmlichen Beteiligung stattfand. Im Zuge der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen
vorgebracht, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung
geführt haben. Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der zusätzlichen
Festsetzung privater Verkehrsflächen. Diese Änderungen erfordern gemäß § 3 Abs.
2 i. V. m. § 4a BauGB die Durchführung eines erneuten öffentlichen
Auslegungsverfahrens und gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a BauGB eine erneute
Behördenbeteiligung. Dabei sollten Stellungnahmen nur zu den geänderten und
ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierfür wurde gem. § 3 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 3
BauGB über den geänderten Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die
erneute öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss am 28.04.2009 ein
Beschluss gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a
BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt Lüneburg vom 30.04.2009 bis einschließlich 29.05.2009 und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 30.04.2009 bekannt gemacht. Die
Entwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 14.05.09 bis
einschließlich 29.05.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 07.05.2009 bis 25.05.2009
Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen sind vor dem Satzungsbeschluss zu
prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung. Die Begründung wurde im
Laufe des Verfahrens gemeinsam mit dem Umweltbericht fortgeschrieben. Die Begründung, eingegangene Stellungnahmen sowie die
dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile
der Sitzungsvorlage. Der Umweltbericht,
der nicht geändert wurde, wurde bereits mit der Vorlage Nr. VO/3159/09
zugesandt. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw.
ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung und Begründung Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in
der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. Der
Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ wird gem. § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird
beschlossen. |
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