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Vorlage - VO/3287/09  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135  „Am Meisterweg“  mit dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Mischgebiet (MI) und Gewerbegebiet (GE), um die Realisierung von Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zu ermöglichen.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.2008 bis einschließlich 26.06.2008 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 30.05.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 12.06.2008 bis einschließlich 26.06.2008 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.05.2008 bis einschließlich 26.06.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 24.02.2009 der  Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 26.02.2009 bis einschließlich 14.04.2009 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 26.02.2009 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist vom 12.03.2009 bis einschließlich 14.04.2009 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können.

Betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.03.2009 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung stattfand.

 

Im Zuge der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen vorgebracht, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der zusätzlichen Festsetzung privater Verkehrsflächen. Diese Änderungen erfordern gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a BauGB die Durchführung eines erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens und gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a BauGB eine erneute Behördenbeteiligung. Dabei sollten Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Hierfür wurde gem. § 3 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB über den geänderten Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die erneute öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss am 28.04.2009 ein Beschluss gefasst.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 30.04.2009 bis einschließlich 29.05.2009 und  durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 30.04.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 14.05.09 bis einschließlich 29.05.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 07.05.2009 bis 25.05.2009 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. 

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die Begründung  wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit dem Umweltbericht fortgeschrieben.

 

Die Begründung, eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.  Der Umweltbericht, der nicht geändert wurde, wurde bereits mit der Vorlage Nr. VO/3159/09 zugesandt.

 

Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                            150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung und Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 135 Am Meisterweg Beschlussvorlage 0609 (518 KB)      
Anlage 4 2 Verfahrensübersicht_B-Plan 135 - Am Meisterweg (19 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 3 Abwäg_BP (2783 KB)      
Anlage 6 4 BP Planzeichnung (3284 KB)      
Anlage 3 5 Erneute Abwäg BP (17 KB)      
Anlage 5 6 Begründ_BPlan (1256 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB  vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

Der Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.