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Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 "Kreideberg-Zeltberg", 4. Änderung, 1. Ergänzung Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2009    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3283/09 Bebauungsplan Nr. 2 "Kreideberg-Zeltberg", 4. Änderung, 1. Ergänzung
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend kurz auf die bisherigen Verfahrensabläufe ein und weist darauf hin, dass beide B-Planverfahren nunmehr mit einem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden können.

 

Fachbereichsleiterin Böhme geht ergänzend noch einmal auf die Chronologie der Verfahrensabläufe ein. Sie weist noch mal daraufhin, dass das ursprüngliche Bestreben dieser Satzungen darin bestand, die vorhandenen Dach- und Firstgestaltungen in seinem jetzigen Zustand weitestgehend zu erhalten. Die vorgetragenen Bedenken, dass bei den Hochhäusern Vorhangfassaden nicht zulässig sein würden, wurde zwischenzeitlich in den Festsetzungen so konkretisiert, das erkennbar ist, dass auch diese möglich sein werden. Ziel der Satzungen ist es nicht bestimmte konstruktive (technische) Vorgaben zu machen, sondern vielmehr energetische Maßnahmen nach dem jeweiligen Stand der Technik ausführen zu können. Von einzelnen vorgetragenen Bedenken, dass man durch die Satzungen vorhandene Gebäude nicht mehr aufstocken darf, treffen nur insoweit zu, als dass ein Aufstocken im bestimmten Bereichen des Kreideberges auch bisher nicht zulässig war.

Darauf hingewiesen wird, dass es nicht nur kritische Anregungen gab, sondern dass mehrere Personen sogar mit Vorschlägen an die Stadt herangetreten sind, dass die vorgesehenen Beschränkungen nicht als ausreichend empfunden werden, sondern dass auch weitergehende Eingriffe durchaus für gut geheißen werden mit der Zielsetzung, den Charakter des Wohngebietes zu erhalten.

 

Ratsherr Kroll spricht sich dafür aus, dass bei der Farbpalette nicht der Farbton „weiß“ vorgegeben sein sollte, sondern vielmehr als zulässige Farbgebung „hellvorgegeben werden sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass das RAL-Spektrum festgelegt sei und dass dieses vorgegebene Spektrum auch gebrochene Farbtöne enthält. Bezüglich der Sorge, dass die geplanten energetischen Maßnahmen an Hochhausfassaden nicht zulässig sein sollten, konnte zwischenzeitlich in einem nochmaligen Gespräch mit der Architektin ausgeräumt werden. Der zwischenzeitlich vorgelegte Bauantrag ist in vollem Umfang genehmigungsfähig.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert, ob durch die Satzungsbeschlüsse auch eine rechtliche Sicherheit dessen, was zukünftig zulässig sein wird und was nicht, gegeben sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass man sich dies im Vorfeld genau überlegt habe. Die getroffenen Festsetzungen sind nachvollziehbar und auch begründbar. Wesentliches Kriterium dieser Satzungsbeschlüsse ist, dass der Charakter des Wohngebietes erhalten bleibt. Das Gebiet ist mit der eigenen Architektursprache als wertvoll und erhaltenswert einzustufen. Es ist insofern davon auszugehen, dass diese Satzungen auch dann Bestand haben werden, wenn einzelne Anwohner dagegen rechtlich angehen würden.

Ein Bürger hat bereits während der durchgeführten Bürgerversammlung angekündigt, dass er gegen die in seinem Bereich nur zulässige einstöckige Bebauung rechtlich angehen wird. Wie bereits ausgeführt, war auch ohne den jetzigen Satzungsbeschluss in diesem Bereich nur eine einstöckige Bebauung möglich. Gegen die jetzt zu beschließende Gestaltungssatzung vorgehen zu wollen, hilft insofern nicht weiter.

 

Beigeordnete Schellmann geht davon aus, dass der angesprochenen Anlieger, diese Zusammenhänge bezogen auf sein Haus nicht verstehen will. Sie weist darauf hin, dass in der Satzung vorgesehene Weißtöne durch Witterungseinflüsse sich über die Jahre möglicherweise in ein Grün verwandeln könnten.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob davon auszugehen ist, dass bei einer Klageeinreichung es zu Änderungen in den Festsetzungen der beschlossenen Satzungen kommen könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann kann dies nicht vollständig ausschließen.

Das sich weiße Farbtöne im Laufe der Jahre verwandeln können, ist ursächlich auf Algenbildung zurückzuführen und insofern zu akzeptieren.

 

Ratsherr Kunath geht davon aus, dass sich Grünspan nur dort entwickeln kann, wenn die vorherigen Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme weist darauf hin, dass eine solche Betrachtung einzelfallbezogen vorgenommen werden müsste.

 

Ratsherr Schulz pflichtet bei, dass, wenn es bei einer Vorhangfassade zu Farbveränderungen kommen sollte, dies ursächlich eine Frage des verwendeten Materials und der Arbeit sei. Dies sei entscheidend nach welchem Zeitraum eine Überarbeitung der Flächen über die Jahre vorgenommen werden muss.

Er weist darauf hin, dass auch durch Abschluss der Satzungen es weiterhin möglich sein wird, Photovoltaikanlagen zu installieren und dass es diesbezüglich keine Beschränkungen geben wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass durch die Satzungen gestalterische Vorgaben gegeben werden, dass es bei Durchführung energetischer Maßnahmen im Fassadenbereich es zu keinen Veränderungen ím Charakter des Wohngebietes kommen wird. Die Vorgaben der B-Pläne räumen genügend Spielraum für Individualität ein.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden nachstehenden einstimmigen Beschluss.

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu berücksichtigen. Die Abwägung erfolgt entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.

2.      Die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ wird mit den vorgeschlagenen Änderungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.