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Vorlage - VO/3283/09  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 "Kreideberg-Zeltberg", 4. Änderung, 1. Ergänzung
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 27.05.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 2  „Kreideberg-Zeltberg“ beschlossen.

Der Kreideberg stellt ein einheitlich gestaltetes Wohnbaugebiet der 60er und frühen 70er Jahre dar. Da der Modernisierungs- und Ausbaubedarf zunimmt, entsteht ein erhöhter Veränderungsdruck. Um bei anstehenden Baumaßnahmen den Gestaltungscharakter des Gebietes ausreichend sichern zu können, soll der Bebauungsplan durch die fehlende örtliche Bauvorschrift und damit durch einen Gestaltungsrahmen ergänzt werden.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 03.06.2008 bis einschließlich 03.07.2008 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 03.06.2008 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe wurden im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 19.06.2008 bis einschließlich 03.07.2008 ausgehängt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 16.06.2008 bis einschließlich 03.07.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Am 16.12.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Dauer der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 22.12.2008 bis einschließlich 04.02.2009 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 20.12.2008 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 05.01.2009 bis einschließlich 04.02.2009 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden würden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan hat mit Begründung für die Dauer von 1 Monat öffentlich ausgelegen.

Gleichzeitig sind die Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. der §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft worden.

Die eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan nebst Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensablauf, Abwägung, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B2 E1 Anlage VO 3283-09 Geltungsbereich (1707 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht.2Bplan (17 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 3 3 612610 - B2 E1 Anlage VO 3283-09 Stellungahmen und Abwägung (12717 KB)      
Anlage 4 4 612610 - B2 E1 Anlage VO 3283-09 Begründung (822 KB)      
Anlage 5 5 612610 - B2 E1 Anlage VO 3283-09 Textliche Festsetzungen (23 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu berücksichtigen. Die Abwägung erfolgt entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.

  1. Die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“ wird mit den vorgeschlagenen Änderungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.