Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr
Koch erläutert den
Zusammenhang, den dieser Tagesordnungspunkt mit einer Anfrage der FDP-Fraktion
im Rat hat. Insofern zeigt er sich verwundert, dass kein Vertreter der Fraktion
an dieser Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses teilnimmt. Ein Auszug
aus dem Protokoll der Ratssitzung wird an die Anwesenden verteilt. Herr
Christoffers von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und ein Vertreter, der vertragsärztlichen Notfallpraxis
in der Jägerstraße, sind zur Sitzung eingeladen, können aber wegen
anderweitiger Verpflichtungen nicht teilnehmen. Thema dieses
Tagesordnungspunktes ist die ambulante Notfallversorgung durch niedergelassene
Ärzte, nicht der notärztliche Einsatz im Rettungsdienst. Herr
Clavien als
Geschäftführer des Klinikums führt aus, dass die ärztliche Notfallversorgung in
Stadt und Landkreis ausschließlich der KVN obliegt. Das Klinikum in Lüneburg
wird nur als Nothelfer tätig, ohne eine ausdrückliche KVN-Zulassung zu
besitzen. Grund der Zusammenlegung der Versorgungsbereiche innerhalb des
Landkreises Lüneburgs ist tatsächlich ein Ärztemangel. Wobei die städtischen
Bewohner ohnehin schon zu zahlreichen Behandlungen ins Klinikum gegangen sind. Nun
ist aber auch für Bewohner aus weiteren Entfernungen, den Randlagen des
Landkreises, grundsätzlich das Zentrum in der Jägerstraße zuständig. Die
Zahl von 19.000 originären Notfällen, die im Jahr 2008 im Klinikum behandelt
wurden, wird 2009 voraussichtlich deutlich überschritten werden. Es gibt
momentan Gespräche mit der KVN, um zu prüfen, ob eine Verlegung des Zentrums in
der Jägerstraße hin zum Klinikum möglich ist. Im
Klinikum werden alle Fächer der Medizin abgedeckt. Dafür sind jährlich ca. 1,2
Mio Euro an Zuschuss nötig, um Ärzte der Fachrichtungen in ausreichendem Maß
verfügbar zu haben. (beispielsweise Röntgen und Anästhesie). Herr
Kuhn sieht Vorteile
für die Bürger durch die Nutzung der Palette der klinischen Behandlungsmöglichkeiten. Herr
Clavien stimmt dem
zu und verweist darauf, dass Patienten im Klinikum gleich dem jeweiligen Fachgebiet
zugeordnet werden können. Insgesamt ist seit der Umstellung der KVN auch
bereits ein größerer Zulauf im Klinikum, besonders abends und am Wochenende,
feststellbar. Allerdings sind die Vorhaltekosten, insbesondere für die
Bereitstellung des Fachpersonals abends und am Wochenende, höher, als die
Einnahmen durch die KVN-Erstattung. Das Klinikum rechnet die Kosten in gleicher
Höhe ab, wie dies auch ein niedergelassener Arzt tut. Frau
Mahlke-Voss
erkundigt sich, ob es eine optimale Fallzahl für eine Versorgung im Klinikum
gäbe. Herr
Clavien erläutert,
dass man die Versorgung der Bevölkerung nicht allein wirtschaftlich betrachten
kann. 80.000 Fälle wären wohl in etwa kostendeckend, aber ob das mit dem
vorhandenen Ärztepersonal erfolgen könnte, ist zweifelhaft. Herr
Kuhnert möchte
wissen, ob auch HIV-infizierte Patienten versorgt werden und weshalb eine Frage
nach einer solchen Infektion erfolgt. Herr
Clavien betont,
dass selbstverständlich alle Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst
behandelt werden und Fragen nach einer HIV-Infizierung z. B. aus Gründen der
Medikation und der Infektionsvorsorge notwendig sind. Herr
Koch ergänzt, dass
die KVN den Auftrag hat, die notfallärztliche Versorgung sicherzustellen. Bei
Fachärzten gibt es momentan teilweise eine Überversorgung, diese geht aber
bedingt durch die Alterstruktur tendenziell zurück. Die verfügbaren Ärzte haben
einen Gesamtauftrag, möchten aber ihre Arbeitszeiten auch definiert haben. Eine
Änderung des Ist-Zustandes wäre nur über finanzielle Anreize erreichbar. Hier ergämzt
das Klinikum die Versorgung der niedergelassenen Ärzte. Der
Vortrag von Herrn Christoffers (KVN), den er vor dem Sozialausschuss des
Landkreises zu diesem Thema gehalten hat, liegt zur Einsicht im Fachbereich 5
(Eingang V, Herr Duda) aus. Auf einen Versand der Farbkopien wird aus
Kostengründen verzichtet. |
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