Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsfrau KIEßLICH erinnert daran, dass Vandalismus und Körperverletzungen im
Kurpark wiederholt in verschiedenen Ausschüssen thematisiert wurden. Zuletzt
habe eine Anfrage der Gruppe SPD/CDU dazu geführt, dass die Verwaltung
untersuchen sollte, wie die problematischen Fälle gelagert sind. Den Verstößen
sollte mit einem zwischen Stadt und Polizei gemeinsam zu erarbeitenden Kooperationsmodell
begegnet werden. Angedacht war ein Ordnungsdienst, der zu unregelmäßigen Zeiten
Stichproben macht und Streife geht, um für die Sicherheit und Ordnung zu
sorgen. Diese Aufgaben könne der Ordnungsdienst im Rahmen so genannter
‚Jedermannrechte’, die auch jedem Bürger zustünden, wahrnehmen und
einschreiten. Der Oberbürgermeister habe die Begleitung durch eine mobile, bzw.
aufsuchende Jugend- und Sozialarbeit angeregt. Ihre Fraktion stelle die Frage,
was aus diesen Plänen geworden ist. Es stehe außer Frage, dass das Eigentum des Pächters im
Kurpark geschützt werden müsse. Man könne ein Vandalismusproblem jedoch nicht
durch den Erlass einer Benutzungsordnung bekämpfen, die noch nicht einmal
besonders von der ohnehin vorhandenen Verordnung über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung abweiche. Gerade im Hinblick auf eine nachhaltige
Stadtentwicklung sollten vor allem die sozialen, gesellschaftlichen und
ökonomischen Belange besonders im Vordergrund stehen. Ohne die Begleitung durch
eine aufsuchende Sozialarbeit würden die Probleme nur verlagert und in andere
Bereiche hineingeschleppt, wie es an vielen Stellen bereits beobachtet werden
konnte. Eine vermeintliche schnelle Lösung durch den Erlass einer
Benutzungsordnung und das Verschließen des Kurparks seien der falsche Ansatz
für eine nachhaltige Stadtentwicklung und einen Kurpark für alle Generationen.
Sie beantrage eine gesonderte Abstimmung darüber, dass die halbe Stelle für
eine begleitende Jugend- und Sozialarbeit dem Kurpark zugeordnet wird. Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass in den Haushaltsberatungen auf
Antrag der Gruppe zugesichert worden sei, sich darum zu bemühen, die
Finanzierung einer halben Stelle für diese Aufgaben aus dem Budget des
Fachbereiches Jugend und Soziales zu erwirtschaften. Zusagen könne er das zum
jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht. Beigeordnete SCHELLMANN stellt fest, dass es ihr keinen Spaß mache, eine
solche Benutzungsordnung zu erlassen. Es sei äußerst unangenehm, Regelungen für
Dinge zu erlassen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Ihre
Fraktion wolle, dass der Kurpark von allen Menschen gemeinsam derart genutzt
werden kann, dass alle Interessenten nebeneinander und ohne gegenseitige
Beeinträchtigung nach ihren Wünschen tätig werden können. Dies müsste
eigentlich ohne eine Benutzungsordnung möglich sein. Nun gebe es aber Probleme,
die nicht speziell in Lüneburg vorkommen, sondern mit denen auch andere Städte
konfrontiert seien, indem Nutzungen nicht mehr unter Kontrolle seien. Gegen
Vandalismusfälle, Exzesstrinken und nächtliche Ruhestörungen müsse man eine
Handhabe schaffen und das gehe nur durch eine bußgeldbewehrte Parkordnung. Die
vorliegende Benutzungsordnung gehe ihr allerdings etwas zu weit, sie sei aber
der Meinung, dass man diese Ordnung einmal testen müsse. Die Benutzungsordnung
verbiete nicht den normalen alltäglichen Gebrauch des Kurparks, ebenso werde
nicht jeder sofort des Platzes verwiesen, der minimale Verstöße begehe. Exzesse
aber müsse man unterbinden können. Ratsherr RIECHEY hält die Benutzungsordnung für einen repressiven Griff in
die ordnungspolitische Mottenkiste. Mit Benutzung habe dies nicht mehr viel zu
tun, es lese sich eher als eine sehr lange und umfassende Verbotsliste. Es
sollen einfach fast alle denkbaren Dinge im Kurpark verboten werden. Warum
solle man im Kurpark beispielsweise nicht mehr klettern oder in einer lauen
Sommernacht dort übernachten dürfen ? Unverständlicherweise solle mal wieder
das Fahrradfahren im Kurpark verboten werden. Den Kompromissvorschlag seiner Fraktion,
den Fahrradverkehr auf einer zentralen Trassenführung durch den Park zu bündeln
und damit alle anderen Wege fahrradfrei zu halten, habe die Mehrheit abgelehnt.
Glücklicherweise sollen Kleinfahrräder bis 20 Zoll Radgröße von dem Verbot
ausgenommen werden, er sei sicher, dass diese nun zukünftig in Lüneburg wohl
einen reißenden Absatz finden werden. Es solle verboten werden, gefährliche Stoffe in den Kurpark
mitzubringen, was künftig ein Rauchverbot im Kurpark bedeute, denn wer wolle
abstreiten, dass es sich bei Nikotin mit 140.000 Rauchertoten pro Jahr in
Deutschland, bzw. weltweit jährlich 5,4 Millionen Toten nicht um einen
gefährlichen Stoff handelt. Ebenso solle im Kurpark kein Alkohol mehr getrunken
werden dürfen. Warum aber solle ein Gläschen Wein zum Picknick im Grünen
verboten werden? Es solle verboten werden, dort Waren und Leistungen aller Art
anzubieten. Sportkurse im Freien würden dem als Leistungsangebot also auch zum
Opfer fallen. Es sollen dort keinerlei Flyer, Zeitschriften oder andere Informationen
mehr verteilt werden dürfen. Diese Grundrechtseinschränkung der
Informationsfreiheit oder politischen Willensbildung sei nach Meinung seiner
Fraktion nicht zu rechtfertigen. Das mit bis zu 5.000 Euro angesetzte Bußgeld
für Verstöße gegen die Benutzungsordnung sei zudem völlig zu hoch gegriffen.
Die Verbotsliste sei abenteuerlich, realitätsfremd, unausgereift, unbegründet
und nicht ausreichend durchdacht. Der Kurpark sei ein öffentlich zugänglicher Platz und sollte
allen Lüneburgerinnen und Lüneburgern offen stehen, daher sollte er auch den
vielfältigen Nutzungsinteressen Rechnung tragen. Es sei Realität, dass jeder
siebte Einwohner der Stadt Student ist und Studenten den Kurpark zur
Naherholung nutzen und dafür einen anderen Anspruch als beispielsweise Senioren
haben. Dazu komme, dass der Kurpark auf halber Strecke zwischen dem Vamos
Kultur- und Veranstaltungszentrum und der Innenstadt liege. Natürlich werde da
am Wochenende so mancher den Weg durchs Grüne dem Weg entlang einer
vielbefahrenen Hauptstraße vorziehen. Die Verwaltung reagiere darauf mit
Öffnungszeiten. Als Begründung würden immer wieder nächtliche Ruhestörungen im
Kurpark ins Feld geführt. Er wohne selbst seit knapp einem Jahr direkt am
Kurpark und wurde noch nicht einmal nachts durch Kurparklärm – trotz
offenem Fenster und leichtem Schlaf – aus dem Schlaf gerissen. Ihm scheine es so, als sollte eher das Leben im Kurpark
eingeschläfert werden. Was sei aus der Idee eines Mehrgenerationenparks
geworden ? Hier solle kein Mehrgenerationen-, sondern ein Seniorenpark
geschaffen werden. Man merke, dass eine Mehrheit der Meinungsführer im Rat eher
von Bundeswehr und Polizeiapparat als von sozialen Berufen geprägt seien. In
urbanen Räumen brauche der Mensch öffentliche Rückzugsmöglichkeiten. Der Alternativvorschlag der Jugger erscheine ihm sehr
vernünftig: Ein mobiler Sozialarbeiter solle im Kurpark helfen, die Probleme
"bei der Wurzel zu bekämpfen", statt Polizei und Ordnungsdienst
loszuschicken. Man müsse darüber nachdenken, mehr Geld in die Jugendförderung,
in Sportvereine, Kultur- und Sozialarbeit zu investieren, statt Jugendzentren
zu schließen. Das habe Konsequenzen, die Probleme im Kurpark zur Folge haben. Dieser Durchgriff werde zu einem Verdrängungseffekt führen,
Probleme werden sich von einem Park in den nächsten verlagern. Wolle man jetzt
auch eine verschärfte Benutzungsordnung für den Liebesgrund ? Und wenn das
nicht reiche, für den Clamartpark, den Kreidebergsee, und danach für alle
anderen öffentlichen Räume ? Am Ende dieser Logik stünde ein flächendeckendes
nächtliches Ausgeh- und Alkoholverbot in Lüneburg, das doch niemand ernsthaft
wolle. Beigeordneter MEIßNER blickt auf die Entwicklung des Kurparks zurück. Entgegen
dem früheren strengen Verbot, den Rasen auch nur zu betreten, sei es inzwischen
erlaubt, dort Ball zu spielen, sich zu sonnen oder Picknick zu machen. Das sei
eine gute Entwicklung gewesen. Inzwischen reiche jedoch einigen Leuten diese
Nutzung nicht mehr, es würden ganze Bierkästen mitgenommen und auch harte
Getränke seien dort mittlerweile üblich geworden. Der übermäßige Alkoholgenuss
bringe die aufgetretenen Probleme mit sich. Es seien nur wenige Personen, die
sich so verhalten, doch diese veranlassten die Stadt dazu, die
Benutzungsordnung zu erlassen. Es sei den Bürgerinnen und Bürgern im Nahbereich
nicht zuzumuten, nach 23 Uhr den entstehenden Lärm zu ertragen. Jeder verlange
zu Recht diese Rücksichtnahme von seinen Nachbarn, den Anwohnern wolle Herr
Riechey das jedoch zumuten. Das sei aber nicht das alleinige Problem. Durch
wildes Grillen nehme der Rasen Schaden, vielfach bleibe Abfall liegen –
das sei die leider immer wieder vorkommende Realität. Das könne nicht auf Dauer
hingenommen werden. So einschneidend die Maßnahme auch sei, das generelle
Verbot, Alkohol in den Kurpark mitzubringen, sei notwendig. Anders gehe es
nicht, da nicht jeder die erforderliche Vernunft aufbringe. Fahrradfahren sei seit jeher ein Problem, weil sich dadurch
ältere Menschen bedroht fühlen und Familien mit kleinen Kindern Angst vor
Unfällen haben. Das seien gute Gründe, das Radfahren dort zu untersagen.
Ausgenommen werden sollen künftig Räder mit einer Reifengröße bis zu 20 Zoll,
was Herrn Riechey veranlasst habe, sich sogleich ein solches Rad zulegen zu
wollen. Dies zeige die Einstellung von Herrn Riechey, der einfach nicht bereit
sei, zu akzeptieren, dass Menschen Angst haben und aufgrund dieser Angst das
Radfahren im Kurpark ablehnen. Die Polizei habe im Ausschuss erläutert, dass für ein
gezieltes Vorgehen eine rechtliche Handhabe benötigt werde. Wer behaupte, dass
eine Benutzungsordnung in die ordnungspolitische Mottenkiste gehöre und
übertriebene Regelungswut unterstelle, der lebe auf dem Mond. Die Verwaltung
habe ausdrücklich dargelegt, dass ein Vergleich mit ähnlichen Satzungen anderer
Städte zeige, dass Lüneburg mit seinen Restriktionen an der unteren Grenze
liege, indem die normalen, eingangs aufgezeigten Nutzungsmöglichkeiten im
Kurpark erlaubt seien und bleiben. Beigeordneter LÖB entgegnet, dass der Kurpark kein Museum sei. Man könne mit
einem Park, der de facto kein Kurpark mehr sei und von der
Gesamtbevölkerung – jung wie alt – genutzt werde, nicht umgehen,
indem man eine Gruppe heraussuche und ihr vorschreibe, dass sie sich so zu
benehmen habe, wie man selbst es wünsche. Man setze Vorstellungen, wie man
meine, wie sich Jugendliche verhalten sollen, einfach um in eine
Benutzungsordnung und man werde erleben, dass dies zu demselben Ergebnis wie am
Kalkbruchsee führe: Es werde eine Verdrängung der Jugendlichen geben und man
werde an anderen Stellen in der Stadt dann wieder dieses Problem bekommen. Das
Problem werde dadurch nicht gelöst, daher sei die Ansage seiner Fraktion immer
gewesen, das Problem durch eine Jugend- und Sozialarbeit anzugehen. Entgegen
der Aussage von Frau Schellmann wolle man nicht zuerst einen Versuch mit einer
Benutzungsordnung machen, sondern erst mit der Sozialarbeit. Erst wenn dies
nicht gelinge, sollte man über eine Verordnung zumindest nachdenken. Ratsherr SOLDAN zeigt auf, dass die Probleme im Kurpark von einer Handvoll
Chaoten oder Vandalen – wie auch immer man sie nennen wolle –
verursacht werden. Was unternehme man dagegen ? Man sehe sich veranlasst, eine
Satzung zu erlassen, die streng genommen siebzigtausend Lüneburger kneble. Es
gebe stets gute Gründe, Freiheit einzuschränken, das wurde von den Mächtigen
immer als gute Sache hingestellt. Darunter zu leiden habe letztendlich immer
der Bürger. Jeder schreibe sich Freiheit auf die Fahne, doch Freiheit bedeute
auch Verantwortung und Rücksichtnahme. Das scheine eine Handvoll Leute in
Lüneburg nicht so zu sehen. Warum müsse in der Benutzungsordnung einzeln
aufgeführt werden, was alles verboten ist ? Warum übernehme man nicht einfach,
was im § 5 aufgeführt sei, nämlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Warum verweise man nicht einfach auf die SOV und schaffe die Möglichkeit, das
Hausrecht im Park zu delegieren ? Das würde reichen. Ratsfrau EBELING stellt dar, dass die Benutzungsordnung keineswegs den Zweck
habe, alle jungen Leute aus dem Kurpark zu vertreiben. Leider gebe es einige
wenige, die sich nicht an die Ordnung hielten, indem Unrat hinterlassen und
Flaschen in den neuen Brunnen geworfen werden, deren Scherben dort spielende
Kinder verletzen können. Schon früher habe man zunächst auf die Einsicht
gesetzt und die Dinge laufen lassen. Man müsse jedoch auch an die anderen
Nutzer denken, etwa ältere Leute oder Mütter mit Kindern, die beeinträchtigt
werden. Daher sei die Benutzungsordnung eine gute Sache, damit Ordnungsamt und
Polizei eingreifen können. Fachbereichsleiter MOßMANN erläutert, dass die Benutzungsordnung im Zuge einer
Ratsanfrage der Gruppe SPD/CDU vor dem Hintergrund der bereits erwähnten
Ordnungswidrigkeiten im Kurpark ausgearbeitet wurde. Zu diesen
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gehören Lärmbelästigungen,
Verunreinigungen, Vandalismus, Körperverletzungen und die Gefährdung anderer
Kurparknutzer, insbesondere Kinder, oftmals unter Alkoholeinfluss. Daher
schlage die Verwaltung vor, dass in den Kurpark künftig kein Alkohol mehr mitgebracht
werden dürfe und Benutzungszeiten festgelegt werden, da viele Straftaten im
Schutze der Dunkelheit passierten. Die Verwaltung sei sich bewusst, dass sich
die Regelungen gegen eine Minderheit richteten, die jedoch für sich Aktivitäten
beanspruche, die ein geregeltes und friedliches Miteinander ausschließen. Die
vorgeschlagene Benutzungsordnung verfolge einen präventiven und einen
repressiven Ansatz. Der präventive Ansatz stütze die erwünschten und allgemein
gebilligten Tätigkeiten, die im Einklang aller Nutzer stattfinden, der
repressive Ansatz, also ein Bußgeld erheben zu können, greife erst, wenn gegen
diese allgemeinen Grundsätze verstoßen werde. Der Antrag
von Ratsfrau Kießlich wird mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion DIE LINKE: Die
der Vorlage beigefügte Benutzungsordnung für den nördlich des
Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg
(BenutzOKurpark) einschließlich der Änderungen aus dem Grünflächen- und
Forstausschuss sowie aus dem Verwaltungsausschuss wird erlassen. (32,
06) |
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