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Auszug - Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg"; Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.04.2009    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3251/09 Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg";
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann  geht anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen Planungsstand ein.

Ausgeführt wurde in der letzten Beratung, dass der Kaufpreis auf der Grundlage der Nutzungen bzw. der Nutzungsmöglichkeiten ermittelt und festgelegt wurde. Bewertet wurden Flächen, die als Misch- bzw. Gewerbegebiet genutzt werden können. Aus dieser Bewertung heraus wurde ein Gesamtkaufpreis gebildet. Unberücksichtigt blieb dabei, das eine ca. 22.000 m² große Teilfläche für eine Wohnnutzung vorgesehen ist, die noch über private Erschließungsstraßen erschlossen werden muss. Da diese Erschließungsstraßen privat bleiben sollen, wurden sie seitens der Stadt im B-Plan nicht gesondert gekennzeichnet. Das Bundesvermögensamt hat daraufhin auch für die privaten Erschließungsstraßen den Baulandpreis als Kaufpreis festgelegt. Seitens der Stadt Lüneburg wurde darauf hingewiesen, dass, wenn die Privatstraßenflächen zu Baulandpreisen erworben werden müssen, dann der Grundstückspreis für die Wohnbebauung zu hoch sei. Das Bundesvermögensamt hat in der Weise darauf reagiert, dass sie sich mit einer Reduzierung auf den Straßenlandpreis einverstanden erklärt, wenn die Stadt Lüneburg den B-Plan erneut auslegt und diese Flächen entsprechend als private Erschließungsstraßen darstellt.

Die Straßenführung bleibt dabei unverändert. Die Stadt Lüneburg wird in einer verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung die Flächen für die privaten Erschließungsstraßen als solche kennzeichnen. In der erneuten Auslegung können Anregungen nur noch zu dem geänderten Sachverhalt vorgebracht werden.

Die 1. öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen sind abgearbeitet. Im Ergebnis der Abwägung werden nur redaktionelle Änderungen im B-Plan vorzunehmen sein. Die Planzeichnung selbst bleibt unverändert. Die Planung kann insofern zügig vorangetrieben werden.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert, ob sich auf der Investorenseite gegenüber der letzten Beratung etwas bewegt habe. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass alle Grundstücke belegt seien. Er spricht sich dafür aus, dass alles getan werden sollte, das vorgestellte gute Konzept zur Umsetzung zu bringen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass alle Grundstücke nach wie vor belegt seien und dass in der letzten Sitzung die Investoren  im Nichtöffentlichen Teil benannt wurden. Nach wie vor sind alle Grundstücke belegt. Soweit der Wunsch besteht, kann auf die Benennung der Investoren im Nichtöffentlichen Teil erneut eingegangen werden. Auch am Konzept wurden keine Veränderungen vorgenommen.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, wie die vorhandene Gleisanlage beurteilt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Gleisanlage vor einem möglichen Rückbau zunächst entwidmet werden muss. Das Bundesvermögensamt hat einen entsprechenden Antrag beim Eisenbahnbundesamt beantragt. Wie anschließend planerisch mit der vorhandenen Gleisanlage umgegangen wird, muss noch überlegt werden. Die Entscheidung darüber wird getroffen werden, im Zusammenhang mit der Detailplanung der Erschließungs- und Straßenplanung. Denkbar wäre es, sowohl die Gleisanlage so zu erhalten als auch sie zurückzubauen. Eine klare Gestaltung und Bereinigung wird jedoch präferiert. Von dem Charakter des Gebietes soll so viel wie möglich erhalten werden. Die Entscheidung über den Erhalt oder die Entfernung der Gleisanlage wird auch unter dem Kostengesichtspunkt zu betrachten sein.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit folgendem Wortlaut:

 

Dem geänderten Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ nebst Begründung wird zugestimmt; die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen wird beschlossen.

Ferner wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.