Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin Gundermann geht anhand
des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen
Planungsstand ein. Ausgeführt wurde in der letzten Beratung, dass der Kaufpreis
auf der Grundlage der Nutzungen bzw. der Nutzungsmöglichkeiten ermittelt und
festgelegt wurde. Bewertet wurden Flächen, die als Misch- bzw. Gewerbegebiet
genutzt werden können. Aus dieser Bewertung heraus wurde ein Gesamtkaufpreis
gebildet. Unberücksichtigt blieb dabei, das eine ca. 22.000 m² große Teilfläche
für eine Wohnnutzung vorgesehen ist, die noch über private Erschließungsstraßen
erschlossen werden muss. Da diese Erschließungsstraßen privat bleiben sollen,
wurden sie seitens der Stadt im B-Plan nicht gesondert gekennzeichnet. Das
Bundesvermögensamt hat daraufhin auch für die privaten Erschließungsstraßen den
Baulandpreis als Kaufpreis festgelegt. Seitens der Stadt Lüneburg wurde darauf
hingewiesen, dass, wenn die Privatstraßenflächen zu Baulandpreisen erworben
werden müssen, dann der Grundstückspreis für die Wohnbebauung zu hoch sei. Das
Bundesvermögensamt hat in der Weise darauf reagiert, dass sie sich mit einer
Reduzierung auf den Straßenlandpreis einverstanden erklärt, wenn die Stadt
Lüneburg den B-Plan erneut auslegt und diese Flächen entsprechend als private
Erschließungsstraßen darstellt. Die Straßenführung bleibt dabei unverändert. Die Stadt
Lüneburg wird in einer verkürzten erneuten öffentlichen Auslegung die Flächen
für die privaten Erschließungsstraßen als solche kennzeichnen. In der erneuten
Auslegung können Anregungen nur noch zu dem geänderten Sachverhalt vorgebracht
werden. Die 1. öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die vorgetragenen Anregungen und
Stellungnahmen sind abgearbeitet. Im Ergebnis der Abwägung werden nur
redaktionelle Änderungen im B-Plan vorzunehmen sein. Die Planzeichnung selbst
bleibt unverändert. Die Planung kann insofern zügig vorangetrieben werden. Ratsherrn Meihsies interessiert, ob sich auf der Investorenseite gegenüber der
letzten Beratung etwas bewegt habe. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass
alle Grundstücke belegt seien. Er spricht sich dafür aus, dass alles getan
werden sollte, das vorgestellte gute Konzept zur Umsetzung zu bringen. Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass alle Grundstücke nach wie vor
belegt seien und dass in der letzten Sitzung die Investoren im Nichtöffentlichen Teil benannt wurden.
Nach wie vor sind alle Grundstücke belegt. Soweit der Wunsch besteht, kann auf
die Benennung der Investoren im Nichtöffentlichen Teil erneut eingegangen
werden. Auch am Konzept wurden keine Veränderungen vorgenommen. Ratsherr Kroll möchte wissen, wie die vorhandene Gleisanlage beurteilt
wird. Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Gleisanlage vor einem möglichen
Rückbau zunächst entwidmet werden muss. Das Bundesvermögensamt hat einen
entsprechenden Antrag beim Eisenbahnbundesamt beantragt. Wie anschließend
planerisch mit der vorhandenen Gleisanlage umgegangen wird, muss noch überlegt
werden. Die Entscheidung darüber wird getroffen werden, im Zusammenhang mit der
Detailplanung der Erschließungs- und Straßenplanung. Denkbar wäre es, sowohl die
Gleisanlage so zu erhalten als auch sie zurückzubauen. Eine klare Gestaltung
und Bereinigung wird jedoch präferiert. Von dem Charakter des Gebietes soll so
viel wie möglich erhalten werden. Die Entscheidung über den Erhalt oder die
Entfernung der Gleisanlage wird auch unter dem Kostengesichtspunkt zu
betrachten sein. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit
folgendem Wortlaut: Dem
geänderten Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am
Meisterweg“ nebst Begründung wird zugestimmt; die erneute öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2
Wochen wird beschlossen. Ferner
wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
vorgebracht werden können. |
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