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Vorlage - VO/3251/09  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg";
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 21.08.2007 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ und „Grünflächen“. Es ist beabsichtigt, dass Gelände der ehemaligen Standortverwaltung einer städtebaulichen Nachnutzung aus Gewerbe, Büro und Wohngebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zuzuführen.

 

Im bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.06.2008 bis einschließlich 26.06.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.05.2008 bis einschließlich 26.06.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24.02.2009 gem. § 3 Abs.2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die Öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die  Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 26.02.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 12.03.2009 bis einschließlich 14.04.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der Zeit vom 04.03.2009 bis einschließlich 06.04.2009 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht worden, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Die Änderung besteht im Wesentlichen aus der zusätzlichen Festsetzung privater Verkehrsflächen. Diese Änderungen erfordern gem. § 3 Abs. 2 und 4a BauGB die Durchführung eines erneuten öffentlichen Auslegungsverfahrens und gem. § 4 Abs. 2 und 3 BauGB eine erneute Behördenbeteiligung.

 

Die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung führen jedoch nicht dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Ausreichend ist daher eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bei der gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit beschränkt wird.

 

Da auch die Belange einiger Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch die Änderungen berührt werden, soll ihnen ebenfalls innerhalb angemessener Frist (2 Wochen) parallel zu den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist daher gem. § 3 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB über den geänderten Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.

 

Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit geboten, die Planungen einzusehen und Anregungen vorzubringen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB erfolgen.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird im Sitzungsraum ausgehängt. Geänderte Festsetzungen sind kenntlich gemacht.

 

 

 

 

  

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                          150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung einschließlich Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht_B-Plan 135 - Am Meisterweg (19 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 P -StadtCAD-BP 135 Am Meisterweg-Planung-090126 BPlan Geltungsbereich Beschlussvorlage Frau Klang (1) (530 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem geänderten Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ nebst Begründung wird zugestimmt; die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen wird beschlossen.

Ferner wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.