Bürgerinformationssystem
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Frau Güntner begrüßt als Gäste ·
Frau Schäfke von der Lüwo-Bau gGmbH, ·
Herrn Seegers von der ARGE Lüneburg und ·
Herrn Eckhardt
von der Wohngeldstelle der Hansestadt Lüneburg. Herr Koch erklärt, dass er in Erweiterung der
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nur die Lüwo-Bau als großen
Träger von Sozialbauwohnungen einbezogen wissen möchte, sondern die gesamte
Sozialwohnungsbausituation beleuchten möchte. Frau Schäfke trägt vor, dass es zunächst einmal
um die Definition von Sozialwohnungen geht. Hier gibt es dazu noch mehrere
Förderwege. Im Gebiet der Hansestadt Lüneburg geht es wesentlich um 3
Förderwege nach dem II. Wohnungsbaugesetz. Der 1. Förderweg umfasst Wohnungen,
die mietpreisgebunden und belegungsgebunden sind. Hier hat die Lüwo-Bau eine
Kooperation mit der Stadt. Der 2. Förderungsweg fördert mit Bau- und
Aufwendungsdarlehn überwiegend den privaten Wohnungsbau. Daneben gibt es den 3.
Förderweg, wo es sich um eine nicht-öffentliche Förderung und eine Preisbindung
meist für 3 Jahre handelt. Diese Wohnungen sind heute noch belegungsgebunden.
Ansonsten gibt es noch die freiwillige Belegungsbindung. Hier gibt es eine
Kooperation mit dem Klinikum, die diese Wohnungen besonders für Auszubildende,
etc. vermittelt. Über den 1. Förderweg gab es zum
31.12.2003 397 Wohnungen in Lüneburg, über den 3. Weg 227
Wohnungen und über die freiwillige Belegungsbindung 46 Wohnungen. Das
ergibt einen Gesamtbestand von 670 Sozialbauwohnungen zu diesem
Zeitpunkt. In den Jahren 2004 und 2005 hatte die Lüwo-Bau 460 Wohnungen
im Bestand, 2006 dann 412, 2007 429, wobei die Zunahme durch die
Hinzunahme von Feuerwehr-Wohnungen begründet ist, was auch dem aktuellen Stand
zum Ende 2008 entspricht. Herr Eckhardt erläutert die Zahl von 793
Sozialwohnungen, wie sie in der Vorlage benannt wurde. Darin sind die
Lüwo-Bau-Wohnungen enthalten. Frau Schäfke führt weiter aus, dass bei neuen
Förderanträgen von einer Kaltmiete von 5,40 Euro als Eingangsmietsatz
ausgegangen wird, die Lüwo-Bau mit Stand 31.12.2008 im sozialen Wohnungsbau
allerdings lediglich 5,27 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter verlangt hat. Zu
berücksichtigen sei auch, dass in schwer marktzugänglichen Beständen
rückläufige Mieten zu verzeichnen sind, so z. B. im Gebiet der sozialen Stadt
(wesentlich Kaltenmoor). Im Land gibt es aktuell 2 Förderprogramme, die in der
Anlage zu diesem Protokoll dargestellt werden. Auch hier sind Mieten ab 5,40
Euro pro Quadratmeter vorgesehen. Insgesamt gibt es in Lüneburg momentan
ausreichende Kapazitäten an günstigem Wohnraum, auch mit barrierefreien
Zugängen und Duschen. Dabei sorgt die Lüwo-Bau wenn möglich für entsprechende
Umbauten und auch für energetische Sanierung. Zu berücksichtigen ist auch, dass
Senioren grundsätzlich in den angestammten Wohngebieten bleiben wollen. Bei der
Schaffung von neuen Baugebieten wird ggf. neu über soziale Wohnungen
verhandelt. Herr Kuhn erkundigt sich, ob sich eine
Kaltmiete von 5,40 Euro pro Quadratmeter für die Lüwo-Bau rechnet. Frau Schäfke erwidert dazu, dass dieses von den
Baukosten abhängt und welchen Standard die Wohnungen aufweisen. Die Lüwo-Bau
beteiligt sich momentan nicht an diesem 3. Förderprogramm. Auch Herr Seegers stellt dar,
dass es momentan genügend Wohnraum für SGB II- und SGB XII-Empfänger gibt.
Hintergrund der Kostenübernahme ist eine Tabelle des Landkreises Lüneburg, die
aus 2007 stammt und eine örtliche Analyse des Wohnungsmarktes wiedergibt. Aus
Sicht der ARGE ist genug bezahlbarer Wohnraum für die Kunden da. Wöchentlich
werden Auswertungen der Zeitungsangebote erstellt, um die Wohnraumsituationen
stets aktuell beurteilen zu können. Lediglich bei Familien mit 5 und mehr
Mitgliedern gibt es momentan im Bereich der Hansestadt Probleme, entsprechenden
Wohnraum anzumieten, der den Vorgaben der ARGE entspricht. In Single-Haushalten
dagegen sind momentan keine Probleme bekannt. Frau Mahlke-Voß sieht das Problem der
Nebenkostensteigerung durch Erhöhung der Brennstoffe und der Stromkosten. Sie
lobt folglich die energetische Sanierung des vorhandenen Wohnungsbestandes
durch die Lüwo-Bau. Herr Koch informiert darüber, dass auch für
Sozialleistungsempfänger das freie Recht der Wohnungswahl nach Artikel 13 des
Grundgesetzes gilt. Die Nebenkosten entwickeln sich zudem verbrauchsabhängig
und sind auch vom Verbrauch der Nutzer abhängig. Die Sozialtarife der
Energieversorger wurden in politischen Gremien diskutiert. Die Eon-Avacon
beteiligt sich daran, wenn auch nicht in großem Umfang. Mit entsprechenden
Baulandbereitstellungen, auch für Mehrfamilienhäuser, hat die Stadt zudem für
ausreichendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt gesorgt. Herr Seegers erläutert weiter, dass die Kunden
der ARGE bei nicht angemessenem Wohnraum aufgefordert werden, sich eine
angemessene Wohnung zu suchen und das 6 Monate Zeit besteht, bevor es zu
entsprechenden Minderanrechnungen der Mietkosten in den Bedarfsberechnungen
kommt. Es zeigt sich, dass gewisse Mietanteile dann häufig lieber selbst aus
den Regelsätzen getragen werden, anstatt umzuziehen. Aus Sicht der ARGE ist
somit entsprechend genügender Wohnraum in der Hansestadt vorhanden. Frau Güntner dankt Frau Schäfke, Herrn
Seegers und Herrn Eckhardt für die Ausführungen. Frau Mahlke-Voß
erklärt, dass die Anfrage ihrer Fraktion damit ausreichend beantwortet ist. |
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