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Auszug - Anfrage Fraktion Die Grünen/Bündnis 90: Entwicklungsstand der Sozialbauwohnungen der Lüwobau  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.05.2009    
Zeit: 15:40 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Hospital Zum Großen Heiligen Geist
Ort: Heiligengeiststraße 29A, 21335 Lüneburg
VO/3048/08 Entwicklungsstand der Sozialbauwohnungen der Lüwobau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Güntner begrüßt als Gäste Frau Schäfke von der Lüwo-Bau gGmbH, Herrn Seegers von der ARGE Lüneburg und Herrn Eckhardt von der Wohngeldstelle der Hansestadt Lüneburg

 

Frau Güntner begrüßt als Gäste

 

·         Frau Schäfke von der Lüwo-Bau gGmbH,

·         Herrn Seegers von der ARGE Lüneburg und

·         Herrn Eckhardt von der Wohngeldstelle der Hansestadt Lüneburg.

 

Herr Koch erklärt, dass er in Erweiterung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nur die Lüwo-Bau als großen Träger von Sozialbauwohnungen einbezogen wissen möchte, sondern die gesamte Sozialwohnungsbausituation beleuchten möchte.

 

Frau Schäfke trägt vor, dass es zunächst einmal um die Definition von Sozialwohnungen geht. Hier gibt es dazu noch mehrere Förderwege. Im Gebiet der Hansestadt Lüneburg geht es wesentlich um 3 Förderwege nach dem II. Wohnungsbaugesetz. Der 1. Förderweg umfasst Wohnungen, die mietpreisgebunden und belegungsgebunden sind. Hier hat die Lüwo-Bau eine Kooperation mit der Stadt. Der 2. Förderungsweg fördert mit Bau- und Aufwendungsdarlehn überwiegend den privaten Wohnungsbau. Daneben gibt es den 3. Förderweg, wo es sich um eine nicht-öffentliche Förderung und eine Preisbindung meist für 3 Jahre handelt. Diese Wohnungen sind heute noch belegungsgebunden. Ansonsten gibt es noch die freiwillige Belegungsbindung. Hier gibt es eine Kooperation mit dem Klinikum, die diese Wohnungen besonders für Auszubildende, etc. vermittelt.

 

Über den 1. Förderweg gab es zum 31.12.2003 397 Wohnungen in Lüneburg, über den 3. Weg 227 Wohnungen und über die freiwillige Belegungsbindung 46 Wohnungen. Das ergibt einen Gesamtbestand von 670 Sozialbauwohnungen zu diesem Zeitpunkt. In den Jahren 2004 und 2005 hatte die Lüwo-Bau 460 Wohnungen im Bestand, 2006 dann 412, 2007 429, wobei die Zunahme durch die Hinzunahme von Feuerwehr-Wohnungen begründet ist, was auch dem aktuellen Stand zum Ende 2008 entspricht.

 

Herr Eckhardt erläutert die Zahl von 793 Sozialwohnungen, wie sie in der Vorlage benannt wurde. Darin sind die Lüwo-Bau-Wohnungen enthalten.

 

Frau Schäfke führt weiter aus, dass bei neuen Förderanträgen von einer Kaltmiete von 5,40 Euro als Eingangsmietsatz ausgegangen wird, die Lüwo-Bau mit Stand 31.12.2008 im sozialen Wohnungsbau allerdings lediglich 5,27 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter verlangt hat. Zu berücksichtigen sei auch, dass in schwer marktzugänglichen Beständen rückläufige Mieten zu verzeichnen sind, so z. B. im Gebiet der sozialen Stadt (wesentlich Kaltenmoor). Im Land gibt es aktuell 2 Förderprogramme, die in der Anlage zu diesem Protokoll dargestellt werden. Auch hier sind Mieten ab 5,40 Euro pro Quadratmeter vorgesehen. Insgesamt gibt es in Lüneburg momentan ausreichende Kapazitäten an günstigem Wohnraum, auch mit barrierefreien Zugängen und Duschen. Dabei sorgt die Lüwo-Bau wenn möglich für entsprechende Umbauten und auch für energetische Sanierung. Zu berücksichtigen ist auch, dass Senioren grundsätzlich in den angestammten Wohngebieten bleiben wollen. Bei der Schaffung von neuen Baugebieten wird ggf. neu über soziale Wohnungen verhandelt.

 

Herr Kuhn erkundigt sich, ob sich eine Kaltmiete von 5,40 Euro pro Quadratmeter für die Lüwo-Bau rechnet.

 

Frau Schäfke erwidert dazu, dass dieses von den Baukosten abhängt und welchen Standard die Wohnungen aufweisen. Die Lüwo-Bau beteiligt sich momentan nicht an diesem 3. Förderprogramm.

 

Auch Herr Seegers stellt dar, dass es momentan genügend Wohnraum für SGB II- und SGB XII-Empfänger gibt. Hintergrund der Kostenübernahme ist eine Tabelle des Landkreises Lüneburg, die aus 2007 stammt und eine örtliche Analyse des Wohnungsmarktes wiedergibt. Aus Sicht der ARGE ist genug bezahlbarer Wohnraum für die Kunden da. Wöchentlich werden Auswertungen der Zeitungsangebote erstellt, um die Wohnraumsituationen stets aktuell beurteilen zu können. Lediglich bei Familien mit 5 und mehr Mitgliedern gibt es momentan im Bereich der Hansestadt Probleme, entsprechenden Wohnraum anzumieten, der den Vorgaben der ARGE entspricht. In Single-Haushalten dagegen sind momentan keine Probleme bekannt.

 

Frau Mahlke-Voß sieht das Problem der Nebenkostensteigerung durch Erhöhung der Brennstoffe und der Stromkosten. Sie lobt folglich die energetische Sanierung des vorhandenen Wohnungsbestandes durch die Lüwo-Bau.

 

Herr Koch informiert darüber, dass auch für Sozialleistungsempfänger das freie Recht der Wohnungswahl nach Artikel 13 des Grundgesetzes gilt. Die Nebenkosten entwickeln sich zudem verbrauchsabhängig und sind auch vom Verbrauch der Nutzer abhängig. Die Sozialtarife der Energieversorger wurden in politischen Gremien diskutiert. Die Eon-Avacon beteiligt sich daran, wenn auch nicht in großem Umfang. Mit entsprechenden Baulandbereitstellungen, auch für Mehrfamilienhäuser, hat die Stadt zudem für ausreichendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt gesorgt.

 

Herr Seegers erläutert weiter, dass die Kunden der ARGE bei nicht angemessenem Wohnraum aufgefordert werden, sich eine angemessene Wohnung zu suchen und das 6 Monate Zeit besteht, bevor es zu entsprechenden Minderanrechnungen der Mietkosten in den Bedarfsberechnungen kommt. Es zeigt sich, dass gewisse Mietanteile dann häufig lieber selbst aus den Regelsätzen getragen werden, anstatt umzuziehen. Aus Sicht der ARGE ist somit entsprechend genügender Wohnraum in der Hansestadt vorhanden.

 

Frau Güntner dankt Frau Schäfke, Herrn Seegers und Herrn Eckhardt für die Ausführungen. Frau Mahlke-Voß erklärt, dass die Anfrage ihrer Fraktion damit ausreichend beantwortet ist.