Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau
Kießlich begrüßt zur Beratung Herrn Stark –
Seniorenbeirat -, Polizeidirektor Bauer – Polizei Lüneburg – sowie
Fachbereichsleiter Moßmann und Bereichsleiter Harder. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Unterhaltung des Kurpark-Areals zwar in den Zuständigkeitsbereich des
Baudezernates fällt, dass aber der Entwurf einer Benutzerverordnung vom
zuständigen Bereich Ordnung erarbeitet wurde und in der heutigen Sitzung
vorgestellt wird. Bereichsleiter
Harder führt aus,
dass versucht wurde, die rechtliche Seite in eine Benutzerordnung einzubringen.
Das
Thema ist an und für sich nicht neu. Bereits im Jahre 2007 wurde über das Thema
im Ausschuss beraten. Bedingt
durch den Wandel in der Gesellschaft wird es aufgrund zunehmender Beschwerden durch
Anwohner aber auch durch Nutzer des Kurparks erforderlich, für die Nutzung des
Kurparks Regeln in einer Benutzungsordnung zu erlassen. Auslöser hierzu war
auch eine Anfrage der Gruppe CDU/SPD vom 10.06.2008, die unter Hinweis auf die
zunehmende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Fragestellung an
die Verwaltung richtete, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um solche
Missstände zukünftig unterbinden zu können. Nahezug zeitgleich hat die Polizei
Lüneburg über die bis dahin aufgelaufenen Erkenntnisse berichtet. Die
Verwaltung wurde beauftragt, Regelungen zu erarbeiten, um die Zustände im
Kurpark zu verbessern. Entsprechend wurde ein Entwurf einer Benutzungsordnung
erarbeitet. In dem Entwurf wurde zunächst alles hineingelegt, was
reglementierungsbedürftig erscheinen könnte. Schon bei der Erstellung dieses
Entwurfes war allen Beteiligten bewusst, dass eine solche Benutzungsordnung
überfrachtet wäre und dazu führen würde, dass über Gebühr Eingriffe damit
verbunden wären. Klar war man sich in der weiteren Vorgehensweise, dass
Abstriche erforderlich sein würden. Die geführten Abstimmungsgespräche haben im
Ergebnis zu dem jetzt vorliegenden Entwurf der Benutzungsordnung geführt.
Hiermit kann eine Regelung an die Hand gegeben werden, mit der sowohl dem
Sicherungsdienst als auch der Polizei ein Instrument zum Einschreiten an die
Hand gegeben wird. Damit wird es möglich sein, sowohl die objektive als auch
die subjektive Sicherheit zu verbessern. Fachbereichsleiter
Moßmann geht darauf
ein, dass zunächst angedacht war, die allgemein bestehende Verordnung, die SOV,
zu ändern. Um speziell für den Kurpark geltende Regelungen einarbeiten zu
können, müsste die SOV aber entsprechend aufgebläht werden. Eine SOV, die
Sonderregelungen für einen nur speziellen Bereich enthalten würde, würde
dadurch unübersichtlich in der Handhabung. In Übereinstimmung mit dem Rat hat
man sich darauf verständigt, dass eine spezielle Benutzungsordnung für den
Kurparkbereich die praktikablere Lösung darstellen würde. Der
Kurpark ist etwas Besonderes und sollte es auch bleiben. Ausgangspunkt für den
Handlungsbedarf war der Hinweis der Polizei, dass im Kurpark vermehrt
Straftaten zu verzeichnen sind. Dies führt in der Folge im Umfeld des Kurparks auch
zu einem Anstieg der Straftaten. Bewusst ist man sich sehr wohl, dass
verschiedene Interessen der verschiedensten Nutzer hier unter einen Hut
gebracht werden müssen und zwar so, dass man eine akzeptable und allen
Interessengruppen gerecht werdende und akzeptierte Regelung erhält. Polizeidirektor
Brauer - Polizei Lüneburg – weist darauf hin, dass die Probleme rund um und innerhalb
des Kurparks nicht neu seien. Vielmehr holt einen das Thema jedes Jahr zu
Beginn der warmen Jahreszeit wieder ein. Das liegt allein schon darin
begründet, dass zu unterschiedliche Interessenlagen aufeinander stoßen. Zurzeit
werden die Sorgen, Nöte und Wünsche vorrangig bei der Polizei abgeladen. Deutlich
gemacht wird, dass es für die Verfolgung von Straftaten keiner Benutzungsordnung
für den Kurparkbereich bedarf. Da
immer wieder deutlich wird, dass das subjektive Sicherheitsempfinden als
gestört angesehen wird, ist die Polizei bereits verstärkt im Kurpark präsent.
Damit kommt die Polizei dem Wunsch der Bürger aber auch dem Wunsch von Politik und
Verwaltung nach. Die Polizei benötigt aber für ein Einschreiten eine
verlässliche Grundlage. Insofern bedarf es eines klaren Rahmens, beispielsweise
durch eine solche Benutzungsordnung, in dem sich die Polizei bewegen kann. Eine
Analyse der letzten beiden Kalenderjahre zeigt auf, dass Straftatbestände wie
Körperverletzungen und Sachbeschädigungen (vorrangig Vandalismus) sich nicht nur
auf die warme Jahreszeit beschränkten. Wunsch der Polizei ist es, dass für den
Kurpark ergänzend auch klar definierte Benutzungszeiten festgelegt werden. Ratsfrau
Thielbörger macht deutlich, dass der Wunsch, Regelungen
für den Kurpark aber auch anderswo zu treffen, alt ist. Das liegt darin begründet,
dass es immer Menschen geben wird, die es nicht schaffen, sich so zu verhalten,
dass durch ihr Verhalten andere nicht belästigt oder gestört werden. Ihre
Fraktion möchte durchaus, dass der Kurpark allen, d. h. sowohl Jung als auch
Alt, für eine intensive Nutzung zur Verfügung steht. Bewusst ist man sich
darüber, dass dies ohne Regelungen nicht gehen wird. Der
neu geschaffene Brunnen, der bewusst bespielbar angelegt wurde ist hier ein
guter Ansatz. Sie
möchte ergänzend wissen, ob zukünftig ein Grillverbot bestehen wird. Auch stellt
sich die Frage, wie die Regelung mit den Fahrrädern zu verstehen sei und ob an
eine Regelung bezüglich von Benutzungszeiten für den Kurpark gedacht sei. Herr
Dammann – BUND – hält entgegen, dass es nach seiner Ansicht einer
gesonderten Regelung nur für den Kurparkbereich nicht bedarf. Wie bereits
ausgeführt, muss die Ahndung von Straftatbeständen nicht geregelt werden.
Außerdem enthält die SOV ohnehin schon die meisten der hier vorgesehenen
Regelungen für eine Benutzungsordnung. Für sein Empfinden kann es auch nicht
sein, dass ab einer bestimmten Zeit quasi alle ausgegrenzt werden. Er spricht
sich gegen eine nächtliche Sperre des Kurparks aus. Solcher Restriktionen mit
dem Fahlverhalten einiger Weniger zu begründen, hält er für nicht
gerechtfertigt. Für
ein geeignetes Mittel ein „über die Stränge schlagen“ zu unterbinden,
würde er eine verstärkte Präsenz von Aufsichtspersonal und Polizei halten. Er
hält eine Benutzungsordnung für einen übersteigerten Versuch, mit Rechtsmitteln
ein Verhalten von Menschen festlegen zu wollen, was sich mit solchen Mitteln
nicht steuern lässt. Als einen Lösungsansatz könnte er sehen, wenn man mehr auf
die Menschen zugehen und diese mitnehmen würde. Damit könnte man sie für den
Kurpark begeistern und auf diese Weise ein Einvernehmen herstellen. Erreicht
werden könnte damit auch eine Koexistenz der verschiedenen Nutzungsinteressen. Durch
restriktive Regelungen werden eher Trotzreaktionen hervorgerufen. Fachbereichsleiter
Moßmann macht noch
einmal deutlich, dass sich eine Benutzungsordnung auf die §§ 6 und 8 der NGO
stützt. Das ist auch aus der Präambel des Entwurfes der vorliegenden
Benutzungsordnung zu ersehen. Es geht hier nicht um eine Gefahrenabwehrverordnung.
Vielmehr, so auch der Text der Verordnung, soll es sich um eine Satzung
handeln, die die Benutzung im Kurpark ordnen soll. Die Benutzung soll für alle
gelten, betrifft insofern natürlich auch alle. Mit der Benutzugsordnung sollen
die schwarzen Schafe getroffen werden. Dass damit auch andere in ihrem
Verhalten eingeschränkt werden, ist unstrittig. Zutreffend
ist, dass es für eine Vielzahl von aufgetretenen Verstößen bestehende
Regelungen gibt. Jedoch für eine große Anzahl von Verfehlungen gibt es derzeit
keine Regelungen. Der Wunsch und das Verlangen, diese Verstöße durch die Möglichkeit
sie ahnden zu können zu unterbinden, ist in der Bevölkerung groß. Verwaltung
und Polizei werden immer wieder aufgefordert,
bei auftretenden Verstößen einzuschreiten. Personelle Grenzen erlauben es der
Polizei jedoch nicht, ständig präsent zu sein und Jedem und Allem nachzugehen.
Hauptaufgaben der Polizei sind eigentlich andere Schwerpunkte. Grundsätzlich
können einzelne Änderungen bzw. Ergänzungen in den Entwurf der Benutzungsordnung
noch eingearbeitet und berücksichtigt werden. Ein
Grillverbot soll ausgesprochen werden, weil das Grillen erfahrungsgemäß des
Öfteren der Ausgang für sich dem Grillen anschließenden Fehlverhaltens ist.
Lärmbelästigungen, Verunreinigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen
seien hier nur beispielhaft angeführt. Denkbar
ist, dass man die Einschränkung für die Fahrradnutzung durch Klammerergänzung
so fasst, dass es für den Nutzer noch eindeutiger wird, was erlaubt ist und was
nicht. Bereichsleiter
Harder macht
deutlich, dass die SOV bereits eine ähnliche Formulierung beinhaltet.
Normalerweise weiß ein jeder, was unter den Begrifflichkeiten Kinder und
Fahrradgrößen zu verstehen ist. Eine solche Regelung ist bestimmter, als wenn
man sie nur am Alter der Kinder festmachen würde. Fachbereichsleiter
Moßmann führt aus,
dass, wenn es seitens des Ausschusses für erforderlich gehalten wird, dann
durch Klammerzusätze entsprechende Ergänzungen in der Benutzungsordnung
aufgenommen werden könnten. Bereichsleiter
Harder ergänzt,
dass es, wenn es gewünscht wird, die Regelung in Bezug auf die Radfahrernutzung
detaillierter ausführen könnte, um den im Kurpark herrschenden besonderen
Schutzbedürfnis der Nutzer zu entsprechen. Fachbereichsleiter
Moßmann geht auf
die vorgesehenen Nutzungszeiten ein. Sicherlich wird man im Kurpark andere Nutzungszeiten vorgeben, als dies bei Friedhöfen üblich ist.
Die Nutzung ist dort bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet. Im Kurpark wird
man andere Zeiten festlegen. Ähnlich wie auf dem Sülzwiesengelände könnte neben
der eigentlichen Benutzungsordnung einzelne gesonderte Regelungen heraus
ergänzend noch einmal in Piktogrammform wiederholt werden. Über
die genauen Öffnungszeiten des Kurparks müsste noch eine Verständigung
herbeigeführt werden. Bereichsleiter
Harder erklärt
hierzu, dass die Nutzungszeiten bekannt gegeben und je nach den Erfordernissen
flexibel geändert werden könnten, ohne dass es hierzu jeweils eines neuerlichen
Ratsbeschlusses bedarf. Beigeordneter
Meißner weist darauf hin, dass das Thema Erlass einer
Kurparkordnung dem Grünflächen- und Forstausschuss seit nunmehr 15 Jahren beschäftigt.
Polizeidirektor Brauer hat es auch zum Ausdruck gebracht, dass uns das Thema
jedes Jahr aufs Neue beschäftigt. Man
ist deshalb überein gekommen, nun endlich eine Regelung für die Benutzung des
Kurparks aufzustellen. Der Entwurf einer Benutzungsordnung liegt nunmehr vor.
Die Benutzungsordnung ist eine notwendige Reaktion auf die misslichen Vorgänge,
die man immer wieder im Kurpark zu verzeichnen hat. Eine Reaktion hierauf ist
auf Dauer unumgänglich, da es einfach zu viele Bürger gibt, die sich darüber beschweren,
dass sie sich als Nutzer aber auch als Anlieger des Kurparks belästigt fühlen.
Beschwerden werden nicht nur bei der Verwaltung und der Polizei vorgetragen,
sondern es wird sich auch an die Presse gewandt. In der Vergangenheit gab es
immer wieder Appelle an die Vernunft, die jedoch nicht den erwünschten Erfolg
zeigten. Das liegt einfach daran, dass es zu viele uneinsichtige Mitmenschen
gibt, die sich nicht daran halten, ihre Interessen im Kurpark nur soweit
auszuleben, solange sie mit ihrem Tun und Handeln andere Nutzer nicht belästigen
oder diese sogar als Bedrohung empfinden. Der
Kurpark ist nicht irgendeine Grünfläche. Insofern bedarf seine Benutzung auch
einer gesonderten Regelung. Gemeint ist damit jedoch nur der eingezäunte,
nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegene Teil. Im
Wesentlichen enthält der Entwurf der Benutzungsordnung nur Regulierungen, die
man im gegenseitigen Miteinander ohnehin als Selbstverständlichkeit empfinden
sollte. Im Namen seiner Fraktion sprechend wird eine Benutzungsordnung für den
Kurpark für zwingend erforderlich gehalten, wenngleich zu einzelnen Passagen
noch einmal gesprochen werden könnte. So vertritt er die Ansicht, dass die
Öffnungszeiten für Kurparknutzer differenzierter zu betrachten wären. Starre Regelungen
wie auf Friedhöfen wären für den Kurpark nicht praktikabel. Auch wenn ein
Wachdienst kann sich jedoch nicht um alles kümmern, die Androhung einer
Geldbuße räumt hier jedoch für Verwaltung und Polizei die Möglichkeiten ein,
Verstöße bußgeldbewehrt zu ahnden. Die
im Kurpark übenden Jugger will niemand vertreiben. Maßstab für eine Nutzung
kann jedoch nur sein, was der Normalbürger als Maßstab akzeptiert und auch die Chance
hat, als Spielregel anerkannt zu werden. Ratsfrau
Hillmer befürchtet,
dass, wenn Veranstaltungen vorab bei der Verwaltung angemeldet werden müssen,
damit die durchaus wünschenswerte Spontanität auf der Strecke bleiben wird. Bereichsleiter
Harder verdeutlicht,
dass es bei Veranstaltungen weniger um Familienfeiern privater Nutzer handelt,
sondern das hier Veranstaltungen mit gewerblichem Hintergrund gemeint seien. Bei
solcherart gewerblicher Veranstaltungen will sich die Stadt auch weiterhin die
Möglichkeit offen halten, steuernd eingreifen zu können und dass man bei
auftretenden Beschädigungen auch weiß, an wen man sich zu wenden hat. Ratsfrau
Kießlich erschließt sich bei Betrachtung der Synopse
nicht, inwieweit mit einer solchen Reglementierung Gewaltpotential entgegen
gewirkt werden kann. Erkennbar ist auch nicht, was gegenüber der SOV in dem
Entwurf der Benutzungsordnung an weitergehenden Regelungen enthalten ist. Fachbereichsleiter
Moßmann verspricht
sich davon, dass nicht die SOV geändert, sondern speziell für den Kurpark eine
Benutzerordnung erlassen wurde, einen höheren Präventiveffekt. Wie
bereits deutlich gemacht, so wird es für den Kurpark keine durchgängig übers
Jahr starre Regelung der Benutzungszeiten geben. Vielmehr kann entstehendem
Gewaltpotential durch variable festzulegende Benutzungszeiten besser begegnet
werden. Festzulegende
Benutzungszeiten unterstützen den Ansatz, Gefahrenpotential zu verhindern. Wenn
die Benutzungszeiten 24 Stunden rund um die Uhr betragen sollen, müsste man
noch einmal darüber sprechen. Ratsfrau
Kießlich hakt noch einmal nach. Für sie ist gegenüber
der ohnehin geltenden SOV keine in der Benutzungsordnung enthaltenden
weitergehenden Regelungen erkennbar, die beispielsweise eine Vandalismusgefahr
eingrenzen würde. Bereichsleiter
Harder macht
deutlich, dass die Benutzungsordnung eine Satzung darstellt, die von dem Hausrechtsinhaber,
der Stadt Lüneburg, erlassen wird. Zwischen der Stadt und dem Kurzentrum
besteht bereits eine Vereinbarung, dass der Ordnungsdienst des Kurzentrums
Ordnungs- und Überwachungsfunktionen im Kurpark wahrnimmt. Diese Tätigkeiten werden
ausgeweitet. Um
diese Ordnungsfunktionen jedoch wahrnehmen zu können; muss der Ordnungsdienst
aber eine Beschreibung des Hausrechtsinhabers haben, was im Kurpark gewollt ist
und vor allem, was dort zu unterbinden ist. Genau dies wird die Benutzungsordnung
beinhalten. Starre Regelungen, beispielsweise die Benutzungszeiten auf bis
22.00 Uhr zu beschränken, wäre ein Instrument, krakelende Personen danach aus
dem Kurpark zu verweisen. Den Verweis an eine nicht im Einzelfall messbare Lärmbeeinträchtigung
zu begründen, wäre praxisfern und nicht praktikabel. Wenn
dem Ordnungsdienst durch die Benutzungsordnung die Möglichkeit eingeräumt wird,
das Hausrecht auszuüben, würde dies auch zu einer Entlastung der Polizei
führen. Damit erreicht werden könnte ein subjektiv empfundenes verbessertes Sicherheitsgefühl.
Beigeordnete
Schellmann bestätigt,
dass die Situation schon seit Jahren bekannt sei und diese in den vergangenen
Jahren bereits schon mit den Überlegungen begleitet wurden, was an dieser Stelle
gemacht werden kann. Gute begleitende Gespräche, die in der Vergangenheit auch
einiges bewirkten, fruchten heute nicht mehr. Jetzt
kann mit der Benutzungsordnung regelnd eingegriffen werden. Den Ordnungskräften
und der Polizei wird dadurch ermöglicht, erforderlichenfalls Hausverbote auszusprechen.
Bewusst muss man sich jedoch auch darüber sein, dass von der Polizei nicht
alles abverlangt werden kann. Gewisse Rücksichtnahmen gegenüber der Gesellschaft
muss jeder akzeptieren. Die sich aus der Benutzungsordnung ergebenden Einschränkungen
sind aber auch das Ergebnis eines durchgeführten Abwägungsprozesses. Ratsfrau
Thielbörger schlägt vor, den vorgelegten Entwurf vom
Grundsatz her gutzuheißen. Konkretisiert werden sollte von der Verwaltung noch
die Aussagen bzw. Festlegungen zum Grillen, zur Fahrradgröße und zu den
Öffnungszeiten. Diese Aussagen sollten ausgearbeitet und direkt in die VA- und
Ratssitzung eingebracht werden. Eine neuerliche Beratung im Grünflächen- und
Forstausschuss hält sie für entbehrlich. Ratsherrn
Kuhn interessiert,
wie die Regelung mit den alkoholischen Getränken in der Praxis gehandhabt
werden soll. Bereichsleiter
Harder verdeutlicht,
dass die Regelung den Haus- und Stadienordnungen an anderer Stelle entsprechen.
Mit einer solchen Regelung wird es dem Kioskpächter weiterhin möglich sein, für
seinen begrenzten Schankbereich Getränke zu verkaufen. Eine solche Regelung
entspricht allen Ordnungen, die nach dem Hausrecht erlassen werden können. Polizeidirektor
Brauer - Polizei Lüneburg – betont ausdrücklich,
dass es nicht Ansinnen der Polizei sei, Menschen, die sich im Kurpark
ordnungswidrig verhalten, zu kriminalisieren. Die Polizei wird auch zukünftig
mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl gegen Ordnungswidrigkeiten vorgehen.
Man befindet sich hier im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Benutzungsordnung
räumt eine Handhabe gegen lärmende Personen ein, die sich nicht an Regeln
halten. Zur
Zulässigkeit von Grillen schlägt er vor, dass, wenn man es denn zulassen wolle,
eine gesonderte Fläche dafür ausgewiesen wird, die dann als solche auch
vorgehalten und angeboten werden sollte. Die Duldung von unkontrolliertem Grillen
führt in der Regel immer zu Situationen, die letztendlich in Streit münden. Ratsfrau
Kießlich unterbricht als Ausschussvorsitzende die
Sitzung und gibt Herrn Reckermann von der den Kurpark nutzenden Jugger-Gruppe
die Gelegenheit zu einem Statement. Herr
Reckermann – Jugger-Gruppe, Kurparknutzer – macht deutlich, dass die Festlegung
von Nutzungen und Öffnungszeiten positiv und negativ gesehen werden kann. Die
Festlegung von Öffnungszeiten käme einem Verbot gleich. Ein solches Verbot
würde zu einer Verlagerung führen. Er weist darauf hin, dass die Freiräume, die
von Jugendlichen genutzt werden können, ohnehin stark eingeschränkt seien. Auch
die Regelung, dass Veranstaltungen angemeldet werden müssen, hält er für nicht praktikable
und deshalb für ungeeignet. Er
appelliert an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung, genau abzuwägen, inwieweit
Reglementierungen wirklich notwendig sind. Zu bedenken gibt er, dass damit auch
ein weiterer Freiraum für Jugendliche entfallen würde. Im
Anschluss an die Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt. Fachbereichsleiter
Moßmann macht
deutlicht, dass man im Vorfeld auch die Stadtjugendpflege eingebunden habe.
Projekte wie das der Jugger werden unterstützt und auch zukünftig würden die
Jugger im Kurpark üben dürfen. Bei Veranstaltungen der Jugger wird man
sicherlich dafür eine Erlaubnis erteilen. Aufgezeigt
wird nochmals, dass die Anmeldepflicht für Veranstaltungen sich auf
Veranstaltungen gewerblicher Art beziehen. Hierbei handelt es sich um ein
präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dadurch wird die Möglichkeit der
Steuerung gewahrt. Nicht sein kann es, dass Freiheit so interpretiert wird,
dass man mit Bierkästen bewehrt Randale macht. Eine Benutzungsordnung soll dazu
dienen, dass ein geordnetes Zusammenleben für alle im Kurpark möglich ist. Beigeordnete
Schellmann spricht
sich dafür aus, dass ab einer bestimmten Zeit im Kurpark Ruhe herrschen sollte.
Deshalb sollte man es sich genau überlegen, wie man mit Öffnungszeiten umgeht.
Regelungen sollten allen gerecht werden. Auch sollte die Durchführung von
Projekten weiterhin zulässig sein, jedoch sollte dies im Rahmen bleiben. Beigeordneter
Meißner weist darauf hin, dass auch mit einer
Benutzungsordnung für den eingezäunten Bereich des Kurparks weiterhin genügend
Freiräume für Jugendliche zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann auch der
südliche Teil des Kurparks genutzt werden. Man
sollte nicht soweit gehen, als wenn durch eine Benutzungsordnung die
letzten Freiräume für Jugendliche reglementiert werden. Er
macht nochmals deutlich, dass es erforderlich ist, dem Ordnungsdienst und auch
der Polizei durch die Benutzungsordnung eine Handhabe an die Hand zu geben,
dass sie bei Verstößen einschreiten kann. Ratsfrau
Kießlich unterbricht die Sitzung erneut und gibt
nochmals Herrn Reckermann – Jugger-Gruppe – die Gelegenheit sich zu
äußern. Herr
Reckermann – Jugger-Gruppe, Kurparknutzer – hält die vorgesehene
Reglementierung bezüglich des Alkoholmitführens und –trinkens für nicht
angemessen. Nach seiner Ansicht muss es möglich sein, dass nach einer Übungseinheit
auch mal ein mitgebrachtes Bier getrunken werden darf. Davon ausgehend, dass
das immer in Randale übergeht, hält er für unangemessen und überzogen. Im Anschluss
an die Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt. Beigeordneter
Meißner möchte in §
5 der Benutzungsordnung den Passus „Grünanlagen und Einrichtungen“
korrigiert wissen in „Grünanlagen sowie Einrichtungen“. In § 6 (1)
schlägt er folgende Änderung vor: „Ist nicht gestattet“ sollte
besser „insbesondere ist nicht gestattet“. Dadurch wäre es keine
abschließende Aufzählung. In §
7 (1) Satz 1 sollte nur geregelt werden, dass Hunde nur angeleint mitgeführt
werden dürfen. Alle weitergehenden Regelungen sind für ihn entbehrlich. Alle
weitergehenden Regelungen sind in seinen Augen Selbstverständlichkeiten und
Verpflichtung eines jeden Hundehalters. Bereichsleiter
Harder weist darauf
hin, dass in Satz 2 von Tieren die Rede ist. Hunde sind zwar auch Tiere, die
Begrifflichkeit „Tiere“ ist jedoch weitergehender, insofern ist
diese Regelung nicht entbehrlich. Beigeordneter
Meißner vermisst in § 9 in der Auflistung der mit
einer Geldbuße bewehrten Ordnungswidrigkeit das in § 10 enthaltene
Zugangsverbot. Nach seiner Ansicht müsste die Durchsetzung des Zugangsverbotes
mit einer Geldbuße bewehrt unter § 9 lfd. Nr. 5 angeführt werden. Bereichsleiter
Harder weist darauf
hin, dass das Zugangsverbot (Hausverbot) durch einen Verwaltungsakt erlassen
wird. Dieser ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gleichzeitig wird
in diesem Verwaltungsakt auch geregelt, wie Verstöße gegen das ausgesprochene
Hausverbot geahndet werden. Insofern wäre eine Auflistung unter § 9 nicht richtig.
Beigeordneter
Meißner fasst für seine Fraktion zusammen, dass man zu
dem Entwurf der vorgelegten Benutzungsordnung generell ja sagt. Die noch
einzuarbeitenden Änderungen sollten noch einmal den Fraktionen zur Beratung mit
der Maßgabe an die Hand gegeben werden, dass diese aus den Fraktionen direkt
zur Beschlussfassung dem VA und Rat vorgelegt werden. Ergänzend merkt er an,
dass die Öffnungszeiten zumindest in der Sommerzeit den Zeitraum bis 23.00 Uhr
umfassen sollte. Fachbereichsleiter
Moßmann nimmt als
Ergebnis der Beratung auf, dass seitens der Verwaltung folgende Punkte noch
einmal nachbearbeitet werden sollen: -
Die
Zulässigkeit von Grillen prüfen, ggf. konzentriert an einem festgelegten
Grillplatz. -
Die
Definition Fahrradfahren. -
Die
Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Polizei festschreiben. Die
Änderungsvorschläge werden den Fraktionen so rechtzeitig zugeleitet, dass sie
vor der Beschlussfassung im VA und Rat noch einmal in den Fraktionen beraten
werden können. Bereichsleiter
Harder möchte
ergänzend ein Meinungsbild des Ausschusses aufnehmen, ob es gewollt sei, eine
offizielle Grillfläche einzurichten und als solche vorzuhalten. Eine
entsprechende Regelung, dass nur an diesem Platz Grillen zulässig ist, würde
dann ergänzend in die Benutzungsordnung aufgenommen werden. Beigeordneter
Meißner erinnert sich, dass darüber im Ausschuss schon
hin und her diskutiert wurde und diese Frage auch in einer durchgeführten Anliegerversammlung
thematisiert wurde. Herr
Dammann – BUND – weist darauf hin, dass seinerzeit keine klare Definition
festgelegt wurde. Dies lag darin begründet, dass man sich schon damals darüber
bewusst war, dass es sich dabei immer auch um eine Frage der Verdrängung
handeln würde. Letztendlich
ist es nach seiner Ansicht auch egal, ob man eine solche Festlegung vorsieht,
weil man dabei ohnehin nicht regelnd eingreifen kann. Beigeordneter
Meißner erklärt, dass der Vorschlag, einen zentralen Grillplatz
einzurichten, kein Vorschlag seiner Fraktion sein wird. Ratsfrau
Kießlich führt für ihre Fraktion aus, dass man sich
eigentlich die Umsetzung eines ganz anderen Modells vorstellt. Ein mobiler
Sozialarbeiter, der mit den Jugendlichen arbeitet, sollte vor Ort eingesetzt
werden. Über ein Konzept müsste man ggf. in einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Sozialausschuss reden. Sie glaubt nicht, dass eine Benutzungsordnung
ausreichend zielorientiert sei. Ordnung kann man auch dadurch erreiche, dass
man miteinander im Gespräch ist. Ihre
Fraktion kann den vorgelegten Entwurf der Benutzugsordnung auf gar keinen Fall
zustimmen. Selbst eine Stunde mehr oder weniger Öffnungszeit wird die Probleme
nicht lösen. Herr
Stark – Seniorenbeirat – weist darauf hin, dass eine Größenbeschränkung der
Fahrräder bezogen auf die Radgröße nicht hilfreich sei, weil viele Rennräder
eben genau über die 20-Zoll-Größe verfügen. Er spricht sich dafür aus,
stattdessen lieber eine Altersbeschränkung für Kinder als Maßstab zu nehmen. Beigeordneter
Meißner hält den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, einen Sozialarbeiter vor Ort einzusetzen, für nicht zielführend, weil
man damit nicht den Personenkreis erreicht, der im Kurpark für Unruhe sorgt. Auswüchse
und Exzesse lassen sich damit nicht verhindern bzw. können diese damit
unterbunden werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsfrau
Kießlich schließt
als Ausschussvorsitzende die Rednerliste. Stadtbaurätin
Gundermann verlist
noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der aufgrund des
Beratungsergebnisses so nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Den
Vorschlag von Ratsfrau Thielbörger aufgreifend sollen nachstehende Regelungen
der Benutzungsordnung noch einmal seitens der Verwaltung überarbeitet werden. -
Grillen -
Fahrräder -
Öffnungszeiten Diese
Änderungen sollen bis zur VA-Sitzung am 28.04.2009 in die Benutzungsordnung
eingearbeitet werden. Insofern
muss die heutige Beschlussempfehlung vor einem Beschluss neu formuliert werden.
Fachbereichsleiter
Moßmann schlägt
nachstehende Formulierung für eine Beschlussfassung vor: Die Benutzungsordnung
für den Kurpark wird mit der Maßgabe erlassen, dass für die Regelungen zu
Grillen, Fahrradfahren und Benutzungszeiten bis zur VA-Sitzung am 28.04.2009
ein neuer Vorschlag seitens der Verwaltung erarbeitet und vorgelegt wird. Abgeänderter
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die
als Anlage beigefügte Benutzungsordnung für den nördlich des
Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg
(BenutzO Kurpark) wird mit der Maßgabe erlassen, dass seitens der Verwaltung zu
den Regelungen Grillen, Fahrradfahren und Öffnungszeiten bis zur VA-Sitzung am
28.04.2009 ein neuer Vorschlag erarbeitet und vorgelegt wird. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen dem vorstehenden abgeänderten
Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1
Gegenstimme (Ratsfrau Kießlich). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||