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Auszug - Entwurf einer Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.03.2009    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
VO/3222/09 Entwurf einer Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzOKurpark)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bussler
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Kießlich  begrüßt zur Beratung Herrn Stark – Seniorenbeirat -, Polizeidirektor Bauer – Polizei Lüneburg – sowie Fachbereichsleiter Moßmann und Bereichsleiter Harder.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Unterhaltung des Kurpark-Areals zwar in den Zuständigkeitsbereich des Baudezernates fällt, dass aber der Entwurf einer Benutzerverordnung vom zuständigen Bereich Ordnung erarbeitet wurde und in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.

 

Bereichsleiter Harder führt aus, dass versucht wurde, die rechtliche Seite in eine Benutzerordnung einzubringen.

Das Thema ist an und für sich nicht neu. Bereits im Jahre 2007 wurde über das Thema im Ausschuss beraten.

Bedingt durch den Wandel in der Gesellschaft wird es aufgrund zunehmender Beschwerden durch Anwohner aber auch durch Nutzer des Kurparks erforderlich, für die Nutzung des Kurparks Regeln in einer Benutzungsordnung zu erlassen. Auslöser hierzu war auch eine Anfrage der Gruppe CDU/SPD vom 10.06.2008, die unter Hinweis auf die zunehmende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Fragestellung an die Verwaltung richtete, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um solche Missstände zukünftig unterbinden zu können. Nahezug zeitgleich hat die Polizei Lüneburg über die bis dahin aufgelaufenen Erkenntnisse berichtet.

Die Verwaltung wurde beauftragt, Regelungen zu erarbeiten, um die Zustände im Kurpark zu verbessern. Entsprechend wurde ein Entwurf einer Benutzungsordnung erarbeitet. In dem Entwurf wurde zunächst alles hineingelegt, was reglementierungsbedürftig erscheinen könnte. Schon bei der Erstellung dieses Entwurfes war allen Beteiligten bewusst, dass eine solche Benutzungsordnung überfrachtet wäre und dazu führen würde, dass über Gebühr Eingriffe damit verbunden wären. Klar war man sich in der weiteren Vorgehensweise, dass Abstriche erforderlich sein würden. Die geführten Abstimmungsgespräche haben im Ergebnis zu dem jetzt vorliegenden Entwurf der Benutzungsordnung geführt. Hiermit kann eine Regelung an die Hand gegeben werden, mit der sowohl dem Sicherungsdienst als auch der Polizei ein Instrument zum Einschreiten an die Hand gegeben wird. Damit wird es möglich sein, sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit zu verbessern.

 

Fachbereichsleiter Moßmann geht darauf ein, dass zunächst angedacht war, die allgemein bestehende Verordnung, die SOV, zu ändern. Um speziell für den Kurpark geltende Regelungen einarbeiten zu können, müsste die SOV aber entsprechend aufgebläht werden. Eine SOV, die Sonderregelungen für einen nur speziellen Bereich enthalten würde, würde dadurch unübersichtlich in der Handhabung. In Übereinstimmung mit dem Rat hat man sich darauf verständigt, dass eine spezielle Benutzungsordnung für den Kurparkbereich die praktikablere Lösung darstellen würde.

Der Kurpark ist etwas Besonderes und sollte es auch bleiben. Ausgangspunkt für den Handlungsbedarf war der Hinweis der Polizei, dass im Kurpark vermehrt Straftaten zu verzeichnen sind. Dies führt in der Folge im Umfeld des Kurparks auch zu einem Anstieg der Straftaten. Bewusst ist man sich sehr wohl, dass verschiedene Interessen der verschiedensten Nutzer hier unter einen Hut gebracht werden müssen und zwar so, dass man eine akzeptable und allen Interessengruppen gerecht werdende und akzeptierte Regelung erhält.

 

Polizeidirektor Brauer - Polizei Lüneburg – weist darauf hin, dass die Probleme rund um und innerhalb des Kurparks nicht neu seien. Vielmehr holt einen das Thema jedes Jahr zu Beginn der warmen Jahreszeit wieder ein. Das liegt allein schon darin begründet, dass zu unterschiedliche Interessenlagen aufeinander stoßen. Zurzeit werden die Sorgen, Nöte und Wünsche vorrangig bei der Polizei abgeladen.

Deutlich gemacht wird, dass es für die Verfolgung von Straftaten keiner Benutzungsordnung für den Kurparkbereich bedarf.

Da immer wieder deutlich wird, dass das subjektive Sicherheitsempfinden als gestört angesehen wird, ist die Polizei bereits verstärkt im Kurpark präsent. Damit kommt die Polizei dem Wunsch der Bürger aber auch dem Wunsch von Politik und Verwaltung nach. Die Polizei benötigt aber für ein Einschreiten eine verlässliche Grundlage. Insofern bedarf es eines klaren Rahmens, beispielsweise durch eine solche Benutzungsordnung, in dem sich die Polizei bewegen kann.

Eine Analyse der letzten beiden Kalenderjahre zeigt auf, dass Straftatbestände wie Körperverletzungen und Sachbeschädigungen (vorrangig Vandalismus) sich nicht nur auf die warme Jahreszeit beschränkten. Wunsch der Polizei ist es, dass für den Kurpark ergänzend auch klar definierte Benutzungszeiten festgelegt werden.

 

Ratsfrau Thielbörger  macht deutlich, dass der Wunsch, Regelungen für den Kurpark aber auch anderswo zu treffen, alt ist. Das liegt darin begründet, dass es immer Menschen geben wird, die es nicht schaffen, sich so zu verhalten, dass durch ihr Verhalten andere nicht belästigt oder gestört werden.

Ihre Fraktion möchte durchaus, dass der Kurpark allen, d. h. sowohl Jung als auch Alt, für eine intensive Nutzung zur Verfügung steht. Bewusst ist man sich darüber, dass dies ohne Regelungen nicht gehen wird.

Der neu geschaffene Brunnen, der bewusst bespielbar angelegt wurde ist hier ein guter Ansatz.

Sie möchte ergänzend wissen, ob zukünftig ein Grillverbot bestehen wird. Auch stellt sich die Frage, wie die Regelung mit den Fahrrädern zu verstehen sei und ob an eine Regelung bezüglich von Benutzungszeiten für den Kurpark gedacht sei.

 

Herr Dammann – BUND – hält entgegen, dass es nach seiner Ansicht einer gesonderten Regelung nur für den Kurparkbereich nicht bedarf. Wie bereits ausgeführt, muss die Ahndung von Straftatbeständen nicht geregelt werden. Außerdem enthält die SOV ohnehin schon die meisten der hier vorgesehenen Regelungen für eine Benutzungsordnung. Für sein Empfinden kann es auch nicht sein, dass ab einer bestimmten Zeit quasi alle ausgegrenzt werden. Er spricht sich gegen eine nächtliche Sperre des Kurparks aus. Solcher Restriktionen mit dem Fahlverhalten einiger Weniger zu begründen, hält er für nicht gerechtfertigt.

Für ein geeignetes Mittel ein „über die Stränge schlagen“ zu unterbinden, würde er eine verstärkte Präsenz von Aufsichtspersonal und Polizei halten.

Er hält eine Benutzungsordnung für einen übersteigerten Versuch, mit Rechtsmitteln ein Verhalten von Menschen festlegen zu wollen, was sich mit solchen Mitteln nicht steuern lässt. Als einen Lösungsansatz könnte er sehen, wenn man mehr auf die Menschen zugehen und diese mitnehmen würde. Damit könnte man sie für den Kurpark begeistern und auf diese Weise ein Einvernehmen herstellen. Erreicht werden könnte damit auch eine Koexistenz der verschiedenen Nutzungsinteressen.

Durch restriktive Regelungen werden eher Trotzreaktionen hervorgerufen.

 

Fachbereichsleiter Moßmann macht noch einmal deutlich, dass sich eine Benutzungsordnung auf die §§ 6 und 8 der NGO stützt. Das ist auch aus der Präambel des Entwurfes der vorliegenden Benutzungsordnung zu ersehen. Es geht hier nicht um eine Gefahrenabwehrverordnung. Vielmehr, so auch der Text der Verordnung, soll es sich um eine Satzung handeln, die die Benutzung im Kurpark ordnen soll. Die Benutzung soll für alle gelten, betrifft insofern natürlich auch alle. Mit der Benutzugsordnung sollen die schwarzen Schafe getroffen werden. Dass damit auch andere in ihrem Verhalten eingeschränkt werden, ist unstrittig.

Zutreffend ist, dass es für eine Vielzahl von aufgetretenen Verstößen bestehende Regelungen gibt. Jedoch für eine große Anzahl von Verfehlungen gibt es derzeit keine Regelungen. Der Wunsch und das Verlangen, diese Verstöße durch die Möglichkeit sie ahnden zu können zu unterbinden, ist in der Bevölkerung groß. Verwaltung und Polizei werden  immer wieder aufgefordert, bei auftretenden Verstößen einzuschreiten. Personelle Grenzen erlauben es der Polizei jedoch nicht, ständig präsent zu sein und Jedem und Allem nachzugehen. Hauptaufgaben der Polizei sind eigentlich andere Schwerpunkte.

Grundsätzlich können einzelne Änderungen bzw. Ergänzungen in den Entwurf der Benutzungsordnung noch eingearbeitet und berücksichtigt werden.

Ein Grillverbot soll ausgesprochen werden, weil das Grillen erfahrungsgemäß des Öfteren der Ausgang für sich dem Grillen anschließenden Fehlverhaltens ist. Lärmbelästigungen, Verunreinigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen seien hier nur beispielhaft angeführt.

Denkbar ist, dass man die Einschränkung für die Fahrradnutzung durch Klammerergänzung so fasst, dass es für den Nutzer noch eindeutiger wird, was erlaubt ist und was nicht.

 

Bereichsleiter Harder macht deutlich, dass die SOV bereits eine ähnliche Formulierung beinhaltet. Normalerweise weiß ein jeder, was unter den Begrifflichkeiten Kinder und Fahrradgrößen zu verstehen ist. Eine solche Regelung ist bestimmter, als wenn man sie nur am Alter der Kinder festmachen würde.

 

Fachbereichsleiter Moßmann führt aus, dass, wenn es seitens des Ausschusses für erforderlich gehalten wird, dann durch Klammerzusätze entsprechende Ergänzungen in der Benutzungsordnung aufgenommen werden könnten.

 

Bereichsleiter Harder ergänzt, dass es, wenn es gewünscht wird, die Regelung in Bezug auf die Radfahrernutzung detaillierter ausführen könnte, um den im Kurpark herrschenden besonderen Schutzbedürfnis der Nutzer zu entsprechen.

 

Fachbereichsleiter Moßmann geht auf die vorgesehenen Nutzungszeiten ein. Sicherlich wird man im Kurpark andere Nutzungszeiten  vorgeben, als dies bei Friedhöfen üblich ist. Die Nutzung ist dort bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet. Im Kurpark wird man andere Zeiten festlegen. Ähnlich wie auf dem Sülzwiesengelände könnte neben der eigentlichen Benutzungsordnung einzelne gesonderte Regelungen heraus ergänzend noch einmal in Piktogrammform wiederholt werden.

Über die genauen Öffnungszeiten des Kurparks müsste noch eine Verständigung herbeigeführt werden.

 

Bereichsleiter Harder erklärt hierzu, dass die Nutzungszeiten bekannt gegeben und je nach den Erfordernissen flexibel geändert werden könnten, ohne dass es hierzu jeweils eines neuerlichen Ratsbeschlusses bedarf.

 

Beigeordneter Meißner  weist darauf hin, dass das Thema Erlass einer Kurparkordnung dem Grünflächen- und Forstausschuss seit nunmehr 15 Jahren beschäftigt. Polizeidirektor Brauer hat es auch zum Ausdruck gebracht, dass uns das Thema jedes Jahr aufs Neue beschäftigt.

Man ist deshalb überein gekommen, nun endlich eine Regelung für die Benutzung des Kurparks aufzustellen. Der Entwurf einer Benutzungsordnung liegt nunmehr vor. Die Benutzungsordnung ist eine notwendige Reaktion auf die misslichen Vorgänge, die man immer wieder im Kurpark zu verzeichnen hat. Eine Reaktion hierauf ist auf Dauer unumgänglich, da es einfach zu viele Bürger gibt, die sich darüber beschweren, dass sie sich als Nutzer aber auch als Anlieger des Kurparks belästigt fühlen. Beschwerden werden nicht nur bei der Verwaltung und der Polizei vorgetragen, sondern es wird sich auch an die Presse gewandt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Appelle an die Vernunft, die jedoch nicht den erwünschten Erfolg zeigten. Das liegt einfach daran, dass es zu viele uneinsichtige Mitmenschen gibt, die sich nicht daran halten, ihre Interessen im Kurpark nur soweit auszuleben, solange sie mit ihrem Tun und Handeln andere Nutzer nicht belästigen oder diese sogar als Bedrohung empfinden.

Der Kurpark ist nicht irgendeine Grünfläche. Insofern bedarf seine Benutzung auch einer gesonderten Regelung. Gemeint ist damit jedoch nur der eingezäunte, nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegene Teil.

Im Wesentlichen enthält der Entwurf der Benutzungsordnung nur Regulierungen, die man im gegenseitigen Miteinander ohnehin als Selbstverständlichkeit empfinden sollte. Im Namen seiner Fraktion sprechend wird eine Benutzungsordnung für den Kurpark für zwingend erforderlich gehalten, wenngleich zu einzelnen Passagen noch einmal gesprochen werden könnte. So vertritt er die Ansicht, dass die Öffnungszeiten für Kurparknutzer differenzierter zu betrachten wären. Starre Regelungen wie auf Friedhöfen wären für den Kurpark nicht praktikabel. Auch wenn ein Wachdienst kann sich jedoch nicht um alles kümmern, die Androhung einer Geldbuße räumt hier jedoch für Verwaltung und Polizei die Möglichkeiten ein, Verstöße bußgeldbewehrt zu ahnden.

Die im Kurpark übenden Jugger will niemand vertreiben. Maßstab für eine Nutzung kann jedoch nur sein, was der Normalbürger als Maßstab akzeptiert und auch die Chance hat, als Spielregel anerkannt zu werden.

 

Ratsfrau Hillmer befürchtet, dass, wenn Veranstaltungen vorab bei der Verwaltung angemeldet werden müssen, damit die durchaus wünschenswerte Spontanität auf der Strecke bleiben wird.

 

Bereichsleiter Harder verdeutlicht, dass es bei Veranstaltungen weniger um Familienfeiern privater Nutzer handelt, sondern das hier Veranstaltungen mit gewerblichem Hintergrund gemeint seien. Bei solcherart gewerblicher Veranstaltungen will sich die Stadt auch weiterhin die Möglichkeit offen halten, steuernd eingreifen zu können und dass man bei auftretenden Beschädigungen auch weiß, an wen man sich zu wenden hat.

 

Ratsfrau Kießlich  erschließt sich bei Betrachtung der Synopse nicht, inwieweit mit einer solchen Reglementierung Gewaltpotential entgegen gewirkt werden kann. Erkennbar ist auch nicht, was gegenüber der SOV in dem Entwurf der Benutzungsordnung an weitergehenden Regelungen enthalten ist. 

 

Fachbereichsleiter Moßmann verspricht sich davon, dass nicht die SOV geändert, sondern speziell für den Kurpark eine Benutzerordnung erlassen wurde, einen höheren Präventiveffekt.

Wie bereits deutlich gemacht, so wird es für den Kurpark keine durchgängig übers Jahr starre Regelung der Benutzungszeiten geben. Vielmehr kann entstehendem Gewaltpotential durch variable festzulegende Benutzungszeiten besser begegnet werden.

Festzulegende Benutzungszeiten unterstützen den Ansatz, Gefahrenpotential zu verhindern. Wenn die Benutzungszeiten 24 Stunden rund um die Uhr betragen sollen, müsste man noch einmal darüber sprechen.

 

Ratsfrau Kießlich  hakt noch einmal nach. Für sie ist gegenüber der ohnehin geltenden SOV keine in der Benutzungsordnung enthaltenden weitergehenden Regelungen erkennbar, die beispielsweise eine Vandalismusgefahr eingrenzen würde.

 

Bereichsleiter Harder macht deutlich, dass die Benutzungsordnung eine Satzung darstellt, die von dem Hausrechtsinhaber, der Stadt Lüneburg, erlassen wird. Zwischen der Stadt und dem Kurzentrum besteht bereits eine Vereinbarung, dass der Ordnungsdienst des Kurzentrums Ordnungs- und Überwachungsfunktionen im Kurpark wahrnimmt. Diese Tätigkeiten werden ausgeweitet.

Um diese Ordnungsfunktionen jedoch wahrnehmen zu können; muss der Ordnungsdienst aber eine Beschreibung des Hausrechtsinhabers haben, was im Kurpark gewollt ist und vor allem, was dort zu unterbinden ist. Genau dies wird die Benutzungsordnung beinhalten. Starre Regelungen, beispielsweise die Benutzungszeiten auf bis 22.00 Uhr zu beschränken, wäre ein Instrument, krakelende Personen danach aus dem Kurpark zu verweisen. Den Verweis an eine nicht im Einzelfall messbare Lärmbeeinträchtigung zu begründen, wäre praxisfern und nicht praktikabel.

Wenn dem Ordnungsdienst durch die Benutzungsordnung die Möglichkeit eingeräumt wird, das Hausrecht auszuüben, würde dies auch zu einer Entlastung der Polizei führen. Damit erreicht werden könnte ein subjektiv empfundenes verbessertes Sicherheitsgefühl.

 

Beigeordnete Schellmann bestätigt, dass die Situation schon seit Jahren bekannt sei und diese in den vergangenen Jahren bereits schon mit den Überlegungen begleitet wurden, was an dieser Stelle gemacht werden kann. Gute begleitende Gespräche, die in der Vergangenheit auch einiges bewirkten, fruchten heute nicht mehr.

Jetzt kann mit der Benutzungsordnung regelnd eingegriffen werden. Den Ordnungskräften und der Polizei wird dadurch ermöglicht, erforderlichenfalls Hausverbote auszusprechen. Bewusst muss man sich jedoch auch darüber sein, dass von der Polizei nicht alles abverlangt werden kann. Gewisse Rücksichtnahmen gegenüber der Gesellschaft muss jeder akzeptieren. Die sich aus der Benutzungsordnung ergebenden Einschränkungen sind aber auch das Ergebnis eines durchgeführten Abwägungsprozesses.

 

Ratsfrau Thielbörger  schlägt vor, den vorgelegten Entwurf vom Grundsatz her gutzuheißen. Konkretisiert werden sollte von der Verwaltung noch die Aussagen bzw. Festlegungen zum Grillen, zur Fahrradgröße und zu den Öffnungszeiten. Diese Aussagen sollten ausgearbeitet und direkt in die VA- und Ratssitzung eingebracht werden. Eine neuerliche Beratung im Grünflächen- und Forstausschuss hält sie für entbehrlich.

 

Ratsherrn Kuhn interessiert, wie die Regelung mit den alkoholischen Getränken in der Praxis gehandhabt werden soll.

 

Bereichsleiter Harder verdeutlicht, dass die Regelung den Haus- und Stadienordnungen an anderer Stelle entsprechen. Mit einer solchen Regelung wird es dem Kioskpächter weiterhin möglich sein, für seinen begrenzten Schankbereich Getränke zu verkaufen. Eine solche Regelung entspricht allen Ordnungen, die nach dem Hausrecht erlassen werden können.

 

Polizeidirektor Brauer - Polizei Lüneburg –  betont ausdrücklich, dass es nicht Ansinnen der Polizei sei, Menschen, die sich im Kurpark ordnungswidrig verhalten, zu kriminalisieren. Die Polizei wird auch zukünftig mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl gegen Ordnungswidrigkeiten vorgehen. Man befindet sich hier im Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Benutzungsordnung räumt eine Handhabe gegen lärmende Personen ein, die sich nicht an Regeln halten.

Zur Zulässigkeit von Grillen schlägt er vor, dass, wenn man es denn zulassen wolle, eine gesonderte Fläche dafür ausgewiesen wird, die dann als solche auch vorgehalten und angeboten werden sollte. Die Duldung von unkontrolliertem Grillen führt in der Regel immer zu Situationen, die letztendlich in Streit münden.

 

Ratsfrau Kießlich  unterbricht als Ausschussvorsitzende die Sitzung und gibt Herrn Reckermann von der den Kurpark nutzenden Jugger-Gruppe die Gelegenheit zu einem Statement.

 

Herr Reckermann – Jugger-Gruppe, Kurparknutzer – macht deutlich, dass die Festlegung von Nutzungen und Öffnungszeiten positiv und negativ gesehen werden kann. Die Festlegung von Öffnungszeiten käme einem Verbot gleich. Ein solches Verbot würde zu einer Verlagerung führen. Er weist darauf hin, dass die Freiräume, die von Jugendlichen genutzt werden können, ohnehin stark eingeschränkt seien. Auch die Regelung, dass Veranstaltungen angemeldet werden müssen, hält er für nicht praktikable und deshalb für ungeeignet.

Er appelliert an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung, genau abzuwägen, inwieweit Reglementierungen wirklich notwendig sind. Zu bedenken gibt er, dass damit auch ein weiterer Freiraum für Jugendliche entfallen würde.

 

Im Anschluss an die Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Fachbereichsleiter Moßmann macht deutlicht, dass man im Vorfeld auch die Stadtjugendpflege eingebunden habe. Projekte wie das der Jugger werden unterstützt und auch zukünftig würden die Jugger im Kurpark üben dürfen. Bei Veranstaltungen der Jugger wird man sicherlich dafür eine Erlaubnis erteilen.

Aufgezeigt wird nochmals, dass die Anmeldepflicht für Veranstaltungen sich auf Veranstaltungen gewerblicher Art beziehen. Hierbei handelt es sich um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dadurch wird die Möglichkeit der Steuerung gewahrt. Nicht sein kann es, dass Freiheit so interpretiert wird, dass man mit Bierkästen bewehrt Randale macht. Eine Benutzungsordnung soll dazu dienen, dass ein geordnetes Zusammenleben für alle im Kurpark möglich ist.

 

Beigeordnete Schellmann spricht sich dafür aus, dass ab einer bestimmten Zeit im Kurpark Ruhe herrschen sollte. Deshalb sollte man es sich genau überlegen, wie man mit Öffnungszeiten umgeht. Regelungen sollten allen gerecht werden. Auch sollte die Durchführung von Projekten weiterhin zulässig sein, jedoch sollte dies im Rahmen bleiben.

 

Beigeordneter Meißner  weist darauf hin, dass auch mit einer Benutzungsordnung für den eingezäunten Bereich des Kurparks weiterhin genügend Freiräume für Jugendliche zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann auch der südliche Teil des Kurparks genutzt werden. Man  sollte nicht soweit gehen, als wenn durch eine Benutzungsordnung die letzten Freiräume für Jugendliche reglementiert werden.

Er macht nochmals deutlich, dass es erforderlich ist, dem Ordnungsdienst und auch der Polizei durch die Benutzungsordnung eine Handhabe an die Hand zu geben, dass sie bei Verstößen einschreiten kann.

 

Ratsfrau Kießlich  unterbricht die Sitzung erneut und gibt nochmals Herrn Reckermann – Jugger-Gruppe – die Gelegenheit sich zu äußern.

 

Herr Reckermann – Jugger-Gruppe, Kurparknutzer – hält die vorgesehene Reglementierung bezüglich des Alkoholmitführens und –trinkens für nicht angemessen. Nach seiner Ansicht muss es möglich sein, dass nach einer Übungseinheit auch mal ein mitgebrachtes Bier getrunken werden darf. Davon ausgehend, dass das immer in Randale übergeht, hält er für unangemessen und überzogen.

 

Im Anschluss an die Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Beigeordneter Meißner möchte in § 5 der Benutzungsordnung den Passus „Grünanlagen und Einrichtungen“ korrigiert wissen in „Grünanlagen sowie Einrichtungen“. In § 6 (1) schlägt er folgende Änderung vor: „Ist nicht gestattet“ sollte besser „insbesondere ist nicht gestattet“. Dadurch wäre es keine abschließende Aufzählung.

In § 7 (1) Satz 1 sollte nur geregelt werden, dass Hunde nur angeleint mitgeführt werden dürfen. Alle weitergehenden Regelungen sind für ihn entbehrlich. Alle weitergehenden Regelungen sind in seinen Augen Selbstverständlichkeiten und Verpflichtung eines jeden Hundehalters.

 

Bereichsleiter Harder weist darauf hin, dass in Satz 2 von Tieren die Rede ist. Hunde sind zwar auch Tiere, die Begrifflichkeit „Tiere“ ist jedoch weitergehender, insofern ist diese Regelung nicht entbehrlich.

 

Beigeordneter Meißner  vermisst in § 9 in der Auflistung der mit einer Geldbuße bewehrten Ordnungswidrigkeit das in § 10 enthaltene Zugangsverbot. Nach seiner Ansicht müsste die Durchsetzung des Zugangsverbotes mit einer Geldbuße bewehrt unter § 9 lfd. Nr. 5 angeführt werden.

 

Bereichsleiter Harder weist darauf hin, dass das Zugangsverbot (Hausverbot) durch einen Verwaltungsakt erlassen wird. Dieser ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gleichzeitig wird in diesem Verwaltungsakt auch geregelt, wie Verstöße gegen das ausgesprochene Hausverbot geahndet werden. Insofern wäre eine Auflistung unter § 9 nicht richtig.

 

Beigeordneter Meißner  fasst für seine Fraktion zusammen, dass man zu dem Entwurf der vorgelegten Benutzungsordnung generell ja sagt. Die noch einzuarbeitenden Änderungen sollten noch einmal den Fraktionen zur Beratung mit der Maßgabe an die Hand gegeben werden, dass diese aus den Fraktionen direkt zur Beschlussfassung dem VA und Rat vorgelegt werden. Ergänzend merkt er an, dass die Öffnungszeiten zumindest in der Sommerzeit den Zeitraum bis 23.00 Uhr umfassen sollte.

 

Fachbereichsleiter Moßmann nimmt als Ergebnis der Beratung auf, dass seitens der Verwaltung folgende Punkte noch einmal nachbearbeitet werden sollen:

 

-          Die Zulässigkeit von Grillen prüfen, ggf. konzentriert an einem festgelegten Grillplatz.

-          Die Definition Fahrradfahren.

-          Die Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Polizei festschreiben.

 

Die Änderungsvorschläge werden den Fraktionen so rechtzeitig zugeleitet, dass sie vor der Beschlussfassung im VA und Rat noch einmal in den Fraktionen beraten werden können.

 

Bereichsleiter Harder möchte ergänzend ein Meinungsbild des Ausschusses aufnehmen, ob es gewollt sei, eine offizielle Grillfläche einzurichten und als solche vorzuhalten. Eine entsprechende Regelung, dass nur an diesem Platz Grillen zulässig ist, würde dann ergänzend in die Benutzungsordnung aufgenommen werden.

 

Beigeordneter Meißner  erinnert sich, dass darüber im Ausschuss schon hin und her diskutiert wurde und diese Frage auch in einer durchgeführten Anliegerversammlung thematisiert wurde.

 

Herr Dammann – BUND – weist darauf hin, dass seinerzeit keine klare Definition festgelegt wurde. Dies lag darin begründet, dass man sich schon damals darüber bewusst war, dass es sich dabei immer auch um eine Frage der Verdrängung handeln würde.

Letztendlich ist es nach seiner Ansicht auch egal, ob man eine solche Festlegung vorsieht, weil man dabei ohnehin nicht regelnd eingreifen kann.

 

Beigeordneter Meißner  erklärt, dass der Vorschlag, einen zentralen Grillplatz einzurichten, kein Vorschlag seiner Fraktion sein wird.

 

Ratsfrau Kießlich  führt für ihre Fraktion aus, dass man sich eigentlich die Umsetzung eines ganz anderen Modells vorstellt. Ein mobiler Sozialarbeiter, der mit den Jugendlichen arbeitet, sollte vor Ort eingesetzt werden. Über ein Konzept müsste man ggf. in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Sozialausschuss reden. Sie glaubt nicht, dass eine Benutzungsordnung ausreichend zielorientiert sei. Ordnung kann man auch dadurch erreiche, dass man miteinander im Gespräch ist.

Ihre Fraktion kann den vorgelegten Entwurf der Benutzugsordnung auf gar keinen Fall zustimmen. Selbst eine Stunde mehr oder weniger Öffnungszeit wird die Probleme nicht lösen.

 

Herr Stark – Seniorenbeirat – weist darauf hin, dass eine Größenbeschränkung der Fahrräder bezogen auf die Radgröße nicht hilfreich sei, weil viele Rennräder eben genau über die 20-Zoll-Größe verfügen. Er spricht sich dafür aus, stattdessen lieber eine Altersbeschränkung für Kinder als Maßstab zu nehmen.

 

Beigeordneter Meißner  hält den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Sozialarbeiter vor Ort einzusetzen, für nicht zielführend, weil man damit nicht den Personenkreis erreicht, der im Kurpark für Unruhe sorgt.

Auswüchse und Exzesse lassen sich damit nicht verhindern bzw. können diese damit unterbunden werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsfrau Kießlich schließt als Ausschussvorsitzende die Rednerliste.

 

Stadtbaurätin Gundermann verlist noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der aufgrund des Beratungsergebnisses so nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Den Vorschlag von Ratsfrau Thielbörger aufgreifend sollen nachstehende Regelungen der Benutzungsordnung noch einmal seitens der Verwaltung überarbeitet werden.

 

-          Grillen

-          Fahrräder

-          Öffnungszeiten

 

Diese Änderungen sollen bis zur VA-Sitzung am 28.04.2009 in die Benutzungsordnung eingearbeitet werden.

 

Insofern muss die heutige Beschlussempfehlung vor einem Beschluss neu formuliert werden.

 

Fachbereichsleiter Moßmann schlägt nachstehende Formulierung für eine Beschlussfassung vor:

 

Die Benutzungsordnung für den Kurpark wird mit der Maßgabe erlassen, dass für die Regelungen zu Grillen, Fahrradfahren und Benutzungszeiten bis zur VA-Sitzung am 28.04.2009 ein neuer Vorschlag seitens der Verwaltung erarbeitet und vorgelegt wird.

 

Abgeänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die als Anlage beigefügte Benutzungsordnung für den nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks der Hansestadt Lüneburg (BenutzO Kurpark) wird mit der Maßgabe erlassen, dass seitens der Verwaltung zu den Regelungen Grillen, Fahrradfahren und Öffnungszeiten bis zur VA-Sitzung am 28.04.2009 ein neuer Vorschlag erarbeitet und vorgelegt wird.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen dem vorstehenden abgeänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsfrau Kießlich).