Bürgerinformationssystem
Herr
Kirch hatte bereits in einer vergangenen Sitzung darauf hingewiesen, dass sich
im Bereich der Kindertagespflege gravierende Veränderungen ergeben werden.
Grundlage war das Tagesbetreuungsausbaugesetz aus dem Jahr 2005, das fordert
die Vorgaben bis zum Jahr 2010 umzusetzen. Zwischenzeitlich gibt es auch das
KICK, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, und neuerdings
auch das Kinderförderungsgesetz des Bundes. Auch da sind Bestimmungen
enthalten, die noch im Jahr 2009 umzusetzen sind. Das gilt für alle
Jugendhilfeträger im Land Niedersachsen. Insofern gibt es eine Absprache der
Träger, weil sich das Land im Rahmen der Konexität zurück hält.
Auf der letzten Arbeitstagung der Jugendämter gab es eine Einigung, wie
sie in der Sitzungsvorlage als Anlage zu finden ist. Momentan gibt es noch eine
Subventionierung des Landes in Höhe von 20% aus dem Programm „Familie mit
Zukunft“ für unter 3-jährige. Bis 2010 wird das noch möglich sein, danach
soll es eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes geben. Der zukünftige
Prozentsatz ist noch unklar. Am 26.03.09 wird die nächste Tagung einer
Arbeitsgruppe sein, die sich mit dem Thema befasst. Dann wird es vom Land ggf.
verlässliche Angaben geben, in welcher Höhe Tagesmütter zukünftig bezahlt
werden und welche Elternbeiträge von den Eltern zu zahlen sind. Eine
Konkurrenzsituation zwischen einzelnen Anbietern der Tagespflege soll vermieden
werden, daher soll es im ehemaligen Regierungsbezirk einheitliche Entgelte und
Abrechnungsregularien geben. Herr
Hagels fragt, ob die Umstellung auf eine andere Form der Entschädigung einen
Mehraufwand für die Jugendämter bedeutet? Herr
Kirch bejaht das. Herr
Koch ergänzt, dass das Land davon ausgeht, der Grundstein sei schon vor der Einfügung
des Produkts der „Konnexität“ in der Landesverfassung gelegt, was
die Kommunen anders sehen. Diese Diskussion wird momentan überall im Land
geführt. Im Vorfeld auf zu erwartende Regelungen wurden im Stadtgebiet die
Sätze für die Tagesmütter bereits leicht erhöht. Was neu ist und lange
gefordert wurde, ist, dass man Tagespflege und Kitas hinsichtlich der
Staffelung der Elternbeiträge gleichstellt. Kommunal wird es eine ganze Menge
mehr Arbeit geben, da u.a. die Einkommensvoraussetzungen geprüft werden müssen
und die gesamte Abwicklung der Zahlungen über das Jugendamt läuft. Frau
Dr. Pahnke weist darauf hin, dass sie bereits in der letzten Sitzung kritisiert
hat, dass sie die Gleichrangigkeit auf dem den Bildungsaspekt bezogen für nicht
günstig hält. So sind die 160 Stunden Erfahrung einer Tagesmutter im Umgang
viel zu gering. Bei den Kita-Betreuerinnen sind dort mehrjährige Erfahrungen
vorhanden. Insofern sieht sie bei der Tagespflege einen Nachholbedarf. Herr
Koch bittet um Beachtung, dass bei Elternteilen, die ihr Kind allein zuhause
erziehen, von Gesetzeswegen natürlich keinerlei Standards hinsichtlich einer
Qualität festgelegt sind. Insofern ist die Qualifikation der Tagesmütter im
Vergleich hoch. Frau
Ullmann erinnert, dass sich die Alterstrukturen in den Kitas in Stadt und
Landkreis erst seit einigen Jahren verändert haben und das früher eine
Betreuung der Kleinkinder ohne den Tagesmütterverein und die Tagesmütter gar
nicht sichergestellt werden konnte, wenn die Mutter erwerbstätig sein wollte
oder musste. Ein Verzicht auf gut qualifizierte Tagesmütter, die auch
angemessen bezahlt werden, kann es auch zukünftig nicht geben. Sie fürchtet das
durch die Besteuerung letztlich eine Einkommensverringerung herauskommt und
tätige Tagesmütter dadurch das verantwortungsvolle Angebot ggf. verringern oder
aufgeben. Frau
Dartenne sieht den Schritt einer Semi-Professionalisierung als überfällig.
Kitas und Tagesmütter müssen zusammenarbeiten, wie es beispielsweise in
Frankreich üblich ist. Herr
Soldan erkundigt sich, ob der Tagesmütterverein an den neuen Regelungen, die
die Hansestadt vorbereitet, beteiligt wurde. Herr
Kirch erklärt dazu, dass zunächst die Politik informiert werden sollte und nun
in Kürze ein Gespräch mit Tagesmütterverein Ende März 2009 terminiert ist.
Zunächst sollte der Ausschuss über die Bedingungen informiert werden und in
einer der nächsten Sitzungen wird dann die entsprechende Satzung dazu vorgelegt
werden. Frau
Baumgarten bittet die Ausschussmitglieder Anregungen und Wünsche hinsichtlich
des Themas dem Jugendamt zuzuleiten. |
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