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Auszug - Entwicklung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.03.2009    
Zeit: 15:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3205/09 Entwicklung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Horst-Günter Kirch
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kirch hatte bereits in einer vergangenen Sitzung darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Kindertagespflege gravierende Veränderungen ergeben werden

 

Herr Kirch hatte bereits in einer vergangenen Sitzung darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Kindertagespflege gravierende Veränderungen ergeben werden. Grundlage war das Tagesbetreuungsausbaugesetz aus dem Jahr 2005, das fordert die Vorgaben bis zum Jahr 2010 umzusetzen. Zwischenzeitlich gibt es auch das KICK, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, und neuerdings auch das Kinderförderungsgesetz des Bundes. Auch da sind Bestimmungen enthalten, die noch im Jahr 2009 umzusetzen sind. Das gilt für alle Jugendhilfeträger im Land Niedersachsen. Insofern gibt es eine Absprache der Träger, weil sich das Land im Rahmen der Konexität  zurück hält.  Auf der letzten Arbeitstagung der Jugendämter gab es eine Einigung, wie sie in der Sitzungsvorlage als Anlage zu finden ist. Momentan gibt es noch eine Subventionierung des Landes in Höhe von 20% aus dem Programm „Familie mit Zukunft“ für unter 3-jährige. Bis 2010 wird das noch möglich sein, danach soll es eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes geben. Der zukünftige Prozentsatz ist noch unklar. Am 26.03.09 wird die nächste Tagung einer Arbeitsgruppe sein, die sich mit dem Thema befasst. Dann wird es vom Land ggf. verlässliche Angaben geben, in welcher Höhe Tagesmütter zukünftig bezahlt werden und welche Elternbeiträge von den Eltern zu zahlen sind. Eine Konkurrenzsituation zwischen einzelnen Anbietern der Tagespflege soll vermieden werden, daher soll es im ehemaligen Regierungsbezirk einheitliche Entgelte und Abrechnungsregularien geben.

 

Herr Hagels fragt, ob die Umstellung auf eine andere Form der Entschädigung einen Mehraufwand für die Jugendämter bedeutet?

 

Herr Kirch bejaht das.

 

Herr Koch ergänzt, dass das Land davon ausgeht, der Grundstein sei schon vor der Einfügung des Produkts der „Konnexität“ in der Landesverfassung gelegt, was die Kommunen anders sehen. Diese Diskussion wird momentan überall im Land geführt. Im Vorfeld auf zu erwartende Regelungen wurden im Stadtgebiet die Sätze für die Tagesmütter bereits leicht erhöht. Was neu ist und lange gefordert wurde, ist, dass man Tagespflege und Kitas hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge gleichstellt. Kommunal wird es eine ganze Menge mehr Arbeit geben, da u.a. die Einkommensvoraussetzungen geprüft werden müssen und die gesamte Abwicklung der Zahlungen über das Jugendamt läuft.

 

Frau Dr. Pahnke weist darauf hin, dass sie bereits in der letzten Sitzung kritisiert hat, dass sie die Gleichrangigkeit auf dem den Bildungsaspekt bezogen für nicht günstig hält. So sind die 160 Stunden Erfahrung einer Tagesmutter im Umgang viel zu gering. Bei den Kita-Betreuerinnen sind dort mehrjährige Erfahrungen vorhanden. Insofern sieht sie bei der Tagespflege einen Nachholbedarf.

 

Herr Koch bittet um Beachtung, dass bei Elternteilen, die ihr Kind allein zuhause erziehen, von Gesetzeswegen natürlich keinerlei Standards hinsichtlich einer Qualität festgelegt sind. Insofern ist die Qualifikation der Tagesmütter im Vergleich hoch.

 

Frau Ullmann erinnert, dass sich die Alterstrukturen in den Kitas in Stadt und Landkreis erst seit einigen Jahren verändert haben und das früher eine Betreuung der Kleinkinder ohne den Tagesmütterverein und die Tagesmütter gar nicht sichergestellt werden konnte, wenn die Mutter erwerbstätig sein wollte oder musste. Ein Verzicht auf gut qualifizierte Tagesmütter, die auch angemessen bezahlt werden, kann es auch zukünftig nicht geben. Sie fürchtet das durch die Besteuerung letztlich eine Einkommensverringerung herauskommt und tätige Tagesmütter dadurch das verantwortungsvolle Angebot ggf. verringern oder aufgeben.

 

Frau Dartenne sieht den Schritt einer Semi-Professionalisierung als überfällig. Kitas und Tagesmütter müssen zusammenarbeiten, wie es beispielsweise in Frankreich üblich ist.

 

Herr Soldan erkundigt sich, ob der Tagesmütterverein an den neuen Regelungen, die die Hansestadt vorbereitet, beteiligt wurde.

 

Herr Kirch erklärt dazu, dass zunächst die Politik informiert werden sollte und nun in Kürze ein Gespräch mit Tagesmütterverein Ende März 2009 terminiert ist. Zunächst sollte der Ausschuss über die Bedingungen informiert werden und in einer der nächsten Sitzungen wird dann die entsprechende Satzung dazu vorgelegt werden.

 

Frau Baumgarten bittet die Ausschussmitglieder Anregungen und Wünsche hinsichtlich des Themas dem Jugendamt zuzuleiten.

Beschluss: