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Vorlage - VO/3205/09  

 
 
Betreff: Entwicklung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Horst-Günter Kirch
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.11.2008 war von der Verwaltung mitgeteilt worden, dass sich im Jahre 2009 wesentliche inhaltliche und formale Veränderungen im System der Kindertagespflege ergeben werden. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) und zuletzt durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist der Bereich der Tagespflege erheblich aufgewertet und gleichrangig zu der Betreuung in Kindertagesstätten gestellt worden.

 

Die gesetzlichen Regelungen des SGB VIII sehen mit dieser Gleichrangigkeit dann folgerichtig auch eine verfahrensmäßige Gleichstellung der Betreuung in Tagespflege und in Kitas vor. Dies bedeutet, dass künftig die Entschädigung für Tagespflege direkt vom Jugendhilfeträger an die Tagespflegepersonen zu zahlen ist. Im Gegenzug wird von den Eltern der betreuten Kinder ein gestaffelter Elternbeitrag analog zur Betreuung in Kitas erhoben. Dies gilt künftig für alle Tagespflegeverhältnisse und nicht nur - wie bisher - für Eltern, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger haben. Die Bedingungen für die Tagespflege einschließlich der festzusetzenden  Elternbeiträge sind in einer Satzung zu regeln.

 

Bundes- oder landeseinheitliche Regelung zur Umsetzung der Tagespflege gibt es derzeit mit Ausnahme einiger allgemeiner Grundsätze nicht. Es bleibt demnach dem jeweiligen Träger überlassen, wie er den Bereich der Tagespflege ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund haben sich die Leiter der Jugendämter im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg in ihrer Arbeitsgemeinschaft entschlossen, ein Empfehlungspapier für eine einheitliche Ausgestaltung und Umsetzung der Tagespflege zu entwickeln. Ziel war es dabei einerseits, durch möglichst einheitliche Regelungen eine Konkurrenzsituation zwischen einzelnen Jugendhilfeträgern zu vermeiden. Andererseits soll aber auch vermieden werden, dass Eltern unterschiedliche Bedingungen vorfinden, wenn möglicherweise die Zuständigkeit wechselt (z. B. bei Wohnortwechsel) oder Tagespflegepersonen mehrere Kinder aus verschiedenen Jugendhilfeträgerbereichen (z. B. Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Lüneburg) betreuen.

 

Das von allen Jugendamtsleitern angenommene Empfehlungspapier ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Weiterhin in Arbeit ist ein Muster für die zu erlassende Satzung, die ebenfalls möglichst einheitliche Regelungen mit regionalen Ergänzungsmöglichkeiten enthalten soll. Eine besondere Eilbedürftigkeit für den Erlass der Satzung ist nicht gegeben. Zunächst sollten die Verhandlungen zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden über die Höhe der künftigen Landesförderung für die Tagespflege abgewartet werden, da diese möglicherweise Einfluss auf die Höhe der Entschädigungsleistungen an die Tageseltern und auf die Höhe der Elternbeiträge hat. Weiterhin muss zunächst bekannt sein, welche Bedingungen das Land an die künftige Förderleistung knüpft, damit nicht evtl. eine sofortige Änderung der gerade erst beschlossenen Satzung erfolgen muss. Für die Hansestadt Lüneburg ist vorgesehen, den Satzungsentwurf in der nächsten Sitzung des JHA zur Beratung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Empfehlungen Großtagespflege 2009

Empfehlungen Kindertagespflege 2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Empfehlungen Kindertagespflege2009 (65 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 2 2 Empfehlungen Großtagespflege2009 (72 KB) PDF-Dokument (28 KB)