Bürgerinformationssystem
Frau Baumgarten fragt zunächst nach dem Sachstand der
Umsetzung der Aktualisierung des Vordruckwesens, wie es das Deutsche
Jugendinstitut (DJI) vorgeschlagen hatte. Herr Koch erläutert dazu, dass die entsprechenden Vordrucke
überarbeitet worden sind, es lediglich noch ein technisches Problem der
Verankerung der Vordrucke im Intranet gibt. Die entsprechenden Vordrucke sind
aber auf dem Papier und auch in der EDV grundsätzlich vorhanden. Frau Otte
ergänzt, dass nicht nur das Vordruck-Wesen, sondern auch inzwischen, nach
Bildung entsprechender Arbeitsgruppen, die Dienstanweisungen fertig gestellt
sind. Die Expertise hatte gezeigt, dass das Jugendamt insgesamt auf einem
richtigen Weg ist und an den Stellen, an denen es notwendig ist, wird es sich
ständig weiterentwickeln. Die Bereiche sind dabei in Bewegung und werden es
bleiben. So laufen auch ständig entsprechende Fortbildungen, die für die
weitere Bewegung und Weiterentwicklung sorgen. Herr Koch berichtet, dass der
Bericht des DJI inzwischen auch anderen Jugendhilfeträgern, usw. zugänglich
gemacht worden ist. Er berichtet von einer Experten-Arbeitsgruppe des Bundesministeriums
für Jugend, Familie und Soziales mit dem Thema „Aus Fehlern lernen - schwierige
Jugendhilfeverläufe“. Diese Expertenkommission soll schauen, wie solche
Krisenbewältigungen sinnvoll für eine Verbesserung der späteren Arbeit bei den
Jugendhilfeträgern auszuwerten sind. Die Hansestadt Lüneburg hat sich auf
Anfrage bereit erklärt, hier mitzuwirken. Das Motto „Aus Fehlern
lernen“ passt hinsichtlich des Falles im Stadtgebiet grundsätzlich nicht,
da keine wirklichen Fehler gemacht worden sind. Es bleibt aber festzustellen,
dass natürlich auch hier Optimierungsmaßnahmen erfolgen können. Herr Koch wird
außerdem am 24.03. in Berlin an einer Fachtagung zum Thema „Netzwerk -
frühe Hilfen“ teilnehmen. Frau Baumgarten würdigt, dass sie gesehen hat, dass eine
Menge neuer Sachen und Impulse erfolgt sind und die entsprechenden Anregungen
auch abgearbeitet werden. Sie sieht allerdings in Punkt 7 „Empfehlung zur
Kooperation und Vernetzung“ noch entsprechenden Bedarf. Das sind die
Fälle, die abgegeben werden müssen, weil die Eltern wegziehen. Frau Baumgarten
fragt, wo eine Veränderung oder andere Handhabe stattfindet, weil teilweise
bestimmte wichtige Informationen nicht weitergegeben worden sind, die aber
wichtig für das nächste Jugendamt und die dortigen Bearbeiter waren oder sind. Frau Otte erläutert, dass es seit Jahren ein Prozedere gibt,
an das sich eigentlich alle Jugendämter halten, wenn eine belastete Familie
umzieht. Man macht dann ein Übergabeverfahren, vor allem wenn eine Hilfe schon
in der Familie aktiv ist. Dann werden nicht nur die Personalien, der
Schwerpunkt der Kindeswohlbetreuung, wichtige Dokumente usw. an den neuen
Jugendhilfeträger übermittelt, sondern dieser muss die Kenntnisnahme
entsprechend schriftlich bestätigen und ein unterschriebenes Exemplar
zurückschicken. Das ist in der Praxis allerdings etwas schwierig, weil Familien
teilweise schneller umziehen als man reagieren kann. Das wird auch in
entsprechenden Arbeitsgruppen und Konferenzen weiter thematisiert und
zwischenzeitlich hat sich auch eine Übergabe per Telefon aus Gründen der
Schnelligkeit als sinnvoll erwiesen. Leider gibt es durchaus
Verbesserungspotential bei einigen Jugendämtern, was die Übergabeformalitäten
angeht. Über die Übergabe vom bisherigen Träger an den neuen Träger erfolgt
eine Information und die Kenntnisnahme der Eltern und in der Regel auch ein
entsprechendes Hilfeplangespräch, damit dann im Rahmen dessen das neue
Jugendamt tätig wird. Herr Schweers ergänzt, dass die Caritas als
Jugendhilfeträger bereits in mehreren anderen Landkreisen tätig geworden ist.
In Übergangszeiten hat der bisherige Träger auch im entsprechenden neuen
Landkreis in der neuen Wohnung noch betreut und damit eine entsprechende
perfekte Übergabe erleichtert. Insofern sieht er eine praxisgerechte
Übergabemöglichkeit. Herr Soldan fragt nach, was aus der Forderung nach einer
entsprechenden Krisenintervention auch unterhalb der Schwelle der Familienaktivierung
und den Angeboten der sozialpädagogischen Gruppenarbeit geworden ist. Frau Otte führt dazu aus, dass es in der Realität so ist,
dass den Kollegen ein entsprechender Vorfall gemeldet wird und diese dann tätig
werden. Zu prüfen ist dann immer, ob diese Anzeige richtig ist und wie
weitergehandelt werden soll. Ein Zugang von freien Trägern ist in diesem Falle
häufig einfacher als ein Zugang eines ASD-Mitarbeiters. Es wird momentan in
einem Regionalbereich entsprechend geprüft, ob diese Vorgehensweise mit der
Hinzunahme eines freien Träger sinnvoll ist. Die Erfahrungswerte sind dann nach
Abschluss der Prüfung auszuwerten und ggf. auf andere Regionalbereiche zu
übertragen. Die Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor. Die Familienaktivierung
wird eingesetzt, wenn die Frage zu klären ist, ob die Kinder in der Familie
bleiben oder mit Einverständnis der Eltern oder des Familiengerichts eine
Trennung Eltern/Kind herbeigeführt werden muss. Wenn diese Frage im Raum steht,
ist die Familienpflege ein klarer Auftrag und auch zu eruieren, inwieweit
Ressourcen in der Familie sind die noch genutzt werden können damit ein
Zusammenleben verantwortbar ist. Das ist aber durch den ASD vor Ort aus
Zeitgründen nicht leistbar, sodass hier die Hinzuziehung Dritter notwendig ist.
Hinsichtlich der sozialpädagogischen Gruppenarbeit gibt es Gespräche mit dem
Landkreis, da momentan geprüft wird, ob die Kosten durch den Lüneburg-Vertrag
als Einzelhilfe mit abgedeckt werden können. Hier besteht die Hoffnung auf eine
Einigung, die allerdings nicht in sehr naher Zukunft zu erwarten ist. Mit etwas
Abstand zur Expertise ist noch einmal besonders deutlich geworden, dass den
Mitarbeitern des ASD ein sehr gutes Fachwissen attestiert wurde und auch das
große Engagement und die Kreativität und Empathie gewürdigt wurden. Herr Meihsis stellt fest, dass es keinen Beschlussvorschlag
für diesen Bericht gibt. Er schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss den
Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt und damit dem Jugendamt auch entsprechend
den Rücken stärkt. Er würdigt das schnelle Reagieren und möchte die Zustimmung,
damit die Verwaltungsseite auch weiß, dass sie seitens des
Jugendhilfeausschusses in diesem Punkt Unterstützung hat. Herr Soldan unterstützt den Antrag von Herrn Meihsis und
fragt nach einem Arbeitskreis für Schwangere und
Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier sichert Frau Otte einen Termin in Kürze
zu. Frau Baumgarten nimmt den Vorschlag von Herrn Meihsis gerne
auf, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt.
Sie weist weiterhin darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss vor einigen
Jahren dem Wunsch des Jugendamtes nach besserer finanzieller Ausstattung in dem
sog. Graubereich bei den Kindeswohlgefährdungen gefolgt ist und es sich auch
heute zeigt, dass dadurch heute aus einem „Graubereich“ ein
entsprechender „Gelbbereich“ wird, was sie als Erfolg würdigt. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Frau
Baumgarten lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses stimmen dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. |
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