Bürgerinformationssystem

Auszug - Kinderschutz im Jugendamt der Hansestadt Lüneburg, Abläufe, Kommunikationswege und Handlungskriterien Sachstand der Umsetzung der Empfehlung der Expertise  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2009    
Zeit: 15:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3198/09 Kinderschutz im Jugendamt der Hansestadt Lüneburg, Abläufe, Kommunikationswege und Handlungskriterien
Sachstand der Umsetzung der Empfehlung der Expertise
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Marlis Otte
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Baumgarten fragt zunächst nach dem Sachstand der Umsetzung der Aktualisierung des Vordruckwesens, wie es das Deutsche Jugendinstitut (DJI) vorgeschlagen hatte

Frau Baumgarten fragt zunächst nach dem Sachstand der Umsetzung der Aktualisierung des Vordruckwesens, wie es das Deutsche Jugendinstitut (DJI) vorgeschlagen hatte.

 

Herr Koch erläutert dazu, dass die entsprechenden Vordrucke überarbeitet worden sind, es lediglich noch ein technisches Problem der Verankerung der Vordrucke im Intranet gibt. Die entsprechenden Vordrucke sind aber auf dem Papier und auch in der EDV grundsätzlich vorhanden. Frau Otte ergänzt, dass nicht nur das Vordruck-Wesen, sondern auch inzwischen, nach Bildung entsprechender Arbeitsgruppen, die Dienstanweisungen fertig gestellt sind. Die Expertise hatte gezeigt, dass das Jugendamt insgesamt auf einem richtigen Weg ist und an den Stellen, an denen es notwendig ist, wird es sich ständig weiterentwickeln. Die Bereiche sind dabei in Bewegung und werden es bleiben. So laufen auch ständig entsprechende Fortbildungen, die für die weitere Bewegung und Weiterentwicklung sorgen. Herr Koch berichtet, dass der Bericht des DJI inzwischen auch anderen Jugendhilfeträgern, usw. zugänglich gemacht worden ist. Er berichtet von einer Experten-Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Soziales mit dem Thema „Aus Fehlern lernen - schwierige Jugendhilfeverläufe“. Diese Expertenkommission soll schauen, wie solche Krisenbewältigungen sinnvoll für eine Verbesserung der späteren Arbeit bei den Jugendhilfeträgern auszuwerten sind. Die Hansestadt Lüneburg hat sich auf Anfrage bereit erklärt, hier mitzuwirken. Das Motto „Aus Fehlern lernen“ passt hinsichtlich des Falles im Stadtgebiet grundsätzlich nicht, da keine wirklichen Fehler gemacht worden sind. Es bleibt aber festzustellen, dass natürlich auch hier Optimierungsmaßnahmen erfolgen können. Herr Koch wird außerdem am 24.03. in Berlin an einer Fachtagung zum Thema „Netzwerk - frühe Hilfen“ teilnehmen.

 

Frau Baumgarten würdigt, dass sie gesehen hat, dass eine Menge neuer Sachen und Impulse erfolgt sind und die entsprechenden Anregungen auch abgearbeitet werden. Sie sieht allerdings in Punkt 7 „Empfehlung zur Kooperation und Vernetzung“ noch entsprechenden Bedarf. Das sind die Fälle, die abgegeben werden müssen, weil die Eltern wegziehen. Frau Baumgarten fragt, wo eine Veränderung oder andere Handhabe stattfindet, weil teilweise bestimmte wichtige Informationen nicht weitergegeben worden sind, die aber wichtig für das nächste Jugendamt und die dortigen Bearbeiter waren oder sind.

 

Frau Otte erläutert, dass es seit Jahren ein Prozedere gibt, an das sich eigentlich alle Jugendämter halten, wenn eine belastete Familie umzieht. Man macht dann ein Übergabeverfahren, vor allem wenn eine Hilfe schon in der Familie aktiv ist. Dann werden nicht nur die Personalien, der Schwerpunkt der Kindeswohlbetreuung, wichtige Dokumente usw. an den neuen Jugendhilfeträger übermittelt, sondern dieser muss die Kenntnisnahme entsprechend schriftlich bestätigen und ein unterschriebenes Exemplar zurückschicken. Das ist in der Praxis allerdings etwas schwierig, weil Familien teilweise schneller umziehen als man reagieren kann. Das wird auch in entsprechenden Arbeitsgruppen und Konferenzen weiter thematisiert und zwischenzeitlich hat sich auch eine Übergabe per Telefon aus Gründen der Schnelligkeit als sinnvoll erwiesen. Leider gibt es durchaus Verbesserungspotential bei einigen Jugendämtern, was die Übergabeformalitäten angeht. Über die Übergabe vom bisherigen Träger an den neuen Träger erfolgt eine Information und die Kenntnisnahme der Eltern und in der Regel auch ein entsprechendes Hilfeplangespräch, damit dann im Rahmen dessen das neue Jugendamt tätig wird.

 

Herr Schweers ergänzt, dass die Caritas als Jugendhilfeträger bereits in mehreren anderen Landkreisen tätig geworden ist. In Übergangszeiten hat der bisherige Träger auch im entsprechenden neuen Landkreis in der neuen Wohnung noch betreut und damit eine entsprechende perfekte Übergabe erleichtert. Insofern sieht er eine praxisgerechte Übergabemöglichkeit.

 

Herr Soldan fragt nach, was aus der Forderung nach einer entsprechenden Krisenintervention auch unterhalb der Schwelle der Familienaktivierung und den Angeboten der sozialpädagogischen Gruppenarbeit geworden ist.

 

Frau Otte führt dazu aus, dass es in der Realität so ist, dass den Kollegen ein entsprechender Vorfall gemeldet wird und diese dann tätig werden. Zu prüfen ist dann immer, ob diese Anzeige richtig ist und wie weitergehandelt werden soll. Ein Zugang von freien Trägern ist in diesem Falle häufig einfacher als ein Zugang eines ASD-Mitarbeiters. Es wird momentan in einem Regionalbereich entsprechend geprüft, ob diese Vorgehensweise mit der Hinzunahme eines freien Träger sinnvoll ist. Die Erfahrungswerte sind dann nach Abschluss der Prüfung auszuwerten und ggf. auf andere Regionalbereiche zu übertragen. Die Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor. Die Familienaktivierung wird eingesetzt, wenn die Frage zu klären ist, ob die Kinder in der Familie bleiben oder mit Einverständnis der Eltern oder des Familiengerichts eine Trennung Eltern/Kind herbeigeführt werden muss. Wenn diese Frage im Raum steht, ist die Familienpflege ein klarer Auftrag und auch zu eruieren, inwieweit Ressourcen in der Familie sind die noch genutzt werden können damit ein Zusammenleben verantwortbar ist. Das ist aber durch den ASD vor Ort aus Zeitgründen nicht leistbar, sodass hier die Hinzuziehung Dritter notwendig ist. Hinsichtlich der sozialpädagogischen Gruppenarbeit gibt es Gespräche mit dem Landkreis, da momentan geprüft wird, ob die Kosten durch den Lüneburg-Vertrag als Einzelhilfe mit abgedeckt werden können. Hier besteht die Hoffnung auf eine Einigung, die allerdings nicht in sehr naher Zukunft zu erwarten ist. Mit etwas Abstand zur Expertise ist noch einmal besonders deutlich geworden, dass den Mitarbeitern des ASD ein sehr gutes Fachwissen attestiert wurde und auch das große Engagement und die Kreativität und Empathie gewürdigt wurden.

 

Herr Meihsis stellt fest, dass es keinen Beschlussvorschlag für diesen Bericht gibt. Er schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt und damit dem Jugendamt auch entsprechend den Rücken stärkt. Er würdigt das schnelle Reagieren und möchte die Zustimmung, damit die Verwaltungsseite auch weiß, dass sie seitens des Jugendhilfeausschusses in diesem Punkt Unterstützung hat.

 

Herr Soldan unterstützt den Antrag von Herrn Meihsis und fragt nach einem Arbeitskreis für Schwangere und Schwangerschaftskonfliktberatung. Hier sichert Frau Otte einen Termin in Kürze zu.

 

Frau Baumgarten nimmt den Vorschlag von Herrn Meihsis gerne auf, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt. Sie weist weiterhin darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss vor einigen Jahren dem Wunsch des Jugendamtes nach besserer finanzieller Ausstattung in dem sog. Graubereich bei den Kindeswohlgefährdungen gefolgt ist und es sich auch heute zeigt, dass dadurch heute aus einem „Graubereich“ ein entsprechender „Gelbbereich“ wird, was sie als Erfolg würdigt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Frau Baumgarten lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmen dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.