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Auszug - Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2007 und Gebührenbedarfsberechnung 2009 - Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbehandlung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.12.2008    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3115/08 Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2007 und Gebührenbedarfsberechnung 2009
- Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbehandlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sporleder, Jens
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY trägt einen Änderungsantrag vor und zitiert hierzu aus den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums zum Kommunalabgabengesetz über die Zulässigkeit von Zu- und Abschlägen. Seine Fraktion wolle sparsame Familienhaushalte stärker entlasten und möglicherweise unökologische Betriebe wie Großwäschereien und Lebensmitteldiscounter stärker belasten. Daher fordere er die Einführung eines Starkverschmutzerzuschlages ab 10.000 m2 Niederschlagswasser und ab 10.000 m3 Schmutzwasser, indem für diese die geplante Reduzierung nicht gelte. Weiterhin fordere er die Einführung eines Leichtverschmutzerabschlages für Haushalte unter 100 m2 Niederschlagswasser und 100 m3 Schmutzwasser, für diese solle die Gebühr um das Doppelte des vorgesehenen Betrages gesenkt werden. Beide Regelungen orientierten sich an den in der Vorlage aufgeführten Berechnungsbeispielen und beträfen nur einen begrenzten Nutzerkreis. Man hätte damit zugleich ein ökologisches Steuerungsinstrument, mit dem man – wenn auch begrenzt – Einfluss nehmen könnte. Für die breite Masse der Nutzer schließe sich seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung an.

 

Beigeordnete SCHELLMANN weist darauf hin, dass den Ratsmitgliedern – wenn Herr Riechey denn ernst genommen werden wolle – für die Beurteilung des Änderungsantrages eine gewisse Vorlaufzeit zur Verfügung gestellt werden müsse. Die Vorschläge könnten ja durchaus sinnvoll sein, darüber könne man aber nicht innerhalb einer Minute entscheiden. Der Antrag hätte durchaus zuvor in den Wirtschaftsausschuss eingebracht werden können, auf diese Art könne man Politik nicht betreiben.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet um eine genaue Definition der Begriffe Stark- und Leichtverschmutzer sowie eine Grundlage für die Berechnung der Mengen im Änderungsantrag. Es gelte auch hier das Willkürverbot. Die vorgelegten Zahlen seien nicht nachvollziehbar und würden einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten, daher könne er als Oberbürgermeister dem Rat nur empfehlen, den Vorschlag abzulehnen. Er erinnere daran, dass die Stadt vor einigen Jahren alle in der Satzung enthaltenen Abschläge habe entfernen müssen, da sie aufgrund eben dieses Definitionsmangels rechtswidrig gewesen seien.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE  abgelehnt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung durch Ratsherrn Kunath:

 

Die Betriebsabrechnung 2007 für die Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Die Gebührenbedarfsberechnung für 2009 sowie der Gebührensenkung für die Entsorgung von Schmutzwasser um -0,10 €/m3 Abwasser auf 1,00 €/m3 Abwasser und der Entsorgung von Niederschlagswasser um -0,02 €/je Berechnungseinheit und Jahr auf 0,38 €/je Berechnungseinheit und Jahr wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 zur Vorlage dargestellte Satzungsänderung zur 15. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 27.09.2007 wird beschlossen.

 

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