Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1.
BAB 2007 und Gebührenbedarfsberechnung 2009 Die Betriebsabrechnung 2007 (Anlage 1) weist ein positives
jahresbezogenes Ergebnis von Auf Basis der Prognose des Vorjahres wurde ein
Gesamtergebnis von rd. +1.117,5 T€ erwartet, welches um rd.
+1.844,7 T€ überschritten wurde. Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung und der positiven
Abweichung der Ergebnisprognose sind insbesondere folgende Kosten- und
Erlöspositionen erwähnenswert: PersonalkostenDie in der Betriebsabrechnung ausgewiesenen Personalkosten
in 2007 i.H.v. rd. 2.360 T€ sind im Vergleich zu 2006 um ca.
80 T€ gesunken und eine Steigerung in den kommenden Jahren ist
lediglich in Höhe von Anpassungen/Umsetzung des TVöD bzw. Veränderungen der
Sozialversicherungsbeiträge zu erwarten. Entgelte an die AGLDie Entgelte an die AGL sind im Jahr 2007 im Vergleich zum
Vorjahresprognose um Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung Ergänzend zu den normalen Schwankungen aufgrund der
Gebührenveranlagung nach dem Frischwassermaßstab ist es in 2007 und 2008 im
Rahmen der Veranlagungen zu den Schmutzwassergebühren durch die Hansestadt
Lüneburg zu Einmaleffekten gekommen, die in 2007 zu Mehrerlösen i.H.v. rd.
1.479 T€ geführt haben.
Zurückzuführen sind die Einmaleffekte unter anderem auf die Einführung eines
neuen EDV-Verfahrens (Veranlagungssoftware) und anderen notwendigen
Korrekturveranlagungen. Die seit dem 01.07.2007 gültige getrennte
Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2006 über eine 2jährige Gebührenkalkulation
auf der Basis der Betriebsabrechnung 2005 für die Jahre 2007 – 2008
ermittelt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich. Im Hinblick auf die Einmaleffekte der Jahre 2007 und 2008
sowie den normalen Schwankungen auf Grund des Frischwassermaßstabes bei der
Gebührenveranlagung wird empfohlen, der Gebührenbedarfsberechnung eine 1jährige
Kalkulation zugrunde zu legen. Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 10.03.2005. Die entsprechende Kostenträgerrechnung mit der
Betriebsabrechnung 2007, der Prognose für das Jahr 2008 und der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 sind der Anlage 3 zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der angeführten Positionen und der
positiven Gesamtergebnisse muss empfohlen werden, die Gebühren für die
Abwasser- und Niederschlagsentwässerung wie folgt zu senken:
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende
Ergebnisentwicklung der Abwasserbeseitigung erwartet (detailliert in Anlage 3): Schmutzwasserbeseitigung:
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die detaillierte
Ergebnisentwicklung der Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in
der Gebührenbedarfsberechnung als Basis zur Ermittlung der getrennten Gebühren. 2.
Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Die dargestellte Gebührenbedarfsermittlung mit den
Änderungen der Gebührensätze für die Schmutzwasserbeseitigung und der zentralen
Niederschlagswasserbeseitigung sind in die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
einzuarbeiten. Die Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung ist als Anlage 5 beigefügt. Berechnungsbeispiele zur vorgesehenen Gebührenveränderung
sind in Anlage 4 dargestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2007 für die
Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Die Gebührenbedarfsberechnung für
2009 sowie der Gebührensenkung für die Entsorgung von Schmutzwasser um -0,10 €/m3
Abwasser auf 1,00 €/m3 Abwasser und der
Entsorgung von Niederschlagswasser um -0,02 €/je
Berechnungseinheit und Jahr auf 0,38 €/je Berechnungseinheit
und Jahr wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 15.
Änderung der Satzung der |
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