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Auszug - Haushaltsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft für das Haushaltsjahr 2009  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2008    
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
VO/3071/08 Haushaltsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft für das Haushaltsjahr 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Elvers, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt einleitend Frau Oberg und Herrn Elvers vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft, die verantwortlich tätig sind für die Buchführung und das Controlling im Eigenbetrieb, vor.

Zur Verfahrensweise schlägt sie vor, dass Werksleiter Koplin den Haushalt und die Ansätze vorstellen wird. Bei Bedarf werden im Anschluss Fragen zu den Ansätzen und den Maßnahmen beantwortet.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass die Vorstellung des Haushalts des Eigenbetriebes mit der Zielsetzung erfolgt, dass der ABS als Werksausschuss nach der Beratung den Haushaltsplanentwurf 2009 zur Kenntnis nimmt, beschließt und die Verwaltung beauftragt wird, das Notwendige zur Unterstützung bei der Umsetzung zu veranlassen. Denkbar ist, dass im weitergehenden Verfahren auch in anderen Fachausschüssen zu den jeweilig zu beratenden Ansätzen Änderungsbeschlüsse gefasst werden, die auch relevant bezüglich der Auswirkungen der Ansätze des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft sein können.

Anhand einer Power-Point-Präsentatiton (Anlage I, Schaubilder 1 – 22) wird noch einmal die Haushaltssysthematik erläutert. Hierbei wird auf die Unterschiede der kameralen zur doppischen Haushaltsführung eingegangen.

Im Zusammenhang mit der Vorstellung der Aufteilung der ordentlichen Erträge (Schaubild 6) und der ordentlichen Aufwendungen (Schaubild 7) werden Verständnisfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Zu den Sach- und Dienstleistungen (Schaubild 9) werden die jeweiligen Ansätze näher erläutert.

 

Beigeordneter Körner interessiert, wie die Gebäude und das Inventar versicherungsmäßig erfasst sind.

 

Werksleiter Koplin führt aus, dass vor 2 Jahren die Versicherungsleistungen europaweit ausgeschrieben wurden. Im Ergebnis werden jetzt bei gleicher Leistung 60.000 €/jährlich an Versicherungsprämien eingespart. Die Versicherungsgesellschaft wurde seinerzeit hierzu aufgrund des Ausschreibungsergebnisses gewechselt. Mit dem derzeitigen Vertragspartner ist man zufrieden. Neuerlich auszuschreiben sind die Versicherungen im Jahre 2010 europaweit.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt ergänzend aus, dass die Ausschreibung seinerzeit unter Beteiligung fasst aller kreisangehörigen Gemeinden durchgeführt wurde. Alle beteiligten Kommunen sind mit der derzeitigen Versicherung auch bei Schadensregulierungen zufrieden. Bei allen Kommunen ist es auch wie bei der Stadt zu Einsparungen bei den Versicherungsprämien gekommen.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass die Stadt bei der Ausschreibung für die anderen Gemeinden bezüglich der Durchführung als Dienstleister aufgetreten sei.

 

Ratsherr Riechey merkt an, dass bei Übergang der Eigenbewirtschaftung der Universität in Lüneburg geprüft wurde, ob sich Versicherungsschutz in Abwägung gegenüber dem Schadensrisiko zu Beitragsaufkommen überhaupt lohnen würde. Nach seiner Kenntnis hat man sich so entschieden, keine Versicherungen dergestalt mehr abzuschließen.

Für ihn stellt sich die Frage, ob die Stadt nicht auch einmal eine solche Risikoabwägung vornehmen sollte.

 

Werksleiter Koplin weist darauf hin, dass von der Stadt in der Regel auch nur Gebäude- und Inventarfeuerversicherungen sowie Elektronikversicherungen abgeschlossen werden. Nur bei erhöhtem Risiko werden in Einzelfällen auch einmal weitergehende Risiken durch entsprechende Spaten durch Versicherungen abgedeckt.

Vom Grundsatz her handelt die Stadt bereits danach, Risiken abzuwägen und gewisse Wagnisse nicht zu versichern.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – ergänzt, dass die Feuerversicherungssparten vom Beitrag relativ günstig seien. Teurer im Vergleich zum Risiko und zur zu erwartenden Versicherungsleistung im Schadensfall wären Leitungswasser-, Strom-, Einbruchdiebstahl- sowie Elementarversicherungen.

 

Ratsherr Riechey hält es zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht möglich, die Entwicklung der laufenden Kosten zu vergleichen. Dazu wäre es erforderlich, die Kosten zeitlich vergleichbaren Zeiträumen zuzuordnen und andererseits Größenangaben der zu bewirtschaftenden und zu unterhaltenden Gebäude mit ihren Nutzungen und Flächen zu kennen. Derzeit verfügt er über keinen Überblick, welche Gebäude sich überhaupt im Eigentum der Stadt befinden. Dazu mangelt es nach seiner Ansicht noch an einer Bilanz, in der alles erfasst und aufgelistet ist.

 

Werksleiter Koplin verdeutlicht, dass der Eigenbetrieb sich erst im Aufbau befindet. Derzeit werden die Kräfte im Eigenbetrieb mit der Umstellung vom kameralen zum doppischen Haushalt gebunden. Grundsätzlich ist man aber aussagefähig darüber, welche Gebäude in welchen Bereichen im Eigentum der Stadt stehen. Auch m²-Größen und Anzahl der Personen könnten im Bedarfsfall benannt werden.

Ohne Frage ist aber genau das Angesprochene das Ziel der kommenden Jahre, das Kennzahlen ermittelt werden, damit auf einer solchen Basis Mehrjahresvergleiche ermöglicht werden. Gegenwärtig fehlen hierzu jedoch noch einige Verknüpfungspunkte.

 

Beigeordneter Körner geht davon aus, dass sich Vergleichszahlen von alleine ergeben, wenn denn der Eigenbetrieb erst einmal sich vollständig organisiert habe. Solange sollte man auch Geduld haben.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass in dieser Richtung schon viel geschehen sei. So wurden beispielsweise Vereinbarungen mit Schulen geschlossen, die darauf abzielen, dass Anreize geschaffen werden, Energie einzusparen. So können die Schulen bei nachgewiesenen Einsparungen beispielsweise anteilig eingesparte Beträge teilweise für andere Beschaffungen der Schule eingesetzt werden. Eine zentrale Kontrollinstanz mit Steuerungsmöglichkeiten der Heizungsanlagen ist bereits seit geraumer Zeit vorhanden. Letztendlich wird davon auszugehen sein, dass es zukünftig in den Gebäuden eher zu kalt als zu warm sein wird.

Energiekosten zukünftig weiterhin zu senken ist ebenso ein ständiges Thema wie auch die Überprüfung bestehender Versicherungen auf ihre Notwendigkeit.

 

Ratsherr Kuhn möchte wissen, ob bezüglich der bestehenden Gebäudefeuerversicherungen in den Vorjahren schon einmal eine Vergleichsrechnung Prämienaufkommen zu Schadensaufkommen angestellt wurde.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass eben solche Vergleichsberechnungen für die bereits benannten  nicht versicherten Risiken vorgenommen wurden mit dem Ergebnis, dass diese Risiken auch nicht versichert werden.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass, wenn der Klimawandel sich weiterhin so vollzieht, neu darüber nachgedacht werden müsste, ob beispielsweise eine Sturmversicherung sich in der Gegenüberstellung rechnen würde.

 

Ratsherr Riechey hält das Gesagte zwar für überzeugend und glaubhaft, würde es aber dennoch begrüßen, wenn die getroffenen Aussagen mit entsprechendem Zahlenmaterial hinterlegt werden könnten.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass ohne die noch nicht bestehenden Verknüpfungen umfassende Gegenüberstellungen noch nicht auf Knopfdruck möglich sind. Gleichwohl besteht bei konkreten Nachfragen bei Bedarf zu Einzelprojekten die Möglichkeit, Zahlenmaterial zu erstellen.

 

Ratsherr Bruns geht davon aus, dass ein verlässlicher Vergleich wegen der sehr unterschiedlichen Nutzung und Auslastung sich sehr schwierig gestalten wird.

 

Werksleiter Koplin hält die bereits bestehenden Vergleichzahlen noch nicht für vorstellbar und aussagekräftig, weil sie wegen der noch nicht bestehenden Verknüpfungen mit zu vielen Fragezeichen verbunden seien.

 

Beigeordneter Körner macht noch einmal deutlich, dass man dem Eigenbetrieb auch eine gewisse Zeit einräumen sollte, Vergleichszahlen auf einer vernünftigen Basis verlässlich und aussagekräftig zu ermitteln.

 

Werksleiter Koplin stellt im Anschluss an Hand des Schaubildes 10 „Hauptpositionen Miete PPP-ähnlich“ vor. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund der anstehenden Neubaumaßnahmen davon auszugehen sein wird, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren größer werden wird.

 

Ratsherr Riechey möchte wissen, ob sich alle aufgeführten Objekte im Fremdeigentum befinden und die Stadt dafür Miete zu zahlen hat. Für ihn stellt sich die Frage, ob bezüglich der Wirtschaftlichkeit im Vorfeld eine Vergleichsberechnung vorgenommen wurde.

 

Werksleiter Koplin weist darauf hin, dass die angeführten Objekte sich zum Großteil im Eigentum der LüWoBau befinden. Selbstverständlich wird im Vorfeld eine Vergleichsberechnung durchgeführt. Hingewiesen wird darauf, dass bei den aufgelisteten Objekten die unterschiedlichsten PPP-Modelle Anwendung gefunden haben.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, inwieweit auf PPP-Verfahren auch weiterhin eingegangen werden kann. Er möchte wissen, ob es auch denkbar wäre, die jährlich aufgrund bestehender Verträge für PPP-Modelle aufzuwendenden Beträge auf 3 – 4 Mio. € zu erhöhen oder ob man da an finanzielle Grenzen stoßen würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es letztendlich eine Entscheidung des Rates sei, inwieweit auch zukünftig und in welchem Umfang PPP-Verfahren durchgeführt werden sollen. Anhand von Beispielen wird darauf hingewiesen, dass es auch deshalb sinnvoll sein kann, PPP-Verfahren durchzuführen oder Objekte nur anzumieten, weil oftmals aufgrund des demografischen Wandels Bedarf, beispielsweise Kita’s in Neubaugebieten, nur für eine begrenzte Anzahl von Jahren besteht. Die Gebäude sind dann vom Eigentümer beim Bau von vornherein gleich so konzipiert, dass sie anderweitig nachgenutzt werden können.

Generell wird es aber politisch zu diskutieren sein, wo eine Grenze gesetzt werden sollte. Oftmals ist ein anderer Weg jedoch nicht möglich, weil der Kreditrahmen Grenzen setzt. Der Handlungspielraum wird voraussichtlich enger werden, insofern ist es richtig, dass solche Entscheidungen vom Rat getroffen werden.

 

Ratsherr Meihsies erinnert daran, dass alle bisher eingegangenen PPP-Verfahren Einzelfallentscheidungen waren, bei denen im Vorfeld eine Abwägung vorgenommen wurde. Für ihn ist die verwendete Begrifflichkeit PPP-ähnliche Miete in diesem Zusammenhang etwas verwirrend.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass PPP-ähnlich nur aussagen soll, dass es von den finanziellen Auswirkungen so zu sehen ist. Gleichzusetzen ist es insofern, als dass man keine reine Investition im Vermögenshaushalt tätigen muss, aber die Mietbelastungen schlagen sich über den vereinbarten Zeitraum jährlich nieder. Jedes neue PPP-Verfahren wird diese Liste ergänzen.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, wie lange man vertraglich beim BaLü noch gebunden ist. Im Nachhinein stellt sich die Frage für ihn, ob ein Kauf nicht sinnvoller gewesen wäre.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass die Restlaufzeit des Mietverhältnisses noch ca. 10 – 15 Jahre beträgt.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass ein Ankauf seinerzeit nicht zur Debatte stand. Das Gebäude steht im Privateigentum. Der Eigentümer wollte nicht verkaufen.

 

Ratsherr Riechey interessiert, welche der aufgelisteten Objekte in privater Hand sind.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass das Bürgeramts-Gebäude und das Geschwister-Scholl-Haus in Privateigentum stehen. Eine besondere Vertragskonstruktion besteht für das Parkhaus Lünepark, bei dem die Stadt zu Vertragsende Eigentümerin wird.

 

Beigeordneter Körner möchte wissen, ob die Kosten bei den eingegangenen PPP-Verfahren bisher im gesetzten Rahmen geblieben sind.

 

Werksleiter Koplin weist darauf hin, dass bei älteren, laufenden PPP-Verfahren es bisher zu keiner Kostenüberschreitung gekommen sei. Bei neueren Verfahren ist dies von vornherein ausgeschlossen, da vertraglich eine Festpreisgarantie vereinbart wird. Etwas anderes ist es, wenn nachträglich Änderungswünsche vorgetragen werden. Dies wird dann, wie auch bei anderen Verträgen, in der Regel teuer.

 

Ratsherr Riechey geht davon aus, dass PPP-Verfahren bei langfristigen Nutzungsüberlassungen teurer sein müssen, weil ein Investor letztendlich auch eine Gewinnerwartung habe. Letztendlich muss eine solche kalkulierte Gewinnmarge des Investors in die Miethöhe einfließen.

Der Argumentation, dass der Kreditrahmen oftmals keine andere Möglichkeit als ein PPP-Verfahren übrig lässt, vermag er angesichts des LKH-Kaufs nicht folgen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert hierzu, dass Haushaltsgenehmigungen sehr restriktiv von der Genehmigungsbehörde behandelt werden. Dargestellt wird, wie ein PPP-Verfahren zustande kommt und finanziell abgewickelt wird. Dies ist insofern nicht mit dem LKH-Kauf nicht vergleichbar, weil es sich dabei um eine gesonderte Situation handelte.

 

Ratsherr Kuhn geht davon aus, dass die LüWoBau vom Prinzip her günstiger bauen kann, weil sie im Gegensatz zur Stadt nicht an ganz bestimmte Kriterien gebunden sei.

 

Beigeordnete Lotze bittet zum Verfahren, dass zur Haushaltsplanberatung zurückgekehrt wird. Das Für und Wider von PPP-Verfahren ist bereits mehrfach hinreichend beraten worden.

 

Werksleiter Koplin geht auf die Personalaufwendungen (Schaubild 11) und deren zu erwartenden Entwicklung ein. Ohne die tariflich bedingten Veränderungen werden 2009 gegenüber 2008 3,87 % Personalkosten eingespart.

Die Entwicklung des Stellenplanes (Schaubild 12) wird dargestellt. Personaloptimierungen werden hauptsächlich bei Hausmeistern und Reinigungskräften vorgenommen.

 

Herr Elvers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – zeigt hierzu auf, dass es derzeit für jede Schule einen eigenen Hausmeister gibt.

 

Werksleiter Koplin gibt zu bedenken, dass das früher vorhandene Personal auch der Neustrukturierung auf den Bauhof und den Eigenbetrieb aufgeteilt wurde. Für die weitere Entwicklung muss man sich die Frage stellen, ob man alle Dinge so weitermachen will und muss, wie man sie bisher gemacht hat. Seitens des Eigenbetriebes ist vorgesehen, hier Veränderungen vorzunehmen. Die Hausmeisterfunktionen in den Schulen wird man weitestgehend unangetastet lassen. Gleichwohl wird man bemüht sein, den vorhandenen Pool bei Ausscheiden von Mitarbeitern/Innen immer weiter zu verkleinern.

 

Beigeordnete Schellmann  möchte wissen, ob angedacht sei, die angesprochenen Arbeiten zukünftig outzusourcen.

 

Werksleiter Koplin erinnert an einen Beschluss des Rates von Ende der 80er Jahre, wonach die Renigungsarbeiten zukünftig outgesourct werden sollen. Eine Umstellung auf Fremdreinigung wird erfolgen.

 

Ratsherr Riechey interessiert, wie eine einigermaßen angemessene Bezahlung und Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Er denke dabei an die Rathaustoilette. Die Toilettenfrau bekommt für ihre Arbeit von der Stadt offenbar keinen Arbeitslohn.

 

Werksleiter Koplin weist darauf hin, dass die Toilettenanlage im Rathaus genauso wie die An der Münze von der Toilettenfrau gepachtet sei. Demzufolge bekommt sie auch keinen Lohn für ihre Arbeit. Für die Toilettenbenutzung wird von ihr ein Entgelt erhoben.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert die vertragliche Konstellation mit der Betreiberin der Toilettenanlage. Die Überprüfung der Einhaltung von zu zahlenden Tariflöhnen kann und wird nur stichprobenartig möglich sein.

 

Beigeordnete Schellmann  weist auf die starke Geruchsbelästigung der Toilettenanlage Waagestraße hin.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass dazu einerseits ein Gespräch mit der Betreiberin geführt wurde. Andererseits rühren die Geruchsbelästigungen nach durchgeführten Untersuchungen aber auch daher, dass ein Abflusskanal versackt sei. Die Kanalsanierung wird in Kürze durchgeführt.

Die in den Schaubildern 13 – 17 aufgelisteten vorgesehenen Bauvorhaben werden erläutert. Dabei wird ergänzend noch einmal auf die bereits durchgeführten bzw. vorgestellten und beschlossenen Bauprogramme (Schaubild 19) eingegangen.

Die bestehenden Prüfaufträge für Projektverwirklichungen über PPP-Verfahren (Schaubild 21) werden noch einmal dargelegt.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, inwieweit Abschreibungen hierbei eine Rolle spielen.

 

Werksleiter Koplin erläutert hierzu das Verfahren.

 

Beigeordnete Schellmann  erinnert an das geplante Vorhaben Umwandlung der Grundschule im Roten Feld zu einer Sportschule und fragt nach dem Stand des Verfahrens.

 

Werksleiter Koplin erklärt, dass die Grundschule Rotes Feld vorrangig zu einer Ganztagsschule umgebaut werden soll. Über die Ergänzung, die Schule auch als Sportschule zu konzipieren, steht man derzeit mit dem MTV noch in Gesprächen. Wenn sich die Konzeption Sportschule gemeinsam mit dem MTV umsetzen lässt, soll dies auch realisiert werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann).