Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 113 (1) NGO gelten für den
Eigenbetrieb auch die für die Kommunen geltenden Vorschriften bzgl. der
Haushaltswirtschaft. Allerdings ist eine besondere Betrachtung des Ergebnisses
zu ermöglichen. Der Haushaltsplan des Eigenbetriebes
besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt.
Der Stellenplan für die Beschäftigten ist Bestandteil des
Haushaltsplanes. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Falls sich im Haushaltsplan der
Hansestadt Änderungen ergeben, die sich auf den Eigenbetrieb auswirken, sind
die Pläne des Eigenbetriebes dementsprechend zu ändern. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, die Haushaltssatzung
2009 mit Haushaltsplan und Stellenplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu
beschließen. |
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