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Auszug - Gesamtschule  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.11.2008    
Zeit: 15:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Hauptschule Kaltenmoor
Ort: Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. 1, 21337 Lüneburg
VO/3044/08 Gesamtschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 11 05
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Lotze führt aus, nach einer intensiven Phase der Beratung und Diskussion sei es dem Schulausschuss heute möglich, eine Gesamtschule für Lüneburg auf den Weg zu bringen. Sie dankt dabei der aktiven Elterninitiative „Eine Schule für Alle e.V.“, deren Engagement zu einer sachlichen öffentlichen Meinungsbildung beigetragen hat.

Sie betont, Rat und Verwaltung hätten sich die anstehende Entscheidung keineswegs leicht gemacht; dies betreffe auch die Beachtung der künftigen Übergangssituation für die Hauptschule Kaltenmoor und die Kopernikus-Schule. Sie dankt den Schulleiterinnen für das entgegengebrachte Verständnis.

 

Frau Lotze verweist auf den in der Sitzungsvorlage dargestellten Beratungsgang. Die Vorlage wurde bewusst so kurzfristig erstellt, um die Meinungsbildung aus dem Schulgrundsatzausschuss am 03.11.2008 noch mit aufzunehmen.

 

Herr Koch führt aus, es sei nach der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses noch zu entscheiden, ob die neue IGS mit 5 oder mit 6 Zügen eingerichtet werden soll.

Es sei auch zu entscheiden, ob möglicherweise doch noch mit einem 6. Jahrgang, der dann nach einer verbindlichen Rechtsauskunft der Landesschulbehörde auch 5-zügig sein müsste, gestartet wird.

 

Herr Koch erklärt in diesem Zusammenhang, die Landesschulbehörde habe sich wegen der Teilnahme eines Vertreters entschuldigt. Er bedauert, dass gerade zu den besonderen pädagogischen Methoden einer IGS der fachliche Rat der Behörde nunmehr fehlt. 

 

Herr Dr. Scharf führt aus, es geht bei der Diskussion zur Einrichtung einer Gesamtschule nicht um ideologische Motive, sondern um die pragmatische Ergänzung des bestehenden Schulangebotes. Die Hauptaufgabe jeder Schule und Schulform sei die individuelle Förderung des Schülers. Und bei Auswertung der Elternbefragung ergebe sich neben dem deutlichen Wunsch nach einer Gesamtschule eben auch, dass sich 56 % der an der Befragung Teilnehmenden eindeutig für das bestehende, dreigliedrige Schulsystem aussprechen. Auch ein großer Teil der Unentschlossenen sei sicher in diesen Kreis mit einzubeziehen.

Hinsichtlich des von der Elterninitiative gewünschten Beginns auch mit dem 6. Jahrgang spreche er sich dagegen aus, da dies zu pädagogischer Unruhe in den abgebenden Klassen quer durch alle Schulformen führen werde.

 

Herr Riechey betont, die LINKE habe als erste Fraktion im Rat die Gesamtschule beantragt. Zu verdanken sei es aber im wesentlichem den Initiativen „SINN e.V.“ und „Eine Schule für Alle e.V.“. Auch sehe er im Elternvotum mit 44 % pro Gesamtschule ein deutliches Votum des Elternwillens, dem die beiden Schulträger nachkommen sollten. Er halte neben der Schule in Kaltenmoor auch noch eine weitere IGS im Kreisgebiet für geboten.

Dies verhindere die Zufälligkeiten eines Losverfahrens und ermögliche, dass in Kaltenmoor auch mit einem 6. Jahrgang begonnen werden könne.

Herr Riechey fordert, dass das Land durch entsprechende Weiterbildungsangebote dem Bedarf für die künftigen IGS-Kollegien nachkomme.

 

Herr von Mansberg betont die Schwierigkeit der Entscheidung hinsichtlich der Zügigkeit und der möglichen Einrichtung des 6. Jahrgangs. Letztlich müsse man sich aber für die pädagogische Vernunft entscheiden, die kleinere Variante mit der 5-Zügigkeit zu wählen und den 6. Jahrgang nicht mit aufzunehmen. Auch müsse bedacht werden, dass mit der heutigen Entscheidung das „Aus“ für die beiden bewährten Schulen im Schulzentrum beschlossen wird.

 

Herr Nowak dankt den Elterninitiativen und würde sich wegen des 6. Jahrgangs noch eine Elternbefragung wünschen. Er sei sich sicher, dass das Interesse für zwei IGS vom Start weg gegeben ist.

 

Frau Kuckulies warnt davor, die Schülerinnen und Schüler, die gerade den schwierigen Wechsel von Klasse 4 der Grundschule überstanden haben, nun nochmalig beim Wechsel in Klasse 6 umzuschulen.

 

Herr Koch geht auf die ursprünglichen Anträge der LINKEN und der Grünen ein. Er betont, dass es zum damaligen Zeitpunkt richtig war, diese wegen der noch fehlenden Gesetzeslage (Einrichtungsverbot für neue Gesamtschulen) zurück zu stellen.

Bereits in 1992 sei die Errichtung einer IGS in der Stadt ausführlich diskutiert worden; auch mit einer Elternbefragung. Von daher sei das Thema keineswegs neu, es habe immer in der politischen „Wiedervorlage“ gelegen.

 

Ein wichtiger Aspekt ist die Schülerbeförderung. Für die Schüler aus dem unmittelbaren Umfeld des Stadtbusverkehrs wird es unproblematisch sein. Schwieriger wird es da schon für die Schüler aus dem Landkreis. Hier kann es im Sommer 2009  veränderte Linienführungen geben.

 

Herr Koch erwartet von der Landesschulbehörde, dass diese den weiteren Verlauf der Hauptschule und Realschule fachlich begleitet. Für die Folgejahre sollte beobachtet werden, ob eine Zusammenfassung beider Schulen oder der Anschluss als Außenstelle an eine andere Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll ist.

 

Er führt aus, das seit Jahren laufende städtebauliche Vorhaben „Soziale Stadt“ werde mit seinen Aktivitäten und Projekten selbstverständlich zukünftig auch die IGS einbeziehen. Insoweit bietet die Gesamtschule auch eine neue Perspektive für den Stadtteil, denn es werden dort erstmals nicht überwiegend Kinder aus dem Stadtteil, sondern Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis das Schulzentrum besuchen. Diese Durchmischung kann auch ein belebendes Element darstellen und Isolation aufheben.

 

Herr Koch betont, eine besondere Quotierung zur Berücksichtigung der Kinder aus den beiden Grundschulen Anne-Frank und Igelschule sei nach einer ersten Auskunft der Landesschulbehörde nicht möglich. Ein im Gesetz detailliert festgelegtes Losverfahren solle Bewerbern aus Stadt und Landkreis in gleicher Weise und mit gleicher Chance den Zugang zur IGS möglich machen. Gleichwohl werde die Verwaltung hierzu noch Erfahrungen vergleichbarer großer selbständiger Städte in Niedersachsen heranholen.

 

Frau Lotze berichtet zu anders lautenden Gerüchten hinsichtlich der Rücklaufquote bei der Elternbefragung, dass der städtische Durchschnitt von 63 % bei der Anne-Frank-Schule und der Igelschule nur sehr geringfügig abweicht. Eine Ausgrenzung nicht deutschsprachiger Eltern durch den Informationsbogen zur IGS ist eindeutig nicht belegbar.

Sie betont, dass die Entscheidung, nur mit dem 5. Jahrgang im Sommer 2009 zu starten, der Politik nicht leicht gefallen sei.

 

Außerhalb der eigentlichen Sitzung erhalten Herr Timm, Sprecher der Initiative „SINN e.V.“ und Frau Heggemann, Vorsitzende des Vereins „Eine Schule für Alle e.V.“, Gelegenheit ihre Standpunkte darzustellen. Beide Sprecher freuen sich, dass die von ihnen gewünschte IGS zustande kommt.

Es wird bezweifelt, ob die Gymnasien tatsächlich nicht 2-4 Kinder pro 5. Klasse abgeben können. Dies würde der Lernsituation mit 30 – 33 Kinder / Klasse nur gut tun.

Sie bitten daher, dass zumindest noch eine Elternbefragung für den kommenden 6. Jahrgang durchgeführt wird, damit dann u.U. noch dieser Jahrgang für das Schulzentrum Kaltenmoor mit eingeplant werden könne.

 

Auf Nachfrage von Frau Baumgarten antwortet Herr Koch, dass die Schülerinnen und Schüler aus Kaltenmoor, die im nächsten Jahr dort nicht mehr in die 5. Klassen eingeschult werden, die HS Stadtmitte, die HRS Kreideberg und die HS und RS im Schulzentrum Oedeme besuchen werden.

 

Herr Tretow-Zimmermann fordert, dass die Stadt die Landesschulbehörde für die pädagogischen Weichenstellungen in die Pflicht nimmt. Alle Beteiligten haben ein Anrecht schnellstmöglich zu erfahren, wie es für die Schulen weiter gehe. Er gehe davon aus, dass eine Art Bestandsrecht gewährleistet bleiben müsse.

 

Herr Koch antwortet, es bestehe auch in allen Fragen zur Gründung der IGS ein enger Dialog zwischen der Stadt und der Landesschulbehörde. Die fachliche Umsetzung des IGS-Beschlusses sei aber Landessache; Dienstherr für die Lehrkräfte ist das Land. Ihm sei bekannt, dass sich bereits auf eher informelle Weise einzelne Pädagogen für eine Tätigkeit an der IGS interessiert gezeigt haben.

Eine Bestandsgarantie für die vorhandenen Klassen werde aber für den Zeitraum bis 2014 (Schulabgang Klasse 10, jetzige Klasse 5) wohl kaum möglich sein.

 

Nach Abschluss der Beratungen fasst der Schulausschuss einstimmig den nachstehenden Beschluss.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.      Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer fünfzügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der  Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1. erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen    Schulbezirks enthalten.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.      Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

6.      Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

7.      Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.

 

Herr Riechey, der für die Fraktion DIE LINKE über ein Grundmandat verfügt, bittet zu Protokoll zu nehmen, das auch er für die Beschlussfassung sei.