Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Schulz trägt mit Unterstützung einer Power-Point-Präsentation zum TOP 6 vor. Er
nimmt Bezug auf die einzelnen Punkte wie sie in der Sitzungsvorlage dargestellt
wurden und erläutert die Hintergründe für die vorgeschlagenen Änderungen. Auf
die Frage von Ratsherrn Riechey, ob es denn durch den Bau von Erdwärmeanlagen
Probleme mit dem Grundwasser geben könnte, gibt Herr Schulz Hinweise zur
Technik und erläutert, welche gesetzlichen Voraussetzungen an die
wasserrechtliche Erlaubnis für die Zulassung der Bohrung geknüpft würden. Ab
einer Bohrtiefe von 100 Metern werde sogar eine bergrechtliche Genehmigung vom
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich. Er beziffert
die Mehrkosten einer Erdwärmeanlage für ein Einfamilienhaus auf rund 7.000
€ gegenüber einer herkömmlichen Heizung mit Brennwerttechnik. Eine höhere
Förderung dieser Anlagen sei daher vertretbar. Frau
Lotze erinnert an die Ausschusssitzung im VGH-Gebäude, in der erstmals eine
kombinierte Erdwärmeanlage dem Ausschuss vorgestellt wurde. Sie stellt fest,
dass die Stadt seit Beginn der Förderung im Jahre 2005 eine vorbildliche Leistung
erbracht habe. Zusätzlich habe das
heimische Handwerk von dieser Förderung profitieren können. Insgesamt
sei dies eine erfreuliche Entwicklung. Ratsherr
Neubauer ergänzt, dass der Bereich Umwelt eine Stadtkarte mit den Standorten
der geförderten Anlagen in Lüneburg
erstellt hat. Herr Moßmann kündigt an, diese dem Ausschuss in seiner nächsten
Sitzung vorzustellen. Beschluss: Der
Ausschuss stimmt den Änderungen der Förderrichtlinie zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:
7 Nein-Stimmen:
- Enthaltungen: - |
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