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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass hier die Finanzierungszusage
vorgelegt werde, wie sie mit dem Landkreis, der Universität und dem Land
Niedersachsen vereinbart worden sei. Die Zusage erfolge, entsprechend der
Absprache mit dem Innenministerium, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Die
heutige Zusage sei wichtig für den Antrag der Universität beim
Landesrechnungshof, dort müsse die Finanzierung dargelegt werden. Das Land habe
sich bei ihm für die Hilfe der Stadt ausdrücklich bedankt und bestätigt, dass
das Land den Bau des Audimax unterstützen werde. Der Anlage beigefügt wurde der
Entwurf einer Nutzungsvereinbarung, der allerdings heute nicht mit beschlossen
werden solle, da es verschiedene Nachfragen und Änderungswünsche gebe, die noch
gemeinsam abgearbeitet werden sollen. Die Nutzungsvereinbarung könne ohnehin
erst greifen, wenn das Audimax in Betrieb genommen werde. Es gelte heute, der
Finanzierungszusage zuzustimmen, um die Planungen der Universität zu sichern. Beigeordneter DÖRBAUM stellt fest, dass die Hansestadt Lüneburg ein verlässlicher
Partner sei und zu den Aussagen stehe, die sie in der Rahmenvereinbarung mit Landkreis
und Universität getroffen habe. Es liege der Entwurf des weltbekannten
Architekten Libeskind vor, was bedeute, dass eine außergewöhnliche Chance für
Lüneburg bestehe, einen solch bedeutenden Bau umzusetzen. Man müsse
feststellen, dass sich die Universität neu ausrichte, wozu auch gehöre, eine
Strategie zu verfolgen, die Universität auf dem Campus zu konzentrieren. Es
gehe nicht nur darum, ein Audimax zu bauen, sondern alle Bauten auf dem
Campusgelände zusammenzufassen. Das sei sehr wichtig und sollte von der Stadt
auch gefördert werden. Dagegen könne man Lehre und Wissenschaft vor Ort nicht
unmittelbar unterstützen. Mit den Mitteln der Stadt Lüneburg sei es nicht
möglich, an irgendeiner Stelle in die Lehrausrichtung der Universität
einzugreifen, hier seien dem Rat die Hände gebunden. Die Universität habe einen solchen Stellenwert für Lüneburg,
dass sich die Stadt der Universität nicht verschließen könne. Deswegen werde
seine Fraktion auch der Finanzierungszusage zustimmen. Der Anteil des
Landkreises sei mit großer Mehrheit bereits am vergangenen Montag vom Kreistag
beschlossen worden und er wünsche und hoffe, dass der Anteil der Stadt
ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossen werde. Vielleicht sei es ja möglich,
hier einmal ein gemeinsames Signal zu setzen, vor allem wenn die Universität
den Ratsmitgliedern wirklich so am Herzen liege, wie jeder immer behaupte. Die Universität müsse sich dorthin ausrichten können, wo sie
nach den wissenschaftlichen Vorgaben des Präsidenten, des Präsidiums und des
Senates hingehöre. Beigeordnete SCHELLMANN macht klar, dass es für sie eine universitäre
Sensation wäre, nicht ein schickes Audimax zu bauen, sondern die Mitteilung zu
erhalten, einen Nobelpreisträger hervorgebracht zu haben. Ihr gehe es um
Inhalte, nicht um großartige Worte für einen ganz normalen Prozess. Hier würden
amerikanische Verhältnisse übergestülpt, dabei sei man in vielen Dingen
wesentlich besser, als die Amerikaner. Dennoch würde sie sich freuen, wenn es
gelänge, in Lüneburg ein architektonisch herausragendes Zentralgebäude des
Architekten Libeskind entstehen zu lassen. Ihre Kritik setze an anderer Stelle ein. Die Stadt Lüneburg
brauche für Großveranstaltungen eine repräsentative Stadthalle. Mit den fünf
Millionen Euro für das Audimax, die man ansonsten in die Nordlandhalle stecken
würde, müsse man doch einigermaßen sichergehen können, dass man sich an einem
Gebäude beteilige, das für einen Großteil der anstehenden Veranstaltungen einen
attraktiven Austragungsort biete. Da sich die Attraktivität nicht nur an der
architektonischen Faszination bemesse, sondern auch und gerade an so simplen
Fragen wie den technischen Abläufen, den Zugänglichkeiten,
Bewirtschaftungsaufwendungen, Umbaumöglichkeiten, der Termingestaltung und der
Höhe von Umbaukosten im konkreten Einzelfall sowie Nutzungsentgelten, müsse
größtmögliche Klarheit gerade in diese Nebensächlichkeiten gebracht werden. Was
nütze eine Beteiligung an einem Bau, den potentielle Veranstalter zwar optisch
toll, für ihre Verwendungszwecke aber leider unpraktisch oder zu teuer fänden.
Es gelte zu bedenken, dass man es mit einem auf Vorlesungen und
Forschungsbetrieb ausgerichteten Bau zu tun habe, was in der Regel bedeute,
dass für andere Verwendungszwecke mehr oder weniger Kompromisse eingegangen
werden müssen. Diese Kompromisse müsse man unbedingt vorher kennen. Es könne nicht eine verbindliche Zusage über fünf Millionen
Euro abgegeben werden, bevor nicht einigermaßen genau vertraglich festgelegt
sei, welche Anforderungen der Bau erfüllen müsse und nach welchen Grundsätzen
die spätere Raumbelegung entschieden werde. Auf die derzeitige Harmonie
zwischen der jetzigen Universitätsleitung und der Verwaltungsspitze könne man
sich nicht auf ewig verlassen. Indem man heute die Zusicherung zur Finanzierung
gebe, könne man hinterher nicht mehr in dem Maße mitbestimmen, wie man es gerne
wolle. Man dürfe nicht die eigene Verhandlungsmasse aus der Hand geben. Der
Entwurf der Nutzungsvereinbarung bewege sich nur an der Oberfläche und lasse zu
viele Fragen offen, die unbedingt zuvor geklärt werden müssten. Die Universität
habe offenbar das alleinige Recht, eine Veranstaltung abzulehnen oder
zuzulassen, die Kriterien dafür seien nicht bekannt, etwa bei konkurrierender
Nutzung. Die Abgrenzung zwischen den Nutzungsarten sehe zwar auf den ersten
Blick ganz klar und deutlich aus, subsummiere man sie jedoch, können sich große
Schwierigkeiten ergeben. Es könne doch nicht sein, dass die Stadt dabei
keinerlei Mitspracherecht habe. Sie befürworte grundsätzlich den Zuschuss unter der
Voraussetzung, dass die Gesamtfinanzierung zustande komme und die Folgekosten
abgesichert seien. Ratsherr RIECHEY merkt an, dass seine Fraktion viele der von Beigeordneter
Schellmann vorgetragenen Argumente unterstützen könne. Nach seiner Meinung
werde hier das Pferd von hinten aufgezäumt, da das Bebauungsverfahren noch
nicht einmal gezeigt habe, ob die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Bau
eines 38 Meter hohen Zentralgebäudes überhaupt geeignet und umsetzbar seien.
Bevor das nicht geklärt sei, könne nicht über die Finanzierung des
Audimaxkomplexes in diesem Gebiet beschlossen werden, zumal die Auswertung der
Fachgutachten noch nicht vorlägen. Die LZ habe berichtet, dass BUND und NABU
das Projekt ablehnten, da sie den geplanten Niedrigenergieeffekt anzweifeln und
auf dem Dach aufgrund der eigenwilligen Architektur noch nicht einmal
Solarzellen angebracht werden könnten. Zudem würden durch den Bau Biotope
geschützter oder vom Aussterben bedrohter Tierarten zerstört und der
Versiegelungsgrad des Campus stark angehoben. Diese und andere Details seien
noch offen und müssten erst geklärt werden, ehe eine Finanzzusage von mehreren
Millionen Euro zu einem Konzept abgegeben werde. Alles andere ließe im übrigen
einen Bebauungsplan und das Genehmigungsverfahren als eine reine Farce
erscheinen. Für das Audimax liege zudem noch kein seriöses Finanzkonzept
vor. Der Landesrechnungshof habe erst kürzlich in einem Schreiben an das
Wissenschaftsministerium verlauten lassen, dass die Finanzierung des Audimax
auf tönernen Füßen stehe. Der fest einkalkulierte 13-Millionen-Zuschuss des
Bundesumweltministeriums sei ebenfalls völlig fraglich, scheinbar sei noch
nicht einmal ein Antrag gestellt worden. Es sei auch nicht bekannt, ob es
überhaupt einen Fördertopf dafür gebe. Derzeit habe die Universität zur Bauunterhaltung sämtlicher
Gebäude insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung. Lege man fünf bis zehn Prozent
der Investitionskosten für die Unterhaltung zugrunde, ergeben sich hierfür 3,2 bis 6,5 Millionen Euro an laufenden Kosten.
Es sei zu bezweifeln, dass man dieses Geld aufbringen könne. Das
Unterhaltungskonzept sei ungeklärt. Das Zusammenbringen der verschiedenen Nutzungsansprüche
werde sehr schwierig. Man wolle
irgendwann später mit der Universität über Nutzungsbedingungen diskutieren, mit
der Finanzierungszusage gebe man allerdings seinen Trumpf aus der Hand. Dadurch
habe man keine Verhandlungsposition mehr. Für eine Stadthalle sei das Gebäude viel zu klein, für ein
Audimax dagegen viel zu groß. Dies sage auch die Studierendenschaft, an deren
Problemen der Bau eines Audimax vorbei gehe. Viel wichtiger sei, dass zu wenig
Geld für die Verbesserung der Lehrbedingungen zur Verfügung stehe. Dies seien
die ganz zentralen Probleme dieser Universität, die über die Nebendiskussion
über die Architektur von Libeskind völlig ausgeblendet würden. Die Linke habe sich immer für eine positive
Universitätsentwicklung und für den Ausbau der Bildungssysteme eingesetzt.
Bevor aber nicht die vielen offenen Fragen geklärt seien, könne man über die
Finanzierungszusage keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen, daher könne
seine Fraktion an dieser Stelle des Verfahrens keine Zustimmung geben. Ratsherr MEIHSIES stellt zwei für seine Fraktion wesentliche Kriterien für
die Entscheidung über die Finanzierungszusage heraus. Dies sei einerseits das
Energiekriterium, welches seiner Fraktion vorgestellt worden sei und das man
als erfüllt ansehe. Es sei ein Konzept dargestellt worden, in dem glaubhaft
nachgewiesen wurde, dass die Nachhaltigkeit nicht nur eingefordert, sondern
auch umgesetzt wird. Das zweite Kriterium sei eine vernünftige
Nutzungsmöglichkeit für die Stadt Lüneburg. Hier gebe es noch Diskussionen und
gewisse Unstimmigkeiten innerhalb seiner Fraktion, die er aber als
demokratische Prinzipien durchaus begrüße. Man könne über die Einzelheiten
streiten, müsse aber heute ein Signal geben, das man diese Universität stärken
wolle und wisse, was man an der Universität
- auch als Wirtschaftfaktor für die Stadt – habe. Beigeordnete BAUMGARTEN bekräftigt, dass ihre Fraktion zur Universität und
zu der gemachten Zusage stehe. In die aufgrund der Sitzung des
Verwaltungsausschusses geänderte Beschlussempfehlung sei genau das
eingearbeitet worden, was von der FDP und den Linken jetzt beanstandet werde,
nämlich der Vorbehalt des Abschlusses einer Vereinbarung über die Mitnutzung
des Zentralgebäudes. Die Nutzungsvereinbarung werde unter Mitarbeit aller
Fraktionen überarbeitet, so dass sich jeder noch in die Gestaltung einbringen
könne. Die Koppelung der Nutzungsvereinbarung an die Finanzierungszusage sei
als Pfand für die Verhandlungen notwendig, da dieser Vorbehalt nun
berücksichtigt werde, könne ihre Fraktion der Vorlage zustimmen. Beigeordneter BLANCK schließt sich ebenfalls im wesentlichen den Ausführungen
von Beigeordneter Schellmann an, da auch er die Voraussetzungen für eine
Finanzierungszusage aufgrund des offenen Raumnutzungskonzeptes als noch nicht
gegeben ansehe. Er zitiere aus der Antwort von Herrn Ersten Stadtrat Koch zur
Anfrage seiner Fraktion zur Nordlandhalle, wonach es in den achtziger und
neunziger Jahren eine Spitzenauslastung von etwa 40 Großveranstaltungen –
größtenteils sportlicher Art – sowie durchschnittlich siebzehn
Tourneeveranstaltungen jährlich gegeben habe. Eine Überlegung sei gewesen, mit
der Investition von fünf Millionen Euro die Nutzungsmöglichkeit der
Nordlandhalle zu ersetzen und das Projekt ‚Sanierung Nordlandhalle’
aufzugeben. Aus dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung gehe nun hervor, dass
angedacht sei, überhaupt nur an dreißig Tagen im Jahr die Nutzung durch Stadt,
Landkreis und Dritte ausüben zu lassen. Eine Weitervermietung sei zudem nicht
möglich. All das bedeute, dass eine Funktion, wie die Nordlandhalle sie hatte,
im Audimax nicht gegeben sei. Er könne daher dem Entwurf heute nicht zustimmen. Ratsfrau BRUNKE-REUBOLD schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn
Meihsies an und verweist darauf, dass es durchaus demokratische Kultur sei,
auch innerhalb einer Fraktion unterschiedlich abzustimmen. Es schlügen auch in
ihrer Brust zwei Herzen, wenn sie betrachte, wie mit dem Bereich
Sozialpädagogik umgegangen worden sei. Dies wolle sie ganz sicher nicht
kritiklos hinnehmen. Kritische Aspekte gebe es auch hinsichtlich der
Dimensionen des Gebäudes. Diese Dinge machten die Entscheidung nicht einfach.
Nichtsdestotrotz werde sie der Finanzierungszusage zustimmen, da das erläuterte
ökologische Konzept beispielhaft sei. Sie wünsche sich an der einen oder
anderen Stelle in der öffentlichen Bauplanung den Mut, die Bereitschaft und das
Engagement, das die Universität hier – durchaus auch gegen Widerstände
– an den Tag gelegt und durchgesetzt habe. Das wolle sie mit ihrer Stimme
unterstützen, das Projekt gleichwohl weiterhin kritisch begleiten. Ratsherr VÖLKER bittet um eine Auskunft zur Formulierung unter Ziffer 6,
wonach Audimax und Nebenflächen für bis zu dreißig Nutzungen jährlich zur
Verfügung gestellt werden, wann immer keine Nutzungen nach 3. oder 5. geplant
sind. Erwarte die Verwaltung, dass hier eine harmonische Einigung mit der
Universität möglich sei, oder stehe zu befürchten, dass die Universität unter
dem Vorwand von Terminschwierigkeiten Veranstaltungen blockiere. Dieser Passus
sei sehr schwammig formuliert, er stelle die Frage, ob diese Formulierung noch
veränderbar sei. Oberbürgermeister MÄDGE führt zunächst aus, dass es sich bei den dreißig
genannten Veranstaltungen um solche nicht kommerzieller Art handle.
Professionelle Musikveranstaltungen etwa seien kommerziell und es stelle sich
die Frage, ob diese nicht – je nach Größenordnung – im Vamos, im
Kulturforum oder in Hamburg besser aufgehoben seien. Als Schwerpunkt für das
Audimax seien Konzerte eindeutig nicht zu sehen, da das hierfür erforderliche
Equipment nicht vorgehalten werden könne. Er erwarte eine einvernehmliche
Terminabsprache mit der Universität. Natürlich sei die Universität in erster
Linie dazu da, Forschung und Lehre anzubieten, man müsse aber berücksichtigen,
dass Vorlesungen im allgemeinen tagsüber stattfinden und damit kaum in Konkurrenz
etwa zu Konzerten stünden, die gewöhnlich in die Abendstunden fallen. Die genannte Passage im Entwurf der Nutzungsvereinbarung sei
der Vereinbarung mit dem Kulturforum entnommen worden. Dort seien ähnliche
Absprachen erforderlich, ohne dass es zu Schwierigkeiten komme. In der
Systematik haben die Veranstaltungen der Universität Priorität, danach folgten
die kommerziellen Veranstaltungen wie Seminare und Konzerte, die direkt mit der
Universität abgeschlossen und deren Nutzungsentgelt von der Universität
kalkuliert und festgelegt werde. Nicht anders sei die Situation, wenn die Stadt
etwa den Fürstensaal vermiete. Danach folgten die in Rede stehenden bis zu
dreißig nichtkommerziellen Veranstaltungen, bei denen die Stadt Vorschläge
mache und diese mit der Universität abspreche. Er erinnere an die Vorstellung der Planungen zur
Nordlandhalle mit Investitionen von 20 Millionen Euro und einem Zuschuss von
300.000 Euro pro Jahr. Seinerzeit sei Herr Blanck über die Verwaltung
hergefallen und habe beanstandet, dass der aus Steuergeldern finanzierte
Zuschuss viel zu niedrig angesetzt und ‚billig gerechnet’ worden
sei und man das Geld, welches man für Bildung brauche, nicht in die
Nordlandhalle stecken dürfe. Jetzt werde eine Lösung präsentiert, in der es vor allem
darum gehe, in der Universität Seminare und Kongresse stattfinden zu lassen,
durch die Menschen in die Stadt geholt würden. Auf diesem Wege rentiere sich
die Investition für die Stadt, indem die Seminarteilnehmer Hotelzimmer belegen
und Geld in Handel und Gastronomie bringen. Die Nutzungsvereinbarung werde in Zusammenarbeit mit den
Fraktionen überarbeitet und gestrafft. Die Universität sammle gerade die
einzelnen Finanzierungszusagen für die Gesamtfinanzierung ein, um sie dem
Landesrechnungshof vorzulegen. Er betrachte das Projekt insoweit gelassen, als
der Landesrechnungshof und der Haushaltsausschuss mit Herrn Althusmann nicht
zustimmen werden, wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert sei. Man könne
aber jetzt nicht die Finanzierungszusage von Detailfragen abhängig machen, da
die Universität im jetzigen Stadium der Planungen zur Darstellung der
Gesamtfinanzierung auf diese Zusage angewiesen sei. Wenn jeder sich so verhalte
und immer wieder abwarte, könne die Universität die Planungen einstellen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen von
Beigeordneter Schellmann und Ratsfrau Kuckulies sowie 3 Enthaltungen der
Ratsherren Riechey und Kunath sowie des Beigeordneten Blanck: Der Rat der Hansestadt Lüneburg
beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2009 und vorbehaltlich des
Abschlusses einer Vereinbarung über die Mitnutzung des Zentralgebäudes, dass
sich die Hansestadt Lüneburg im Falle der Umsetzung an den Kosten für die
Errichtung eines Zentralgebäudes der LEUPHANA-Universität Lüneburg auf dem
Campus Scharnhorststraße gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg mit einem
Eigenanteil von maximal 7 Mio. Euro beteiligt; der Eigenanteil der Hansestadt
Lüneburg beträgt 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil ist im Haushaltsplan 2009 für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit je 2,5 Mio. Euro zu veranschlagen. Die
Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der LEUPHANA-Universität Lüneburg eine
entsprechende Finanzierungszusage abzugeben. (14,
V) |
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