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Auszug - Strategische Rahmenvereinbarung für eine Kooperation zwischen Hansestadt Lüneburg, Landkreis Lüneburg und LEUPHANA-Universität Lüneburg Bestätigung der Finanzierungszusage  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2008    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2876/08 Strategische Rahmenvereinbarung für eine Kooperation zwischen Hansestadt Lüneburg,
Landkreis Lüneburg und LEUPHANA-Universität Lüneburg
Bestätigung der Finanzierungszusage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rempel, Volker
Federführend:DEZERNAT V Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass hier die Finanzierungszusage vorgelegt werde, wie sie mit dem Landkreis, der Universität und dem Land Niedersachsen vereinbart worden sei. Die Zusage erfolge, entsprechend der Absprache mit dem Innenministerium, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Die heutige Zusage sei wichtig für den Antrag der Universität beim Landesrechnungshof, dort müsse die Finanzierung dargelegt werden. Das Land habe sich bei ihm für die Hilfe der Stadt ausdrücklich bedankt und bestätigt, dass das Land den Bau des Audimax unterstützen werde. Der Anlage beigefügt wurde der Entwurf einer Nutzungsvereinbarung, der allerdings heute nicht mit beschlossen werden solle, da es verschiedene Nachfragen und Änderungswünsche gebe, die noch gemeinsam abgearbeitet werden sollen. Die Nutzungsvereinbarung könne ohnehin erst greifen, wenn das Audimax in Betrieb genommen werde. Es gelte heute, der Finanzierungszusage zuzustimmen, um die Planungen der Universität zu sichern.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt fest, dass die Hansestadt Lüneburg ein verlässlicher Partner sei und zu den Aussagen stehe, die sie in der Rahmenvereinbarung mit Landkreis und Universität getroffen habe. Es liege der Entwurf des weltbekannten Architekten Libeskind vor, was bedeute, dass eine außergewöhnliche Chance für Lüneburg bestehe, einen solch bedeutenden Bau umzusetzen. Man müsse feststellen, dass sich die Universität neu ausrichte, wozu auch gehöre, eine Strategie zu verfolgen, die Universität auf dem Campus zu konzentrieren. Es gehe nicht nur darum, ein Audimax zu bauen, sondern alle Bauten auf dem Campusgelände zusammenzufassen. Das sei sehr wichtig und sollte von der Stadt auch gefördert werden. Dagegen könne man Lehre und Wissenschaft vor Ort nicht unmittelbar unterstützen. Mit den Mitteln der Stadt Lüneburg sei es nicht möglich, an irgendeiner Stelle in die Lehrausrichtung der Universität einzugreifen, hier seien dem Rat die Hände gebunden.

Die Universität habe einen solchen Stellenwert für Lüneburg, dass sich die Stadt der Universität nicht verschließen könne. Deswegen werde seine Fraktion auch der Finanzierungszusage zustimmen. Der Anteil des Landkreises sei mit großer Mehrheit bereits am vergangenen Montag vom Kreistag beschlossen worden und er wünsche und hoffe, dass der Anteil der Stadt ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossen werde. Vielleicht sei es ja möglich, hier einmal ein gemeinsames Signal zu setzen, vor allem wenn die Universität den Ratsmitgliedern wirklich so am Herzen liege, wie jeder immer behaupte.

Die Universität müsse sich dorthin ausrichten können, wo sie nach den wissenschaftlichen Vorgaben des Präsidenten, des Präsidiums und des Senates hingehöre.

 

Beigeordnete SCHELLMANN macht klar, dass es für sie eine universitäre Sensation wäre, nicht ein schickes Audimax zu bauen, sondern die Mitteilung zu erhalten, einen Nobelpreisträger hervorgebracht zu haben. Ihr gehe es um Inhalte, nicht um großartige Worte für einen ganz normalen Prozess. Hier würden amerikanische Verhältnisse übergestülpt, dabei sei man in vielen Dingen wesentlich besser, als die Amerikaner. Dennoch würde sie sich freuen, wenn es gelänge, in Lüneburg ein architektonisch herausragendes Zentralgebäude des Architekten Libeskind entstehen zu lassen.

Ihre Kritik setze an anderer Stelle ein. Die Stadt Lüneburg brauche für Großveranstaltungen eine repräsentative Stadthalle. Mit den fünf Millionen Euro für das Audimax, die man ansonsten in die Nordlandhalle stecken würde, müsse man doch einigermaßen sichergehen können, dass man sich an einem Gebäude beteilige, das für einen Großteil der anstehenden Veranstaltungen einen attraktiven Austragungsort biete. Da sich die Attraktivität nicht nur an der architektonischen Faszination bemesse, sondern auch und gerade an so simplen Fragen wie den technischen Abläufen, den Zugänglichkeiten, Bewirtschaftungsaufwendungen, Umbaumöglichkeiten, der Termingestaltung und der Höhe von Umbaukosten im konkreten Einzelfall sowie Nutzungsentgelten, müsse größtmögliche Klarheit gerade in diese Nebensächlichkeiten gebracht werden. Was nütze eine Beteiligung an einem Bau, den potentielle Veranstalter zwar optisch toll, für ihre Verwendungszwecke aber leider unpraktisch oder zu teuer fänden. Es gelte zu bedenken, dass man es mit einem auf Vorlesungen und Forschungsbetrieb ausgerichteten Bau zu tun habe, was in der Regel bedeute, dass für andere Verwendungszwecke mehr oder weniger Kompromisse eingegangen werden müssen. Diese Kompromisse müsse man unbedingt vorher kennen.

Es könne nicht eine verbindliche Zusage über fünf Millionen Euro abgegeben werden, bevor nicht einigermaßen genau vertraglich festgelegt sei, welche Anforderungen der Bau erfüllen müsse und nach welchen Grundsätzen die spätere Raumbelegung entschieden werde. Auf die derzeitige Harmonie zwischen der jetzigen Universitätsleitung und der Verwaltungsspitze könne man sich nicht auf ewig verlassen. Indem man heute die Zusicherung zur Finanzierung gebe, könne man hinterher nicht mehr in dem Maße mitbestimmen, wie man es gerne wolle. Man dürfe nicht die eigene Verhandlungsmasse aus der Hand geben. Der Entwurf der Nutzungsvereinbarung bewege sich nur an der Oberfläche und lasse zu viele Fragen offen, die unbedingt zuvor geklärt werden müssten. Die Universität habe offenbar das alleinige Recht, eine Veranstaltung abzulehnen oder zuzulassen, die Kriterien dafür seien nicht bekannt, etwa bei konkurrierender Nutzung. Die Abgrenzung zwischen den Nutzungsarten sehe zwar auf den ersten Blick ganz klar und deutlich aus, subsummiere man sie jedoch, können sich große Schwierigkeiten ergeben. Es könne doch nicht sein, dass die Stadt dabei keinerlei Mitspracherecht habe.

Sie befürworte grundsätzlich den Zuschuss unter der Voraussetzung, dass die Gesamtfinanzierung zustande komme und die Folgekosten abgesichert seien.

 

Ratsherr RIECHEY merkt an, dass seine Fraktion viele der von Beigeordneter Schellmann vorgetragenen Argumente unterstützen könne. Nach seiner Meinung werde hier das Pferd von hinten aufgezäumt, da das Bebauungsverfahren noch nicht einmal gezeigt habe, ob die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Bau eines 38 Meter hohen Zentralgebäudes überhaupt geeignet und umsetzbar seien. Bevor das nicht geklärt sei, könne nicht über die Finanzierung des Audimaxkomplexes in diesem Gebiet beschlossen werden, zumal die Auswertung der Fachgutachten noch nicht vorlägen. Die LZ habe berichtet, dass BUND und NABU das Projekt ablehnten, da sie den geplanten Niedrigenergieeffekt anzweifeln und auf dem Dach aufgrund der eigenwilligen Architektur noch nicht einmal Solarzellen angebracht werden könnten. Zudem würden durch den Bau Biotope geschützter oder vom Aussterben bedrohter Tierarten zerstört und der Versiegelungsgrad des Campus stark angehoben. Diese und andere Details seien noch offen und müssten erst geklärt werden, ehe eine Finanzzusage von mehreren Millionen Euro zu einem Konzept abgegeben werde. Alles andere ließe im übrigen einen Bebauungsplan und das Genehmigungsverfahren als eine reine Farce erscheinen.

Für das Audimax liege zudem noch kein seriöses Finanzkonzept vor. Der Landesrechnungshof habe erst kürzlich in einem Schreiben an das Wissenschaftsministerium verlauten lassen, dass die Finanzierung des Audimax auf tönernen Füßen stehe. Der fest einkalkulierte 13-Millionen-Zuschuss des Bundesumweltministeriums sei ebenfalls völlig fraglich, scheinbar sei noch nicht einmal ein Antrag gestellt worden. Es sei auch nicht bekannt, ob es überhaupt einen Fördertopf dafür gebe.

Derzeit habe die Universität zur Bauunterhaltung sämtlicher Gebäude insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung. Lege man fünf bis zehn Prozent der Investitionskosten für die Unterhaltung zugrunde, ergeben sich hierfür  3,2 bis 6,5 Millionen Euro an laufenden Kosten. Es sei zu bezweifeln, dass man dieses Geld aufbringen könne. Das Unterhaltungskonzept sei ungeklärt.

Das Zusammenbringen der verschiedenen Nutzungsansprüche werde sehr schwierig. Man  wolle irgendwann später mit der Universität über Nutzungsbedingungen diskutieren, mit der Finanzierungszusage gebe man allerdings seinen Trumpf aus der Hand. Dadurch habe man keine Verhandlungsposition mehr.

Für eine Stadthalle sei das Gebäude viel zu klein, für ein Audimax dagegen viel zu groß. Dies sage auch die Studierendenschaft, an deren Problemen der Bau eines Audimax vorbei gehe. Viel wichtiger sei, dass zu wenig Geld für die Verbesserung der Lehrbedingungen zur Verfügung stehe. Dies seien die ganz zentralen Probleme dieser Universität, die über die Nebendiskussion über die Architektur von Libeskind völlig ausgeblendet würden.

Die Linke habe sich immer für eine positive Universitätsentwicklung und für den Ausbau der Bildungssysteme eingesetzt. Bevor aber nicht die vielen offenen Fragen geklärt seien, könne man über die Finanzierungszusage keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen, daher könne seine Fraktion an dieser Stelle des Verfahrens keine Zustimmung geben.

 

Ratsherr MEIHSIES stellt zwei für seine Fraktion wesentliche Kriterien für die Entscheidung über die Finanzierungszusage heraus. Dies sei einerseits das Energiekriterium, welches seiner Fraktion vorgestellt worden sei und das man als erfüllt ansehe. Es sei ein Konzept dargestellt worden, in dem glaubhaft nachgewiesen wurde, dass die Nachhaltigkeit nicht nur eingefordert, sondern auch umgesetzt wird. Das zweite Kriterium sei eine vernünftige Nutzungsmöglichkeit für die Stadt Lüneburg. Hier gebe es noch Diskussionen und gewisse Unstimmigkeiten innerhalb seiner Fraktion, die er aber als demokratische Prinzipien durchaus begrüße. Man könne über die Einzelheiten streiten, müsse aber heute ein Signal geben, das man diese Universität stärken wolle und wisse, was man an der Universität  - auch als Wirtschaftfaktor für die Stadt – habe.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN bekräftigt, dass ihre Fraktion zur Universität und zu der gemachten Zusage stehe. In die aufgrund der Sitzung des Verwaltungsausschusses geänderte Beschlussempfehlung sei genau das eingearbeitet worden, was von der FDP und den Linken jetzt beanstandet werde, nämlich der Vorbehalt des Abschlusses einer Vereinbarung über die Mitnutzung des Zentralgebäudes. Die Nutzungsvereinbarung werde unter Mitarbeit aller Fraktionen überarbeitet, so dass sich jeder noch in die Gestaltung einbringen könne. Die Koppelung der Nutzungsvereinbarung an die Finanzierungszusage sei als Pfand für die Verhandlungen notwendig, da dieser Vorbehalt nun berücksichtigt werde, könne ihre Fraktion der Vorlage zustimmen.

 

Beigeordneter BLANCK schließt sich ebenfalls im wesentlichen den Ausführungen von Beigeordneter Schellmann an, da auch er die Voraussetzungen für eine Finanzierungszusage aufgrund des offenen Raumnutzungskonzeptes als noch nicht gegeben ansehe. Er zitiere aus der Antwort von Herrn Ersten Stadtrat Koch zur Anfrage seiner Fraktion zur Nordlandhalle, wonach es in den achtziger und neunziger Jahren eine Spitzenauslastung von etwa 40 Großveranstaltungen – größtenteils sportlicher Art – sowie durchschnittlich siebzehn Tourneeveranstaltungen jährlich gegeben habe. Eine Überlegung sei gewesen, mit der Investition von fünf Millionen Euro die Nutzungsmöglichkeit der Nordlandhalle zu ersetzen und das Projekt ‚Sanierung Nordlandhalle’ aufzugeben. Aus dem Entwurf der Nutzungsvereinbarung gehe nun hervor, dass angedacht sei, überhaupt nur an dreißig Tagen im Jahr die Nutzung durch Stadt, Landkreis und Dritte ausüben zu lassen. Eine Weitervermietung sei zudem nicht möglich. All das bedeute, dass eine Funktion, wie die Nordlandhalle sie hatte, im Audimax nicht gegeben sei. Er könne daher dem Entwurf heute nicht zustimmen.

 

Ratsfrau BRUNKE-REUBOLD schließt sich den Ausführungen des Ratsherrn Meihsies an und verweist darauf, dass es durchaus demokratische Kultur sei, auch innerhalb einer Fraktion unterschiedlich abzustimmen. Es schlügen auch in ihrer Brust zwei Herzen, wenn sie betrachte, wie mit dem Bereich Sozialpädagogik umgegangen worden sei. Dies wolle sie ganz sicher nicht kritiklos hinnehmen. Kritische Aspekte gebe es auch hinsichtlich der Dimensionen des Gebäudes. Diese Dinge machten die Entscheidung nicht einfach. Nichtsdestotrotz werde sie der Finanzierungszusage zustimmen, da das erläuterte ökologische Konzept beispielhaft sei. Sie wünsche sich an der einen oder anderen Stelle in der öffentlichen Bauplanung den Mut, die Bereitschaft und das Engagement, das die Universität hier – durchaus auch gegen Widerstände – an den Tag gelegt und durchgesetzt habe. Das wolle sie mit ihrer Stimme unterstützen, das Projekt gleichwohl weiterhin kritisch begleiten.

 

Ratsherr VÖLKER bittet um eine Auskunft zur Formulierung unter Ziffer 6, wonach Audimax und Nebenflächen für bis zu dreißig Nutzungen jährlich zur Verfügung gestellt werden, wann immer keine Nutzungen nach 3. oder 5. geplant sind. Erwarte die Verwaltung, dass hier eine harmonische Einigung mit der Universität möglich sei, oder stehe zu befürchten, dass die Universität unter dem Vorwand von Terminschwierigkeiten Veranstaltungen blockiere. Dieser Passus sei sehr schwammig formuliert, er stelle die Frage, ob diese Formulierung noch veränderbar sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE führt zunächst aus, dass es sich bei den dreißig genannten Veranstaltungen um solche nicht kommerzieller Art handle. Professionelle Musikveranstaltungen etwa seien kommerziell und es stelle sich die Frage, ob diese nicht – je nach Größenordnung – im Vamos, im Kulturforum oder in Hamburg besser aufgehoben seien. Als Schwerpunkt für das Audimax seien Konzerte eindeutig nicht zu sehen, da das hierfür erforderliche Equipment nicht vorgehalten werden könne. Er erwarte eine einvernehmliche Terminabsprache mit der Universität. Natürlich sei die Universität in erster Linie dazu da, Forschung und Lehre anzubieten, man müsse aber berücksichtigen, dass Vorlesungen im allgemeinen tagsüber stattfinden und damit kaum in Konkurrenz etwa zu Konzerten stünden, die gewöhnlich in die Abendstunden fallen.

Die genannte Passage im Entwurf der Nutzungsvereinbarung sei der Vereinbarung mit dem Kulturforum entnommen worden. Dort seien ähnliche Absprachen erforderlich, ohne dass es zu Schwierigkeiten komme. In der Systematik haben die Veranstaltungen der Universität Priorität, danach folgten die kommerziellen Veranstaltungen wie Seminare und Konzerte, die direkt mit der Universität abgeschlossen und deren Nutzungsentgelt von der Universität kalkuliert und festgelegt werde. Nicht anders sei die Situation, wenn die Stadt etwa den Fürstensaal vermiete. Danach folgten die in Rede stehenden bis zu dreißig nichtkommerziellen Veranstaltungen, bei denen die Stadt Vorschläge mache und diese mit der Universität abspreche.

Er erinnere an die Vorstellung der Planungen zur Nordlandhalle mit Investitionen von 20 Millionen Euro und einem Zuschuss von 300.000 Euro pro Jahr. Seinerzeit sei Herr Blanck über die Verwaltung hergefallen und habe beanstandet, dass der aus Steuergeldern finanzierte Zuschuss viel zu niedrig angesetzt und ‚billig gerechnet’ worden sei und man das Geld, welches man für Bildung brauche, nicht in die Nordlandhalle stecken dürfe.

Jetzt werde eine Lösung präsentiert, in der es vor allem darum gehe, in der Universität Seminare und Kongresse stattfinden zu lassen, durch die Menschen in die Stadt geholt würden. Auf diesem Wege rentiere sich die Investition für die Stadt, indem die Seminarteilnehmer Hotelzimmer belegen und Geld in Handel und Gastronomie bringen.

Die Nutzungsvereinbarung werde in Zusammenarbeit mit den Fraktionen überarbeitet und gestrafft. Die Universität sammle gerade die einzelnen Finanzierungszusagen für die Gesamtfinanzierung ein, um sie dem Landesrechnungshof vorzulegen. Er betrachte das Projekt insoweit gelassen, als der Landesrechnungshof und der Haushaltsausschuss mit Herrn Althusmann nicht zustimmen werden, wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert sei. Man könne aber jetzt nicht die Finanzierungszusage von Detailfragen abhängig machen, da die Universität im jetzigen Stadium der Planungen zur Darstellung der Gesamtfinanzierung auf diese Zusage angewiesen sei. Wenn jeder sich so verhalte und immer wieder abwarte, könne die Universität die Planungen einstellen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen von Beigeordneter Schellmann und Ratsfrau Kuckulies sowie 3 Enthaltungen der Ratsherren Riechey und Kunath sowie des Beigeordneten Blanck:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2009 und vorbehaltlich des Abschlusses einer Vereinbarung über die Mitnutzung des Zentralgebäudes, dass sich die Hansestadt Lüneburg im Falle der Umsetzung an den Kosten für die Errichtung eines Zentralgebäudes der LEUPHANA-Universität Lüneburg auf dem Campus Scharnhorststraße gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg mit einem Eigenanteil von maximal 7 Mio. Euro beteiligt; der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg beträgt 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil ist im Haushaltsplan 2009 für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit je 2,5 Mio. Euro zu veranschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der LEUPHANA-Universität Lüneburg eine entsprechende Finanzierungszusage abzugeben.

 

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