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Sachverhalt: Mit
Beschluss vom 19.4.2007 – Vorlage-Nr. VO/2342/03, geändert durch
VO/2351/07 – hat der Rat der Hansestadt Lüneburg die Strategische
Rahmenvereinbarung für eine Kooperation zwischen Hansestadt Lüneburg, Landkreis
Lüneburg und LEUPHANA-Universität Lüneburg (Kooperationsvereinbarung)
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kooperationsvereinbarung ist am 30. Mai
2007 abgeschlossen worden. Ziff.
3 der Kooperationsvereinbarung regelt die Absicht der LEUPHANA-Universität
Lüneburg, auf dem Campus Scharnhorststraße ein neues Zentralgebäude für die
Universität zu errichten, dessen Entwurf durch Prof. Daniel Libeskind erstellt
werden soll. Die Planungen der LEUPHANA-Universität sind weiter
fortgeschritten. Die Universität hat nach europaweiten Ausschreibungen ein
Planungsteam beauftragt, das gemeinsam mit Prof. Daniel Libeskind die für die
Gewährung öffentlicher Zuwendungen durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur
(MWK) erforderliche Haushaltsunterlage ZBAU erarbeitet. Die Abgabe der
Planungsunterlage ZBAU wird vor der Beratung im Landtag durch die
Oberfinanzdirektion bzw. den Landesrechnungshof geprüft. Für die Vorlage des
mit der ZBAU geforderten Finanzierungskonzeptes bedarf es verbindlicher
Finanzierungszusagen für die nicht durch das MWK geförderten Baukosten. Nach
Ziff. 4 beteiligen sich Hansestadt Lüneburg und Landkreis für den Fall der
Umsetzung der Bebauungsabsicht der LEUPHANA-Universität Lüneburg – selbst
oder über Dritte – mit etwa 20 Mio. Euro an den Baukosten. Der
Eigenanteil von Hansestadt Lüneburg und Landkreis ist dabei auf 7 Mio. Euro
beschränkt. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg beträgt 5 Mio. Euro. Mit
dem Beschluss zur Finanzierungsbestätigung soll die für die Abgabe der
Planungsunterlage ZBAU notwendige verbindliche Finanzierungszusage erfolgen. Parallel
ist mit der Universitätsleitung über grundsätzliche Fragen der Mitnutzung des
künftigen Zentralgebäudes Einvernehmen erzielt worden. Der Entwurf einer
Vereinbarung hierfür ist beigefügt. Auszug
aus der Niederschrift der Sitzung des VA am 23.09.2008:
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE stellt kurz dar, dass als Voraussetzung und
Hintergrund für die Gewährung der Finanzierungszusage die im Entwurf beigefügte
Rahmennutzungsvereinbarung erarbeitet wurde. Sie sei noch nicht
unterschrieben, so dass Änderungsvorschläge weiterhin eingebracht werden
könnten. Der Kreistag habe am Vortage seinen Teil der Finanzierungszusage
beschlossen. Beigeordnete BAUMGARTEN erklärt, dass zum Entwurf der Nutzungsvereinbarung
noch Beratungs- und Klärungsbedarf bestehe. Ihre Fraktion sei grundsätzlich
dafür, die Finanzierungszusage abzugeben, jedoch sei der Abschluss der
überarbeiteten Vereinbarung Voraussetzung dafür, da man für die fünf Millionen
Euro auch Gegenleistungen erwarte, die in der Nutzungsvereinbarung geregelt
werden müssten. Gebe man jetzt die Finanzierungszusage, verschlechtere man
dadurch seine Verhandlungsbasis für die Nutzungsvereinbarung. Beigeordnete SCHELLMANN unterstützt diesen Vorschlag. Der Passus ‚11 %
der Bausumme’ dürfe so nicht aufgenommen werden, da im Falle einer
erheblichen Verteuerung des Bauprojektes zwar die Beschränkung von 5 Millionen
bleibe, gleichzeitig aber durch die Nennung des Prozentsatzes ein
möglicherweise problematischer und gefährlicher Widerspruch entstehe. Die
Nennung unter Ziffer 3, das Gebäude diene in erster Linie den universitären
Zwecken von Lehre und Forschung, könne dazu führen, mit diesem Argument andere
Veranstaltungen zu verdrängen. Derartige Formulierungen müssten straffer und
eindeutiger gefasst werden. Fraglich sei auch, wie die unter Ziffer 4 genanten
Platzzahlen zustande kommen, auf welche Art beispielsweise die Einbeziehung der
für Mensa und Eingangsbereich berechneten Plätze technisch erfolgen könne. Nicht geklärt sei zudem, wie das konkrete Nutzungsentgelt
der Stadt ermittelt werde. Ein nennenswerter Gewinnaufschlag zur Unterstützung
von Forschung und Lehre könne von der Stadt eher nicht verlangt werden.
Grundsätze der Kalkulation und der Organisation müssten unbedingt festgelegt
werden, beispielsweise wie die Abrechnung des Personals erfolge und wer
Umbauarbeiten etwa bei der Einrichtung des Saales oder die Reinigung
vorzunehmen habe. Alle diese Regelungen fehlten. Die gesamte Nutzungsvereinbarung
sei in der jetzigen Form geeignet, Unsicherheiten in der Zukunft entstehen zu
lassen. Nach dem Vertrag habe nur die Universität das Recht zu
bestimmen, welche Veranstaltungen ihr genehm seien und durchgeführt werden
dürften. Die Stadt habe hingegen kein Mitspracherecht. Es stelle sich die
Frage, wer Streitfälle schlichte oder über sie entscheide. Oberbürgermeister MÄDGE unterstützt die Bedenken hinsichtlich des
aufgeführten Prozentsatzes. Die meisten der angesprochenen organisatorischen und
finanziellen Fragen zur Belegung fänden sich hingegen in normalen
individuellen Benutzungsverträgen. Die Situation sei wie beim Kulturforum,
welches die Stadt sogar zu einhundert Prozent finanziert und sich im Gegenzug
ein Belegungsrecht für Veranstaltungen zugesichert habe. Das Hausrecht für das
Audimax liege selbstverständlich bei der Universität. Die Stadt habe den
Nutzungsbedarf aufgrund der früheren Nutzungen der Nordlandhalle berechnet,
dabei habe es nicht mehr als zwanzig Nutzungen in der hier relevanten
Größenordnung gegeben. Der in der Vorlage genannte Finanzierungsbetrag von zwanzig
Millionen Euro setze sich neben den Eigenanteilen von Stadt und Landkreis aus
Fördermitteln des Landes Niedersachsen zusammen, für deren Beibringung die
Leuphana Universität allerdings selbst Sorge zu tragen habe. Stadt und
Landkreis unterstützten die Universität insoweit, als sie nicht mit eigenen
Projekten in Konkurrenz um die Fördermittel treten. Durch den Eigenanteil
sichere sich die Stadt mittelbar ein Nutzungsrecht, das im Entwurf der
Nutzungsvereinbarung grob umrissen worden sei. Schwerpunkt für die Stadt seien
bis zu 30 Großveranstaltungen sowie im Rahmen der Wirtschaftsförderung
Nutzungen im Bereich von Kongressen durch Hoteliers, die selbst nur Räumlichkeiten
bis zu einer Größenordnung von etwa dreihundert Plätzen zur Verfügung haben. Ob
es darüber hinaus Großveranstaltungen beispielsweise musikalischer Art geben
wird, liege außerhalb des originären Interesses der Stadt. Man müsse beachten,
dass der Bau des Audimax die Stadt von der Notwendigkeit befreie, selbst eine
Veranstaltungshalle mit mindestens eintausend Sitzplätzen zu errichten. Hinsichtlich der Miethöhe sei es wichtig, dass der Betrag
für die Universität kostendeckend sei, zuzüglich eines gewissen Überschusses,
jedoch im marktüblichen Rahmen. Das müsse im einzelnen durch Verträge geregelt
werden, keinesfalls sollte man der Universität durch die Rahmenvereinbarung
einen festgelegten Preis vorschreiben. Beigeordnete SCHELLMANN fordert eine Absicherung des Eigenanteils durch eine
Grundbucheintragung für den Fall, dass die Universität das Gebäude einmal
verkaufen sollte. Sie wolle der Universität keinesfalls schaden, aber auf
‚Nummer Sicher’ gehen. Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass die Universität als
Stiftungsuniversität Eigentum nur dann verkaufen könne, wenn das Land
Niedersachsen dem zustimme. Das wäre vermutlich nur der Fall, wenn das Land die
Absicht habe, die Universität aufzulösen. Erster Stadtrat KOCH führt ergänzend aus, dass mit der im April 2007
beschlossenen Rahmenvereinbarung, die dieser Vorlage nicht nochmals beigefügt
wurde, eine dreiseitige Vertragsbeziehung über die Zusammenarbeit zwischen
Stadt, Landkreis und Universität begründet worden ist. Mit der Unterzeichnung
am 30. Mai des vergangenen Jahres wurden ganz konkrete Verabredungen getroffen,
unter anderem die Zusage, einen Baukostenzuschuss zum Bauprogramm der
Universität zu leisten. Die heutige Finanzierungszusage stelle nur die Ausübung
der seinerzeit eingegangenen Verpflichtung dar. Zu jenem Zeitpunkt waren die
vielen Fragen, die jetzt aufgeworfen würden, etwa nach einem Nutzungsrecht,
noch in keiner Weise definiert. Die Stadt Lüneburg hatte seinerzeit ohne
Einschränkung eine generelle Zusage über den Betrag von fünf Millionen Euro zur
Förderung der Universität erteilt. Die Frage nach einer angemessenen Mitnutzung sei eine reine
Verhandlungssache. Es gelte aber zu berücksichtigen, dass man nicht einen
Bruchteil der Baukosten übernehmen, im Gegenzug aber zu einhundert Prozent
mitbestimmen könne. Ein erheblicher Anteil an der Finanzierungssumme komme aus
Hochschulbaumitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen. Es sei ganz
unvermeidlich, dass die Hochschulnutzung an erster Stelle stehe, da es ansonsten
diese Fördermittel nicht gebe. Die Stadt habe sich dafür stark gemacht,
zunächst nicht unmittelbar für sich selbst, sondern unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung
für andere Interessenten in der Region eine Möglichkeit zur Durchführung von
Großveranstaltungen zu schaffen. Diese fielen unter Ziffer 5b der
Nutzungsvereinbarung. Im Rahmen der darüber hinaus freien Kapazitäten habe
auch die Stadt selbst noch eigene Belegungsrechte für bis zu dreißig
nichtkommerzielle Veranstaltungen pro Jahr. Dafür zahle die Stadt nur die
Selbstkosten für Heizung und Reinigung. Diese Vereinbarung entspreche in vollem
Umfang den früheren Regelungen für die Nordlandhalle und für das Kulturforum. Den Gesichtspunkt einer Absicherung könne man durch eine
entsprechende Formulierung im Beschlussvorschlag zum Ausdruck bringen, indem
man im Satz 1 hinter den Worten „vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung
2009“ die Worte „und vorbehaltlich des Abschlusses einer
Vereinbarung über die Mitnutzung des Zentralgebäudes“ einfüge. Der letzte
Halbsatz des Beschlussvorschlages ab den Worten „und die Vereinbarung
über die Grundsätze … zu unterzeichnen.“ würde gestrichen. Beigeordnete SCHELLMANN wirft ein, dass man für die Beteiligung an den
Baukosten stets eine Gegenleistung erwartet und auch gefordert habe. Bürgermeister DR. SCHARF möchte anmerken, dass er nach der gemeinsamen
Veranstaltung in der Universität mit Herrn Keller gesprochen und zu bedenken
gegeben habe, dass die geplanten Umbauten zur flexiblen Veränderung der
Saalgröße für unterschiedliche Nutzungen bei jeweils manueller Vornahme enorm
aufwändig und zeitraubend seien. Er bitte einmal nachzufragen und anzuregen, ob
es dafür leicht gängige technische Möglichkeiten gibt. Oberbürgermeister MÄDGE stellt dar, dass ihm aus eigener Erfahrung Beispiele
bekannt seien, in denen Hallen für unterschiedlichste Nutzung ohne großen
Aufwand und in kurzer Zeit umgerüstet werden können. Beigeordnete BAUMGARTEN antwortet auf Nachfrage des Ratsherrn MEIHSIES,
dass sie Bedenken und Unklarheiten hinsichtlich einiger Formulierungen in der
Rahmenvereinbarung habe, etwa zum bereits angesprochenen Punkt der „11
%“ in Ziffer 2. Eine explizite Klärung müsse jedoch nicht hier und heute
erfolgen. Oberbürgermeister MÄDGE regt an, dass alle Fraktionen bis Mitte Oktober
Änderungswünsche Herrn Koch mitteilen. Ziel müsse sein, bis zum 1. April des
nächsten Jahres die Nutzungsvereinbarung ausgehandelt zu haben. In erster Linie
scheine es sich um redaktionelle Änderungen zu handeln, die durch Präzisierung
einiger Formulierungen beseitigt werden könnten. Beschluss: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt
Lüneburg mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss
zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg
beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2009 und vorbehaltlich des
Abschlusses einer Vereinbarung über die Mitnutzung des Zentralgebäudes, dass
sich die Hansestadt Lüneburg im Falle der Umsetzung an den Kosten für die
Errichtung eines Zentralgebäudes der LEUPHANA-Universität Lüneburg auf dem
Campus Scharnhorststraße gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg mit einem
Eigenanteil von maximal 7 Mio. Euro beteiligt; der Eigenanteil der Hansestadt
Lüneburg beträgt 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil ist im Haushaltsplan 2009 für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit je 2,5 Mio. Euro zu veranschlagen. Die
Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der LEUPHANA-Universität Lüneburg eine
entsprechende Finanzierungszusage abzugeben. Ergänzende Sachdarstellung zur Sitzung des VA am 23.06.2009: In der Sitzung des VA am 23.09.2008 wurde nach entsprechender
Beratung zwar der grundsätzliche Beschluss für eine Mitfinanzierungszusage für
das auf dem UNI-Gelände geplante Audimax-Gebäude gefasst. Es war in der Sitzung aber darum gebeten worden, mit der Leitung
der Universität den Entwurf der Vereinbarung über die Nutzungsbedingungen der
Veranstaltungsflächen im Audimax-Gebäude für die Hansestadt zu überarbeiten, so dass sich danach der
ergebende Gegenwert für die Mitfinanzierung und die Verbindlichkeit der Nutzung
besser erkennen ließe. Vorher sollte noch keine verbindliche Zusage an die
Universitätsleitung gegeben werden. Die Verwaltung hat mit der Leitung der LEUPHANA Universität
Lüneburg eine neue >>Vereinbarung über die Grundsätze zur Nutzung des
neuen Zentralgebäudes der LEUPHANA Universität Lüneburg>> erarbeitet, in
der neben einigen inhaltlichen Konkretisierungen ein Kontingent von 30
jährlichen Veranstaltungen für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg
festgeschrieben wird. Die nichtkommerzielle Nutzung dieses Kontingents, die
eine Weitervermietung ausdrücklich ausschließt, ist zudem für Veranstaltungen
(gemeinnütziger) Vereine und öffentlichen Einrichtungen gedacht. Die Nutzungs- und Mietordnung ist noch nicht Bestandteil der
erarbeiteten Vereinbarung; sie soll spätestens ein Jahr vor Fertigstellung des
Audimax vereinbart werden und die konkret organisatorische Umsetzung der hier
vorgelegten Grundsatzvereinbarung beinhalten. Mit dem Bau des geplanten Audimax erhalten Hansestadt und
Landkreis Lüneburg (beschränkten) Zugriff auf eine gehobene Infrastruktur für
einen Veranstaltung- und Kongressbetrieb, was den eigentlichen und maßgeblichen
Gegenwert des zu beschließenden Finanzierungsanteils ausmacht. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 5.000.000 € c) an Folgekosten: Abschreibungen
über den Abschreibungszeitraum d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja vorbehaltlich des
entsprechenden Ratsbeschlusses Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlage: Entwurf
der Nutzungsvereinbarung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg
beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2009, dass sich die
Hansestadt Lüneburg im Falle der Umsetzung an den Kosten für die Errichtung
eines Zentralgebäudes der LEUPHANA-Universität Lüneburg auf dem Campus
Scharnhorststraße gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg mit einem Eigenanteil
von maximal 7 Mio. Euro beteiligt; der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg
beträgt 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil ist im Haushaltsplan 2009 für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit je 2,5 Mio. Euro zu veranschlagen. Die
Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der LEUPHANA-Universität Lüneburg eine entsprechende
Finanzierungszusage abzugeben und die „Vereinbarung über die Grundsätze
zur Nutzung des neuen Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg“
für die Hansestadt Lüneburg zu unterzeichnen. Beschlussvorschlag zur Sitzung des VA am 23.06.2009: Der vorgeschlagenen Nutzungsvereinbarung wird zugestimmt.
Eine Finanzierungszusage kann für die Hansestadt Lüneburg (vorbehaltlich der in
den Folgejahren noch zu fassenden Haushaltsbeschlüsse des Rates) abgegeben
werden. |
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