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Auszug - Bebauungsplan Nr. 131/I "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2008    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2972/08 Bebauungsplan Nr. 131/I "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter KÖRNER möchte nicht unerwähnt lassen, dass im Verkehrskonzept für den Bereich Lüneburger Straße / Häcklinger Weg der Sicherheit des Schulweges mehr Gewicht geschenkt werden sollte. Die aus Rettmer und Häcklingen mit dem Fahrrad kommenden Schulkinder müssten vom Kreuzungsbereich an der Soltauer Allee bis zum Bahnübergang der OHE auf der Straße fahren, da es auf beiden Straßenseiten keinen Radweg gebe. Er wolle sich nicht vorwerfen lassen, dass er auf die Berücksichtigung dieser Situation nicht nachdrücklich hingewiesen habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf seine Aussage aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses, in der er auf die im nächsten Jahr zur Verfügung stehenden Mittel für den Radwegebau hingewiesen habe. Dem Rat stehe es frei, über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden, Herr Körner könne jederzeit einen entsprechenden Antrag einbringen.

 

Beigeordneter KÖRNER ergänzt, dass es an der bezeichneten Straße schlichtweg nicht ausreichend Platz gebe, um Radwege zu schaffen. Als Ortsbürgermeister und verantwortungsbewusstem Politiker müsse es ihm gleichwohl freigestellt sein, auf diese Gefahrenstelle hinzuweisen und darum zu bitten, dass diese Situation bei den Planungen berücksichtigt werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass die Konsequenz dann nur lauten könne, den Supermarkt nicht zu bauen. Man könne von einer Verwaltung nichts Unmögliches verlangen. Man werde sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung des Ratsherrn Völker:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

Der Bebauungsplan Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“  wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.

 

(06, 6, 61)