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Beratungsinhalt: Beigeordneter KÖRNER möchte nicht unerwähnt lassen, dass im Verkehrskonzept für
den Bereich Lüneburger Straße / Häcklinger Weg der Sicherheit des Schulweges
mehr Gewicht geschenkt werden sollte. Die aus Rettmer und Häcklingen mit dem
Fahrrad kommenden Schulkinder müssten vom Kreuzungsbereich an der Soltauer
Allee bis zum Bahnübergang der OHE auf der Straße fahren, da es auf beiden
Straßenseiten keinen Radweg gebe. Er wolle sich nicht vorwerfen lassen, dass er
auf die Berücksichtigung dieser Situation nicht nachdrücklich hingewiesen habe. Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf seine Aussage aus der Sitzung des
Verwaltungsausschusses, in der er auf die im nächsten Jahr zur Verfügung
stehenden Mittel für den Radwegebau hingewiesen habe. Dem Rat stehe es frei,
über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden, Herr Körner könne jederzeit
einen entsprechenden Antrag einbringen. Beigeordneter KÖRNER ergänzt, dass es an der bezeichneten Straße schlichtweg
nicht ausreichend Platz gebe, um Radwege zu schaffen. Als Ortsbürgermeister und
verantwortungsbewusstem Politiker müsse es ihm gleichwohl freigestellt sein,
auf diese Gefahrenstelle hinzuweisen und darum zu bitten, dass diese Situation
bei den Planungen berücksichtigt werde. Oberbürgermeister
MÄDGE erwidert,
dass die Konsequenz dann nur lauten könne, den Supermarkt nicht zu bauen. Man
könne von einer Verwaltung nichts Unmögliches verlangen. Man werde sich
bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung des
Ratsherrn Völker: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131/I „Lüneburger
Straße/Häcklinger Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise
zu behandeln. Der Bebauungsplan Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger
Weg“ wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird
beschlossen. (06,
6, 61) |
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