Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel), Mischgebiet (MI) und allgemeinem Wohngebiet (WA). In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne
von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt Lüneburg vom 28.02.2008 bis einschließlich 26.03.2008 und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
28.02.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der
Zeit vom 13.03.2008 bis einschließlich 26.03.2008 durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 12.03.2008 bis einschließlich 11.04.2008 Gelegenheit erhalten,
die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 24.06.2008 der Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die
öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer
der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 27.06.08 bis
einschließlich 11.08.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt
der Hansestadt Lüneburg und am 27.06.2008 in der Landeszeitung für die Lüneburger
Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass
während der Auslegungsfrist vom 11.07.2008 bis einschließlich 11.08.2008 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 26.06.2008 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung
unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der
förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen.
Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die
Begründung ist in der Anlage beigefügt ist und wurde im Laufe des Verfahrens
gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Die Begründung, eingegangene
Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage
beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der
Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung und Begründung einschließlich Umweltbericht Beschlussvorschlag: Der Rat der
Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. Der
Bebauungsplan Nr. 131/I „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. |
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