Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: TOP
4 und TOP 5 werden gemeinsam beraten. Beigeordneter
Körner merkt an,
dass er es für besser gefunden hätte, dass vor der heutigen Beratung und
Beschlussfassung im ABS die Angelegenheit noch einmal im Ortsrat Oedeme
behandelt worden wäre. Auch wenn es so ist, dass es keine wesentlichen
Änderungen mehr gibt, so ist es doch so, dass noch mehrere Schreiben eingegangen
sind. So manches Missverständnis hätte bei einer neuerlichen Beratung im
Ortsrat Oedeme im Vorfeld ausgeräumt werden können. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt, dass sie davon ausgegangen ist, dass in Gesprächen im
Vorfeld geklärt und ausgeräumt worden sei, warum der Ortsrat nicht neuerlich
gehört wurde. Sie gibt zu bedenken, dass neben dem Ortsteil Oedeme auch Rettmer
und Häcklingen angehört werden. Im Verhältnis wurden in der Sache sehr
aufwendige Beteiligungen durchgeführt. Im Verhältnis zu den neuen Erkenntnissen
rechtfertigen diese keine neuerliche Information dergestalt, dass dafür noch
einmal gesonderte Ortsratssitzungen bzw. Bürgerversammlungen abgehalten werden
mussten. Die
Ortsräte bzw. die Ortsvorsteherin sind im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
bereits angehört worden. Dazu wurde in den Ortsräten bzw. auf der
Bürgerversammlung seitens der Verwaltung vorgetragen. Da ergänzend nochmals mit
den Ortsbürgermeistern und der Ortsvorsteherin vor der heutigen Sitzung
gesprochen wurde, war die Angelegenheit damit eigentlich erledigt und ggf.
entstandene Irritationen ausgeräumt. Beigeordneter
Körner betrachtet
die Angelegenheit ebenfalls als erledigt. Zur Sprache bringen tut er es auch
nur deshalb noch einmal, weil er von mehreren Seiten in Oedeme darauf
angesprochen wurde. Beigeordneter
Dörbaum schlägt
vor, dass man sich darauf verständigt, dass zukünftig neben der ohnehin
vorgesehenen Anhörung im Bauleitverfahren zur Aufstellung und oder Änderung von
Bebauungsplänen, die die Belange der Ortsräte betreffen, im weiteren Verfahren
zumindest die Ortsbürgermeister bzw. die Ortsvorsteherin nachrichtlich eine
Einladung der betreffenden ABS-Sitzung erhalten. Diese können dann darüber
befinden, ob im weiteren Verfahrensgang diese für den betreffenden Ortsteil
noch relevant sind oder nicht. Herr
Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – trägt die noch vorgenommenen
kleinen Änderungen vor und erläutert diese. Bezüglich des Flächennutzungsplanes
wurden nur die vorhandenen Stromleitungen genauer eingemessen. Bedingt dadurch
wurde das Baufeld II leicht verschoben
und ist nun etwas kleiner. Obwohl es dadurch etwas näher an die Lüneburger
Straße herangerückt wurde, werden keine zusätzlichen Beeinträchtigungen
eintreten. Die Verdachtsflächen für vermutete Bombentrichter wurden
eingemessen. Vor Baubeginn wird auf den Flächen noch einmal genauer sondiert.
Die Verkehrsführungen der Zu- und Abfahrten mit der vorgesehenen Mittelinsel
werden noch einmal dargestellt. Zum
zulässigen Warensortiment wird angemerkt, dass die Festsetzungen für die
periodischen Randsortimente neu definiert wurden. Ratsherr
Kroll interessiert,
wie groß der Abstand zwischen der Stromleitung und der Baugrenze sein wird. Herr
Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass dieser Abstand 1 m
betragen wird. Dies ist mit der E.ON AVACON abgestimmt. Beigeordnete
Schellmann merkt an, dass die Aussage, dass
Schülerverkehre auf dem Häcklingen Weg nur vor den Marktöffnungszeiten
stattfinden, so nicht zutreffend sei. Schülerverkehre finden auch während der
Marktöffnungszeiten statt. Diese Erkenntnisse müssten in der Planung
hinreichend gewürdigt werden. Herr
Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – zeigt auf, dass die Rad- und
Gehwegbereiche nicht verändert werden. Die bereits bestehende Zufahrt wird
zusätzlich verschmälert und mit einer Mittelinsel versehen. Damit verringert
sich auch die Überquerungsbreite, so dass die Gefährdung von Schülerverkehren
eher verringert wird. Die Hauptströme der Schülerverkehre wickeln sich in
Zeiträumen ab, die nicht identisch sind mit den Haupteinkaufszeiten. Beigeordneter
Körner weist darauf
hin, dass er bereits gleich zu Beginn der Beratungen nicht nur im Ausschuss,
sondern auch im Ortsrat auf die bestehenden Schülerverkehre hingewiesen habe.
Die Schulwegthematik darf aus seiner Sicht nicht vernachlässigt werden. Auch er
kann aus eigener Feststellung bestätigen, dass Schülerverkehre quasi über den
ganzen Tag verteilt stattfinden und sich keineswegs nur auf bestimmte Zeiten
beschränken. Die gesonderte Ausweisung der Radwegeführung im weiteren Verlauf
durch das Bachtal ist nun nicht mehr vorgesehen. Dies war auch so besprochen
und ist insofern auch richtig und in Ordnung. Dies ist auch entbehrlich, weil
in diesem Bereich es noch nie zu einem Unfall gekommen ist. Ihn
interessiert, wo der Ausgleich für die Magerrasenfläche vorgesehen sei. Auch
ist ihm aufgefallen, dass für die für eine Wohnbebauung vorgesehenen
Grundstücke keine Mindestgrößen vorgeschrieben seien. Er vertritt die Ansicht,
dass sich die Mindestgröße an die umliegenden Wohngrundstücke anpassen müsste. Der
direkte Anlieger vor dem Bahngleis hatte Bedenken geäußert, weil er befürchtet,
dass die Flächen zu seinem Grundstück hin zu hoch aufgeschüttet werden. Darauf
sollte noch einmal eingegangen werden. Herr
Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass der Ausgleich für die
Magerrasenfläche außerhalb dieser Flächen vorgenommen werde. Aufgezeigt
wird, dass die Flächen schon jetzt höher als die vorhandene Wohnbebauung
liegen. Kompensiert wird dies einerseits durch das Einhalten von ausreichenden
Abständen und durch Abfangen mit einer entsprechenden Wand. Die Materialauswahl
und Ausbildung ist eher eine Frage der Statik, nicht aber eine hier abzuwägende
planerische Frage. Fachbereichsleiterin
Frau Böhme ergänzt,
dass eine Wohnbebauung im MI-Gebiet zwar zulässig wäre, es aber aufgrund der
ungünstigen Lage eher nicht für eine Wohnbebauung genutzt werden wird. Insofern
ist auch keine Festlegung von Mindestgrößen für diese Grundstücke vorgesehen,
weil man zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht abschätzen kann, was da
konkret kommen soll und wie groß der Flächenbedarf hierfür sein wird. Beigeordneter
Körner möchte noch
einmal die verkehrliche Abwicklung der Zu- und Abfahrten auf dem Gelände
dargestellt haben. Von Interesse ist dabei, ob eine Verkehrsführung über eine
Lichtsignalanlage (LSA) vorgesehen sei. Herr
Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – verweist auf die Aussagen des
Verkehrsgutachters. Demnach ist eine Linksabbiegespur einzuplanen, was auch
geschehen ist. In der Begründung zum Bebauungsplan finden sich hierüber auch
entsprechende Aussagen. Die Einrichtung der LSA für den Zu- und Abfahrtsbereich
mit der eingerichteten Linksabbiegespur ist nicht vorgesehen, wird lt.
Verkehrsgutachten aber auch nicht empfohlen. Ratsherr
Bruns merkt an,
dass sich die Verkehrsthematik wie ein roter Faden durch das Verfahren zieht.
Die Aussagen des Verkehrsgutachtens lassen den Schluss zu, dass die zu
erwartenden Steigerungen moderat sein werden. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei
auf der Radwegeführung. Diese hat aber vorrangig nichts mit dem in Rede
stehenden Bebauungsplan zu tun. Über den Radwegeplan 2009 für das gesamte
Stadtgebiet sollte im nächsten Jahr im Verkehrsausschuss gesprochen werden. In
diesem Zusammenhang könnte man die Situation und ggf. umsetzbare Verbesserungen
näher ins Auge fassen. Für seine Fraktion sprechend hält er den Bebauungsplan
mit seinen Festsetzungen für ausgewogen. Beigeordneter
Dörbaum würde es
als sinnvoll erachten, wenn noch einmal die Verkehrszahlen auf der Grundlage
der Ausgangssituation denen gegenübergestellt werden würden, wie diese sich
nach Eröffnung des Einkaufszentrums in der Prognose entwickeln werden. Ratsherr
Meihsies erinnert
daran, dass man im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Oedeme Süd“ 70
Einwendern gesagt habe, dass die Verkehrssituation auf dem Häcklinger Weg noch
einmal abgewogen werde. In der Stellungnahme wurde zwar eine Abwägung
vorgenommen. Gleichwohl weist er darauf hin, dass man den Einwendern eine
Antwort schuldig sei. Er erinnert an die Aussage, dass man den Leuten gesagt
habe, dass man den Verkehr dort nicht schneller, sondern ruhiger machen werde.
Aus den Varianten des Verkehrsgutachtens des Büro Schubert entnimmt er, dass
die Verkehre bis zu 40 % zunehmen werden. Er
hält es für wichtig, dass man den Anliegern vermittelt, dass es einem nicht
egal ist, wie sich die Verkehre dort entwickeln, sondern dass man sehr wohl
durch geeignete Maßnahmen zu einer Entschleunigung der Verkehre gelangen will. In
diesem Zusammenhang wäre es wichtig, dass der Radwegeplan 2009 auf den Tisch
kommt, damit man daraus Perspektiven entwickeln und entsprechende Umsetzungen
angehen kann. Beigeordneter
Dörbaum führt
hierzu aus, dass eine Steigerungsrate allein noch keine Rückschlüsse auf eine
tatsächliche Verkehrsbelastung zulasse. Hierzu wäre es schon wichtig, wenn
zumindest erst einmal die Ausgangszahlen benannt werden würden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein zeigt
anhand eines Schaubildes die Verkehrsanalysebelastungen bezogen auf das ganze
Stadtgebiet auf. Aufgezeigt wird hierbei der Teilbereich des Ortsteils Oedeme
mit dem Häcklinger Weg. Ohne Einkaufszentrum werden sich die Verkehre in der
Prognose bis zum Jahre 2020 auf 1.550 Kfz/Tag entwickeln. Für den Charakter
einer überörtlichen Verbindungsstraße ist dies relativ wenig Verkehr. Für die
Situation im Bereich Bahnübergang bedeutet dies 300 – 350 Kfz./täglich
mehr mit dem Einkaufszentrum. Auf den angesprochenen Zeitraum bezogen beträgt
die Steigerung wie bereits ausgeführt tatsächlich 40 %. Je nach dem, was sich
im Bereich Schmiedestraße straßenbaulich verändern wird, wird sich auch ein
Teil der Verkehre verlagern. Ratsherr
Meihsies spricht
sich dafür aus, dass den Einwendern vermittelt werden sollte, dass Teile des
Verkehrs sich in andere Bereiche verlagern werden, sobald entsprechende
straßenbauliche Veränderungen vorgenommen werden. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass eine entsprechende Mitteilung vorgesehen sei. Beigeordneter
Dörbaum hält eine
solche Information an die Bürger für gut. Wichtig ist ihm, dass alle
Einwendungen von Bürgern Ernst genommen werden. Eine entsprechende Wertung muss
dabei natürlich mit einhergehen. Er
erinnert daran, dass protokollarisch im Jahre 2001 im Zusammenhang mit dem
Baugebiet „Rosenkamp“ (früher „Oedeme Süd“) zugesagt
wurde, Maßnahmen zur Entschleunigung der Verkehre außerhalb des eigentlichen
Baugebietes auf dem Häcklinger Weg durchzuführen. Die Aussagen aus dem
Protokoll werden noch einmal benannt. Beigeordneter
Körner weist darauf
hin, dass die benannten Schülerverkehre sich hauptsächlich beziehen auf die
Soltauer Allee und der Lüneburger Straße bis hin zur Bahnüberführung. Das von
Ratsherrn Meihsies angesprochene Problem ist seit Jahren bekannt. Solange es
bekannt ist, ist er auch als Ortsbürgermeister mit den Anwohnern im Gespräch.
Verwundert ist er darüber, dass man sich nunmehr auch schon politisch der Sache
annehmen will. Wenn
die Abknickung Häcklinger Weg/Schmiedestraße einmal fertig sein wird, dann
wären auch die Anlieger im Bereich des Oedemer Teiches zufriedengestellt.
Bereits mehrfach hat er darum gebeten, dass zumindest der Unterbau im Vorfeld
hergerichtet wird. Dies wäre ein geeignetes Signal, damit die Anwohner auch
glauben können, dass einmal etwas passiert. Er appelliert an die IDB diesen
Gedanken aufzunehmen und über ihren Schatten zu springen. Stadtbaurätin
Gundermann macht
noch einmal deutlich, dass ein Endausbau der Straße in der Regel immer erst
dann vorgenommen wird, wenn das Baugebiet zu 80 % im Hochbau bebaut ist. Sie
weist darauf hin, dass diese Diskussion nicht im direkten Bezug zu dem
eigentlichen Tagesordnungspunkt steht. Beigeordnete
Schellmann erinnert
daran, dass seitens Herrn Oberbürgermeister Mädge schon damals gesagt wurde,
was derzeit machbar ist und was nicht. Für
das heute in Rede stehende Baugebiet möchte sie wissen, ob es angezeigt wäre,
hier ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Herr
Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – macht deutlich, dass ein
Beweissicherungsverfahren nicht von der Stadt, sondern vom Bauherren veranlasst
werden müsste. Eine Empfehlung gegenüber den einzelnen Bauherren könnte
sicherlich angesprochen werden. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass man sich dieses Hinweises im Zusammenhang mit dem anstehenden
Baugenehmigungsverfahren annehmen wird. Beigeordneter
Körner kommt noch
einmal auf das Baugebiet „Rosenkamp“ zurück. Er macht anerkennend
deutlich, dass die IDB sich sehr große Mühe gibt, das Baugebiet voranzubringen. Ratsherr
Riechey möchte
wissen, ob den Fraktionen die aufgezeigten Pläne über die Verkehrsströme und
deren Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein weist
darauf hin, dass solche Pläne für Jedermann zur Einsicht im Internetportal der
Stadt im Zusammenhang mit der A 39-Stellungnahme stehen. Ratsherr
Meihsies bittet um
Prüfung, ob diese Unterlagen dem Protokoll beigefügt werden können. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein macht
deutlich, dass ein solcher Ausschnitt herausgezogen aus dem Gesamtplan für sich
allein nicht aussagekräftig dergestalt sei, dass man daraus notwendige Schlüsse
ziehen kann. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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