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Auszug - Bebauungsplan Nr. 131/I "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.09.2008    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2972/08 Bebauungsplan Nr. 131/I "Lüneburger Straße/Häcklinger Weg";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 4 und TOP 5 werden gemeinsam beraten.

 

Beigeordneter Körner merkt an, dass er es für besser gefunden hätte, dass vor der heutigen Beratung und Beschlussfassung im ABS die Angelegenheit noch einmal im Ortsrat Oedeme behandelt worden wäre. Auch wenn es so ist, dass es keine wesentlichen Änderungen mehr gibt, so ist es doch so, dass noch mehrere Schreiben eingegangen sind. So manches Missverständnis hätte bei einer neuerlichen Beratung im Ortsrat Oedeme im Vorfeld ausgeräumt werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie davon ausgegangen ist, dass in Gesprächen im Vorfeld geklärt und ausgeräumt worden sei, warum der Ortsrat nicht neuerlich gehört wurde. Sie gibt zu bedenken, dass neben dem Ortsteil Oedeme auch Rettmer und Häcklingen angehört werden. Im Verhältnis wurden in der Sache sehr aufwendige Beteiligungen durchgeführt. Im Verhältnis zu den neuen Erkenntnissen rechtfertigen diese keine neuerliche Information dergestalt, dass dafür noch einmal gesonderte Ortsratssitzungen bzw. Bürgerversammlungen abgehalten werden mussten.

 

Die Ortsräte bzw. die Ortsvorsteherin sind im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bereits angehört worden. Dazu wurde in den Ortsräten bzw. auf der Bürgerversammlung seitens der Verwaltung vorgetragen. Da ergänzend nochmals mit den Ortsbürgermeistern und der Ortsvorsteherin vor der heutigen Sitzung gesprochen wurde, war die Angelegenheit damit eigentlich erledigt und ggf. entstandene Irritationen ausgeräumt.

 

Beigeordneter Körner betrachtet die Angelegenheit ebenfalls als erledigt. Zur Sprache bringen tut er es auch nur deshalb noch einmal, weil er von mehreren Seiten in Oedeme darauf angesprochen wurde.

 

Beigeordneter Dörbaum schlägt vor, dass man sich darauf verständigt, dass zukünftig neben der ohnehin vorgesehenen Anhörung im Bauleitverfahren zur Aufstellung und oder Änderung von Bebauungsplänen, die die Belange der Ortsräte betreffen, im weiteren Verfahren zumindest die Ortsbürgermeister bzw. die Ortsvorsteherin nachrichtlich eine Einladung der betreffenden ABS-Sitzung erhalten. Diese können dann darüber befinden, ob im weiteren Verfahrensgang diese für den betreffenden Ortsteil noch relevant sind oder nicht.

 

Herr Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – trägt die noch vorgenommenen kleinen Änderungen vor und erläutert diese. Bezüglich des Flächennutzungsplanes wurden nur die vorhandenen Stromleitungen genauer eingemessen. Bedingt dadurch wurde das  Baufeld II leicht verschoben und ist nun etwas kleiner. Obwohl es dadurch etwas näher an die Lüneburger Straße herangerückt wurde, werden keine zusätzlichen Beeinträchtigungen eintreten. Die Verdachtsflächen für vermutete Bombentrichter wurden eingemessen. Vor Baubeginn wird auf den Flächen noch einmal genauer sondiert. Die Verkehrsführungen der Zu- und Abfahrten mit der vorgesehenen Mittelinsel werden noch einmal dargestellt.

Zum zulässigen Warensortiment wird angemerkt, dass die Festsetzungen für die periodischen Randsortimente neu definiert wurden.

 

Ratsherr Kroll interessiert, wie groß der Abstand zwischen der Stromleitung und der Baugrenze sein wird.

 

Herr Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass dieser Abstand 1 m betragen wird. Dies ist mit der E.ON AVACON abgestimmt.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, dass die Aussage, dass Schülerverkehre auf dem Häcklingen Weg nur vor den Marktöffnungszeiten stattfinden, so nicht zutreffend sei. Schülerverkehre finden auch während der Marktöffnungszeiten statt. Diese Erkenntnisse müssten in der Planung hinreichend gewürdigt werden.

 

Herr Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – zeigt auf, dass die Rad- und Gehwegbereiche nicht verändert werden. Die bereits bestehende Zufahrt wird zusätzlich verschmälert und mit einer Mittelinsel versehen. Damit verringert sich auch die Überquerungsbreite, so dass die Gefährdung von Schülerverkehren eher verringert wird. Die Hauptströme der Schülerverkehre wickeln sich in Zeiträumen ab, die nicht identisch sind mit den Haupteinkaufszeiten.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass er bereits gleich zu Beginn der Beratungen nicht nur im Ausschuss, sondern auch im Ortsrat auf die bestehenden Schülerverkehre hingewiesen habe. Die Schulwegthematik darf aus seiner Sicht nicht vernachlässigt werden. Auch er kann aus eigener Feststellung bestätigen, dass Schülerverkehre quasi über den ganzen Tag verteilt stattfinden und sich keineswegs nur auf bestimmte Zeiten beschränken. Die gesonderte Ausweisung der Radwegeführung im weiteren Verlauf durch das Bachtal ist nun nicht mehr vorgesehen. Dies war auch so besprochen und ist insofern auch richtig und in Ordnung. Dies ist auch entbehrlich, weil in diesem Bereich es noch nie zu einem Unfall gekommen ist.

 

Ihn interessiert, wo der Ausgleich für die Magerrasenfläche vorgesehen sei.

 

Auch ist ihm aufgefallen, dass für die für eine Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke keine Mindestgrößen vorgeschrieben seien. Er vertritt die Ansicht, dass sich die Mindestgröße an die umliegenden Wohngrundstücke anpassen müsste.

 

Der direkte Anlieger vor dem Bahngleis hatte Bedenken geäußert, weil er befürchtet, dass die Flächen zu seinem Grundstück hin zu hoch aufgeschüttet werden. Darauf sollte noch einmal eingegangen werden.

 

Herr Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – erklärt, dass der Ausgleich für die Magerrasenfläche außerhalb dieser Flächen vorgenommen werde.

 

Aufgezeigt wird, dass die Flächen schon jetzt höher als die vorhandene Wohnbebauung liegen. Kompensiert wird dies einerseits durch das Einhalten von ausreichenden Abständen und durch Abfangen mit einer entsprechenden Wand. Die Materialauswahl und Ausbildung ist eher eine Frage der Statik, nicht aber eine hier abzuwägende planerische Frage.

 

Fachbereichsleiterin Frau Böhme ergänzt, dass eine Wohnbebauung im MI-Gebiet zwar zulässig wäre, es aber aufgrund der ungünstigen Lage eher nicht für eine Wohnbebauung genutzt werden wird. Insofern ist auch keine Festlegung von Mindestgrößen für diese Grundstücke vorgesehen, weil man zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht abschätzen kann, was da konkret kommen soll und wie groß der Flächenbedarf hierfür sein wird.

 

Beigeordneter Körner möchte noch einmal die verkehrliche Abwicklung der Zu- und Abfahrten auf dem Gelände dargestellt haben. Von Interesse ist dabei, ob eine Verkehrsführung über eine Lichtsignalanlage (LSA) vorgesehen sei.

 

Herr Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – verweist auf die Aussagen des Verkehrsgutachters. Demnach ist eine Linksabbiegespur einzuplanen, was auch geschehen ist. In der Begründung zum Bebauungsplan finden sich hierüber auch entsprechende Aussagen. Die Einrichtung der LSA für den Zu- und Abfahrtsbereich mit der eingerichteten Linksabbiegespur ist nicht vorgesehen, wird lt. Verkehrsgutachten aber auch nicht empfohlen.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass sich die Verkehrsthematik wie ein roter Faden durch das Verfahren zieht. Die Aussagen des Verkehrsgutachtens lassen den Schluss zu, dass die zu erwartenden Steigerungen moderat sein werden. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Radwegeführung. Diese hat aber vorrangig nichts mit dem in Rede stehenden Bebauungsplan zu tun. Über den Radwegeplan 2009 für das gesamte Stadtgebiet sollte im nächsten Jahr im Verkehrsausschuss gesprochen werden. In diesem Zusammenhang könnte man die Situation und ggf. umsetzbare Verbesserungen näher ins Auge fassen. Für seine Fraktion sprechend hält er den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen für ausgewogen.

 

Beigeordneter Dörbaum würde es als sinnvoll erachten, wenn noch einmal die Verkehrszahlen auf der Grundlage der Ausgangssituation denen gegenübergestellt werden würden, wie diese sich nach Eröffnung des Einkaufszentrums in der Prognose entwickeln werden.

 

Ratsherr Meihsies erinnert daran, dass man im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Oedeme Süd“ 70 Einwendern gesagt habe, dass die Verkehrssituation auf dem Häcklinger Weg noch einmal abgewogen werde. In der Stellungnahme wurde zwar eine Abwägung vorgenommen. Gleichwohl weist er darauf hin, dass man den Einwendern eine Antwort schuldig sei. Er erinnert an die Aussage, dass man den Leuten gesagt habe, dass man den Verkehr dort nicht schneller, sondern ruhiger machen werde. Aus den Varianten des Verkehrsgutachtens des Büro Schubert entnimmt er, dass die Verkehre bis zu 40 % zunehmen werden.

 

Er hält es für wichtig, dass man den Anliegern vermittelt, dass es einem nicht egal ist, wie sich die Verkehre dort entwickeln, sondern dass man sehr wohl durch geeignete Maßnahmen zu einer Entschleunigung der Verkehre gelangen will.

 

In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, dass der Radwegeplan 2009 auf den Tisch kommt, damit man daraus Perspektiven entwickeln und entsprechende Umsetzungen angehen kann.

 

Beigeordneter Dörbaum führt hierzu aus, dass eine Steigerungsrate allein noch keine Rückschlüsse auf eine tatsächliche Verkehrsbelastung zulasse. Hierzu wäre es schon wichtig, wenn zumindest erst einmal die Ausgangszahlen benannt werden würden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zeigt anhand eines Schaubildes die Verkehrsanalysebelastungen bezogen auf das ganze Stadtgebiet auf. Aufgezeigt wird hierbei der Teilbereich des Ortsteils Oedeme mit dem Häcklinger Weg. Ohne Einkaufszentrum werden sich die Verkehre in der Prognose bis zum Jahre 2020 auf 1.550 Kfz/Tag entwickeln. Für den Charakter einer überörtlichen Verbindungsstraße ist dies relativ wenig Verkehr. Für die Situation im Bereich Bahnübergang bedeutet dies 300 – 350 Kfz./täglich mehr mit dem Einkaufszentrum. Auf den angesprochenen Zeitraum bezogen beträgt die Steigerung wie bereits ausgeführt tatsächlich 40 %. Je nach dem, was sich im Bereich Schmiedestraße straßenbaulich verändern wird, wird sich auch ein Teil der Verkehre verlagern.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür aus, dass den Einwendern vermittelt werden sollte, dass Teile des Verkehrs sich in andere Bereiche verlagern werden, sobald entsprechende straßenbauliche Veränderungen vorgenommen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass eine entsprechende Mitteilung vorgesehen sei.

 

Beigeordneter Dörbaum hält eine solche Information an die Bürger für gut. Wichtig ist ihm, dass alle Einwendungen von Bürgern Ernst genommen werden. Eine entsprechende Wertung muss dabei natürlich mit einhergehen.

 

Er erinnert daran, dass protokollarisch im Jahre 2001 im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Rosenkamp“ (früher „Oedeme Süd“) zugesagt wurde, Maßnahmen zur Entschleunigung der Verkehre außerhalb des eigentlichen Baugebietes auf dem Häcklinger Weg durchzuführen. Die Aussagen aus dem Protokoll werden noch einmal benannt.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass die benannten Schülerverkehre sich hauptsächlich beziehen auf die Soltauer Allee und der Lüneburger Straße bis hin zur Bahnüberführung. Das von Ratsherrn Meihsies angesprochene Problem ist seit Jahren bekannt. Solange es bekannt ist, ist er auch als Ortsbürgermeister mit den Anwohnern im Gespräch. Verwundert ist er darüber, dass man sich nunmehr auch schon politisch der Sache annehmen will.

 

Wenn die Abknickung Häcklinger Weg/Schmiedestraße einmal fertig sein wird, dann wären auch die Anlieger im Bereich des Oedemer Teiches zufriedengestellt. Bereits mehrfach hat er darum gebeten, dass zumindest der Unterbau im Vorfeld hergerichtet wird. Dies wäre ein geeignetes Signal, damit die Anwohner auch glauben können, dass einmal etwas passiert. Er appelliert an die IDB diesen Gedanken aufzunehmen und über ihren Schatten zu springen.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht noch einmal deutlich, dass ein Endausbau der Straße in der Regel immer erst dann vorgenommen wird, wenn das Baugebiet zu 80 % im Hochbau bebaut ist. Sie weist darauf hin, dass diese Diskussion nicht im direkten Bezug zu dem eigentlichen Tagesordnungspunkt steht.

 

Beigeordnete Schellmann erinnert daran, dass seitens Herrn Oberbürgermeister Mädge schon damals gesagt wurde, was derzeit machbar ist und was nicht.

Für das heute in Rede stehende Baugebiet möchte sie wissen, ob es angezeigt wäre, hier ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

 

 

Herr Gosch - Büro Gosch, Schreyer & Partner – macht deutlich, dass ein Beweissicherungsverfahren nicht von der Stadt, sondern vom Bauherren veranlasst werden müsste. Eine Empfehlung gegenüber den einzelnen Bauherren könnte sicherlich angesprochen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man sich dieses Hinweises im Zusammenhang mit dem anstehenden Baugenehmigungsverfahren annehmen wird.

 

Beigeordneter Körner kommt noch einmal auf das Baugebiet „Rosenkamp“ zurück. Er macht anerkennend deutlich, dass die IDB sich sehr große Mühe gibt, das Baugebiet voranzubringen.

 

Ratsherr Riechey möchte wissen, ob den Fraktionen die aufgezeigten Pläne über die Verkehrsströme und deren Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass solche Pläne für Jedermann zur Einsicht im Internetportal der Stadt im Zusammenhang mit der A 39-Stellungnahme stehen.

 

Ratsherr Meihsies bittet um Prüfung, ob diese Unterlagen dem Protokoll beigefügt werden können.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein macht deutlich, dass ein solcher Ausschnitt herausgezogen aus dem Gesamtplan für sich allein nicht aussagekräftig dergestalt sei, dass man daraus notwendige Schlüsse ziehen kann.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.