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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Herrn Brendler – GfL Bremen -. Herr
Brendler – GfL Bremen – geht noch einmal auf den derzeitigen Verfahrensstand ein
und erläutert die wesentlichen Planungsziele. So
sind am Rand des Plangebietes nur Einzelhäuser zulässig. Im Kernbereich sind
Einzel- aber auch Doppelhäuser zulässig. Die Mindestgröße der Grundstücke für
die Einfamilienhäuser ist mit 600 m², die für Doppelhäuser 400 m² vorgegeben.
Die erforderlichen Stellplätze sind auf den Grundstücken nachzuweisen. Die
ortsüblichen Bauvorschriften gehen auf die auch in der Nähe gelegenen
Baugebiete ein. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bereits hinreichend
dargestellt worden. Ein Kinderspielplatz ist außerhalb des Plangebietes
festgelegt, so dass auch Kinder aus den angrenzend bestehenden Bebauungen
hiervon profitieren können. Zu
den vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen wird angeführt, dass einige der
Maßnahmen außerhalb des Plangebietes vorzunehmen sein werden. In Kooperation
mit der Loewe-Stiftung hat der Investor eine Lösung gefunden, dass die von der
Loewe-Stiftung geplante Obststreuwiese finanziert in der Anlegung durch den
Investor als externe Ausgleichsfläche festgesetzt werden kann. Daneben wird es
extern noch eine weitere Ausgleichsfläche geben. Beigeordnete
Schellmann weist
darauf hin, dass die angesprochenen Ausgleichsflächen bereits jetzt als
Feuchtgebiete angesehen werden. Dort erscheint es noch sinnvoll, eine
Obststreuwiese als Ausgleich anzulegen. Herr
Brendler – GfL Bremen – zeigt den Flächenzusammenhang auf. Die Obststreuwiese
wird nur einen Teilbereich der aufgezeigten Flächen in Anspruch nehmen. Im
nordöstlichen Plangebiet besteht bereits eine versumpfte Fläche. Die
angrenzenden Flächen, die eine Aufwertung erfahren sollen, werden dargestellt.
Die Umsetzung selbst ist als technische Maßnahme zu sehen. Beigeordnete
Schellmann merkt
an, dass Brachfallenlassen in der Regel nicht auch automatisch dafür sorgt,
dass es ein Feuchtgebiet wird. Herr
Brendler – GfL Bremen – verdeutlicht, dass das Gebiet in diesem Bereich bereits
einen hohen Feuchtigkeitsstand habe. Der Grundwasserstand ist dort relativ
hoch. Beigeordneten
Körner
interessiert, ob neben der ausgewiesenen Zufahrt eine zweite Zufahrt für
Katastrophenfälle vorgesehen sei. Herr
Brendler – GfL Bremen – erklärt, dass nur eine Zu- und Abfahrt in das mit ca. 24 WE
relativ kleine Baugebiet vorgesehen sei. Die Straßenbreite beträgt in diesem
Bereich auch 6,50 m und ist damit so breit bemessen, dass eine zweite Zufahrt
entbehrlich erscheint. Sie wäre auch nicht darstellbar. Ratsherr
Meihsies
interessiert, wie lange die Ausgleichsflächen vom Investor betreut und wann
diese durch die Stadt übernommen werden. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass die Flächen in der Regel von der Stadt übernommen werden, wenn
die Flächen angelegt und die Anwuchsgarantiezeit abgelaufen und eine
entsprechende Abnahme erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Übernahme wird im
Erschließungs- bzw. städtebaulichen Vertrag geregelt. Eine
entsprechende Standardformulierung wird dem Protokoll (Anlage I)
beigefügt. Beigeordneter
Körner
interessiert, ob der Ortsrat Ochtmissen in den Entscheidungsprozess eingebunden
sei. Beigeordneter
Dörbaum erklärt,
dass der Ortsrat Ochtmissen im Bauleitverfahren beteiligt gewesen sei. Die vom
Ortsrat und einzelnen Bürgern vorgetragenen Einwendungen sind seines Erachtens
auch ordnungsgemäß abgewogen worden. Beigeordnete
Schellmann hat den
Ausführungen entnommen, dass die Bereiche im Schutze der zu erstellenden
Gebäude gegenüber Autobahn- und Eisenbahnlärm zwar geschützt seien. Trotzdem
stellt sich die Frage, wie die Gebäude selbst gegen Lärm geschützt werden
können. Herr
Brendler – GfL Bremen – merkt hierzu an, dass die vorzunehmenden Maßnahmen darauf
fußen, dass eine freie Lärmausbreitung stattfindet. Wo sich etwas entwickelt im
Baugebiet, weiß man heute noch nicht, da es sich um eine Angebotsplanung
handelt. Ratsherr
Meihsies ergänzt,
dass es vom Ortsrat Ochtmissen keine weiteren Einwendungen bezüglich des Lärms
gibt. Die im Lärmgutachten angeführten Maßnahmen werden als ausreichend
erachtet. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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