Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 20.02.2007 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 133 „Bei den Teichen“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Mischgebieten (MI). Das Flurstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg bereits als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich. In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne
von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt Lüneburg vom 22.02.2007 bis einschließlich 22.03.2007 und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 22.02.2007
und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom
09.03.2007 bis einschließlich 22.03.2007 durchgeführt. Die Träger öffentlicher
Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit
vom 21.02.2007 bis einschließlich 22.03.2007 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 22.04.2008 der Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die
öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer
der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 24.04.08 bis
einschließlich 09.06.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt
der Hansestadt Lüneburg und am 24.04.2008 in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden mit dem
Hinweis, dass während der Auslegungsfrist vom 09.05.2008 bis einschließlich
09.06.2008 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 30.04.2008 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung
unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der
förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen.
Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die
Begründung ist in der Anlage beigefügt ist und wurde im Laufe des Verfahrens
gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Die Begründung, eingegangene
Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage
beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der
Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung und Begründung einschließlich Umweltbericht Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 133 „Bei den Teichen“ mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln. Der
Bebauungsplan Nr. 133 „Bei den Teichen“ mit örtlicher Bauvorschrift
über die Gestaltung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die
Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. |
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