Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.09.2008    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2969/08 Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Herrn Brendler – GfL Bremen -.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – geht noch einmal auf den derzeitigen Verfahrensstand ein und erläutert die wesentlichen Planungsziele.

So sind am Rand des Plangebietes nur Einzelhäuser zulässig. Im Kernbereich sind Einzel- aber auch Doppelhäuser zulässig. Die Mindestgröße der Grundstücke für die Einfamilienhäuser ist mit 600 m², die für Doppelhäuser 400 m² vorgegeben. Die erforderlichen Stellplätze sind auf den Grundstücken nachzuweisen. Die ortsüblichen Bauvorschriften gehen auf die auch in der Nähe gelegenen Baugebiete ein. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bereits hinreichend dargestellt worden. Ein Kinderspielplatz ist außerhalb des Plangebietes festgelegt, so dass auch Kinder aus den angrenzend bestehenden Bebauungen hiervon profitieren können.

 

Zu den vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen wird angeführt, dass einige der Maßnahmen außerhalb des Plangebietes vorzunehmen sein werden. In Kooperation mit der Loewe-Stiftung hat der Investor eine Lösung gefunden, dass die von der Loewe-Stiftung geplante Obststreuwiese finanziert in der Anlegung durch den Investor als externe Ausgleichsfläche festgesetzt werden kann. Daneben wird es extern noch eine weitere Ausgleichsfläche geben.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass die angesprochenen Ausgleichsflächen bereits jetzt als Feuchtgebiete angesehen werden. Dort erscheint es noch sinnvoll, eine Obststreuwiese als Ausgleich anzulegen.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – zeigt den Flächenzusammenhang auf. Die Obststreuwiese wird nur einen Teilbereich der aufgezeigten Flächen in Anspruch nehmen.

Im nordöstlichen Plangebiet besteht bereits eine versumpfte Fläche. Die angrenzenden Flächen, die eine Aufwertung erfahren sollen, werden dargestellt. Die Umsetzung selbst ist als technische Maßnahme zu sehen.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass Brachfallenlassen in der Regel nicht auch automatisch dafür sorgt, dass es ein Feuchtgebiet wird.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – verdeutlicht, dass das Gebiet in diesem Bereich bereits einen hohen Feuchtigkeitsstand habe. Der Grundwasserstand ist dort relativ hoch.

 

Beigeordneten Körner interessiert, ob neben der ausgewiesenen Zufahrt eine zweite Zufahrt für Katastrophenfälle vorgesehen sei.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – erklärt, dass nur eine Zu- und Abfahrt in das mit ca. 24 WE relativ kleine Baugebiet vorgesehen sei. Die Straßenbreite beträgt in diesem Bereich auch 6,50 m und ist damit so breit bemessen, dass eine zweite Zufahrt entbehrlich erscheint. Sie wäre auch nicht darstellbar.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, wie lange die Ausgleichsflächen vom Investor betreut und wann diese durch die Stadt übernommen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass die Flächen in der Regel von der Stadt übernommen werden, wenn die Flächen angelegt und die Anwuchsgarantiezeit abgelaufen und eine entsprechende Abnahme erfolgt ist. Der Zeitpunkt der Übernahme wird im Erschließungs- bzw. städtebaulichen Vertrag geregelt.

Eine entsprechende Standardformulierung wird dem Protokoll (Anlage I) beigefügt.

 

Beigeordneter Körner interessiert, ob der Ortsrat Ochtmissen in den Entscheidungsprozess eingebunden sei.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass der Ortsrat Ochtmissen im Bauleitverfahren beteiligt gewesen sei. Die vom Ortsrat und einzelnen Bürgern vorgetragenen Einwendungen sind seines Erachtens auch ordnungsgemäß abgewogen worden.

 

Beigeordnete Schellmann hat den Ausführungen entnommen, dass die Bereiche im Schutze der zu erstellenden Gebäude gegenüber Autobahn- und Eisenbahnlärm zwar geschützt seien. Trotzdem stellt sich die Frage, wie die Gebäude selbst gegen Lärm geschützt werden können.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – merkt hierzu an, dass die vorzunehmenden Maßnahmen darauf fußen, dass eine freie Lärmausbreitung stattfindet. Wo sich etwas entwickelt im Baugebiet, weiß man heute noch nicht, da es sich um eine Angebotsplanung handelt.

 

Ratsherr Meihsies ergänzt, dass es vom Ortsrat Ochtmissen keine weiteren Einwendungen bezüglich des Lärms gibt. Die im Lärmgutachten angeführten Maßnahmen werden als ausreichend erachtet.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.