Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau Baumgarten erläutert, dass es
einen Versuch gegeben habe ohne eine zusätzliche Erhöhung der Kitagebühren
auszukommen, obwohl der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes die Kosten für
das Personal erheblich erhöht hat. So errechnet sich eine Mehrbelastung von
600.000,00 € jährlich. Eine Erhöhung der Beiträge muss daher zwingend
erfolgen. In den Jahren 2008 bis 2009 sind Erhöhungen der Elternbeiträge in
Höhe von 0 bis 10,00 € je nach Einkommen geplant. Herr Soldan erklärt, dass nicht nur
die Personalkosten sondern auch sonstige Kosten insbesondere für die Energie
steigen. Zudem fragt er an wie es ab 2010 steigerungsmäßig weitergehen soll. Er
gibt zu bedenken, dass die 4 % jährliche Steigerungen nun wesentlich höher sind
als die zunächst angedachten 2 %. Herr Koch erläutert, dass die Zukunft auch
wegen der Entscheidungen auf Bundesebene noch unklar ist. Wenn eine
Investitionsförderung als Betriebskostenzuschuss vom Bund kommt kann anders
kalkuliert werden als jetzt. Es ist allerdings noch unklar, ob entsprechende
Bundeszuschüsse gewährt werden. Herr Soldan sieht die Gefahr, dass
der Betriebskostenzuschuss die Elternbeträge nicht senken wird, sondern die
Zuschüsse dann für andere Kosten verwandt werden. Herr Koch ergänzt, dass die
Deckungslücke nach der Tariferhöhung 37 % beträgt, allerdings nur 4 % über die
Erhöhung der Elternbeiträge refinanziert werden. Er warnt auch davor in der
Öffentlichkeit falsche Erwartungen zu wecken, wenn ein entsprechender
Bundeszuschuss kommt, zumal der städtische Haushalt sehr defizitär ist. Frau Baumgarten widerspricht und
möchte, dass die Eltern weiter entlastet werden. Dieses sei der Wunsch der
Politik. Die prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge muss jetzt leider
weitergegeben werden. Eine Rücknahmemöglichkeit bei einer positiven
Betriebskostenzuschussgewährung muss aber angedacht werden können. Herr Nowak beantragt den Willen der
Rücknahme der Erhöhung bei Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses mit in
den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Ferner soll bei Bewilligung eines
Betriebskostenzuschusses eine Neuberechnung durch die Verwaltung erfolgen. Frau
Baumgarten ergänzt die Vorlage der Verwaltung daher entsprechend. Sollte der
Betriebskostenzuschuss vom Bund der Hansestadt Lüneburg zufließen wird eine
erneute Berechnung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Beschluss: Der
Jugendhilfeausschluss beschließt: Die
Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätten in der Hansestadt Lüneburg
werden für die Kita-Jahre 2008 und 2009 entsprechend der beigefügten Anlage um
durchschnittlich 4% jährlich erhöht. Die Erhöhung tritt jeweils zum 01.08. des
betreffenden Jahres in Kraft. Sollte der Betriebskostenzuschuss
vom Bund der Hansestadt Lüneburg zufließen wird eine erneute Berechnung im
Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Weiterhin
wird formal beschlossen, in der Benutzung- und Elternbeitragsordnung vom
21.07.2004 jeweils das Wort „Stadt“ durch das Wort
„Hansestadt“ zu ersetzen. Ferner
wird beschlossen, in der Benutzungsordnung bei § 11 Abs. 2 Nr. 1, 3. Spiegelstrich
hinter den Worten „durch das Verhalten des Kindes“ die Worte
„oder der Sorgeberechtigten“ einzufügen. Frau Baumgarten lässt über den
geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. |
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