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Vorlage - VO/2822/08  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56b - Kinder und Familie Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 21.07.1994 - zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 09.12.2003 - hat sich seit nunmehr 14 Jahren in ihrer Grundsubstanz bewährt. Anders als in anderen Städten und Gemeinden gibt es keinen Anlass, die darin enthaltenen Regelungen zu verändern.

 

Durch Beschlüsse des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 25.06.1998 und 09.12.2003 wurde jedoch für einen begrenzten Zeitraum jeweils eine 2-%-ige Erhöhung der Beitragssätze pro Jahr festgelegt. Diese Erhöhung galt zuletzt für das Kita-Jahr 2006/2007. Für das Kita-Jahr ab 2007 wurde die Erhöhung mit Rücksicht auf die Diskussion über die mögliche Beitragsfreiheit der Kitas ausgesetzt.

 

Nachdem nunmehr im Land Niedersachsen per 01.08.07 (bislang nur) das letzte Kita-Jahr beitragsfrei geworden ist, sind Überlegungen anzustellen, für die beiden übrigen Jahre eine Anpassung dieser Beiträge an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu gestalten. Damit wäre auch der bis 2006 geltende Anteil der Elternbeiträge von ca. 20 % an den Gesamtkosten der Kitas (ohne beitragsfreies Jahr) zu sichern.

 

Durch den im April erfolgten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst im Umfang einer über 8-%-igen Erhöhung der Bezüge in den Jahren 2008 und 2009 gerät die Finanzierung der Kitas aus dem bisherigen Gleichgewicht. Bei Personalkosten von ca. 7,4 Mio. € für alle städtischen Kitas (= 88 % der Gesamtkosten) entspricht dieser Tarifabschluss allein bei den Kitas der Hansestadt Lüneburg einer jährlichen Mehrbelastung von 600.000 €. Eine solche Mehrbelastung durch Beiträge aufzufangen, würde eine Beitragserhöhung von durchschnittlich 37 % erfordern.

 

Seitens der Hansestadt Lüneburg wird eine derart drastische Beitragserhöhung nicht in Erwägung gezogen. Vielmehr soll sich die Anpassung des Beitrags lediglich auf den Anteil beziehen, der auch bisher zur Finanzierung der Gesamtausgaben beitrug. Aus dieser Überlegung erscheint eine Anpassung des Elternbeitrages von jeweils 4 % in den Jahren 2008 und 2009, max. jedoch 10,-- € im Monat, als angemessen, um die drastisch angestiegenen Personalkosten zumindest in einem Umfang von 20 % aufzufangen. Die verbleibenden 80 % werden die öffentlichen Haushalte, insbesondere den der Hansestadt Lüneburg belasten.

 

Die angedachte Erhöhung um jeweils 4 % zum 01.08.2008 und 01.08.2009 würde insgesamt zu Mehreinnahmen von ca. 134.000 € p.a. führen. Für den einzelnen Beitragszahler würden sich beispielhaft folgende jährliche Mehrbelastungen ergeben:

 

Halbtagsbetreuung unterste Einkommensgruppe                                  0 €  mtl.

Halbtagsbetreuung mittlere Einkommen                                           3 - 4 €  mtl.

Ganztagsbetreuung mittlere Einkommen                                         6 – 7 €  mtl.

Krippe ganztags höchste Einkommensgruppe                                    10 €  mtl.

 

Die Beitragsstaffel mit den entsprechenden neuen Beiträgen für die Kita-Jahre ab 01.08.2008 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Unabhängig von der Beitragsanpassung ist redaktionell ist in der Benutzungsordnung jeweils die Bezeichnung „Stadt“ in „Hansestadt“ zu ändern.

 

Inhaltlich wäre darüber hinaus als Ergänzung für einen fristlosen Kündigungsgrund des Betreuungsverhältnisses aufzunehmen, dass auch aus dem Verhalten der Eltern bzw. Sorgeberechtigten eine unzumutbare Belastung für den Betrieb der Einrichtung  entstehen kann, die - selbstverständlich nach Ausschöpfung aller pädagogischen Möglichkeiten - eine solche Kündigung rechtfertigen würde (z. B. tätliche Angriffe oder fortgesetzte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen, ständige rassistische Äußerungen in der Kita, wiederholte Missachtung eines ausgesprochenen Hausverbotes, ständiges Abholen des Kindes in stark alkoholisiertem Zustand usw.)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         200,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

2008 ca. 67.000 €

2009 ff. ca. 134.000 €

Anlagen:

Anlagen:

Tabelle Staffelbeiträge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabelle Staffelbeiträge (28 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätten in der Hansestadt Lüneburg werden für die Kita-Jahre 2008 und 2009 entsprechend der beigefügten Anlage um durchschnittlich 4 % jährlich erhöht. Die Erhöhung tritt jeweils am 01.08. des betreffenden Jahres in Kraft.

 

Weiterhin wird formal beschlossen, in der Benutzung- und Elternbeitragsordnung vom 21.07.2004 jeweils das Wort „Stadt“ durch das Wort „Hansestadt“ zu ersetzen.

 

Ferner wird beschlossen, in die Benutzungsordnung bei § 11 Abs. 2 Nr. 1, 3. Spiegelstrich hinter den Worten „durch das Verhalten des Kindes“ die Worte „oder der Sorgeberechtigten“ einzufügen.